Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. Z 23. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit kostenlos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), bleibt unberührt.
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Samples: www.marchfelderbank.at, www.marchfelderbank.at, www.marchfelderbank.at
Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. Z 23. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit kostenlos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags Rahmen- vertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere insbe- sondere des Girokontovertrags (Z 2), bleibt unberührt.
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Samples: www.dolomitenbank.at, www.dolomitenbank.at, www.volksbank-vorarlberg.at
Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. Z 23. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für ZahlungsdiensteZahlungs- dienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit kostenlos ohne unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. von einem Monat kündigen Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags Rahmenver- trags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere insbeson- dere des Girokontovertrags (Z Z. 2), bleibt unberührt.
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Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. Z 23. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere insbe- sondere den Girokontovertrag, jederzeit kostenlos ohne unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Kündigungs- frist von einem Monat kostenlos kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für ZahlungsdiensteZahlungsdienstleistungen, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen vor- geschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), 2 Abs 3) bleibt unberührt.
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Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. Z 23. 23 (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für ZahlungsdiensteZahlungsdienstleistungen, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit kostenlos ohne unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für ZahlungsdiensteZahlungsdienstleistungen, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), 2 Abs 3) bleibt unberührt.
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Samples: www.schoellerbank.at
Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. Z 23. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den GirokontovertragGirokontover trag, jederzeit kostenlos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des GirokontovertragsGirokontover trags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags Rahmen vertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), bleibt unberührt.
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Samples: www.sparkassenverband.at
Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. Z 23. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit kostenlos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), bleibt unberührt.Das
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Samples: www.hyponoe.at
Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. Z 23. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für ZahlungsdiensteZahlungs- dienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit kostenlos ohne Einhaltung unter Einhal- tung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags Rah- menvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des GirokontovertragsGirokontover- trags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung Ände- rung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), .) bleibt unberührt.
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Samples: www.hypovbg.at
Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. Z 23. 23 (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit kostenlos ohne unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags Zahlungsdienste (Z 2), ) bleibt unberührt.
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Samples: www.oberbank.at
Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. Z 23. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit kostenlos ohne unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Zahlungsdienste gemäß Z 2), 2 bleibt unberührt.
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Samples: www.bankwinter.com
Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. Z 23. 23 (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für ZahlungsdiensteZahlungsdienstleistungen, insbesondere den GirokontovertragGiro- kontovertrag, jederzeit kostenlos ohne unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für ZahlungsdiensteZahlungsdienstleistungen, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), 2 Abs 3) bleibt unberührt.
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Samples: www.schoellerbank.at