Common use of Performance Fee Clause in Contracts

Performance Fee. Neben der Verwaltungskommission kann die Fondsleitung eine erfolgsbezogene Kommission («Performance Fee») beziehen. Sie beträgt maximal 10%. Der effektiv angewandte Satz der Performance Fee je Anteilsklasse ist jeweils im Jahres- und Halb- jahresbericht ersichtlich. Die Performance Fee wird für alle Anteilsklassen, die sich hinsichtlich der Kommissionssätze, der Referenzwährung oder des Nettoinventarwerts unterscheiden, gesondert berechnet. Die Performance Fee wird auf dem Nettoinventarwert je Anteils- klasse in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens berechnet und ausbezahlt. Die Basis zur Berechnung der Performance Fee ist der Erstausgabepreis oder der jeweils letzte Nettoinventarwert eines Anteils des Teilvermögens der entsprechenden Anteilsklasse (nach Belastung der Verwaltungskommission und vor Belastung der Per- formance Fee). Die Performance Fee wird bei jeder offiziellen Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteilsklasse ermittelt und, falls die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Rückstellung gebildet. Die Performance Fee unterliegt einer «High Watermark» (HWM). Diese wird in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilver- mögens je Anteilsklasse berechnet. Anspruch auf die Performance Fee besteht nur, wenn der Nettoinventarwert je Anteils- klasse über der High Watermark liegt. Die Performance Fee wird auf demjenigen Teil des Nettoinventarwerts (vor Performance Fee) berechnet, der über dem jeweils höheren Wert von (a) dem Erstausgabepreis oder (b) dem höchsten je errechneten Nettoinventarwert (vor Abzug der Perfor- mance Fee) der jeweiligen Anteilsklasse liegt. Wertverminderungen im Verhältnis zum Erstausgabepreis und zum Höchstwert, auf dessen Grundlage je eine Performance Fee ermittelt wurde, sind wettzumachen, bevor eine Performance Fee erneut ge- schuldet ist. Bei der Lancierung einer Anteilsklasse entspricht die High Watermark dem Erstausgabepreis je Anteil (ohne Be- rücksichtigung einer allfälligen Ausgabekommission) in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens. Die Performance Fee unterliegt keiner «Hurdle Rate». Somit wird die Performance Fee auf der gesamten Wertveränderung wie oben beschrieben belastet. Falls an einem Bewertungstag eine Performance Fee geschuldet ist, entspricht der für diesen Bewertungstag ermittelte Net- toinventarwert der Anteilsklasse vor Abzug der Performance Fee neu der High Watermark. Kann an einem Bewertungstag keine Performance Fee belastet werden, so entspricht die High Watermark am nächsten Be- wertungstag dem höchsten Wert von (a) dem Erstausgabepreis oder (b) dem höchsten je errechneten Nettoinventarwert (vor Abzug der Performance Fee) der jeweiligen Anteilsklasse. Allfällige Bruttoausschüttungen und Änderungen der Berechnungsgrundlage zufolge Änderungen der steuerlichen Rahmen- bedingungen werden adjustiert. Die aufgelaufene Performance Fee wird quartalsweise per Ende Xxxx, Juni, September und Dezember ausbezahlt.

