Common use of Performance Fee Clause in Contracts

Performance Fee. Die Gesellschaft kann für die Verwaltung des Sondervermögens zusätzlich zu den Vergütungen je ausgegebenen Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 10,00 % des Betrages erhalten, um den die Anteilwertentwicklung am Ende einer Abrechnungsperiode den Ertrag aus einer als Vergleichsmaßstab herangezogenen Kapitalmarktanlage in dieser Abrechnungsperiode übersteigt, jedoch insgesamt höchstens bis zu 10,00 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den börsentäglichen Werten errechnet wird. Ist der Anteilwert zu Beginn der Abrechnungsperiode niedriger als der Höchststand des Anteilwertes des Sondervermögens, der am Ende der fünf vorangegangenen Abrechnungsperioden erzielt wurde (nachfolgend „High Water Mark“), so tritt zwecks Berechnung der Anteilwertentwicklung nach Satz 1 die High Water Mark an die Stelle des Anteilwerts zu Beginn der Abrechnungsperiode. Existieren für das Sondervermögen weniger als fünf vorangegangene Abrechnungsperioden, so werden bei der Berechnung des Vergütungsanspruchs alle vorangegangenen Abrechnungsperioden berücksichtigt. Die dem Sondervermögen belasteten Kosten dürfen vor dem Vergleich nicht von der Entwicklung des Vergleichsmaßstabs abgezogen werden. Als Vergleichsmaßstab werden 10-jährige Bundesanleihen (Bunds) festgelegt. Falls der Vergleichsmaßstab entfallen sollte, wird die Gesellschaft einen angemessenen anderen Vergleichsmaßstab festlegen, der an die Stelle des genannten Maßstabs tritt. Es steht der Gesellschaft frei, für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere erfolgsabhängige Vergütung zu berechnen oder von der Berechnung einer erfolgsabhängigen Vergütung abzusehen. Die Abrechnungsperiode beginnt am 01.01. und endet am 31.12. eines Kalenderjahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung des OGAW-Sondervermögens und endet erst am zweiten 31.12., der der Auflegung folgt. Die Anteilwertentwicklung ist nach der BVI-Methode zu berechnen. Die erfolgsabhängige Vergütung wird durch den Vergleich des Ertrages der 10-jährigen Bundesanleihen (Bunds) mit der Anteilwertentwicklung, die nach der BVI-Methode berechnet wird, in der Abrechnungsperiode (ggf. unter Berücksichtigung des vereinbarten zusätzlichen Schwellenwertes) ermittelt. Die Wertentwicklungsberechnung nach der BVI-Methode beruht auf der international anerkannten „time weighted rate of return (TWR)“- Standard-Methode. Die Berechnungs-Methode misst die prozentuale Veränderung des angelegten Vermögens zu Beginn und zum Ende eines Betrachtungszeitraumes. Ausschüttungen werden dabei rechnerisch in neue Fondsanteile investiert und somit wie Thesaurierungen behandelt. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt dabei auf Basis der börsentäglich ermittelten Anteilwerte. Der Anteilwert resultiert aus dem ermittelten Nettoinventarwert („Net Asset Value“) dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Hierzu werden die Vermögensgegenstände und Erträge addiert und die Kosten des OGAW- Sondervermögens sowie eventuell aufgenommene Kredite und sonstige Verbindlichkeiten abgezogen. Entsprechend dem Ergebnis einer täglichen Berechnung wird eine rechnerisch angefallene erfolgsabhängige Vergütung im Sondervermögen je ausgegebenen Anteil zurückgestellt oder eine bereits gebuchte Rückstellung entsprechend aufgelöst. Aufgelöste Rückstellungen fallen dem Sondervermögen zu. Eine erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen werden, soweit entsprechende Rückstellungen gebildet wurden.

