Nutzung des elektronischen Postfachs. Verfügt ein Teilnehmer über ein elektronisches Postfach bei der Sparkasse/Landesbank, werden dem Teilnehmer Mitteilungen der DekaBank zur laufenden Geschäftsbeziehung (z.B. Ausführungsanzeigen, Jahresdepotauszug, Änderungen der AGB einschließlich des Preis- und Leistungsverzeichnisses) ausschließlich im elektronischen Postfach der Sparkasse/Landesbank bereitgestellt, es sei denn, der Teilnehmer hat der DekaBank zuvor in Textform eine anders lautende Weisung erteilt. Sofern ausschließlich der Bevollmächtigte an der Online Nutzung von Depots über die Sparkasse/Landesbank teilnimmt, werden Mitteilungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung dem Bevollmächtigten im elektronischen Postfach der Sparkasse/Landesbank und dem Depotinhaber schriftlich per Post zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer bestimmt das elektronische Postfach als Vorrichtung zum Empfang von Mitteilungen der DekaBank und wird das elektronische Postfach der Sparkasse/Landesbank regelmäßig, mindestens alle vier Wochen, sowie unverzüglich nach Erhalt einer E-Mail-Benachrichtigung überprüfen.
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Samples: Sonderbedingungen Zur Online Nutzung Von Dekabank Depots, Sonderbedingungen Zur Online Nutzung Von Dekabank Depots, Sonderbedingungen Zur Online Nutzung Von Dekabank Depots
Nutzung des elektronischen Postfachs. Verfügt ein Teilnehmer über ein elektronisches Postfach bei der Sparkasse/Sparkasse / Landesbank, werden dem Teilnehmer Mitteilungen der DekaBank zur laufenden Geschäftsbeziehung (z.z. B. Ausführungsanzeigen, Jahresdepotauszug, Änderungen der AGB einschließlich des Preis- und Leistungsverzeichnisses) ausschließlich im elektronischen Postfach der Sparkasse/Spar- kasse / Landesbank bereitgestellt, es sei denn, der Teilnehmer hat der DekaBank zuvor in Textform eine anders lautende Weisung erteilt. Sofern ausschließlich der Bevollmächtigte an der Online Nutzung von Depots über die Sparkasse/Sparkasse / Landesbank teilnimmt, werden Mitteilungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Geschäfts- beziehung dem Bevollmächtigten im elektronischen Postfach der Sparkasse/Sparkasse / Landesbank und dem Depotinhaber schriftlich per Post zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer bestimmt das elektronische Postfach als Vorrichtung zum Empfang von Mitteilungen der DekaBank und wird das elektronische Postfach der Sparkasse/Landesbank Sparkasse / Landes- bank regelmäßig, mindestens alle vier Wochen, sowie unverzüglich nach Erhalt einer E-Mail-Benachrichtigung überprüfen.
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