Organisationseinheit «Frequenzmanagement Liechtenstein». Zur Durchführung dieses Protokolls und der Zusammenarbeit zwischen den zustän- digen liechtensteinischen Behörden und dem BAKOM wird die liechtensteinische Regierung die Organisationseinheit «Frequenzmanagement Liechtenstein» (FML) errichten. Die FML wird ihre Tätigkeit im BAKOM in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Protokolls ausüben. Die FML ist organisatorisch und fachlich in der Abteilung Frequenzmanagement des BAKOM integriert. Die FML untersteht der ausschliesslichen Weisungsbefugnis der zuständigen liech- tensteinischen Behörden. Die FML ist alleine gegenüber der liechtensteinischen Regierung verantwortlich. Gegenüber dem BAKOM ist alleine die liechtensteinische Regierung für die FML verantwortlich. Das BAKOM macht die zuständigen liech- tensteinischen Behörden und die FML auf die Folgen von Weisungen aufmerksam. Neben ihrer Hauptaufgabe im Frequenzmanagement bildet die FML die Schnittstelle zwischen den zuständigen liechtensteinischen Behörden und den zuständigen Stel- len im BAKOM in den von diesem Protokoll erfassten Tätigkeitsgebieten. Die liechtensteinische Regierung und das BAKOM vereinbaren die Anstellungsmo- dalitäten sowie das Anstellungsverhältnis der FML. Die Anstellungsmodalitäten beinhalten insbesondere Art und Umfang der Beratung und Unterstützung des BAKOM im Zuge der Anstellung. Die organisatorische Eingliederung und die Tätigkeiten der FML werden von der liechtensteinischen Regierung nach Konsulta- tion des BAKOM in einem Pflichtenheft über die Organisationseinheit «Frequenz- management Liechtenstein» geregelt.
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches, Vereinbarung
Organisationseinheit «Frequenzmanagement Liechtenstein». Zur Durchführung dieses Protokolls und der Zusammenarbeit zwischen den zustän- digen zuständigen liechtensteinischen Behörden und dem BAKOM wird die liechtensteinische Liechtensteinische Regierung die Organisationseinheit «Frequenzmanagement "Frequenz- management Liechtenstein» " (FML) errichten. Die FML wird ihre Tätigkeit Tätig- keit im BAKOM in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Protokolls ausüben. Die FML ist organisatorisch und fachlich in der Abteilung Frequenzmanagement des BAKOM integriert. Die FML untersteht der ausschliesslichen Weisungsbefugnis der zuständigen liech- tensteinischen zustän- digen liechtensteinischen Behörden. Die FML ist alleine gegenüber der liechtensteinischen Liechtensteinischen Regierung verantwortlich. Gegenüber dem BAKOM ist alleine die liechtensteinische Liechtensteinische Regierung für die FML verantwortlich. Das BAKOM macht die zuständigen liech- tensteinischen liechtensteinischen Behörden und die FML auf die Folgen von Weisungen Xxxxxxxxx aufmerksam. Neben ihrer Hauptaufgabe im Frequenzmanagement bildet die FML die Schnittstelle zwischen den zuständigen liechtensteinischen Behörden und den zuständigen Stel- len Stellen im BAKOM in den von diesem Protokoll erfassten erfass- ten Tätigkeitsgebieten. Die liechtensteinische Liechtensteinische Regierung und das BAKOM vereinbaren die Anstellungsmo- dalitäten An- stellungsmodalitäten sowie das Anstellungsverhältnis der FML. Die Anstellungsmodalitäten An- stellungsmodalitäten beinhalten insbesondere Art und Umfang der Beratung Bera- tung und Unterstützung des BAKOM im Zuge der Anstellung. Die organisatorische orga- nisatorische Eingliederung und die Tätigkeiten der FML werden von der liechtensteinischen Liechtensteinischen Regierung nach Konsulta- tion Konsultation des BAKOM in einem Pflichtenheft über die Organisationseinheit «Frequenz- management Liechtenstein» "Frequenzmanagement Liech- tenstein" geregelt.
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Samples: Vereinbarung
Organisationseinheit «Frequenzmanagement Liechtenstein». Zur Durchführung dieses Protokolls und der Zusammenarbeit zwischen den zustän- digen zuständigen liechtensteinischen Behörden und dem BAKOM wird die liechtensteinische Liechtensteinische Regierung die Organisationseinheit «Frequenzmanagement "Frequenzmanage- ment Liechtenstein» " (FML) errichten. Die FML wird ihre Tätigkeit im BAKOM in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Protokolls ausüben. Die FML ist organisatorisch und fachlich in der Abteilung Frequenzmanagement Fre- quenzmanagement des BAKOM integriert. Die FML untersteht der ausschliesslichen Weisungsbefugnis der zuständigen liech- tensteinischen zustän- digen liechtensteinischen Behörden. Die FML ist alleine gegenüber der liechtensteinischen Liechtensteinischen Regierung verantwortlich. Gegenüber dem BAKOM ist alleine die liechtensteinische Liechtensteinische Regierung für die FML verantwortlich. Das BAKOM macht die zuständigen liech- tensteinischen liechtensteinischen Behörden und die FML auf die Folgen von Weisungen Xxxxxxxxx aufmerksam. Neben ihrer Hauptaufgabe im Frequenzmanagement bildet die FML die Schnittstelle zwischen den zuständigen liechtensteinischen Behörden und den zuständigen Stel- len Stellen im BAKOM in den von diesem Protokoll erfassten Tätigkeitsgebieten. Die liechtensteinische Liechtensteinische Regierung und das BAKOM vereinbaren die Anstellungsmo- dalitäten Anstel- lungsmodalitäten sowie das Anstellungsverhältnis der FML. Die Anstellungsmodalitäten Anstel- lungsmodalitäten beinhalten insbesondere Art und Umfang der Beratung und Unterstützung des BAKOM im Zuge der Anstellung. Die organisatorische organisatori- sche Eingliederung und die Tätigkeiten der FML werden von der liechtensteinischen Liechten- steinischen Regierung nach Konsulta- tion Konsultation des BAKOM in einem Pflichtenheft Pflichten- heft über die Organisationseinheit «Frequenz- management "Frequenzmanagement Liechtenstein» " geregelt.
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches