Common use of Nutzung der Karte und Abwicklung von Zah- lungsaufträgen Clause in Contracts

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zah- lungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geldautomaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen • die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzufüh- ren oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Ter- minal zu halten, das mit dem Logo für das kontakt- lose Bezahlen gekennzeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und • – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzuge- ben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzahlungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte kann anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe des App-Kennworts bzw. des Fingerabdrucks (sofern vom Smartphone unterstützt) von der App gefor- dert werden. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder des App-Kenn- worts, ohne Fingerabdruck und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das erfolgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt. 4.2 Nach vorheriger Abstimmung mit der Akzep- tanzstelle kann der Karteninhaber beim Kauf von Waren und Dienstleistungen schriftlich per Fax oder Bestellkarte bzw. per Telefon (Mail Order/Tele- phone Order) ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen ledig- lich seine Kartennummer, das Laufzeitende der Kar- te und – sofern von der Akzeptanzstelle gefordert – die auf der Kartenrückseite vermerkte dreistellige Kartenprüfziffer angeben. 4.3 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags über das Internet dürfen lediglich der Name des Karteninhabers, die Kartenmarke (Visa/Mastercard), die Kartennummer, das Laufzeit- ende der Karte und die auf der Kartenrückseite genannte dreistellige Kartenprüfziffer, aber niemals die PIN angegeben werden. Sofern für Internetzah- lungen ein Verfahren zur starken Kundenauthen- tifizierung von der Akzeptanzstelle unterstützt und dessen Nutzung durch den Herausgeber gefordert wird, ist dieses vom Karteninhaber einzusetzen. Sol- che sicheren Bezahlverfahren für Internetzahlungen werden mit dem Karteninhaber in den „Sonderbe- dingungen und Verfahrenshinweise für die gesi- cherte Authentifizierung bei Visa/Mastercard Kar- tenzahlungen im Internet“ vereinbart (Anlage zum Kartenantrag).

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Nutzung der Karte und Abwicklung von Zah- lungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geldautomaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen wäh- len oder bei Akzeptanzstellen • die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzufüh- ren oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Ter- minal zu halten, das mit dem Logo für das kontakt- lose Bezahlen gekennzeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und • – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzuge- ben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzahlungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte kann anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe des App-Kennworts bzw. des Fingerabdrucks (sofern vom Smartphone unterstützt) von der App gefor- dert werden. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder des App-Kenn- worts, ohne Fingerabdruck und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das erfolgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt.Akzeptanzstellen 4.2 Nach vorheriger Abstimmung mit der Akzep- tanzstelle kann der Karteninhaber beim Kauf von Waren und Dienstleistungen schriftlich per Fax oder Bestellkarte bzw. per Telefon (Mail OrderOr- der/Tele- phone Telephone Order) ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen ledig- lich statt- dessen lediglich seine Kartennummer, das Laufzeitende Laufzeit- ende der Kar- te Karte und – sofern von der Akzeptanzstelle Akzeptanzstel- le gefordert – die auf der Kartenrückseite vermerkte dreistellige Kartenprüfziffer angeben. 4.3 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags über das Internet dürfen lediglich der Name des Karteninhabers, die Kartenmarke (Visa/Mastercard), die Kartennummer, das Laufzeit- ende Lauf- zeitende der Karte und die auf der Kartenrückseite genannte dreistellige Kartenprüfziffer, aber niemals die PIN angegeben werden. Sofern für Internetzah- lungen innerhalb des EWR ein Verfahren zur starken Kundenauthen- tifizierung Kundenauthentifizierung von der Akzeptanzstelle Akzep- tanzstelle unterstützt und dessen Nutzung durch den Herausgeber gefordert wird, ist dieses vom Karteninhaber einzusetzen. Sol- che Dabei muss eine Trans- aktion mit zwei von drei möglichen Authentifizie- rungselementen (Wissenselement, Besitzelement, Seinselement/Inhärenz) freigegeben werden: Wis- senselemente (etwas, das nur der Karteninhaber- weiß, wie die PIN, ein Kennwort oder die Antwort auf eine Sicherheitsfrage), Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt wie ein mobiles Endgerät zum Empfang von Transaktionsnummern oder der Freigabe von Nachrichten) und Seinsele- mente (etwas, das der Karteninhaber ist, biometri- sche Merkmale wie beispielsweise Fingerabdruck, Gesichtserkennung etc.). Solche sicheren Bezahlverfahren Bezahlver- fahren für Internetzahlungen werden mit dem Karteninhaber in den „Sonderbe- dingungen Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die gesi- cherte Authentifizierung gesicherte Authentifi- zierung bei Visa/Mastercard Kar- tenzahlungen Kartenzahlungen im Internet“ vereinbart (Anlage zum Kartenantrag). Im Einzelfall kann auf das Verfahren zur starken Kun- denauthentifizierung bei vom Karteninhaber veran- lassten Transaktionen verzichtet werden, wenn es sich beispielsweise um Kleinstbetragszahlungen handelt, oder solche, die im Rahmen einer Transak- tionsrisikoanalyse als risikoarm eingestuft wurden. Ebenso kann beispielsweise bei wiederkehrenden Zahlungen gleichen Betrags an eine Akzeptanzstelle nach der ersten Zahlung einer solchen Serie von der Verfahrensnutzung abgesehen werden oder wenn der Karteninhaber die Akzeptanzstelle individuell auf eine Liste vertrauenswürdiger Empfänger aufgenommen hat, falls dies vom Herausgeber angeboten wird. Die Nutzung des Verfahrens zur starken Kundenauthentifizierung kann bei Akzep- tanzstellen außerhalb des EWR optional vom Herausgeber gefordert werden.

