Embargobestimmung Musterklauseln

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versiche- rungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen- stehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entge- genstehen.
Embargobestimmung. Besonderer Teil:
Embargobestimmung. Allgemeine Bestimmungen und Regelungen für die Haftpflichtversicherung B1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen
Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. (Stand 01.05.2018) Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Waldenburger Versicherung AG und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Waldenburger Versicherung AG Xxx-Xxxx-Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxx Telefon +00 0000 000-0000 Fax +00 0000 000 000000 xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx vertreten durch den Vorstand Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o.g. Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail unter: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx
Embargobestimmung. Teil A – Allgemeine und Besondere Bedingungen