Online-Buchung Musterklauseln

Online-Buchung. 6.1 Die Online-Buchung über die FWC Campsites Platform ermöglicht es dem Endkunden, die von den Campingplatzbetreibern auf der FWC Campsites Platform eingestellten Angebote direkt und verbindlich zu buchen. Voraussetzung hierfür ist die Zulassung des Campingplatzbetreibers zur FWC Campsites Platform (siehe oben Ziffer 3). Darüber hinaus kann es je nach eingesetztem Channel Manager oder PMS System erforderlich sein, dass der Campingplatzbetreiber einen Zugang zu einem von FreewayCamper zugelassenen Zahlungsdienstleister (z.B. STRIPE) beantragen muss um Zahlungen zu erhalten oder den automatischen Einzug der Provisionszahlungen durchführen zu können (nachfolgend „Zugang Zahlungsdienstleister“). Über die an die FWC Campsites Platform angebundene Channel Manager oder PMS Systeme kann der Campingplatzbetreiber nach erfolgter Zulassung online verbindliche Angebote auf Basis aktueller Verfügbarkeiten einstellen, die im Falle einer Buchung durch den Endkunden zu dem Abschluss eines Vertrages zwischen diesen Parteien führen. 6.2 FreewayCamper haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben, die der Endkunde im Rahmen einer Online-Buchung abgibt. 6.3 Nach abgeschlossener Online-Buchung erhalten Campingplatzbetreiber und Endkunde eine Buchungsbestätigung durch den angebundenen Channel Manager oder das angebundene PMS System, die den Inhalt des über die Online-Buchung abgeschlossenen Vertrages dokumentiert. Der Campingplatzbetreiber hat diese umgehend zu prüfen und ist verpflichtet, seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Endkunden zu erfüllen. 6.4 Jeder Campingplatzbetreiber kann seine individuellen Stornierungsbedingungen im angebundenen PMS oder Channel Manager festlegen. Stornierungen von bestätigten Buchungen durch den Campingplatzbetreiber sind nur mit Zustimmung des Endkunden möglich, es sei denn, dass abweichende Stornierungsbedingungen zwischen dem Campingplatzbetreiber und dem Endkunden wirksam vereinbart und entsprechend dokumentiert wurden.
Online-Buchung. Der Erwerb der Reisepakete kann auch online auf diversen Homepages erfolgen. In diesem Fall, wird der Reiseteilnehmer eine Buchungsanfrage ausfüllen und darin seine sämtlichen für den Erwerb notwendigen Daten und Informationen, die dort angefragt weden (Name, Nachname, E-Mail Adresse, Kreditkartennummer ecc.) liefern. Der Reiseveranstalter wird, nachdem er die Zahlung des vereinbarten Preises in der vereinbarten Form erhalten haben wird, den Reisevertrag und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen umgehend dem Reiseteilnehmer übermitteln. Es wird festgehalten, dass die Buchungsanfrage erst nach der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von seiten des Kunden / Reiseteilnehmers erfolgen kann. Die Annahme der Anfrage/Bestätigung gilt erst dann als wirksam und der Vertrag erst dann als abgeschlossen, wenn der Reiseveranstalter, nach der erfolgten Zahlung seitens des Kunden /Reiseteilnehmers, eine diesbezügliche Bestätigung, auch telefonisch, via Fax, oder telematisch dem Kunden/Reiseteilnehmer, oder der verkaufenden bzw. vermittelnden Reisagentur zukommen läßt. Die Angaben zum des Reisepaket, falls sie nicht schon in den Vertragsunterlagen, den Broschüren bzw. in anderen schriftlichen Unterlagen enthalten sind, werden seitens des Reiseveranstalters, in Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen laut Art. 37 des Gesetzesdekretes Nr. 79/2011 Kodex zum Tourismus (Codice del Turismo) zeitnah vor dem Beginn der Reise dem Reiseteilnehmer übermittelt. Jegliche Angaben, welches im Vertrag nicht korrekt übernommen worden sind, müssen seitens des Reiseteilnehmers dem Call Center der Simma Travel – Bergmann Touristik Srl, mittels Anruf an die in der Bestätigungs E-mail angegebene Telefonnummer, umgehend mitgeteilt und beanstandet werden.
Online-Buchung. 1. Buchungen können auch über die von Vienna House betriebenen Website oder über Reise-Websites von Drittparteien, mit denen Vienna House Verträge abgeschlossen hat, durchgeführt und Leistungen reserviert werden. Der Xxxx hat damit die Möglichkeit, Leistungen des Hotels auch über Partner-Websites zu suchen und auszuwählen und dann direkt beim Hotel zu buchen, ohne aber die Schnittstelle der Partner-Website zu verlassen. 