Common use of Pandemie Clause in Contracts

Pandemie. Der Versicherungsschutz ist ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen für Schäden, die als Folge einer Pandemie verursacht werden. Eine Pandemie im Sinne dieses Ausschlusses liegt vor, sobald die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite (z. B. Public Health Emergency of Internatio- nal Concern - PHEIC - gemäß Art. 12 International Health Regulations - IHR 2005) feststellt. Tritt eine andere, von der Bundesrepublik Deutsch- land anerkannte, internationale Organisation an die Stelle der WHO, muss die Einstufung von dieser vorgenommen werden.

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Pandemie. Der Versicherungsschutz ist erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen für nicht auf Schäden, die als Folge einer ei- ner Pandemie verursacht werden. Eine Pandemie im Sinne dieses Ausschlusses liegt vor, sobald die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite (z. B. Public Health Emergency of Internatio- nal International Concern - PHEIC - gemäß Art. 12 International Health Regulations - IHR 2005) feststellt. Tritt eine andere, von der Bundesrepublik Deutsch- land anerkannteDeutschland an- erkannte, internationale Organisation an die Stelle der WHO, muss die Einstufung Feststellung von dieser vorgenommen werden.

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Pandemie. Der Versicherungsschutz ist erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen für nicht auf Schäden, die als Folge einer Pandemie verursacht werden. Eine Pandemie im Sinne dieses Ausschlusses liegt vor, sobald die Weltgesundheitsorganisation Weltgesund- heitsorganisation (WHO) eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite Trag- weite (z. B. Public Health Emergency of Internatio- nal International Concern - PHEIC - gemäß Art. 12 International Health Regulations - IHR 2005) feststellt. Tritt eine andere, von der Bundesrepublik Deutsch- land Deutschland anerkannte, internationale Organisation an die Stelle der WHO, muss die Einstufung Feststellung von dieser vorgenommen vorgenom- men werden.

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Pandemie. Der Versicherungsschutz ist erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen für nicht auf Schäden, die als Folge einer Pandemie verursacht werden. Eine Pandemie im Sinne dieses Ausschlusses liegt vor, sobald die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite Trag-weite (z. B. Public Health Emergency of Internatio- nal International Concern - PHEIC - gemäß Art. 12 International Health Regulations - IHR 2005) feststellt. Tritt eine andere, von der Bundesrepublik Deutsch- land Deutschland anerkannte, internationale Organisation an die Stelle der WHO, muss die Einstufung Feststellung von dieser vorgenommen werden.

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Samples: www.gdv.de

Pandemie. Der Versicherungsschutz ist erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende mitwir- kende Ursachen ausgeschlossen für nicht auf Schäden, die als Folge einer Pandemie verursacht werden. Eine Pandemie im Sinne dieses Ausschlusses liegt vor, sobald die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite (z. B. Public Health Emergency of Internatio- nal International Concern - PHEIC - gemäß Art. 12 International Health Regulations - IHR 2005) feststellt. Tritt eine andere, von der Bundesrepublik Deutsch- land anerkannteDeutschland aner- kannte, internationale Organisation an die Stelle der WHO, muss die Einstufung Feststellung von dieser vorgenommen werden.

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Samples: www.diebayerische.de

Pandemie. Der Versicherungsschutz ist erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen für nicht auf Schäden, die als Folge einer Pandemie verursacht werden. Eine Pandemie im Sinne dieses Ausschlusses liegt vor, sobald die Weltgesundheitsorganisation Welt- gesundheitsorganisation (WHO) eine gesundheitliche Notlage von internationaler inter- nationaler Tragweite (z. B. Public Health Emergency of Internatio- nal International Concern - PHEIC - gemäß Art. 12 International Health Regulations - IHR 2005) feststellt. Tritt eine andere, von der Bundesrepublik Deutsch- land Deutschland anerkannte, internationale inter- nationale Organisation an die Stelle der WHO, muss die Einstufung Feststellung von dieser vorgenommen werden.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Pandemie. Der Versicherungsschutz ist erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende mitwir- kende Ursachen ausgeschlossen für nicht auf Schäden, die als Folge einer Pandemie verursacht werden. Eine Pandemie im Sinne dieses Ausschlusses liegt vor, sobald die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite (z. B. Public Health Emergency of Internatio- nal In- ternational Concern - PHEIC - gemäß Art. 12 International Health Regulations - IHR 2005) feststellt. Tritt eine andere, von der Bundesrepublik Deutsch- land Deutschland anerkannte, internationale Organisation an die Stelle der WHO, muss die Einstufung Fest- stellung von dieser vorgenommen werden.

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