Zusätzliche Einschlüsse. 5.1. Schäden an fremden Anhängern, Aufliegern, Trailern und Chassis bis € nein ja, Anzahl der zu versichernden Einheiten
5.2. Transporte ausserhalb Europas nein ja, welche Länder
5.3. Mitversicherung von Be- und Entladeschäden nein ja, welche Länder
Zusätzliche Einschlüsse. Die zusätzlichen Einschlüsse gelten nur sofern vereinbart und für die je- weils beantragte Gefahrengruppe.
Zusätzliche Einschlüsse. Zusätzlich sind auf Erstes Risiko versichert (Prozentsätze berechnet aus der Versicherungssumme nach Nr. I) bis höchstens bis höchstens
1. Muster, Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen (Zeitwert) –
2. Aufräumungs-, Bewegungs-, Schutz-, Abbruch- und Feuerlöschkosten bis 5 %
3. Aufräum-, Abfuhr- und Isolierkosten für radioaktiv verseuchte Sachen (Klausel 1101) –
4. Sachen in Feld- und Reihenscheunen, Schobern, Großballenläger und Bergeräumen bis 5 %
5. Brandschäden an Trocknungsanlagen sowie deren Inhalt, auch wenn der Brand innerhalb der Anlagen ausgebrochen ist (Klausel 3101) bis 5 % der Vers.summe
6. Fermentationsschäden an Ernteerzeugnissen (Klausel 3105) –
7. Schwelzersetzungsschäden an mineralischem Dünger (20 % Selbstbeteiligung pro Schaden; Klausel 3109) –
8. Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wieder- herstellung oder Wiederbeschaffung (Preisdifferenz-Versicherung, Klausel 1301) –
9. Kosten für die Wiederherstellung von Akten, Plänen, Geschäftsbüchern, Karteien, Zeichnungen und Daten auf solchen Datenträgern, die Anwenderprogramme enthalten, die ausschließlich im versicher- ten Betrieb zu verwenden sind, einschließlich der Wiederherstellungs- und Installationskosten für diese Programme, ferner Kosten für die Wiederherstellung betriebsspezifischer Daten –
10. Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen (Klausel 2302) –
11. Mehrkosten durch Technologiefortschritt (Klausel 1304) –
12. Kosten für die Ermittlung und Feststellung des Schadens –
13. Sachverständigenkosten ab einem Schaden von 50.000 EUR, 80 % der vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten (Klausel 1302) –
Zusätzliche Einschlüsse. Ist Versicherung der genannten Gefahren vereinbart, so sind zu- sätzlich zur Versicherungssumme folgende Kosten und Sachen auf Erstes Risiko summarisch bis zur Höhe der Versicherungs- summe versichert (gilt für Ertragsausfall nur, wenn ausdrücklich genannt): siehe VGIB 0000 Xxxx X Xx xx
1. Schadenermittlungskosten § 3 Nr. 2 ✓
2. Aufräumungs- und Abbruchkosten § 3 Nr. 4 b) ✓ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫
3. Bewegungs- und Schutzkosten (inkl. Beseitigung von Hindernissen sowie Beseitigung und Wiederanbringen von Sachen, die das Ein- setzen von Ersatzscheiben behindern, z. B. Schutzgitter, Schutz- stangen, Markisen) § 3 Nr. 4 c) ✓
4. Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen § 3 Nr. 4 d) ✓
5. Aufgebots- und Wiederherstellungskosten für Urkunden § 3 Nr. 4 k) ✓
6. Feuerlöschkosten § 3 Nr. 4 e) ✓ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ 7. Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen (mit Restwerten) § 3 Nr. 4 f) ✓ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ 8. Mehrkosten infolge Preissteigerungen (Preisdifferenz-Versicherung) § 3 Nr. 4 g) ✓
Zusätzliche Einschlüsse. Ist Versicherung der genannten Gefahren vereinbart, so sind zu- sätzlich zur Versicherungssumme folgende Kosten und Sachen auf Erstes Risiko summarisch bis zur Höhe der Versicherungs- summe versichert (gilt für Ertragsausfall nur, wenn ausdrücklich genannt): siehe VGIB 2014 Teil B Pl us
Zusätzliche Einschlüsse. Ist Versicherung der genannten Gefahren vereinbart, so sind zu- sätzlich zur Versicherungssumme folgende Kosten und Sachen auf Erstes Risiko summarisch bis zur Höhe der Versicherungs- summe versichert (gilt für Ertragsausfall nur, wenn ausdrücklich genannt): siehe VGIB 2014 Teil B (★ markiert Ausnahmen) Pl us Kosten ⚫ 37. Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen – Selbstbehalt 10 %, mindestens 500 Euro § 3 Nr. 4 d) bis 25.000 Euro ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ 38. Ertragsausfall: Zusätzliche Standgelder und ähnliche Mehrauf- wendungen (Selbstbehalt 20 %) § 3 Nr. 5 b) ✓ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ 39. Ertragsausfall: Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen (Selbstbehalt 20 %) § 3 Nr. 5 c) ✓
Zusätzliche Einschlüsse. Ist Versicherung der genannten Gefahren vereinbart, so sind zu- sätzlich zur Versicherungssumme folgende Kosten und Sachen auf Erstes Risiko summarisch bis zur Höhe der Versicherungs- summe versichert (gilt für Ertragsausfall nur, wenn ausdrücklich genannt): siehe VGIB 2014 Teil B (★ markiert Ausnahmen) Pl us Sachen ⚫ 46. Verluste an Bargeld, Urkunden und sonstigen Wertsachen (ge- mäß II. 42.) durch a) Raub innerhalb des Versicherungsortes und des allseitig um- friedeten Grundstückes (Geschäftsberaubung) § 6 Nr. 3 bis 50.000 Euro
Zusätzliche Einschlüsse. Ist Versicherung der genannten Gefahren vereinbart, so sind zusätz- lich zur Versicherungssumme folgende Sachen, Schäden und Kosten auf Erstes Risiko versichert: siehe AVB VGGB 2021 Pl us ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ 1. Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens A(GB)-3.1 ✓ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ 2. Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens A(GB)-3.2 ✓
Zusätzliche Einschlüsse. Ist Versicherung der genannten Gefahren vereinbart, so sind zusätz- lich zur Versicherungssumme folgende Sachen, Schäden und Kosten auf Erstes Risiko versichert: siehe AVB VGGB 2021 Pl us ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ 29. Wiederherstellung von Bepflanzungen und Grünanlagen einschließlich Dach- und Fassadenbegrünung (gilt nicht für Hagelschäden) A1-3.2.26 ✓
Zusätzliche Einschlüsse. Die zusätzlichen Einschlüsse gelten jeweils für die in der Deklaration aufgeführten Gefahren gruppen und nur sofern die genannten Gefah rengruppen auch im Versicherungsschein bean tragt wurden.