Common use of Nutzung und Weitergabe; Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe Clause in Contracts

Nutzung und Weitergabe; Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe. 10.1 Schützenswertes Interesse des SCF: 10.2 Unzulässige Weitergabe: a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay- Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom SCF autorisierten Verkaufsplattfor- men (z.B. viagogo, seatwave, StubHub, ticketbande etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen, b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig, c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben, d) Tickets an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben, e) Tickets ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des SCF kommerziell oder gewerb- lich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Ver- marktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autori- sierten Hospitality- oder Reisepakets, f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht oder die in den letzten fünf Jahren aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Kunden dieser Um- stand bekannt war oder bekannt sein musste, g) Tickets unter Verwendung einer fremden Identität und/oder Angabe einer Dritten Per- son zu beziehen und/oder beziehen zu lassen, h) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand be- kannt war oder bekannt sein musste, oder i) Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene Zweck nicht erfüllt ist.

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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen, Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen

Nutzung und Weitergabe; Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe. 10.1 9.1 Schützenswertes Interesse des SCF:Clubs: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch im Stadion, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der gegnerischen Mannschaften und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen (z.B. Kauf von Tickets mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung oder Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten Preisen), und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse des Clubs und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets angemessen einzuschränken. 10.2 9.2 Unzulässige Weitergabe:: Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem Club und autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei EbayeBay, Ebay- eBay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom SCF Club autorisierten Verkaufsplattfor- men Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub, ticketbande StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen, b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig, c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben, d) Tickets an gewerbliche und oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben, e) Tickets ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des SCF Clubs kommerziell oder gewerb- lich gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Ver- marktungVermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autori- sierten autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht oder die in den letzten fünf Jahren aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Kunden dieser Um- stand Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, g) Tickets unter Verwendung einer fremden Identität und/oder Angabe einer Dritten Per- son zu beziehen und/oder beziehen zu lassen, h) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand be- kannt bekannt war oder bekannt sein musste, oder ih) Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene Zweck nicht erfüllt ist. 9.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen oder gewerblichen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 9.2 vorliegt und a) die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform des Clubs (abrufbar nach Login unter: xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx/xxx/xxxxxx/xx/ tk/channel/shop/index) und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise erfolgt, oder b) der Kunde den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (Vorname, Name, E-Mail-Adresse) über den neuen Ticketinhaber an den Club nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem Club einverstanden erklärt und (3) der Club rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Club die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat. 9.4 Daten des neuen Ticketinhabers: Die Verarbeitung des Namens sowie der E-Mail-Adresse des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem Club sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Clubs gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen des Clubs ergeben sich aus Ziffer 9.1. 9.5 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 9.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Club berechtigt, a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 9.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und zu stornieren; b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen; c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse; d) im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 a) und/oder 9.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 13. zu verlangen; e) gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12 zu verhängen; f) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im Hertha BSC e. V. in offiziellen Fanclubs des Clubs verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im Hertha BSC e. V. zu kündigen; g) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern, und/oder h) den angefallenen Aufwand des Clubs durch Erhebung einer adäquaten Bearbeitungsgebühr in Ausgleich zu bringen. Dabei ist es dem Kunden überlassen, einen ggf. geringeren, angefallenen Aufwand des Clubs nachzuweisen und daraus eine Reduzierung der Bearbeitungsgebühr zu verlangen.

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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen

Nutzung und Weitergabe; Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe. 10.1 9.1 Schützenswertes Interesse des SCFClubs: 10.2 9.2 Unzulässige Weitergabe: a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay- Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom SCF autorisierten Verkaufsplattfor- men und/ ALLGEMEINE TICKET- GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (z.B. viagogo, seatwave, StubHub, ticketbande etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,„ATGB“) b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich Aus- gleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig, c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben, d) Tickets an gewerbliche und oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugebenweiterzu- geben, e) Tickets ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des SCF Clubs kommerziell oder gewerb- lich gewerblich zu nutzen oder nutzen nut- zen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Ver- marktungVermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autori- sierten autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht oder die in den letzten fünf Jahren aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere wegen Beteiligung Beteili- gung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Kunden dieser Um- stand Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, g) Tickets unter Verwendung einer fremden Identität und/oder Angabe einer Dritten Per- son zu beziehen und/oder beziehen zu lassen, h) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand be- kannt bekannt war oder bekannt sein musste, oder ih) Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene verbun- dene Zweck nicht erfüllt ist.

