Nutzung der Plattform als Trainer 1. Musterklauseln

Nutzung der Plattform als Trainer 1.. Die Trainer dürfen Webinare und sonstige Online-Veranstaltungen nur durchführen, wenn die Einhaltung der technischen Mindestvoraussetzungen gewährleistet ist (siehe § 9 I Nr. 4). Sie sind verpflichtet, in ihren Webinarangeboten den Inhalt des Webinars zu beschreiben und über den Beginn des Webinars, die Mindestteilnehmerzahl und die Teilnahmegebühr zu informieren. Die Trainer sind für die Einhaltung der für sie geltenden Rechtsvorschriften allein verantwortlich. edudip weist insbesondere auf die Beachtung relevanter Regelungen des Fernabsatzrechts, des Teledienstrechts, des Steuerrechts, der Preisangabenverordnung, des Fernunterrichtschutzgesetzes und auf die Verpflichtungen im elektronischen Geschäftsverkehr hin. Die Mitglieder garantieren, dass sie Inhaber sämtlicher Rechte von hochgeladenen Dateien und veröffentlichten Texten sind und stellen edudip von allen Ansprüchen frei, für den Fall, dass Dritte - unabhängig vom Rechtsgrund - Ansprüche wegen der Nutzung von diesen Materialien oder Inhalten geltend machen. Die Mitglieder stellen sicher, dass eventuelle Rechte nach §§ 12, 13 Satz 2 und 25 UrhG nicht geltend gemacht werden. Die Webinare, die auf der Plattform angeboten und gebucht wurden, sind in den virtuellen Konferenzräumen von edudip zu veranstalten. Ist ein Webinar noch nicht gebucht worden, kann es von den Trainern geändert oder gelöscht werden. Die Löschung eines Webinarangebots nach einer bereits erfolgten Buchung ist nur durch edudip möglich. edudip ist berechtigt, ein Webinarangebot bzw. ein Webinar oder eine sonstige Online-Veranstaltung von der Plattform zu löschen, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 9 I Nr. 3 der Geschäftsbedingungen durch die Einstellung der Angebote bzw. die Durchführung der Webinare und sonstigen Online-Veranstaltungen bestehen. Ein Webinarangebot bzw. ein Webinar kann auch gelöscht werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl bis zum Beginn der Veranstaltung nicht erreicht oder das Webinar nicht vollständig durchgeführt wurde. Ein Anspruch auf die Veröffentlichung in dem Marktplatz besteht nicht. Weitere Kriterien für die Freischaltung auf dem Marktplatz sind den Marktplatzkriterien zu entnehmen. Sagt ein Trainer ein Webinar ab, das bereits von der Mindestanzahl der Teilnehmer gebucht war, muss er dies edudip und den Teilnehmern mitteilen. Nach Mitteilung der Absage wird das Webinar aus der Vermarktung genommen. Um den störungsfreien Ablauf des Zahlungsverkehrs (vgl. § 11) zu gewährleisten, verpflichten sich die ...

Related to Nutzung der Plattform als Trainer 1.

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.