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Samples: Prospectus and Fund Contract

Performance Fee. Neben der Verwaltungskommission kann Zusätzlich erhält die Fondsleitung Verwaltungsgesellschaft für die Anteilscheingattungen R, RZ und S jährlich eine erfolgsbezogene Kommission («Performance Fee») beziehen. Sie beträgt maximal 10%. Der effektiv angewandte Satz der Performance Fee je Anteilsklasse ist jeweils im Jahres- und Halb- jahresbericht ersichtlichvariable Erfolgsgebühr. Die Performance Fee wird für alle Anteilsklassenvariable Erfolgsgebühr beträgt unter Berücksichtigung einer sogenannten „High-Water-Mark“ maximal 15 vH jener Wertentwicklung des Fonds, die sich hinsichtlich über dem ICE BofA German Treasury Bill Index (vormals ICE BofAML German Government Bill Index) plus 2 Prozent (wobei diese Prozentangabe absolut zu verstehen ist und von der KommissionssätzeWertentwicklung des Fonds, der Referenzwährung oder des Nettoinventarwerts unterscheidendie über dem Index liegt, gesondert berechnet. Die Performance Fee wird auf dem Nettoinventarwert je Anteils- klasse in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens berechnet und ausbezahlt. Die Basis zur Berechnung der Performance Fee ist der Erstausgabepreis oder der jeweils letzte Nettoinventarwert eines Anteils des Teilvermögens der entsprechenden Anteilsklasse (nach Belastung der Verwaltungskommission und vor Belastung der Per- formance Fee). Die Performance Fee wird bei jeder offiziellen Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteilsklasse ermittelt und, falls die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Rückstellung gebildet. Die Performance Fee unterliegt einer «High Watermark» (HWM). Diese wird in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilver- mögens je Anteilsklasse berechnet. Anspruch auf die Performance Fee besteht nur, wenn der Nettoinventarwert je Anteils- klasse über der High Watermark Abzug zu bringen ist) liegt. Die Performance Fee „High-Water-Mark“ entspricht dabei dem Anteilswert an jenem Rechnungsjahresende, zu dem zuletzt eine variable Erfolgsgebühr ausbezahlt wurde. Für eine Wertentwicklung, die unter der „High-Water-Mark“ liegt, wird keine variable Erfolgsgebühr verrechnet. Diese variable Erfolgsgebühr wird auf demjenigen Teil Basis des Nettoinventarwerts (vor Performance Fee) berechnetdurchschnittlichen Fondsvolumens täglich abgegrenzt und beeinflusst erfolgswirksam den täglich ermittelten Rechenwert. Während des Rechnungsjahres kommt es je nach Performanceverlauf des Fonds auf einem Abgrenzungskonto zu Zu- und Abbuchungen, wobei die Summe der über dem jeweils höheren Wert von (a) dem Erstausgabepreis oder (b) dem höchsten je errechneten Nettoinventarwert (vor Abzug der Perfor- mance Fee) der jeweiligen Anteilsklasse liegt. Wertverminderungen Abbuchungen im Verhältnis zum Erstausgabepreis und zum Höchstwert, auf dessen Grundlage je eine Performance Fee ermittelt wurde, sind wettzumachen, bevor eine Performance Fee erneut ge- schuldet istRechnungsjahr die Summe der Zubuchungen nicht übersteigen darf. Bei der Lancierung Ermittlung des Rechenwertes und der Wertentwicklung wird die OEKB-Methode angewandt, die von einer Anteilsklasse entspricht die High Watermark dem Erstausgabepreis je Anteil (ohne Be- rücksichtigung einer allfälligen Ausgabekommission) in der Rechnungseinheit des jeweiligen TeilvermögensWiederveranlagung eventueller Auszahlungen oder Ausschüttungen ausgeht. Die Performance Fee unterliegt keiner «Hurdle Rate»liquiditätswirksame Auszahlung der variablen Erfolgsgebühr erfolgt durch den Fonds jährlich nach Ende des Rechnungsjahres zum Monatsultimo des Folgemonats. Somit Der Referenzwert ICE BofA German Treasury Bill Index (vormals ICE BofAML German Government Bill Index) wird die Performance Fee von einem Index-Anbieter bereitgestellt, der in das „Register der Administratoren und Referenzwerte“ nach Artikel 36 der VO (EU) 2016/1011 nicht eingetragen ist. Gemäß Art. 51 Abs. 5 der VO (EU) 2016/1011 haben in einem Drittstaat ansässige Index-Anbieter bis zum 31.12.2023 Zeit, eine Zulassung oder Registrierung zu beantragen. Das Register ist auf der gesamten Wertveränderung wie oben beschrieben belastet. Falls an einem Bewertungstag eine Performance Fee geschuldet ist, entspricht Website der für diesen Bewertungstag ermittelte Net- toinventarwert der Anteilsklasse vor Abzug der Performance Fee neu der High Watermark. Kann an einem Bewertungstag keine Performance Fee belastet werden, so entspricht die High Watermark am nächsten Be- wertungstag dem höchsten Wert von European Securities and Markets Authority (a„ESMA“) dem Erstausgabepreis oder (b) dem höchsten je errechneten Nettoinventarwert (vor Abzug der Performance Fee) der jeweiligen Anteilsklasse. Allfällige Bruttoausschüttungen frei zugänglich und Änderungen der Berechnungsgrundlage zufolge Änderungen der steuerlichen Rahmen- bedingungen werden adjustiert. Die aufgelaufene Performance Fee wird quartalsweise per Ende Xxxx, Juni, September und Dezember ausbezahltregelmäßig aktualisiert.

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Samples: Investmentfondsprospekt

Performance Fee. Neben der Verwaltungskommission kann Ferner bezieht die Fondsleitung bei allen Anteilklassen ausser den Klassen IA, IB, IC und ID eine erfolgsbezogene Kommission («"Performance Fee») beziehen"). Sie beträgt maximal 10%. Der effektiv angewandte Satz der Eine Performance Fee je Anteilsklasse wird täglich berechnet und buchhalterisch abgegrenzt, wenn fol- gende Bedingungen (Outperformance) erfüllt sind: a) Die Performance des Nettoinventarwerts einer Klasse, die an einem bestimmten Be- rechnungstag berechnet wird, übersteigt die des Referenzwerts („Indexwert“). Der b) Wenn der Nettoinventarwert der betreffenden Klasse grösser ist jeweils im Jahres- und Halb- jahresbericht ersichtlichals der höchste Net- toinventarwert am Ende eines Rechnungsjahres, in dem eine Performance Fee be- zahlt wurde („High Water Mark“). Falls eine Outperformance vorliegt, wird die Performance Fee buchhalterisch abgegrenzt. Die Performance Fee wird für alle Anteilsklassenallerdings erst am Jahresende kristallisiert und fällig. Bei An- teilen, welche an einem beliebigen Bewertungsdatum während des Rechnungsjahres zu- rückgegeben werden, wird die sich hinsichtlich der Kommissionssätze, der Referenzwährung oder proportional auf diese Anteile entfallende und bisher ab- gegrenzte Performance Fee abgebucht und kristallisiert. Die kristallisierten Performance Fees werden bis zum dreissigsten Geschäftstag nach Ende des Nettoinventarwerts unterscheiden, gesondert berechnetRechnungsjahres aus- bezahlt. Die Performance Fee beträgt - bei allen Anteilsklassen «A»: 20%; - bei allen Anteilsklassen «I»: 20%; Bei den Anteilsklassen «IA», «IB» «IC» und «ID» wird auf dem Nettoinventarwert je Anteils- klasse in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens berechnet und ausbezahltkeine Performance Fee erhoben. Die Basis zur Performance Fee berechnet sich wie folgt: Die Performance Fee wird wie folgt berechnet (sofern die vorerwähnten Voraussetzun- gen unter §19 Ziffer 2 des Fondsvertrags erfüllt sind): Prozent der Performance Fee x (Wert Differenz zwischen NAV-Performance vs High Wa- ter Mark sowie Indexperformance) x Zahl der Anteile Zur Berechnung der Performance Fee ist der Erstausgabepreis oder der jeweils letzte Nettoinventarwert eines Anteils des Teilvermögens der entsprechenden Anteilsklasse (nach Belastung der Verwaltungskommission und vor Belastung der Per- formance Fee). Die Performance Fee wird bei jeder offiziellen Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteilsklasse ermittelt und, falls die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Rückstellung gebildet. Die Performance Fee unterliegt einer «High Watermark» (HWM). Diese wird in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilver- mögens je Anteilsklasse berechnet. Anspruch auf die Performance Fee besteht nur, wenn der Nettoinventarwert je Anteils- klasse über der High Watermark liegt. Die Performance Fee wird auf demjenigen Teil des Nettoinventarwerts (vor Performance Fee) berechnet, der über dem jeweils höheren Wert von (a) dem Erstausgabepreis oder (b) dem höchsten je errechneten Nettoinventarwert (vor Abzug der Perfor- mance Fee) der jeweiligen Anteilsklasse liegt. Wertverminderungen siehe auch das im Verhältnis Anhang zum Erstausgabepreis und zum Höchstwert, auf dessen Grundlage je eine Performance Fee ermittelt wurde, sind wettzumachen, bevor eine Performance Fee erneut ge- schuldet ist. Bei der Lancierung einer Anteilsklasse entspricht die High Watermark dem Erstausgabepreis je Anteil (ohne Be- rücksichtigung einer allfälligen Ausgabekommission) in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens. Die Performance Fee unterliegt keiner «Hurdle Rate». Somit wird die Performance Fee auf der gesamten Wertveränderung wie oben beschrieben belastet. Falls an einem Bewertungstag eine Performance Fee geschuldet ist, entspricht der für diesen Bewertungstag ermittelte Net- toinventarwert der Anteilsklasse vor Abzug der Performance Fee neu der High Watermark. Kann an einem Bewertungstag keine Performance Fee belastet werden, so entspricht die High Watermark am nächsten Be- wertungstag dem höchsten Wert von (a) dem Erstausgabepreis oder (b) dem höchsten je errechneten Nettoinventarwert (vor Abzug der Performance Fee) der jeweiligen Anteilsklasse. Allfällige Bruttoausschüttungen und Änderungen der Berechnungsgrundlage zufolge Änderungen der steuerlichen Rahmen- bedingungen werden adjustiert. Die aufgelaufene Performance Fee wird quartalsweise per Ende Xxxx, Juni, September und Dezember ausbezahltProspekt aufge- führte Berechnungsbeispiel.

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Samples: Fondsvertrag

Performance Fee. Neben Die Gesellschaft kann für die Verwaltung des Sondervermögens zusätzlich zu den Vergütungen je ausgegebenen Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 10,00 % des Betrages erhalten, um den die Anteilwertentwicklung am Ende einer Abrechnungsperiode den Ertrag aus einer als Vergleichsmaßstab herangezogenen Kapitalmarktanlage in dieser Abrechnungsperiode übersteigt, jedoch insgesamt höchstens bis zu 10,00 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens in der Verwaltungskommission kann Abrechnungsperiode, der aus den börsentäglichen Werten errechnet wird. Ist der Anteilwert zu Beginn der Abrechnungsperiode niedriger als der Höchststand des Anteilwertes des Sondervermögens, der am Ende der fünf vorangegangenen Abrechnungsperioden erzielt wurde (nachfolgend „High Water Mark“), so tritt zwecks Berechnung der Anteilwertentwicklung nach Satz 1 die Fondsleitung High Water Mark an die Stelle des Anteilwerts zu Beginn der Abrechnungsperiode. Existieren für das Sondervermögen weniger als fünf vorangegangene Abrechnungsperioden, so werden bei der Berechnung des Vergütungsanspruchs alle vorangegangenen Abrechnungsperioden berücksichtigt. Die dem Sondervermögen belasteten Kosten dürfen vor dem Vergleich nicht von der Entwicklung des Vergleichsmaßstabs abgezogen werden. Als Vergleichsmaßstab werden 10-jährige Bundesanleihen (Bunds) festgelegt. Falls der Vergleichsmaßstab entfallen sollte, wird die Gesellschaft einen angemessenen anderen Vergleichsmaßstab festlegen, der an die Stelle des genannten Maßstabs tritt. Es steht der Gesellschaft frei, für eine erfolgsbezogene Kommission oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere erfolgsabhängige Vergütung zu berechnen oder von der Berechnung einer erfolgsabhängigen Vergütung abzusehen. Die Abrechnungsperiode beginnt am 01.01. und endet am 31.12. eines Kalenderjahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung des OGAW-Sondervermögens und endet erst am zweiten 31.12., der der Auflegung folgt. Die Anteilwertentwicklung ist nach der BVI-Methode zu berechnen. Die erfolgsabhängige Vergütung wird durch den Vergleich des Ertrages der 10-jährigen Bundesanleihen («Performance Fee»Bunds) beziehenmit der Anteilwertentwicklung, die nach der BVI-Methode berechnet wird, in der Abrechnungsperiode (ggf. Sie beträgt maximal 10%unter Berücksichtigung des vereinbarten zusätzlichen Schwellenwertes) ermittelt. Die Wertentwicklungsberechnung nach der BVI-Methode beruht auf der international anerkannten „time weighted rate of return (TWR)“- Standard-Methode. Die Berechnungs-Methode misst die prozentuale Veränderung des angelegten Vermögens zu Beginn und zum Ende eines Betrachtungszeitraumes. Ausschüttungen werden dabei rechnerisch in neue Fondsanteile investiert und somit wie Thesaurierungen behandelt. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt dabei auf Basis der börsentäglich ermittelten Anteilwerte. Der effektiv angewandte Satz Anteilwert resultiert aus dem ermittelten Nettoinventarwert („Net Asset Value“) dividiert durch die Anzahl der Performance Fee je Anteilsklasse ist jeweils ausgegebenen Anteile. Hierzu werden die Vermögensgegenstände und Erträge addiert und die Kosten des OGAW- Sondervermögens sowie eventuell aufgenommene Kredite und sonstige Verbindlichkeiten abgezogen. Entsprechend dem Ergebnis einer täglichen Berechnung wird eine rechnerisch angefallene erfolgsabhängige Vergütung im Jahres- und Halb- jahresbericht ersichtlichSondervermögen je ausgegebenen Anteil zurückgestellt oder eine bereits gebuchte Rückstellung entsprechend aufgelöst. Die Performance Fee wird für alle Anteilsklassen, die sich hinsichtlich der Kommissionssätze, der Referenzwährung oder des Nettoinventarwerts unterscheiden, gesondert berechnetAufgelöste Rückstellungen fallen dem Sondervermögen zu. Die Performance Fee wird auf dem Nettoinventarwert je Anteils- klasse in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens berechnet und ausbezahlt. Die Basis zur Berechnung der Performance Fee ist der Erstausgabepreis oder der jeweils letzte Nettoinventarwert eines Anteils des Teilvermögens der entsprechenden Anteilsklasse (nach Belastung der Verwaltungskommission und vor Belastung der Per- formance Fee). Die Performance Fee wird bei jeder offiziellen Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteilsklasse ermittelt und, falls die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Rückstellung gebildet. Die Performance Fee unterliegt einer «High Watermark» (HWM). Diese wird in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilver- mögens je Anteilsklasse berechnet. Anspruch auf die Performance Fee besteht nur, wenn der Nettoinventarwert je Anteils- klasse über der High Watermark liegt. Die Performance Fee wird auf demjenigen Teil des Nettoinventarwerts (vor Performance Fee) berechnet, der über dem jeweils höheren Wert von (a) dem Erstausgabepreis oder (b) dem höchsten je errechneten Nettoinventarwert (vor Abzug der Perfor- mance Fee) der jeweiligen Anteilsklasse liegt. Wertverminderungen im Verhältnis zum Erstausgabepreis und zum Höchstwert, auf dessen Grundlage je eine Performance Fee ermittelt wurde, sind wettzumachen, bevor eine Performance Fee erneut ge- schuldet ist. Bei der Lancierung einer Anteilsklasse entspricht die High Watermark dem Erstausgabepreis je Anteil (ohne Be- rücksichtigung einer allfälligen Ausgabekommission) in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens. Die Performance Fee unterliegt keiner «Hurdle Rate». Somit wird die Performance Fee auf der gesamten Wertveränderung wie oben beschrieben belastet. Falls an einem Bewertungstag eine Performance Fee geschuldet ist, entspricht der für diesen Bewertungstag ermittelte Net- toinventarwert der Anteilsklasse vor Abzug der Performance Fee neu der High Watermark. Kann an einem Bewertungstag keine Performance Fee belastet Eine erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen werden, so entspricht die High Watermark am nächsten Be- wertungstag dem höchsten Wert von (a) dem Erstausgabepreis oder (b) dem höchsten je errechneten Nettoinventarwert (vor Abzug der Performance Fee) der jeweiligen Anteilsklasse. Allfällige Bruttoausschüttungen und Änderungen der Berechnungsgrundlage zufolge Änderungen der steuerlichen Rahmen- bedingungen werden adjustiert. Die aufgelaufene Performance Fee wird quartalsweise per Ende Xxxx, Juni, September und Dezember ausbezahltsoweit entsprechende Rückstellungen gebildet wurden.

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Samples: Sales Contracts

Performance Fee. Neben der Verwaltungskommission kann Ferner bezieht die Fondsleitung bei allen Anteilklassen ausser den Klassen IA, IB, IC und ID eine erfolgsbezogene Kommission («"Performance Fee»"). Eine Performance Fee wird täglich berechnet und buchhalterisch abgegrenzt, wenn fol- gende Bedingungen (Outperformance) beziehen. Sie beträgt maximal 10%erfüllt sind: a) Die Performance des Nettoinventarwerts einer Klasse, die an einem bestimmten Be- rechnungstag berechnet wird, übersteigt die des Referenzwerts („Indexwert“). Der effektiv angewandte Satz Indexwert ist der MSCI World Utilities Sector Total Return Index (with net dividends)1, der am betreffenden Berechnungstag gilt. Am Auflegungsdatum entspricht der Index- wert dem Ausgabepreis der betreffenden Klasse; b) Wenn der Nettoinventarwert der betreffenden Klasse grösser ist als der höchste Net- toinventarwert am Ende eines Rechnungsjahres, in dem eine Performance Fee je Anteilsklasse ist jeweils im Jahres- und Halb- jahresbericht ersichtlichbe- zahlt wurde („High Water Mark“). Falls eine Outperformance vorliegt, wird die Performance Fee buchhalterisch abgegrenzt. Die Performance Fee wird für alle Anteilsklassenallerdings erst am Jahresende kristallisiert und fällig. Bei An- teilen, welche an einem beliebigen Bewertungsdatum während des Rechnungsjahres zu- rückgegeben werden, wird die sich hinsichtlich der Kommissionssätze, der Referenzwährung oder proportional auf diese Anteile entfallende und bisher ab- gegrenzte Performance Fee abgebucht und kristallisiert. Die kristallisierten Performance Fees werden bis zum dreissigsten Geschäftstag nach Ende des Nettoinventarwerts unterscheiden, gesondert berechnetRechnungsjahres aus- bezahlt. Die Performance Fee beträgt - bei allen Anteilsklassen «A»: 20%; - bei allen Anteilsklassen «I»: 20%; Bei den Anteilsklassen «IA», «IB» «IC» und «ID» wird auf dem Nettoinventarwert je Anteils- klasse in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens berechnet und ausbezahltkeine Performance Fee erhoben. Die Basis zur Performance Fee berechnet sich wie folgt: Die Performance Fee wird wie folgt berechnet (sofern die vorerwähnten Voraussetzun- gen unter §19 Ziffer 2 des Fondsvertrags erfüllt sind): Prozent der Performance Fee x (Wert Differenz zwischen NAV-Performance vs High Wa- ter Mark sowie Indexperformance) x Zahl der Anteile Zur Berechnung der Performance Fee ist der Erstausgabepreis oder der jeweils letzte Nettoinventarwert eines Anteils des Teilvermögens der entsprechenden Anteilsklasse (nach Belastung der Verwaltungskommission und vor Belastung der Per- formance Fee). Die Performance Fee wird bei jeder offiziellen Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteilsklasse ermittelt und, falls die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Rückstellung gebildet. Die Performance Fee unterliegt einer «High Watermark» (HWM). Diese wird in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilver- mögens je Anteilsklasse berechnet. Anspruch auf die Performance Fee besteht nur, wenn der Nettoinventarwert je Anteils- klasse über der High Watermark liegt. Die Performance Fee wird auf demjenigen Teil des Nettoinventarwerts (vor Performance Fee) berechnet, der über dem jeweils höheren Wert von (a) dem Erstausgabepreis oder (b) dem höchsten je errechneten Nettoinventarwert (vor Abzug der Perfor- mance Fee) der jeweiligen Anteilsklasse liegt. Wertverminderungen siehe auch das im Verhältnis Anhang zum Erstausgabepreis und zum Höchstwert, auf dessen Grundlage je eine Performance Fee ermittelt wurde, sind wettzumachen, bevor eine Performance Fee erneut ge- schuldet ist. Bei der Lancierung einer Anteilsklasse entspricht die High Watermark dem Erstausgabepreis je Anteil (ohne Be- rücksichtigung einer allfälligen Ausgabekommission) in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens. Die Performance Fee unterliegt keiner «Hurdle Rate». Somit wird die Performance Fee auf der gesamten Wertveränderung wie oben beschrieben belastet. Falls an einem Bewertungstag eine Performance Fee geschuldet ist, entspricht der für diesen Bewertungstag ermittelte Net- toinventarwert der Anteilsklasse vor Abzug der Performance Fee neu der High Watermark. Kann an einem Bewertungstag keine Performance Fee belastet werden, so entspricht die High Watermark am nächsten Be- wertungstag dem höchsten Wert von (a) dem Erstausgabepreis oder (b) dem höchsten je errechneten Nettoinventarwert (vor Abzug der Performance Fee) der jeweiligen Anteilsklasse. Allfällige Bruttoausschüttungen und Änderungen der Berechnungsgrundlage zufolge Änderungen der steuerlichen Rahmen- bedingungen werden adjustiert. Die aufgelaufene Performance Fee wird quartalsweise per Ende Xxxx, Juni, September und Dezember ausbezahltProspekt aufge- führte Berechnungsbeispiel.

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Samples: Fondsvertrag

Performance Fee. Neben der Verwaltungskommission Darüber hinaus kann die Fondsleitung Gesellschaft für die Verwaltung des OGAW-Sonderver- mögens eine erfolgsbezogene Kommission erfolgsabhängige Vergütung erhalten. a) Definition der erfolgsabhängigen Vergütung: Die Gesellschaft kann für die Verwaltung des Sondervermögens zusätzlich zu den Vergütungen gem. Ziffer 1-5. je ausgegebenen Anteil eine erfolgsabhängi- ge Vergütung in Höhe von bis zu 20,00 % des Betrages erhalten, um den die Anteilwertentwicklung am Ende einer Abrechnungsperiode den Ertrag aus einer als Vergleichsmaßstab herangezogenen Geldmarktanlage in dieser Ab- rechnungsperiode übersteigt, jedoch insgesamt höchstens bis zu 10,00 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens in der Ab- rechnungsperiode, der aus den börsentäglichen Werten errechnet wird. Ist der Anteilwert zu Beginn der Abrechnungsperiode niedriger als der Höchst- stand des Anteilwertes des Sondervermögens, der am Ende der fünf voran- gegangenen Abrechnungsperioden erzielt wurde («Performance Fee»nachfolgend „High Water Mark“), so tritt zwecks Berechnung der Anteilwertentwicklung nach Satz 1 die High Water Mark an die Stelle des Anteilwerts zu Beginn der Abrechnungs- periode. Existieren für das Sondervermögen weniger als fünf vorangegange- ne Abrechnungsperioden, so werden bei der Berechnung des Vergütungsan- spruchs alle vorangegangenen Abrechnungsperioden berücksichtigt. Die dem Sondervermögen belasteten Kosten dürfen vor dem Vergleich nicht von der Entwicklung des Vergleichsmaßstabs abgezogen werden. Als Vergleichsmaßstab wird der EURIBOR* 12 Monate festgelegt. Falls der Ver- gleichsmaßstab entfallen sollte, wird die Gesellschaft einen angemessenen anderen Vergleichsmaßstab festlegen, der an die Stelle des genannten Maß- stabs tritt. Es steht der Gesellschaft frei, für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedri- gere erfolgsabhängige Vergütung zu berechnen oder von der Berechnung ei- ner erfolgsabhängigen Vergütung abzusehen. Das Nähere regelt der Ver- kaufsprospekt. b) beziehenDefinition der Abrechnungsperiode: Die Abrechnungsperiode beginnt am 01.07. Sie beträgt maximal 10%und endet am 30.06. eines Kalen- derjahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung des OGAW-Sondervermögens und endet am zweiten 30.06., der der Auflegung folgt. Die folgenden Abrechnungsperioden entsprechen wieder dem regelmä- ßigen in Satz 1 dieses Absatzes definierten Turnus. c) Berechnung der Wertentwicklung: Die Anteilwertentwicklung ist nach der BVI-Methode zu berechnen. Die erfolgsabhängige Vergütung wird durch den Vergleich des Ertrages des EURIBOR* 12 Monate mit der Anteilwertentwicklung, die nach der BVI-Metho- de berechnet wird, in der Abrechnungsperiode (ggf. unter Berücksichtigung des vereinbarten zusätzlichen Schwellenwertes) ermittelt. Die Wertentwicklungsberechnung nach der BVI-Methode beruht auf der in- ternational anerkannten „time weighted rate of return (TWR)“- Standard-Me- thode. Die Berechnungs-Methode misst die prozentuale Veränderung des angelegten Vermögens zu Beginn und zum Ende eines Betrachtungszeitrau- mes. Ausschüttungen werden dabei rechnerisch in neue Fondsanteile inves- tiert und somit wie Thesaurierungen behandelt. Die Berechnung der Wert- entwicklung erfolgt dabei auf Basis der börsentäglich ermittelten Anteilwerte. Der effektiv angewandte Satz Anteilwert resultiert aus dem ermittelten Nettoinventarwert („Net Asset Value“) dividiert