Änderung der Geschäftsbedingungen Musterklauseln

Änderung der Geschäftsbedingungen. 12.1 Der Anbieter behält sich vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. 12.2 Der Anbieter ist in folgenden Fällen berechtigt, die Geschäftsbedingungen zu ändern: • wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der Geschäftsbedingungen mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert; • wenn die Änderung dem Anbieter dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen; • wenn gänzlich neue Leistungen des Anbieters, bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse eine Berücksichtigung in den Geschäftsbedingungen erfordern; • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist. 12.3 In einem solchen Fall wird der Anbieter die geänderten Geschäftsbedingungen unter Kenntlichmachung der Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse senden. 12.4 Der Kunde hat die Möglichkeit, binnen eines Zeitraums von sechs Wochen nach Übersendung der geänderten Geschäftsbedingungen unter Kenntlichmachung der Änderungen und vor deren Wirksamwerden den geänderten Geschäftsbedingungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb dieser Frist, so gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
Änderung der Geschäftsbedingungen edudip kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angaben von Gründen ändern. Die geänderte Fassung der Geschäftsbedingungen wird den Mitgliedern spätestens drei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen per E-Mail zugestellt. Die Mitglieder können den Änderungen innerhalb von drei Wochen nach Zugang dieser E-Mail widersprechen. Setzt ein Mitglied den Mitgliedschaftsvertrag fort, ohne den Änderungen innerhalb dieser Frist zu widersprechen, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als genehmigt. Auf die Folge einer widerspruchslosen Vertragsfortsetzung wird edudip die Mitglieder in der E-Mail nochmals hinweisen.
Änderung der Geschäftsbedingungen. 18.1. Eine Änderung dieser AGB wird spätestens zwei Monate vor dem geplanten Zeitpunkt ihrer Anwendung durch card complete dem KI mittels E-Mail oder (fern)schriftlich in Papierform vorgeschlagen. Die Änderung bedarf der ausdrücklichen (Punkt 18.2.) oder der stillschwei- genden (Punkt 18.6.) Zustimmung durch den KI. 18.2. Eine Änderung der AGB bedarf, abgesehen von Punkt 18.3., 18.4. und 18.5., einer aus- drücklichen Zustimmung des KI, die schriftlich, per E-Mail oder durch andere von card complete zugelassene Verfahren, die den KI verifizieren, an card complete zu erteilen ist. Erfolgt keine ausdrückliche Zustimmung, bleibt der Kartenvertag aufrecht, aber ist card complete berechtigt, diesen unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. 18.3. Ist eine Änderung der AGB aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen, techni- scher Innovationen oder aus sonstigen sachlich gerechtfertigten (sicherheitsrelevanten) Gründen erforderlich oder findet eine Änderung der AGB ohne die zuvor beschriebenen Um- stände statt, und schränkt diese Änderung die Hauptleistungspflichten der card complete nur geringfügig ein, bedarf es der Zustimmung durch den KI. 18.4. Ist eine Änderung der AGB hinsichtlich der Entgelte, Gebühren, Kostenersätze und Zinsen (Punkt 20.) aufgrund einer Erhöhung um bis zu maximal 10% des jeweils zuletzt gültigen Wertes oder auf Grund einer Verringerung oder Streichung des jeweils zuletzt gültigen Wertes erforderlich, bedarf es der Zustimmung durch den KI. 18.4.1. Eine Änderung des jeweiligen Wertes kann bei Änderung von nicht im direkten Einfluss- bereich der card complete stehenden Faktoren, welche entweder im ursächlichen Zusam- menhang mit dem gegenständlichen Geschäftsmodell (z.B. Interbankenentgeltänderung, aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen des für card complete anwendbaren Kollektiv- vertrages) zu stehen haben oder ohne ursächlichen Zusammenhang mit dem gegenständ- lichen Geschäftsmodell, ausschließlich durch Änderung des nachfolgenden Indexfaktors (Punkt 18.4.2.) erfolgen. 18.4.2. Unter einer Änderung des Indexfaktors ist eine Änderung des Index der Verbraucherpreise (VPI 2015) oder des an seine Stelle tretenden Index zu verstehen. Die Anpassung daran kann durch den Vergleich der Indexwerte vom Juli des vergangenen Jahres mit Juli des vorangegangenen Jahres (als Bezugsgröße dient die für den Monat Juli 2018 verlautbarte Indexzahl des VPI 2015) erfolgen. Der sich aus der Anpassung ergebende neue Wert wird kaufmännisc...
Änderung der Geschäftsbedingungen. Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden wir dem Kunden schriftlich mitteilen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. Wir weisen den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht als auch darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
Änderung der Geschäftsbedingungen. Eine Änderung dieser AGB wird dem KI schriftlich zur Kenntnis gebracht und gilt nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung als genehmigt, wenn der KI nicht schriftlich unterfertigt innerhalb dieser Frist widerspricht. Die geänderten AGB werden dem KI über xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx zugänglich gemacht. Ein Widerspruch berechtigt beide Vertragsparteien zur Auflösung des Kartenvertrages aus wichtigem Grund. xxxx complete wird den KI auf die Änderung der AGB, die zweimonatige Frist, den Fristbeginn, die Bedeutung seines Verhaltens und die ihm zustehenden Rechte besonders hinweisen.
Änderung der Geschäftsbedingungen. AxelPeffer-Lerncoaching behält sich vor, die Geschäftsbedingungen zu ändern und wird den Xxxxxxx, den Erziehungsberechtigten oder den Auftraggeber über die Änderungen ausdrücklich in geeigneter Weise informieren. Widerspricht der Xxxxxxx, der Erziehungsberechtigte oder der Auftraggeber der Gültigkeit der neuen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach der Benachrichtigung, werden die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen betrachtet. XxxxXxxxxxx-Lerncoaching verpflichtet sich, den Xxxxxxx, den Erziehungsberechtigten oder den Auftraggeber in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinzuweisen. Bei einem fristgemäßen Widerspruch ist XxxxXxxxxxx-Lerncoaching berechtigt den Vertrag ab dem Zeitpunkt zu beenden, ab dem die neu gefassten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Änderung der Geschäftsbedingungen. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, diese AVGB einseitig zu ändern. Durch Veröffentlichung der neuen AVGB auf der Internetpräsenz des Veranstalters werden diese verbindlich und auf mit dem Veranstalter bereits abgeschlossene oder hinkünftige abzuschließende Verträge rechtsverbindlich und wirksam.
Änderung der Geschäftsbedingungen doIT ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung ihrer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Änderungen wird doIT dem Kunden schriftlich mitteilen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. doIT weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht hin als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
Änderung der Geschäftsbedingungen. 18.1. Boat24 behält sich vor, die Geschäftsbedingungen und einbezogene Regelungen auch nach Vertragsschluss mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse anzupassen, sofern dies notwendig zur Wahrung der berechtigten Interessen der Plattform erscheint, für die Inserenten nicht unzumutbar ist und die Inserenten hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt werden. 18.2. Boat24 wird die Inserenten mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen über die vorgeschlagenen Änderungen in Textform informieren. Im Einzelfall werden längere Fristen eingeräumt, wenn dies erforderlich ist, um es den Inserenten zu ermöglichen, die aufgrund der Änderung notwendigen technischen oder geschäftlichen Anpassungen vorzunehmen. Die Änderungen werden erst nach Ablauf der vorgenannten Frist(en) umgesetzt. Die Inserenten haben das Recht, den Vertrag mit Boat24 vor Ablauf der Frist(en) zu kündigen. Eine ent- sprechende Kündigung entfaltet innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung Wirkung. 18.3. Sollte keine Kündigung erfolgen, gelten die Änderungen nach Ablauf der in 18.2. genannten Frist(en) als genehmigt. Boat24 wird die Inserenten in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht und die Wirkung des Schweigens hinweisen. 18.4. Die Inserenten können nach Erhalt der Mitteilung nach 18.2 jederzeit entweder durch eine schriftliche Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung auf die in 18.2 genannte(n) Frist(en) verzichten.
Änderung der Geschäftsbedingungen. Die BEKB behält sich Änderungen der Allgemeinen und/ oder der besonderen Geschäftsbedingungen aus sach- lichen Gründen jederzeit vor. Diese Änderungen werden vorgängig schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. Sie gelten ohne Widerspruch in schriftlicher oder in anderer durch Text nachweisbarer Form innert Monatsfrist als genehmigt. Im Wider- spruchsfall kann der Kunde die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigungs- oder Rück- zugsfristen und -bedingungen bleiben vorbehalten und gehen vorgenannter Frist vor. In der Bekanntgabe weist die BEKB den Kunden auf das Kündigungsrecht und die Genehmigungswirkung hin.