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Samples: Sales Contracts

Performance Fee. Ferner bezieht die Fondsleitung bei allen Anteilklassen ausser den Klassen IA, IB, IC und ID eine erfolgsbezogene Kommission ("Performance Fee"). Eine Performance Fee wird täglich berechnet und buchhalterisch abgegrenzt, wenn fol- gende Bedingungen (Outperformance) erfüllt sind: a) Die Gesellschaft kann für Performance des Nettoinventarwerts einer Klasse, die Verwaltung an einem bestimmten Be- rechnungstag berechnet wird, übersteigt die des Sondervermögens zusätzlich zu den Vergütungen je ausgegebenen Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 10,00 % des Betrages erhalten, um den die Anteilwertentwicklung Referenzwerts („Indexwert“). Der b) Wenn der Nettoinventarwert der betreffenden Klasse grösser ist als der höchste Net- toinventarwert am Ende einer Abrechnungsperiode den Ertrag aus einer als Vergleichsmaßstab herangezogenen Kapitalmarktanlage eines Rechnungsjahres, in dieser Abrechnungsperiode übersteigt, jedoch insgesamt höchstens bis zu 10,00 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den börsentäglichen Werten errechnet wird. Ist der Anteilwert zu Beginn der Abrechnungsperiode niedriger als der Höchststand des Anteilwertes des Sondervermögens, der am Ende der fünf vorangegangenen Abrechnungsperioden erzielt dem eine Performance Fee be- zahlt wurde (nachfolgend „High Water Mark“), so tritt zwecks Berechnung der Anteilwertentwicklung nach Satz 1 die High Water Mark an die Stelle des Anteilwerts zu Beginn der Abrechnungsperiode. Existieren für das Sondervermögen weniger als fünf vorangegangene Abrechnungsperioden, so werden bei der Berechnung des Vergütungsanspruchs alle vorangegangenen Abrechnungsperioden berücksichtigt. Die dem Sondervermögen belasteten Kosten dürfen vor dem Vergleich nicht von der Entwicklung des Vergleichsmaßstabs abgezogen werden. Als Vergleichsmaßstab werden 10-jährige Bundesanleihen (Bunds) festgelegt. Falls der Vergleichsmaßstab entfallen sollteeine Outperformance vorliegt, wird die Gesellschaft einen angemessenen anderen Vergleichsmaßstab festlegen, der an die Stelle des genannten Maßstabs tritt. Es steht der Gesellschaft frei, für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere erfolgsabhängige Vergütung zu berechnen oder von der Berechnung einer erfolgsabhängigen Vergütung abzusehenPerformance Fee buchhalterisch abgegrenzt. Die Abrechnungsperiode beginnt Performance Fee wird allerdings erst am 01.01Jahresende kristallisiert und fällig. Bei An- teilen, welche an einem beliebigen Bewertungsdatum während des Rechnungsjahres zu- rückgegeben werden, wird die proportional auf diese Anteile entfallende und endet am 31.12. eines Kalenderjahresbisher ab- gegrenzte Performance Fee abgebucht und kristallisiert. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung kristallisierten Performance Fees werden bis zum dreissigsten Geschäftstag nach Ende des OGAW-Sondervermögens und endet erst am zweiten 31.12., der der Auflegung folgtRechnungsjahres aus- bezahlt. Die Anteilwertentwicklung ist nach der BVI-Methode zu berechnenPerformance Fee beträgt - bei allen Anteilsklassen «A»: 20%; - bei allen Anteilsklassen «I»: 20%; Bei den Anteilsklassen «IA», «IB» «IC» und «ID» wird keine Performance Fee erhoben. Die erfolgsabhängige Vergütung Performance Fee berechnet sich wie folgt: Die Performance Fee wird durch den Vergleich wie folgt berechnet (sofern die vorerwähnten Voraussetzun- gen unter §19 Ziffer 2 des Ertrages Fondsvertrags erfüllt sind): Prozent der 10Performance Fee x (Wert Differenz zwischen NAV-jährigen Bundesanleihen (BundsPerformance vs High Wa- ter Mark sowie Indexperformance) mit x Zahl der Anteilwertentwicklung, die nach der BVI-Methode berechnet wird, in der Abrechnungsperiode (ggf. unter Berücksichtigung des vereinbarten zusätzlichen Schwellenwertes) ermittelt. Die Wertentwicklungsberechnung nach der BVI-Methode beruht auf der international anerkannten „time weighted rate of return (TWR)“- Standard-Methode. Die Berechnungs-Methode misst die prozentuale Veränderung des angelegten Vermögens zu Beginn und zum Ende eines Betrachtungszeitraumes. Ausschüttungen werden dabei rechnerisch in neue Fondsanteile investiert und somit wie Thesaurierungen behandelt. Die Anteile Zur Berechnung der Wertentwicklung erfolgt dabei auf Basis der börsentäglich ermittelten Anteilwerte. Der Anteilwert resultiert aus dem ermittelten Nettoinventarwert („Net Asset Value“) dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Hierzu werden die Vermögensgegenstände und Erträge addiert und die Kosten des OGAW- Sondervermögens sowie eventuell aufgenommene Kredite und sonstige Verbindlichkeiten abgezogen. Entsprechend dem Ergebnis einer täglichen Berechnung wird eine rechnerisch angefallene erfolgsabhängige Vergütung Performance Fee siehe auch das im Sondervermögen je ausgegebenen Anteil zurückgestellt oder eine bereits gebuchte Rückstellung entsprechend aufgelöst. Aufgelöste Rückstellungen fallen dem Sondervermögen zu. Eine erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen werden, soweit entsprechende Rückstellungen gebildet wurdenAnhang zum Prospekt aufge- führte Berechnungsbeispiel.

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Samples: Fondsvertrag

Performance Fee. Neben der Verwaltungskommission kann die Fondsleitung eine erfolgsbezogene Kommission («Performance Fee») beziehen. Sie beträgt maximal 10%. Der effektiv angewandte Satz der Performance Fee je Anteilsklasse ist jeweils im Jahres- und Halb- jahresbericht ersichtlich. Die Gesellschaft kann Performance Fee wird für alle Anteilsklassen, die Verwaltung sich hinsichtlich der Kommissionssätze, der Referenzwährung oder des Sondervermögens zusätzlich zu den Vergütungen Nettoinventarwerts unterscheiden, gesondert berechnet. Die Performance Fee wird auf dem Nettoinventarwert je ausgegebenen Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 10,00 % des Betrages erhalten, um den die Anteilwertentwicklung am Ende einer Abrechnungsperiode den Ertrag aus einer als Vergleichsmaßstab herangezogenen Kapitalmarktanlage in dieser Abrechnungsperiode übersteigt, jedoch insgesamt höchstens bis zu 10,00 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens Anteils- klasse in der AbrechnungsperiodeRechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens berechnet und ausbezahlt. Die Basis zur Berechnung der Performance Fee ist der Erstausgabepreis oder der jeweils letzte Nettoinventarwert eines Anteils des Teilvermögens der entsprechenden Anteilsklasse (nach Belastung der Verwaltungskommission und vor Belastung der Per- formance Fee). Die Performance Fee wird bei jeder offiziellen Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteilsklasse ermittelt und, falls die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Rückstellung gebildet. Die Performance Fee unterliegt einer «High Watermark» (HWM). Diese wird in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilver- mögens je Anteilsklasse berechnet. Anspruch auf die Performance Fee besteht nur, wenn der Nettoinventarwert je Anteils- klasse über der High Watermark liegt. Die Performance Fee wird auf demjenigen Teil des Nettoinventarwerts (vor Performance Fee) berechnet, der aus den börsentäglichen Werten errechnet wirdüber dem jeweils höheren Wert von (a) dem Erstausgabepreis oder (b) dem höchsten je errechneten Nettoinventarwert (vor Abzug der Perfor- mance Fee) der jeweiligen Anteilsklasse liegt. Ist Wertverminderungen im Verhältnis zum Erstausgabepreis und zum Höchstwert, auf dessen Grundlage je eine Performance Fee ermittelt wurde, sind wettzumachen, bevor eine Performance Fee erneut ge- schuldet ist. Bei der Anteilwert zu Beginn Lancierung einer Anteilsklasse entspricht die High Watermark dem Erstausgabepreis je Anteil (ohne Be- rücksichtigung einer allfälligen Ausgabekommission) in der Abrechnungsperiode niedriger als Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens. Die Performance Fee unterliegt keiner «Hurdle Rate». Somit wird die Performance Fee auf der Höchststand des Anteilwertes des Sondervermögensgesamten Wertveränderung wie oben beschrieben belastet. Falls an einem Bewertungstag eine Performance Fee geschuldet ist, entspricht der am Ende für diesen Bewertungstag ermittelte Net- toinventarwert der fünf vorangegangenen Abrechnungsperioden erzielt wurde (nachfolgend „Anteilsklasse vor Abzug der Performance Fee neu der High Water Mark“)Watermark. Kann an einem Bewertungstag keine Performance Fee belastet werden, so tritt zwecks Berechnung der Anteilwertentwicklung nach Satz 1 entspricht die High Water Mark an die Stelle des Anteilwerts zu Beginn Watermark am nächsten Be- wertungstag dem höchsten Wert von (a) dem Erstausgabepreis oder (b) dem höchsten je errechneten Nettoinventarwert (vor Abzug der AbrechnungsperiodePerformance Fee) der jeweiligen Anteilsklasse. Existieren für das Sondervermögen weniger als fünf vorangegangene Abrechnungsperioden, so Allfällige Bruttoausschüttungen und Änderungen der Berechnungsgrundlage zufolge Änderungen der steuerlichen Rahmen- bedingungen werden bei der Berechnung des Vergütungsanspruchs alle vorangegangenen Abrechnungsperioden berücksichtigtadjustiert. Die