durch die Anzahl der Performance Fee je Anteilsklasse ist jeweils ausgegebenen Anteile. Hierzu werden die Vermögensgegenstände und Erträge addiert und die Kosten des OGAW- Sondervermögens sowie eventuell aufgenommene Kredite und sonstige Ver- bindlichkeiten abgezogen. d) Rückstellung Entsprechend dem Ergebnis einer täglichen Berechnung wird eine rechne- risch angefallene erfolgsabhängige Vergütung im Jahres- und Halb- jahresbericht ersichtlichSondervermögen je ausge- gebenen Anteil zurückgestellt oder eine bereits gebuchte Rückstellung ent- sprechend aufgelöst. Die Performance Fee wird für alle Anteilsklassen, die sich hinsichtlich der Kommissionssätze, der Referenzwährung oder des Nettoinventarwerts unterscheiden, gesondert berechnetAufgelöste Rückstellungen fallen dem Sondervermögen zu. Die Performance Fee wird auf dem Nettoinventarwert je Anteils- klasse in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens berechnet und ausbezahlt. Die Basis zur Berechnung der Performance Fee ist der Erstausgabepreis oder der jeweils letzte Nettoinventarwert eines Anteils des Teilvermögens der entsprechenden Anteilsklasse (nach Belastung der Verwaltungskommission und vor Belastung der Per- formance Fee). Die Performance Fee wird bei jeder offiziellen Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteilsklasse ermittelt und, falls die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Rückstellung gebildet. Die Performance Fee unterliegt einer «High Watermark» (HWM). Diese wird in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilver- mögens je Anteilsklasse berechnet. Anspruch auf die Performance Fee besteht nur, wenn der Nettoinventarwert je Anteils- klasse über der High Watermark liegt. Die Performance Fee wird auf demjenigen Teil des Nettoinventarwerts (vor Performance Fee) berechnet, der über dem jeweils höheren Wert von (a) dem Erstausgabepreis oder (b) dem höchsten je errechneten Nettoinventarwert (vor Abzug der Perfor- mance Fee) der jeweiligen Anteilsklasse liegt. Wertverminderungen im Verhältnis zum Erstausgabepreis und zum Höchstwert, auf dessen Grundlage je eine Performance Fee ermittelt wurde, sind wettzumachen, bevor eine Performance Fee erneut ge- schuldet ist. Bei der Lancierung einer Anteilsklasse entspricht die High Watermark dem Erstausgabepreis je Anteil (ohne Be- rücksichtigung einer allfälligen Ausgabekommission) in der Rechnungseinheit des jeweiligen Teilvermögens. Die Performance Fee unterliegt keiner «Hurdle Rate». Somit wird die Performance Fee auf der gesamten Wertveränderung wie oben beschrieben belastet. Falls an einem Bewertungstag eine Performance Fee geschuldet ist, entspricht der für diesen Bewertungstag ermittelte Net- toinventarwert der Anteilsklasse vor Abzug der Performance Fee neu der High Watermark. Kann an einem Bewertungstag keine Performance Fee belastet Eine erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen werden, so entspricht die High Watermark am nächsten Be- wertungstag dem höchsten Wert von (a) dem Erstausgabepreis oder (b) dem höchsten je errechneten Nettoinventarwert (vor Abzug der Performance Fee) der jeweiligen Anteilsklasse. Allfällige Bruttoausschüttungen und Änderungen der Berechnungsgrundlage zufolge Änderungen der steuerlichen Rahmen- bedingungen werden adjustiert. Die aufgelaufene Performance Fee wird quartalsweise per Ende Xxxx, Juni, September und Dezember ausbezahltsoweit entsprechende Rückstellungen gebildet wurden.

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Samples: Investment Agreement