Common use of Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren Clause in Contracts

Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren. Anmeldungen mit Abgabegrund 10 oder 40 für Ehegatten, Lebenspartner oder Abkömmlinge des Arbeitgebers sowie für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (Datensatz DSME, Feld Statuskennzeichen 1 oder 2) werden von der DSRV an den kontoführenden Versicherungsträger und zusätzlich an die DRV Bund in ihrer Funktion als Clearingstelle wei- tergeleitet. Eine zusätzliche Weiterleitung erfolgt auch, wenn die DRV Bund aktueller Konto- führer ist. Nach Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens werden für die Bekanntgabe der Feststel- lungsergebnisse die vorliegenden Anmeldedatensätze im Feld FEHLER-KENNZ (Stelle 062) mit der Ziffer 4 versehen und entsprechend dem Feststellungsergebnis um einen der folgen- den Hinweise im Datenbaustein DBFE ergänzt und an die betroffene Einzugsstelle und die BA übermittelt: Das bei der DRV Bund durchgeführte Statusfeststellungsverfahren führte zur Feststellung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Das bei der DRV Bund durchgeführte Statusfeststellungsverfahren führte zur Feststellung, dass kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Über den Status der angemeldeten Person konnten wegen fehlender Mitwirkung keine Fest- stellungen getroffen werden. Erfolgt im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens die Aufhebung des Feststellungsbeschei- des, ist entsprechend dem Ergebnis der Überprüfung einer der folgenden Hinweise im Da- tenbaustein DBFE zu verwenden: Die Überprüfung durch die DRV Bund führte zur Feststellung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Die Überprüfung durch die DRV Bund führte zur Feststellung, dass kein Beschäftigungsver- hältnis vorliegt. Wurde eine Anmeldung unzutreffend mit Abgabegrund 10 vorgenommen oder unzutreffend ein Statuskennzeichen angegeben, wird der Arbeitgeber von der Clearingstelle aufgefordert, die Meldung durch Stornierung und Neumeldung zu berichtigen. Zum Zweck der Überwa- chung der Berichtigung erhält die Einzugsstelle hierüber eine entsprechende Mitteilung. Hier- für ist der folgende Hinweis im Datenbaustein DBFE zu verwenden: Aufgrund der unzutreffenden Anmeldung mit Abgabegrund 10 oder 40 oder der unzutreffen- den Angabe eines Statuskennzeichens ist ein Statusfeststellungsverfahren nicht durchzufüh- ren.

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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung

Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren. Anmeldungen mit Abgabegrund 10 oder 40 für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner nach dem LPartG oder Abkömmlinge des Arbeitgebers sowie für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (Datensatz DSME, Feld Statuskennzeichen 1 oder 2) werden von der DSRV an den kontoführenden Versicherungsträger und zusätzlich an die DRV Bund in ihrer Funktion als Clearingstelle wei- tergeleitetweitergeleitet. Eine zusätzliche Weiterleitung erfolgt auch, wenn die DRV Bund aktueller Konto- führer Kontoführer ist. Nach Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens werden für die Bekanntgabe der Feststel- lungsergebnisse Feststellungsergebnisse die vorliegenden Anmeldedatensätze im Feld FEHLER-KENNZ (Stelle 062) mit der Ziffer 4 versehen und entsprechend dem Feststellungsergebnis um einen der folgen- den folgenden Hinweise im Datenbaustein DBFE ergänzt und an die betroffene Einzugsstelle und die BA übermittelt: Das bei der DRV Bund durchgeführte Statusfeststellungsverfahren führte zur Feststellung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Das bei der DRV Bund durchgeführte Statusfeststellungsverfahren führte zur Feststellung, dass kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Über den Status der angemeldeten Person konnten wegen fehlender Mitwirkung keine Fest- stellungen getroffen werden. Erfolgt im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens die Aufhebung des Feststellungsbeschei- desFeststellungsbescheides, ist entsprechend dem Ergebnis der Überprüfung einer der folgenden Hinweise im Da- tenbaustein Datenbaustein DBFE zu verwenden: DSMEH11 Überprüfungsverfahren ergab eine abhängige Beschäftigung Die Überprüfung durch die DRV Bund führte zur Feststellung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Die Überprüfung durch die DRV Bund führte zur Feststellung, dass kein Beschäftigungsver- hältnis vorliegteiner abhängigen Beschäftigung. Wurde eine Anmeldung unzutreffend mit Abgabegrund 10 vorgenommen oder unzutreffend ein Statuskennzeichen angegeben, wird der Arbeitgeber von der Clearingstelle aufgefordert, die Meldung durch Stornierung und Neumeldung zu berichtigen. Zum Zweck der Überwa- chung Überwachung der Berichtigung erhält die Einzugsstelle hierüber eine entsprechende Mitteilung. Hier- für Hierfür ist der folgende Hinweis im Datenbaustein DBFE zu verwenden: Aufgrund der unzutreffenden Anmeldung mit Abgabegrund 10 oder 40 oder der unzutreffen- den unzutreffenden Angabe eines Statuskennzeichens ist ein Statusfeststellungsverfahren nicht durchzufüh- rendurchzuführen.

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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung

Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren. Anmeldungen mit Abgabegrund 10 oder 40 für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner nach dem LPartG oder Abkömmlinge des Arbeitgebers sowie für geschäftsführende Gesellschafter Gesellschaf- ter einer GmbH (Datensatz DSME, Feld Statuskennzeichen 1 oder 2) werden von der DSRV an den kontoführenden Versicherungsträger und zusätzlich an die DRV Bund in ihrer Funktion Funk- tion als Clearingstelle wei- tergeleitetweitergeleitet. Eine zusätzliche Weiterleitung erfolgt auch, wenn die DRV Bund aktueller Konto- führer Kontoführer ist. Nach Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens werden für die Bekanntgabe der Feststel- lungsergebnisse die vorliegenden Anmeldedatensätze im Feld FEHLER-KENNZ (Stelle 062) mit der Ziffer 4 versehen und entsprechend dem Feststellungsergebnis um einen der folgen- den Hinweise im Datenbaustein DBFE ergänzt und an die betroffene Einzugsstelle und die BA übermittelt: Das bei der DRV Bund durchgeführte Statusfeststellungsverfahren führte zur Feststellung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Das bei der DRV Bund durchgeführte Statusfeststellungsverfahren führte zur Feststellung, dass kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Über den Status der angemeldeten Person konnten wegen fehlender Mitwirkung keine Fest- stellungen getroffen werden. Erfolgt im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens die Aufhebung des Feststellungsbeschei- des, ist entsprechend dem Ergebnis der Überprüfung einer der folgenden Hinweise im Da- tenbaustein DBFE zu verwenden: Die Überprüfung durch die DRV Bund führte zur Feststellung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Die Überprüfung durch die DRV Bund führte zur Feststellung, dass kein Beschäftigungsver- hältnis vorliegt. Wurde eine Anmeldung unzutreffend mit Abgabegrund 10 vorgenommen oder unzutreffend ein Statuskennzeichen angegeben, wird der Arbeitgeber von der Clearingstelle aufgefordert, die Meldung durch Stornierung und Neumeldung zu berichtigen. Zum Zweck der Überwa- chung der Berichtigung erhält die Einzugsstelle hierüber eine entsprechende Mitteilung. Hier- für ist der folgende Hinweis im Datenbaustein DBFE zu verwenden: Aufgrund der unzutreffenden Anmeldung mit Abgabegrund 10 oder 40 oder der unzutreffen- den Angabe eines Statuskennzeichens ist ein Statusfeststellungsverfahren nicht durchzufüh- ren.

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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung