Common use of Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern Clause in Contracts

Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit kostenlos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), bleibt unberührt. (2) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (3) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Girokontoverträge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (4) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte

Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. a) Kündigung durch den Kunden (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit zum letzten Tag des laufenden Monats kostenlos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wobei aber Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirken. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 22 (5)), bleibt unberührt. (2) Kreditverträge mit unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. (3) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge Dauerverträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. (3b) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Girokontoverträge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (4) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann Kündigung durch das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen.Kreditinstitut

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Samples: Rahmenkreditvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den GirokontovertragZahlungskontovertrag, jederzeit kostenlos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut von der Bank vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), bleibt unberührt. (2) Kreditverträge mit unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge mit dem Kreditinstitut der Bank kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (3) Das Kreditinstitut Die Bank kann alle auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Girokontoverträge) und Kreditverträge abgeschlossenen Verträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Die Kündigung muss in Papierform oder auf einem mit dem Kunden vereinbarten anderen dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. (4) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit kostenlos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags Rahmen- vertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere insbe- sondere des Girokontovertrags (Z 2), bleibt unberührt. (2) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Dauerverträge einschließlich Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (3) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Dauerverträge, einschließlich Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Girokontoverträge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (4) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte

Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere insbe- sondere den Girokontovertrag, jederzeit kostenlos ohne unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Kündigungs- frist von einem Monat kostenlos kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für ZahlungsdiensteZahlungsdienstleistungen, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen vor- geschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), 2 Abs 3) bleibt unberührt. (2) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge Kreditverträge mit dem Kreditinstitut unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. (3) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge Rahmen- verträge für Zahlungsdienste (insbesondere Girokontoverträge) und Kreditverträge Kredit- verträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (4) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist Kündigungs- frist kündigen. (5) Die Kündigung muss in Papierform oder auf einem ande-ren vereinbarten dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte

Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit kostenlos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), bleibt unberührt. (2) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (3) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Dauerverträge, einschließlich Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Girokontoverträge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (4) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte

Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit kostenlos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags Rahmen- vertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere insbe- sondere des Girokontovertrags (Z 2), bleibt unberührt. (2) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (3) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Girokontoverträge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (4) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. VB0GI4093D (c) ÖGV-Nur zur Verwendung für Mitglieder des ÖGV.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte

Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den GirokontovertragGirokontover­ trag, jederzeit kostenlos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des GirokontovertragsGirokontover­ trags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags Rahmen­ vertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), bleibt unberührt. (2) Kreditverträge mit unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. (3) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (34) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Girokontoverträge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (45) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den GirokontovertragZahlungskontovertrag, jederzeit kostenlos ohne unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, Zahlungskontovertrags anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags Rahmen-vertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags Zahlungsdienste (Z 2), Z.2) bleibt unberührt. (2) Kreditverträge mit unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. (3) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. (34) Das Kreditinstitut kann alle auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Girokontoverträge) und Kreditverträge abgeschlossenen Verträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Die Kündigung muss in Papierform oder auf einem anderen vereinbarten dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. (4) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen.

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Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den GirokontovertragZahlungskontovertrag, jederzeit kostenlos ohne unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags Zahlungsdienste (Z 2), bleibt unberührt. (2) Kreditverträge mit unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. (3) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist Frist von einem Monat kündigen. (34) Das Kreditinstitut kann alle auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Girokontoverträge) und Kreditverträge abgeschlossenen Verträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Die Kündigung muss in Papierform oder auf einem anderen vereinbarten dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. (4) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit kostenlos ohne unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags Zahlungsdienste (Z 2), ) bleibt unberührt. (2) Kreditverträge mit unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. (3) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (3) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Girokontoverträge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten einem Monat kündigen. (4) Alle übrigen Das Kreditinstitut kann alle auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen. Die Kündigung muss in Papierform oder auf einem anderen vereinbarten dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden.

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