2. Der Xxxx bestätigt, im Rahmen der Online-Reservierung oder Reservierung über Partner-Websites erhaltenen Informationen (Kontaktdaten Hotelgesellschaft, wichtigste Zimmermerkmale, Zusatzleistungen, Preise, Zahlungsarten, Gültigkeit von Angebot und Preis, Zahlungsmethoden) zur Kenntnis genommen zu haben. Die Nutzung des Online-Buchungsservice des Hotels setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme und Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kenntnis der Datenschutzinformation voraus – die automatisch Bestandteil des mit dem Hotel abgeschlossenen Vertrages sind. 3. Für die Auswahl der Leistungen und die Eignung solcher Leistungen für die Bedarfe des Gastes ist allein der Xxxx verantwortlich. Der Vertrag kommt nach Reservierung und Garantie mit einer Kreditkarte durch Übermittlung einer Buchungsbestätigung zustande. Die Kreditkarte ist nur ein Mittel zur Garantie. Im Falle einer Nichtanreise bei aufrechter Buchung wird das Hotel im Falle einer Garantie der Reservierung durch Kreditkarte, die zur Garantie verwendete Kreditkarte mit einer Entschädigungspauschale in Höhe des Preises für die erste Nacht belasten. Weitere reservierte Nächte werden ohne Berechnung storniert, sofern in den Verkaufsbedingungen nichts anderes bestimmt wurde. 4. Der Nutzer von Leistungsangeboten von Webseiten bestätigt die Vollendung des 18. Lebensjahres und seine Rechtsfähigkeit, diesen Vertrag abzuschließen.
Online-Buchung. Erfolgt die Buchung online, reserviert sich der Kunde durch Absenden der Buchungsanfrage einen Platz für den gewünschten Trainingstermin und erhält per E-Mail eine Bestätigung mit Zahlungsaufforderung, bzw. Zahlungsbestätigung im Falle einer Zahlung per Zahlungsportal oder Rechnung. Seine Anmeldung ist verbindlich, sobald die Zahlung auf dem Konto der APS GmbH eingegangen ist bzw. durch das Zahlungsportal bestätigt wurde. Sollte die Teilnahmegebühr nicht bis zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Termin eingegangen sein, verfällt die Anmeldung automatisch und die Plätze werden anderweitig vergeben. Für den Kunden ergeben sich in diesem Fall weder Verpflichtungen noch Rechte.
Online-Buchung. Erfolgt die Buchung online, reserviert sich der Kunde durch Absenden der Buchungsanfrage einen Platz für den gewünschten Trainingstermin und erhält per E-Mail eine Bestätigung mit Zahlungsaufforderung, bzw. Zahlungsbestätigung im Falle einer Zahlung per Zahlungsportal oder Rechnung. Seine Anmeldung ist verbindlich, sobald die Zahlung auf dem Konto der APS GmbH eingegangen ist bzw. durch das Zahlungsportal bestätigt wurde. Sollte die Teilnahmegebühr nicht bis zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Termin eingegangen sein, verfällt die Anmeldung automatisch und die Plätze werden anderweitig vergeben. Für den Kunden ergeben sich in diesem Fall weder Verpflichtungen noch Rechte. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung als Teilnehmer aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Kunde hat einen verantwortlichen Ansprechpartner, insbesondere für die Abstimmung der gebuchten Leistungen, zu benennen. Der Kunde ist für die persönliche Eignung der von ihm benannten Teilnehmer für die gewünschte Veranstaltung verantwortlich.
Online-Buchung. 1. Buchungen können auch über die von Vienna House betriebene Website oder über Reise-Websites von Drittparteien, mit denen Vienna House Verträge abgeschlossen hat, durchgeführt und Leistungen reserviert werden. Der Xxxx hat damit die Möglichkeit, Leistungen des Hotels auch über Partner-Websites zu suchen und auszuwählen und dann direkt beim Hotel zu buchen, ohne aber die Schnittstelle der Partner-Website zu verlassen. 2. Der Xxxx / Besteller bestätigt, die im Rahmen der Online-Reservierung oder Reservierung über Partner-Websites erhaltenen Informationen (Kontaktdaten Hotelgesellschaft, wichtigste Zimmermerkmale, Zusatzleistungen, Preise, Zahlungsarten, Gültigkeit 3. Für die Auswahl der Leistungen und die Eignung solcher Leistungen für die Bedürfnisse des Gastes ist allein der Xxxx verantwortlich. Der Vertrag kommt nach Reservierung und Garantie mit einer Kreditkarte durch Übermittlung einer Buchungsbestätigung zustande. 4. Der Nutzer von Leistungsangeboten von Webseiten bestätigt die Vollendung des 18. Lebensjahres und seine Rechtsfähigkeit, diesen Vertrag abzuschließen.
Online-Buchung. Jede Reservierung von Übernachtungen und/oder zusätzlichen Dienstleistungen, die über das Online- Buchungssystem auf der Website von Celebes Divers vorgenommen wird, erfolgt direkt und ohne Vermittler an Celebes Divers.

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  • Kontrollrechte des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. (2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen. (3) Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann wahlweise erfolgen durch die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DS- GVO, die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DS- GVO, aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) und/oder eine geeignete Zertifizierung durch IT- Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI-Grundschutz). (4) Für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch geltend machen.

  • Weitergabekontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Verfügbarkeitskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Zutrittskontrolle Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.