Nutzung des Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: a) zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; b) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; d) zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; e) für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und immer ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Be- nutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere der Öl- und Wasserstand sowie der Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug verboten. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, hat der Mieter ebenfalls zu tragen. Das Fahren ist nur mit gesicherter, verriegelter Gasflasche gestattet. Markise: Zur Vermeidung von Beschädigungen der Markise ist folgendes zu beachten: Die Markise ist nie bei starkem Wind zu benutzen und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt zu lassen. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage können den Kautionsbetrag übersteigen! Wassersystem – falsche Befüllung des Wassertanks: Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Kraftstoff in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter im vollen Umfang zu tragen. Die Kosten hierfür betragen ca. 1.600 €. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden.
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Samples: Vermietungsvertrag
Nutzung des Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
a) zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests;
b) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen;
c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind;
d) zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung;
e) für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und immer ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Be- nutzung Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere der Öl- und Wasserstand sowie der Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet. Alle Fahrzeuge sind NichtraucherfahrzeugeDas Fahrzeug ist ein Nichtraucherfahrzeug; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug verboten. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, hat der Mieter ebenfalls zu tragen. Das Fahren ist nur mit gesicherter, verriegelter Gasflasche gestattet. Markise: :
a) Zur Vermeidung von Beschädigungen der Markise ist folgendes zu beachten: Die Markise ist nie bei starkem Wind zu benutzen und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt zu lassen. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage können den Kautionsbetrag übersteigen! Wassersystem – falsche Befüllung des Wassertanks: !
b) Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Kraftstoff in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter im vollen Umfang zu tragen. Die Kosten hierfür betragen ca. 1.600 €. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden.
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Samples: Mietvertrag
Nutzung des Fahrzeugs. Das 1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt in der vertraglich vereinbarten Art zu nutzen. Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter geführt werden. Dem Zusatzfahrer sind nicht zugelassen. Der Mieter ist hat insbesondere sich vor Fahrtantritt selbständig mit den Abmessungen des Fahrzeugs genügend vertraut zu machen, um Durchfahrtshöhen- und Vorbeifahrtsbeschränkungen ordnungsgemäß beachten zu können, vor Fahrtantritt selbständig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet und die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO noch nicht fällig ist, insbesondere die Reifen mittels einer Sichtkontrolle auf ausreichende Profiltiefe und sicherheitsgefährdende Beschädigungen hin zu untersuchen, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sowie die Betriebsanleitung zu beachten, insbesondere den vorgeschriebenen Kraftstoff zu tanken, sich über die Mautpflichtigkeit des Fahrzeugs bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen zu informieren und mautpflichtige Straßen nur bei Gewährleistung der fristgerechten Entrichtung der Maut zu befahren, regelmäßig den ausreichenden Motoröl- und Kühlwasserstand zu beachten, das Fahrzeug, solange es untersagtnicht genutzt und verlassen wird, ordnungsgemäß in allen Teilen verschlossen zu halten, das Lenkradschloss einrasten zu lassen, die Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren und den Wagen gegen abschüssiges Wegrollen zu sichern, Ladungsgut ordnungsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gegen Verrutschen zu sichern, sowie das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln.