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Samples: Ticket Terms and Conditions

Nutzung und Weitergabe; Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe. 10.1 Schützenswertes Interesse des SCF:Clubs: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch im Stadion, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der aufeinandertreffenden Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse des Clubs und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets angemessen einzuschränken. 10.2 Unzulässige Weitergabe:: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem Club und autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay- Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom SCF Club autorisierten Verkaufsplattfor- men Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub, ticketbande StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen, b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,; c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben, d) Tickets an gewerbliche und oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben, e) Tickets Tickets, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Einwilligung Zustimmung des SCF Clubs kommerziell oder gewerb- lich gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Ver- marktungVermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autori- sierten autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht oder die in den letzten fünf Jahren aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Kunden dieser Um- stand Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,; oder g) Tickets unter Verwendung einer fremden Identität und/oder Angabe einer Dritten Per- son zu beziehen und/oder beziehen zu lassen, h) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand be- kannt bekannt war oder bekannt sein musste. 10.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 10.2 vorliegt und der Kunde den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist, der neue Ticketinhaber mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem Club einverstanden ist oder der Club (aufgrund behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- bzw. Hygienemaßnahmen) unter Nennung des neuen Ticketinhabers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Club die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat. 10.4 Daten des neuen Ticketinhabers: Die Verarbeitung des Namens (ggfs. weitere Daten unter Beachtung des nebenstehenden Hinweises in Ziffer 10.4 zur Datensparsamkeit zu ergänzen) des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem Club sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Clubs gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen des Clubs ergeben sich aus Ziffer 10.1. 10.5 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 10.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Club berechtigt, a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 10.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern; b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen; c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse; d) im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 10.2 a) und/oder 10.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 14 zu verlangen; e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im Club bzw. in offiziellen Fanclubs des Clubs verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im Club zu kündigen; und/oder if) Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugebenin angemessener Art und Weise über den Vorfall, bei denen auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der mit dem Sonderticket verbundene Zweck nicht erfüllt istTickets in Zukunft zu verhindern; g) gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Xxxxxx 13 zu verhängen.

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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen

Nutzung und Weitergabe; Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe. 10.1 9.1 Schützenswertes Interesse des SCF:Clubs: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch im Stadion, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der gegnerischen Mannschaften und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen (z.B. Kauf von Tickets mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung oder Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten Preisen), und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse des Clubs und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets angemessen einzuschränken. 10.2 9.2 Unzulässige Weitergabe:: Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem Club und autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei EbayeBay, Ebay- eBay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom SCF Club autorisierten Verkaufsplattfor- men Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub, ticketbande StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen, b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig, c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben, d) Tickets an gewerbliche und oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben, e) Tickets ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des SCF Clubs kommerziell oder gewerb- lich gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Ver- marktungVermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autori- sierten autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht oder die in den letzten fünf Jahren aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Kunden dieser Um- stand Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, g) Tickets unter Verwendung einer fremden Identität und/oder Angabe einer Dritten Per- son zu beziehen und/oder beziehen zu lassen, h) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand be- kannt bekannt war oder bekannt sein musste, oder ih) Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene Zweck nicht erfüllt ist. 9.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen oder gewerblichen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 9.2 vorliegt und a) die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform des Clubs (abrufbar nach Login unter: xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx/xxx/xxxxxx/xx/ tk/channel/shop/index) und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise erfolgt, oder b) der Kunde den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (Vorname, Name, E-Mail-Adresse) über den neuen Ticketinhaber an den Club nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem Club einverstanden erklärt und (3) der Club rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Club die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat. 9.4 Daten des neuen Ticketinhabers: Die Verarbeitung des Namens sowie der E-Mail-Adresse des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits 9.5 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 9.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Club berechtigt, a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 9.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und zu stornieren; b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen; c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse; d) im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 a) und/oder 9.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 13. zu verlangen; e) gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12 zu verhängen; f) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im Hertha BSC e. V. in offiziellen Fanclubs des Clubs verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im Hertha BSC e. V. zu kündigen; g) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern, und/oder h) den angefallenen Aufwand des Clubs durch Erhebung einer adäquaten Bearbeitungsgebühr in Ausgleich zu bringen. Dabei ist es dem Kunden überlassen, einen ggf. geringeren, angefallenen Aufwand des Clubs nachzuweisen und daraus eine Reduzierung der Bearbeitungsgebühr zu verlangen.

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