dem Sondervermögen belasteten Kosten dürfen vor dem Vergleich nicht von der Entwicklung des Vergleichsmaßstabs abgezogen werden. Als Vergleichsmaßstab werden 10-jährige Bundesanleihen (Bunds) festgelegt. Falls der Vergleichsmaßstab entfallen sollteaufgelaufene Performance Fee wird quartalsweise per Ende Xxxx, wird die Gesellschaft einen angemessenen anderen Vergleichsmaßstab festlegenJuni, der an die Stelle des genannten Maßstabs tritt. Es steht der Gesellschaft frei, für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere erfolgsabhängige Vergütung zu berechnen oder von der Berechnung einer erfolgsabhängigen Vergütung abzusehen. Die Abrechnungsperiode beginnt am 01.01. September und endet am 31.12. eines Kalenderjahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung des OGAW-Sondervermögens und endet erst am zweiten 31.12Dezember ausbezahlt., der der Auflegung folgt. Die Anteilwertentwicklung ist nach der BVI-Methode zu berechnen. Die erfolgsabhängige Vergütung wird durch den Vergleich des Ertrages der 10-jährigen Bundesanleihen (Bunds) mit der Anteilwertentwicklung, die nach der BVI-Methode berechnet wird, in der Abrechnungsperiode (ggf. unter Berücksichtigung des vereinbarten zusätzlichen Schwellenwertes) ermittelt. Die Wertentwicklungsberechnung nach der BVI-Methode beruht auf der international anerkannten „time weighted rate of return (TWR)“- Standard-Methode. Die Berechnungs-Methode misst die prozentuale Veränderung des angelegten Vermögens zu Beginn und zum Ende eines Betrachtungszeitraumes. Ausschüttungen werden dabei rechnerisch in neue Fondsanteile investiert und somit wie Thesaurierungen behandelt. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt dabei auf Basis der börsentäglich ermittelten Anteilwerte. Der Anteilwert resultiert aus dem ermittelten Nettoinventarwert („Net Asset Value“) dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Hierzu werden die Vermögensgegenstände und Erträge addiert und die Kosten des OGAW- Sondervermögens sowie eventuell aufgenommene Kredite und sonstige Verbindlichkeiten abgezogen. Entsprechend dem Ergebnis einer täglichen Berechnung wird eine rechnerisch angefallene erfolgsabhängige Vergütung im Sondervermögen je ausgegebenen Anteil zurückgestellt oder eine bereits gebuchte Rückstellung entsprechend aufgelöst. Aufgelöste Rückstellungen fallen dem Sondervermögen zu. Eine erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen werden, soweit entsprechende Rückstellungen gebildet wurden.

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Samples: Prospectus and Fund Contract

Performance Fee. Ferner bezieht die Fondsleitung bei allen Anteilklassen ausser den Klassen IA, IB, IC und ID eine erfolgsbezogene Kommission ("Performance Fee"). Eine Performance Fee wird täglich berechnet und buchhalterisch abgegrenzt, wenn fol- gende Bedingungen (Outperformance) erfüllt sind: a) Die Gesellschaft kann für Performance des Nettoinventarwerts einer Klasse, die Verwaltung an einem bestimmten Be- rechnungstag berechnet wird, übersteigt die des Sondervermögens zusätzlich zu den Vergütungen je ausgegebenen Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 10,00 % des Betrages erhalten, um den die Anteilwertentwicklung am Ende einer Abrechnungsperiode den Ertrag aus einer als Vergleichsmaßstab herangezogenen Kapitalmarktanlage in dieser Abrechnungsperiode übersteigt, jedoch insgesamt höchstens bis zu 10,00 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens in Referenzwerts („Indexwert“). Der Indexwert ist der Abrechnungsperiode, der aus den börsentäglichen Werten errechnet wird. Ist der Anteilwert zu Beginn der Abrechnungsperiode niedriger als der Höchststand des Anteilwertes des SondervermögensMSCI World Utilities Sector Total Return Index (with net dividends)1, der am betreffenden Berechnungstag gilt. Am Auflegungsdatum entspricht der Index- wert dem Ausgabepreis der betreffenden Klasse; b) Wenn der Nettoinventarwert der betreffenden Klasse grösser ist als der höchste Net- toinventarwert am