Nutzung Der Digitalen Debitkarte Musterklauseln

Nutzung Der Digitalen Debitkarte. 5.1. Banken Wallet VKB-Pay
Nutzung Der Digitalen Debitkarte. 4.1. An Geldausgabe- und Selbstbedienungsautomaten Der Karteninhaber ist berechtigt, an Geldausgabeautoma- ten im In-und Ausland, die mit einem auf der physischen Debitkarte angeführten Symbol und mit dem „Kontaktlos“- Symbol gekennzeichnet sind, mit der digitalen Debitkarte und dem persönlichen Code Bargeld bis zu dem vereinbar- ten Limit zu beziehen. Zudem ist der Karteninhaber berechtigt, an den im Kredit- institut aufgestellten Selbstbedienungsautomaten, die mit dem „Kontaktlos“-Symbol gekennzeichnet sind, mit der digitalen Debitkarte Bargeld (Banknoten und Münzen) auf eigene Konten einzuzahlen und Kontoabfragen zu tätigen sowie mit der digitalen Debitkarte und dem persönlichen Code Bargeld bis zu dem für diese Selbstbedienungsauto- maten vereinbarten Limit zu beheben und/oder Überwei- sungsaufträge zu erteilen. 4.2. An POS-Kassen mit Hilfe der Endgeräte-Wallet Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit dem „Kontaktlos“-Symbol gekennzeichnet sind (im Folgenden „POS-Kassen“), mit Hilfe der digitalen Debitkarte in einer Endgeräte-Wallet Lieferungen und Leistungen von Han- dels- und Dienstleistungsunternehmen (im Folgenden „Vertragsunternehmen“) im In-und Ausland bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. 4.2.1. Ohne Eingabe des persönlichen Codes Der Karteninhaber weist durch ▪ Eingabe der Geräte-PIN oder – sofern dies der Karten- inhaber auf seinem mobilen Endgerät aktiviert hat – des biometrischen Mittels und ▪ Hinhalten des mobilen Endgerätes an die POS-Kasse, das Kreditinstitut an, den Zahlungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach Hinhalten des mobilen Endgerätes an die POS-Kasse kann der Zah- lungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. 4.2.2. Mit Eingabe des persönlichen Codes Abhängig von der Einstellung der jeweiligen POS-Kasse wird gelegentlich die Eingabe des persönlichen Codes gefordert. Sofern an POS-Kassen die Eingabe des persön- lichen Codes erforderlich ist, erfolgt die Erteilung des Zahlungsauftrags wie folgt: Der Karteninhaber weist durch ▪ Eingabe der Geräte-PIN oder – sofern dies der Karten- inhaber auf seinem mobilen Endgerät aktiviert hat – des biometrischen Mittels und ▪ Hinhalten des mobilen Endgerätes an die POS-Kasse und ▪ anschließende Eingabe des persönlichen Codes und Betätigung der Taste „OK“ an der POS-Kasse das Kreditinstitut an, den Zahlungsbetrag im Rahmen des daf...
Nutzung Der Digitalen Debitkarte. Die digitale Debitkarte ist ein (digitales) Abbild der physischen Debitkarte einer Wallet auf einem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone, Smartwatch). Das Kreditinstitut bietet dem Inhaber eines Xxxxxx mit Debitkarte die Möglichkeit, dieses (digitale) Abbild der physischen Debitkarte, wie in Punkt 1.9.1. und Punkt 1.9.2.2. beschrieben, zu nutzen.
Nutzung Der Digitalen Debitkarte 

Related to Nutzung Der Digitalen Debitkarte

  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Ausgleich für Sonderformen der Arbeit 1Beschäftigte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen - auch bei Teilzeitbeschäftigten - je Stunde

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens a) Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach a) entsprechend kürzen.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Feststellung der Schadenhöhe Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.