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Nutzung der Karte und Abwicklung von Zah- lungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geldautomaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen wäh- len oder bei Akzeptanzstellen • die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzufüh- ren oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Ter- minal zu halten, das mit dem Logo für das kontakt- lose Bezahlen gekennzeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und • – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzuge- ben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzahlungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte kann anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe des App-Kennworts bzw. des Fingerabdrucks (sofern vom Smartphone unterstützt) von der App gefor- dert werden. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder des App-Kenn- worts, ohne Fingerabdruck und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das erfolgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt.Akzeptanzstellen 4.2 Nach vorheriger Abstimmung mit der Akzep- tanzstelle kann der Karteninhaber beim Kauf von Waren und Dienstleistungen schriftlich per Fax oder Bestellkarte bzw. per Telefon (Mail OrderOr- der/Tele- phone Telephone Order) ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen ledig- lich statt- dessen lediglich seine Kartennummer, das Laufzeitende Laufzeit- ende der Kar- te Karte und – sofern von der Akzeptanzstelle Akzeptanzstel- le gefordert – die auf der Kartenrückseite vermerkte dreistellige Kartenprüfziffer angeben. 4.3 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags über das Internet dürfen lediglich der Name des Karteninhabers, die Kartenmarke (Mastercard/Visa/Mastercard), die Kartennummer, das Laufzeit- ende Lauf- zeitende der Karte und die auf der Kartenrückseite genannte dreistellige Kartenprüfziffer, aber niemals die PIN angegeben werden. Sofern für Internetzah- lungen ein Verfahren zur starken Kundenauthen- tifizierung von der Akzeptanzstelle unterstützt und dessen Nutzung durch den Herausgeber gefordert wird, ist dieses vom Karteninhaber einzusetzen. Sol- che Dabei muss eine Transaktion mit zwei von drei möglichen Authentifizierungselementen (Wis- senselement, Besitzelement, Seinsele- ment/Inhärenz) freigegeben werden: Wissensele- mente (etwas, das nur der Karteninhaber weiß, wie die PIN, ein Kennwort oder die Antwort auf eine Sicherheitsfrage), Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt wie ein mobiles Endgerät, zum Empfangen von Transaktionsnummern oder der Freigabe von Nachrichten) und Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, biometrische Merkmale wie beispielsweise Fingerabdruck, Ge- sichtserkennung etc.). Solche sicheren Bezahlverfahren Bezahlver- fahren für Internetzahlungen werden mit dem Karteninhaber in den „Sonderbe- dingungen Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die gesi- cherte Authentifizierung gesicherte Authentifi- zierung bei VisaMastercard/Mastercard Kar- tenzahlungen Visa Kartenzahlungen im Internet“ vereinbart (Anlage zum Kartenantrag). Im Einzelfall kann auf das Verfahren zur starken Kun- denauthentifizierung bei vom Karteninhaber veran- lassten Transaktionen verzichtet werden, wenn es sich beispielsweise um Kleinstbetragszahlungen handelt, oder solche, die im Rahmen einer Transak- tionsanalyse als risikoarm eingestuft wurden. Eben- so kann beispielsweise bei wiederkehrenden Zah- lungen gleichen Betrags an eine Akzeptanzstelle nach der ersten Zahlung einer solchen Serie von der Verfahrensnutzung abgesehen werden oder wenn der Karteninhaber die Akzeptanzstelle individuell auf eine Liste vertrauenswürdiger Empfänger aufgenommen hat, falls dies vom Herausgeber angeboten wird. Die Nutzung des Verfahrens zur starken Kundenauthentifizierung kann bei Akzep- tanzstellen außerhalb des EWR optional vom Her- ausgeber gefordert werden.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten