Common use of Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern Clause in Contracts

Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. Z 22a. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit zum letzten Tag des laufenden Monats kostenlos kündigen, wobei aber Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirken. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), bleibt unberührt.

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Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. Z 22a23. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit zum letzten Tag des laufenden Monats kostenlos kündigen, wobei aber Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirken. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), ) bleibt unberührt.

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Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. Z 22a23. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für ZahlungsdiensteZahlungs- dienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit zum letzten letz- ten Tag des laufenden Monats kostenlos kündigen, wobei aber Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen ausge- sprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirken. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung Kündi- gung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen vor- geschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z Z. 2), bleibt unberührt.

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Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern. Z 22a23. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für ZahlungsdiensteZahlungs- dienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit zum letzten letz- ten Tag des laufenden Monats kostenlos kündigen, wobei aber Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen ausge- sprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirken. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung Kündi- gung eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen vor- geschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2.), bleibt unberührt.

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