Ordentliche und außerordentliche Kündigung. Die Full-Service-Komponente Schadendeckung (Haftungsbefreiung, Kfz-Haftpflichtversicherung und Schadenmanagement) kann als Gesamtprodukt mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Kalenderjahres (31.12.) durch beide Vertragsparteien gekündigt wer- den. Eine Kündigung einzelner Produktelemente, d.h. Schadenma- nagement, Kfz-Haftpflichtversicherung, Haftungsbefreiung ist nicht möglich. Hiervon unberührt bleibt das fristlose Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.
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Ordentliche und außerordentliche Kündigung. Die Full-Service-Komponente Schadendeckung (Haftungsbefreiung, Kfz-Haftpflichtversicherung und Schadenmanagement) kann als Gesamtprodukt mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Kalenderjahres (31.12.) durch beide Vertragsparteien gekündigt wer- den. Eine Kündigung einzelner Produktelemente, d.h. d. h. Schadenma- nagement, Kfz-Haftpflichtversicherung, Haftungsbefreiung Haftungsbefreiung, ist nicht möglich. Hiervon unberührt bleibt das fristlose Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.
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