Common use of Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern Clause in Contracts

Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit zum letzten Tag des laufenden Monats kostenlos kündigen, wobei aber Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirken. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), bleibt unberührt. (2) Kreditverträge mit unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. (3) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (4) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Girokontoverträge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (5) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (6) Die Kündigung muss in Papierform oder auf einem anderen vereinbarten dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden.

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Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für ZahlungsdiensteZahlungsdienstleistungen, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit zum letzten Tag des laufenden Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen, wobei aber Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirken. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für ZahlungsdiensteZahlungsdienstleistungen, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), 2 Abs 3) bleibt unberührt. (2) Kreditverträge mit unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. (3) . Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (43) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (Zahlungsdienstleistungen, insbesondere Girokontoverträge) , und auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (5) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (6) . Die Kündigung muss in Papierform oder auf einem anderen vereinbarten dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen unbefristeten Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen.

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Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für ZahlungsdiensteZahlungs- dienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit zum letzten letz- ten Tag des laufenden Monats kostenlos kündigen, wobei aber Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen ausge- sprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirken. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung Kündi- gung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen vor- geschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2.), bleibt unberührt. (2) Kreditverträge mit unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit je- derzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. (3) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. (4) Das Kreditinstitut kann alle auf unbestimmte Zeit abgeschlossene abge- schlossene Verträge, auch Rahmenverträge für Zahlungsdienste Zahlungsdiens- te (insbesondere Girokontoverträge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (5) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (6) . Die Kündigung muss in Papierform oder auf einem anderen vereinbarten dauerhaften Datenträger erfolgen und dem Kunden mitgeteilt werden. Hat der Kunde eine Vereinbarung über seine Teilnahme am BAWAG eBanking abgeschlossen, ist eine Kündigung auf einem dauerhaften Datenträger die Übermittlung der Kündigung an das für die Teilnahme am BAWAG eBanking für den Kunden eingerichtete ePostfach, wobei der Kunde über das Vorhanden- sein der Kündigung in seinem ePostfach auf die mit ihm verein- xxxxx Xxxxx (SMS, E-Mail, Post oder sonst vereinbarte Form) informiert wird.

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Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für ZahlungsdiensteZahlungsdienstleistungen, insbesondere den GirokontovertragKonto-/Depotvertrag, jederzeit zum letzten Tag des laufenden Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen, wobei aber Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirken. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags Konto- /Depotvertrags (Z Ziffer 2), ) bleibt unberührt. (2) Kreditverträge mit unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. (3) . Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (43) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (Zahlungsdienstleistungen, insbesondere Girokontoverträge) Konto-/ Depotverträge, und auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (5) . Die Kündigung muss in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen unbefristeten Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (6) Die Kündigung muss in Papierform oder auf einem anderen vereinbarten dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden.

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Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit zum letzten Tag des laufenden Monats kostenlos kündigen, wobei aber Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirken. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), ) bleibt unberührt. (2) Kreditverträge mit unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. (3) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. (4) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Girokontoverträge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Die Kündigung wird dem Kunden in Papierform oder, sofern der Kunde mit dem Kreditinstitut eine Vereinbarung über seine Teilnahme am Internetbanking abgeschlossen hat, durch elektronische Übermittlung des Kündigungsschreibens in die Internetbanking- Postbox mitgeteilt. (5) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (6) Die Kündigung muss in Papierform oder auf einem anderen vereinbarten dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden.

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Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für ZahlungsdiensteZahlungsdienstleistungen, insbesondere den GirokontovertragKonto-/Depoteröffnungs- vertrag, jederzeit zum letzten Tag des laufenden Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen, wobei aber Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirken. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags Konto-/Depoteröffnungsvertrags (Z Ziffer 2), . bleibt unberührt. (2) Kreditverträge mit unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. (3) . Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (43) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (Zahlungsdienstleistungen, insbesondere Girokontoverträge) Konto-/ Depoteröffnungsverträge, und auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (5) . Die Kündigung muss in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen unbefristeten Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (6) Die Kündigung muss in Papierform oder auf einem anderen vereinbarten dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden.

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Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für ZahlungsdiensteZahlungs- dienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit zum letzten Tag des laufenden Monats unter Einhal- tung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen, wobei aber Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirken. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags Rah- menvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des GirokontovertragsGirokontover- trags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung Ände- rung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), .) bleibt unberührt. (2) Kreditverträge mit unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit jeder- zeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kos- tenlos kündigen. (3) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer ei- ner angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (4) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere GirokontoverträgeGirokontover- träge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Die Kündigung muss dem Kunden, der Verbraucher ist, in Papierform oder auf einem anderen dauer- haften Datenträger mitgeteilt werden. (5) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen angemesse- nen Kündigungsfrist kündigen. (6) Die Kündigung muss in Papierform oder auf einem anderen vereinbarten dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden.

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