2. Bei jedem Überlassungsvorgang muss der Mieter vor Fahrtantritt (initialer Start der Zündung) das Fahrzeug rundum von außen fotografieren, darunter mindestens aus vier unterschiedlichen Blickwinkeln (Weitwinkelquerformataufnahmen: vorne-links, vorne-rechts, hinten-links, hinten-rechts; Erkennbarkeit des Kennzeichens), und mittels bereitgestellter Funktion in der Share-die-Robbe-App an die Vermieterin übermitteln. Zu Beginn des Überlassungsvorgangs, welcher mit dem initialen Entriegeln des Fahrzeugs beginnt, muss der Mieter das digitale Schadensprotokoll des Fahrzeugs prüfen und mit dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs vergleichen und vor Fahrtantritt jeglichen zusätzlichen Schaden unter Beifügung von zwei Fotoaufnahmen (Nah- und Fernaufnahme) über die Share-die-Robbe-App melden. Jeglicher Schaden, der im Schadensprotokoll nicht verzeichnet und vom Mieter vor Fahrtantritt nicht gemeldet wurde, wird ihm zu Lasten gelegt. Mit dem Öffnen und vor Fahrtantritt hat der Mieter das Fahrzeug außen und innen auf etwaige Schäden und Betriebssicherheit (bspw. Reifenprofiltiefe) zu überprüfen. Vorhandene und der Vermieterin bekannte Schäden werden dem Mieter über die Share die Robbe-App sowohl von der Lage am Fahrzeug als auch per Foto angezeigt. Während, spätestens jedoch vor Abschluss des Überlassungsvorgangs (finales Verriegeln), soll der Mieter jeglichen Schaden, der während des Überlassungszeitraums eingetreten ist, aus eigener Veranlassung über die Share-die-Robbe-App melden. Auf einen nicht gemeldeten Schaden kann eine Strafzahlung gemäß Gebührenübersicht erhoben werden. Weitere Verpflichtungen bei Unfällen oder Pannen sind dem Abschnitt VI. zu entnehmen. Zur Dokumentation des Fahrzeugszustands zum Ende der Anmietung soll der Mieter, das Fahrzeug zu verwenden:
arundum von außen fotografieren, darunter mindestens aus vier unterschiedlichen Blickwinkeln (Weitwinkelquerformaufnahmen: vorne-links, vorne-rechts, hinten-links, hinten-rechts; Erkennbarkeit des Kennzeichens), und soll dies mittels bereitgestellter Funktion in der Share-die-Robbe-App an die Vermieterin übermitteln. Gelingt die Übermittlung über die Share-die-Robbe-App nicht, soll der Mieter diese Fotos 30 Tage aufbewahren. Im Fall einer Schadensmeldung durch die Vermieterin soll der Mieter diese Fotos der Vermieterin unverzüglich über xxxxxxx@xxx.xxx (unter Angabe des Fahrzeug-Kennzeichens und des Tags und der Uhrzeit der Aufnahmen) zur Verfügung stellen, um den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übernahme und Rückgabe zu bezeugen. Wenn sich ein Mieter weigert oder nicht dazu in der Lage ist, der Vermieterin die am Anfang und Ende des Überlassungsvorgangs aufgenommenen Fotos in zur Beurteilung des Fahrzeugzustands hinreichender Qualität zu präsentieren, kann er für den von der Vermieterin gemeldeten Schaden haftbar gemacht werden.
3. Stellt der Mieter einen Zustand des Fahrzeugs fest, welcher dessen Verkehrssicherheit beeinträchtigt, so hat er unverzüglich die Vermieterin zu unterrichten und von einer Inbetriebnahme/-haltung abzusehen. Bei technischen Warnhinweisen des Bordcomputers des Fahrzeugs hat sich der Mieter unverzüglich über die Möglichkeit einer gefahrlosen weiteren Inbetriebnahme/-haltung des Fahrzeugs zu vergewissern und im Zweifel das Fahrzeug vor Eintritt einer Beschädigung außer Betrieb zu setzen. Die Vermieterin ist von einer technisch, wie aufgrund gesetzlicher Vorschriften bedingten Außerbetriebnahme unverzüglich zu verständigen.
4. Verbotene Nutzungsarten sind insbesondere die gewerbliche Personenbeförderung; die Verwendung des Fahrzeugs zu Testzwecken und die Teilnahme mit diesem an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests;
b) Veranstaltungen. Hierzu gehört auch das Befahren von nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Rennstrecken, welche für das allgemeine Publikum freigegeben sind; Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, sowie nach Einnahme von Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten; die Weitervermietung; die Verwendung des Fahrzeugs zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen;
c) zur Begehung , der Transport von Zoll- Tieren, es sei denn, diese befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher verstaut ist, die Beförderung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Jahr, die kleiner sind als 150 cm, wenn keine geeignete und sonstigen Straftatenaltersgerecht zugelassene Rückhalteeinrichtungen (Babyschale, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind;
d) zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung;
eKindersitz, Sitzerhöhung) für sonstige Nutzungdie Kinder verwendet werden (es sind alle Herstellerhinweise zur Montage und Demontage von Kinderrückhaltesystemen zu befolgen). die Überlassung an Fahrer, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehtkeine für das Führen des Fahrzeugs gültige Fahrerlaubnis verfügen; die Benutzung des Fahrzeugs als Werbeträger oder -mittel für politische Parteien/Gruppierungen und/oder zur Darstellung von politischen Aussagen jeder Art auf öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen ohne zuvor die Zustimmung der Vermieterin hierzu eingeholt zu haben; die sonstige zweckentfremdende Nutzung des Fahrzeugs.
5. Auslandsfahrten in die folgenden Länder sind erlaubt, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Geländewenn der Mieter dies bei Anmietung vereinbart und die hierfür erforderliche, höhere Kaution geleistet hat: Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Italien, Frankreich, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich, Irland, Spanien, Portugal. Das Fahrzeug ist schonend Monaco, Andorra, San Xxxxxx, Vatikan, Gibraltar. Fahrten in alle anderen Länder sind untersagt! 9. Der Mieter hat die Verkehrsvorschriften und sachgemäß zu behandeln und immer ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Be- nutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind Mautpflichten zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere der Öl- Er haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Wasserstand Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie der Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug verboten. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Reinigungskostenfür sämtliche Besitzstörungen, die durch er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Er hat die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. KostenVermieterin von allen Forderungen freizustellen, welche durch eine Entlüftung bzwaufgrund von Verkehrs-, Besitzstörungs- oder Mautzahlungsverstößen von Behörden oder sonstigen Dritten anlässlich solcher Verstöße gegenüber ihr als Halterin des Fahrzeugs geltend gemacht werden (z.B. Bußgelder, Verwaltungsgebühren, Abschleppkosten). zur Beseitigung Wird die Vermieterin aufgrund eines während der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des FahrzeugsMietzeit begangenen Verkehrs- oder Mautverstoßes entsprechend in Anspruch genommen oder erfolgt aus diesem Grunde ihre Anhörung, hat der Mieter ebenfalls als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand der der Vermieterin für die Bearbeitung von Anfragen entsteht in jedem Fall eine Aufwandspauschale von EUR 24,00 zu tragenzahlen, es sei denn, er weist einen wesentlich geringeren Aufwand nach. Das Fahren Zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen ihre Inanspruchnahme und einer Information an den Mieter vor Inrechnungstellung ihres Aufwandes ist nur mit gesicherter, verriegelter Gasflasche gestattet. Markise: Zur Vermeidung von Beschädigungen der Markise ist folgendes zu beachten: Die Markise ist nie bei starkem Wind zu benutzen und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt zu lassen. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage können den Kautionsbetrag übersteigen! Wassersystem – falsche Befüllung des Wassertanks: Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Kraftstoff in den Tank gefüllt wurde, die Vermieterin nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter im vollen Umfang zu tragen. Die Kosten hierfür betragen ca. 1.600 €. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schädenverpflichtet.
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Nutzung des Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden9.1. Dem Mieter Der Nutzer ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwendenverpflichtet:
a) zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen das Fahrzeug nach Ablauf der Mietdauer oder früher auf Antrag von ORYX in dem vertraglich festgelegten Ort und Fahrzeugtestsinnerhalb der vertraglich festgelegten Frist abzugeben, und zwar im ursprünglichen Zustand, mit der ursprünglichen Ausstattung und dem ursprünglichen Tankstand, aber falls der Nutzer die Mietdauer verlängern will, hat er dies ORYX spätestens 24 Stunden vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen, andernfalls gilt, dass der Fahrzeugnutzer ohne Berechtigung über das Fahrzeug verfügt;
b) das Fahrzeug nicht zu überladen, zur Beförderung Fahrerausbildung, zum Transport oder Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Anhänger, zur kostenpflichtigen Personenbeförderung, für Rennen, zur Durchführung von leicht entzündlichenBelastbarkeits- und Geschwindigkeitstests, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffenzur Begehung rechtswidriger Handlungen zu verwenden;
c) zur Begehung von Zoll- sicherzustellen, dass das Fahrzeug nur vom Fahrer oder Zusatzfahrer für eigene Zwecke und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach entsprechend dem Recht Verwendungszweck des Tatortes mit Strafe bedroht sindFahrzeugs genutzt wird;
d) sicherzustellen, dass das Fahrzeug nicht unbefugten Nutzern und Dritten zur Weitervermietung oder gewerblicher PersonenbeförderungNutzung überlassen wird;
e) für sonstige Nutzungdas Fahrzeug richtig und im Einklang mit seinem Verwendungszweck und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Nutzers beziehungsweise eines ordentlichen Kaufmanns zu nutzen,
f) im Fahrzeug nicht zu rauchen, ebenso anderen Personen im Fahrzeug das Rauchen nicht gestatten;
g) bei jedem Verlassen des Fahrzeugs die Handbremse zu ziehen, das Fahrzeug mit geschlossenen Fenstern abzuschließen sowie die Schlüssel und die Fahrzeugunterlagen mit sich zu nehmen und sie immer unter persönlicher Kontrolle zu haben, mit Aktivierung aller Sicherheitssysteme, wenn das Fahrzeug über den vertraglichen Gebrauch hinausgehtdieselben verfügt;
h) nur auf öffentlichen Straßen zu fahren, insbesondere bei Lenkung des Fahrzeugs nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu stehen und alle Verkehrsregeln einzuhalten;
i) sich darum zu kümmern, dass das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln keine technischen Defekte hat und immer ordnungsgemäß zu verschließenverkehrstüchtig bleibt bzw. Die für die Be- nutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachtendass Kühlmittel, Öl, Reifenluftdruck usw. Der Betriebszustand, insbesondere der Öl- und Wasserstand sowie der Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen;
j) keine Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen;
k) alle Kosten zu tragen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach die im gesamten Fahrzeug verboten. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung Zusammenhang mit dem Fahrzeugantrieb entstehen, gehen Kraftstoff, Maut, Brückenmaut, Parkgebühren, Bußgelder für begangene Ordnungswidrigkeiten und ähnliche Gebühren);
l) nicht mehr Personen oder Güter im Fahrzeug befördern oder befördern zu Lasten lassen, als in der Zulassungsbescheinigung des Mieters. Kostenjeweiligen Fahrzeugs angegeben ist;
m) zu gewährleisten, welche durch eine Entlüftung dass das Fahrzeug das Gebiet der Europäischen Union nicht verlassen wird, es sei denn, er hat dies im Voraus bzw. zur Beseitigung bei der Kontaminierung mit Rauch entstehenReservierung oder Fahrzeugübernahme ORYX mitgeteilt. In diesem Fall verrechnet ORYX gemäß der Preisliste eine Zusatzgebühr (für Grenzüberschreitungen). Bei einem Verstoß gegen grenzüberschreitende und territoriale Nutzungsbeschränkungen des Fahrzeugs entfallen alle in den Ziffern 14 und 15 dieser Bedingungen genannten Schutzklauseln für den Nutzer;
n) keine Befugnis zu haben und wird auch keine haben, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, hat der Mieter ebenfalls zu tragen. Das Fahren ist nur mit gesicherter, verriegelter Gasflasche gestattet. Markise: Zur Vermeidung von Beschädigungen der Markise ist folgendes zu beachten: Die Markise ist nie bei starkem Wind zu benutzen und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt Namen von ORYX irgendwelche Verpflichtungen in Bezug auf das Fahrzeug und seine Verwendung und seinen Antrieb zu lassenübernehmen.
9.2. Die Kosten Eine juristische Person als Xxxxxx kann ausnahmsweise nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und Zustimmung von ORYX das Fahrzeug als Fahrer an seinen Mitarbeiter vermieten, der die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt und in diesem Fall verpflichtet ist, ihn mit diesen Mietbedingungen und den Pflichten des Fahrers vertraut zu machen, was in keinem Fall die Haftung dieser juristischen Person für eine neue Markise mit Montage können den Kautionsbetrag übersteigen! Wassersystem – falsche Befüllung die Einhaltung dieser Bedingungen und des Wassertanks: Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Kraftstoff in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter im vollen Umfang zu tragen. Die Kosten hierfür betragen ca. 1.600 €. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden SchädenMietvertrags mindert.
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Samples: Fahrzeugmietvertrag