Ende der fünf vorangegangenen Abrechnungsperioden erzielt eines Rechnungsjahres, in dem eine Performance Fee be- zahlt wurde (nachfolgend „High Water Mark“), so tritt zwecks Berechnung der Anteilwertentwicklung nach Satz 1 die High Water Mark an die Stelle des Anteilwerts zu Beginn der Abrechnungsperiode. Existieren für das Sondervermögen weniger als fünf vorangegangene Abrechnungsperioden, so werden bei der Berechnung des Vergütungsanspruchs alle vorangegangenen Abrechnungsperioden berücksichtigt. Die dem Sondervermögen belasteten Kosten dürfen vor dem Vergleich nicht von der Entwicklung des Vergleichsmaßstabs abgezogen werden. Als Vergleichsmaßstab werden 10-jährige Bundesanleihen (Bunds) festgelegt. Falls der Vergleichsmaßstab entfallen sollteeine Outperformance vorliegt, wird die Gesellschaft einen angemessenen anderen Vergleichsmaßstab festlegen, der an die Stelle des genannten Maßstabs tritt. Es steht der Gesellschaft frei, für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere erfolgsabhängige Vergütung zu berechnen oder von der Berechnung einer erfolgsabhängigen Vergütung abzusehenPerformance Fee buchhalterisch abgegrenzt. Die Abrechnungsperiode beginnt Performance Fee wird allerdings erst am 01.01Jahresende kristallisiert und fällig. Bei An- teilen, welche an einem beliebigen Bewertungsdatum während des Rechnungsjahres zu- rückgegeben werden, wird die proportional auf diese Anteile entfallende und endet am 31.12. eines Kalenderjahresbisher ab- gegrenzte Performance Fee abgebucht und kristallisiert. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung kristallisierten Performance Fees werden bis zum dreissigsten Geschäftstag nach Ende des OGAW-Sondervermögens und endet erst am zweiten 31.12., der der Auflegung folgtRechnungsjahres aus- bezahlt. Die Anteilwertentwicklung ist nach der BVI-Methode zu berechnenPerformance Fee beträgt - bei allen Anteilsklassen «A»: 20%; - bei allen Anteilsklassen «I»: 20%; Bei den Anteilsklassen «IA», «IB» «IC» und «ID» wird keine Performance Fee erhoben. Die erfolgsabhängige Vergütung Performance Fee berechnet sich wie folgt: Die Performance Fee wird durch den Vergleich wie folgt berechnet (sofern die vorerwähnten Voraussetzun- gen unter §19 Ziffer 2 des Ertrages Fondsvertrags erfüllt sind): Prozent der 10Performance Fee x (Wert Differenz zwischen NAV-jährigen Bundesanleihen (BundsPerformance vs High Wa- ter Mark sowie Indexperformance) mit x Zahl der Anteilwertentwicklung, die nach der BVI-Methode berechnet wird, in der Abrechnungsperiode (ggf. unter Berücksichtigung des vereinbarten zusätzlichen Schwellenwertes) ermittelt. Die Wertentwicklungsberechnung nach der BVI-Methode beruht auf der international anerkannten „time weighted rate of return (TWR)“- Standard-Methode. Die Berechnungs-Methode misst die prozentuale Veränderung des angelegten Vermögens zu Beginn und zum Ende eines Betrachtungszeitraumes. Ausschüttungen werden dabei rechnerisch in neue Fondsanteile investiert und somit wie Thesaurierungen behandelt. Die Anteile Zur Berechnung der Wertentwicklung erfolgt dabei auf Basis der börsentäglich ermittelten Anteilwerte. Der Anteilwert resultiert aus dem ermittelten Nettoinventarwert („Net Asset Value“) dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Hierzu werden die Vermögensgegenstände und Erträge addiert und die Kosten des OGAW- Sondervermögens sowie eventuell aufgenommene Kredite und sonstige Verbindlichkeiten abgezogen. Entsprechend dem Ergebnis einer täglichen Berechnung wird eine rechnerisch angefallene erfolgsabhängige Vergütung Performance Fee siehe auch das im Sondervermögen je ausgegebenen Anteil zurückgestellt oder eine bereits gebuchte Rückstellung entsprechend aufgelöst. Aufgelöste Rückstellungen fallen dem Sondervermögen zu. Eine erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen werden, soweit entsprechende Rückstellungen gebildet wurdenAnhang zum Prospekt aufge- führte Berechnungsbeispiel.

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Samples: Fondsvertrag