Common use of Performance Fee Clause in Contracts

Performance Fee. Ferner ist der AIFM berechtigt, eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance Fee“) gemäss Anhang B „Fonds im Überblick“ des Wertzuwachses des um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigten Anteilswertes des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse zu erhalten. Eine etwaige Performance Fee wird an jedem Bewertungstag auf der Basis der Anzahl umlaufender Anteile des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse ermittelt und abgegrenzt, sofern der Anteilspreis des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse über der High Watermark liegt. Eine abgegrenzte Performance Fee wird quartalsweise (Xxxx, Juni, September, Dezember) nachträglich ausgezahlt. Als Berechnungsgrundlage wird das Prinzip der High Watermark angewendet. Verzeichnet der AIF bzw. die entsprechende Anteilsklasse Werteinbussen, wird die Performance Fee erst wieder erhoben, wenn der um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigte Anteilspreis des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse nach Abzug aller Kosten ein neues Höchst erreicht (High Watermark). Dabei handelt es sich um eine all-time High Watermark (Allzeithoch = High Watermark Prinzip). Jahr 3 Jahr 2 Jahr 1 Bewertungstag High Watermark NAV vor Perf. Fee Perf. Fee NAV nach Perf. Fee NAV Start 100.00 100.00 0.0000 100.00 NAV 1 100.00 103.00 0.2700 102.73 NAV 2 103.00 110.00 0.6300 109.37 NAV 3 110.00 102.00 0.0000 102.00 NAV 4 110.00 96.00 0.0000 96.00 NAV 5 110.00 101.00 0.0000 101.00 NAV 6 110.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 7 110.00 111.40 0.1260 111.27 NAV 8 111.40 115.00 0.3240 114.68 NAV 9 115.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 10 115.00 112.00 0.0000 112.00 NAV 11 115.00 120.00 0.4500 119.55 NAV 12 120.00 120.00 0.0000 120.00 NAV 1 120.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 2 120.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 3 120.00 112.00 0.0000 112.00 NAV 4 120.00 114.00 0.0000 114.00 NAV 5 120.00 116.00 0.0000 116.00 NAV 6 120.00 121.00 0.0900 120.91 NAV 7 121.00 125.00 0.3600 124.64 NAV 8 125.00 115.00 0.0000 115.00 NAV 9 125.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 10 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV 11 125.00 108.00 0.0000 108.00 NAV 12 125.00 107.00 0.0000 107.00 NAV 1 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV 2 125.00 100.00 0.0000 100.00 NAV 3 125.00 97.00 0.0000 97.00 NAV 4 125.00 95.00 0.0000 95.00 NAV 5 125.00 99.00 0.0000 99.00 NAV 6 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV 7 125.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 8 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV 9 125.00 116.00 0.0000 116.00 NAV 10 125.00 123.00 0.0000 123.00 NAV 11 125.00 128.00 0.2700 127.73 NAV 12 128.00 125.00 0.0000 125.00 Die effektiv belastete Performance Fee wird im Jahresbericht des AIF ausgewiesen. 01. September 2022 CAIAC Fund Management AG, Bendern Kaiser Partner Privatbank AG, Vaduz

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Samples: Treuhandvertrag

Performance Fee. Ferner ist der AIFM berechtigt, eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance Fee“) gemäss Anhang B A „Fonds im Überblick“ des Wertzuwachses des um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigten Anteilswertes des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse zu erhalten. Eine etwaige Performance Fee wird an jedem Bewertungstag auf der Basis der Anzahl umlaufender Anteile des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse ermittelt und abgegrenzt, sofern der Anteilspreis des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse über der High Watermark liegt. Eine abgegrenzte Performance Fee wird quartalsweise (Xxxx, Juni, September, Dezember) nachträglich ausgezahlt. Als Berechnungsgrundlage wird das Prinzip der High Watermark angewendet. Verzeichnet der AIF bzw. die entsprechende Anteilsklasse Werteinbussen, wird die Performance Fee erst wieder erhoben, wenn der um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigte Anteilspreis des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse nach Abzug aller Kosten ein neues Höchst erreicht (High Watermark). Dabei handelt es sich um eine all-time High Watermark (Allzeithoch = High Watermark Prinzip). Jahr 3 Jahr 2 Jahr 1 Bewertungstag High Watermark NAV vor Perf. Fee Perf. Fee NAV nach Perf. Fee NAV Start 100.00 100.00 0.0000 100.00 NAV Woche 1 100.00 103.00 0.2700 102.73 0.1500 102.85 NAV Woche 2 103.00 110.00 0.6300 109.37 0.3500 109.65 NAV Woche 3 110.00 102.00 0.0000 102.00 NAV Woche 4 110.00 96.00 0.0000 96.00 NAV Woche 5 110.00 101.00 0.0000 101.00 NAV Woche 6 110.00 105.00 0.0000 105.00 NAV Woche 7 110.00 111.40 0.1260 111.27 0.0700 111.33 NAV Woche 8 111.40 115.00 0.3240 114.68 0.1800 114.82 NAV Woche 9 115.00 110.00 0.0000 110.00 NAV Woche 10 115.00 112.00 0.0000 112.00 NAV Woche 11 115.00 120.00 0.4500 119.55 0.2500 119.75 NAV 12 31.12.XX01 120.00 120.00 119.00 0.0000 120.00 119.00 NAV Woche 1 120.00 110.00 0.0000 110.00 NAV Woche 2 120.00 105.00 0.0000 105.00 NAV Woche 3 120.00 112.00 0.0000 112.00 NAV Woche 4 120.00 114.00 0.0000 114.00 NAV Woche 5 120.00 116.00 0.0000 116.00 NAV Woche 6 120.00 121.00 0.0900 120.91 0.0500 120.95 NAV Woche 7 121.00 125.00 0.3600 124.64 0.2000 124.80 NAV Woche 8 125.00 115.00 0.0000 115.00 NAV Woche 9 125.00 110.00 0.0000 110.00 NAV Woche 10 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV Woche 11 125.00 108.00 0.0000 108.00 NAV 12 31.12.XX02 125.00 107.00 0.0000 107.00 NAV Woche 1 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV Woche 2 125.00 100.00 0.0000 100.00 NAV Woche 3 125.00 97.00 0.0000 97.00 NAV Woche 4 125.00 95.00 0.0000 95.00 NAV Woche 5 125.00 99.00 0.0000 99.00 NAV Woche 6 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV Woche 7 125.00 105.00 0.0000 105.00 NAV Woche 8 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV Woche 9 125.00 116.00 0.0000 116.00 NAV Woche 10 125.00 123.00 0.0000 123.00 NAV Woche 11 125.00 128.00 0.2700 127.73 0.1500 127.85 NAV 12 31.12.XX03 128.00 125.00 0.0000 125.00 Jahr 3 Jahr 2 Die effektiv belastete Performance Fee wird im Jahresbericht des AIF (Teil-)Fonds ausgewiesen. 01Bendern, 30. September 2022 Vaduz, 30. September 2022 CAIAC Fund Management AG NEUE BANK AG, Bendern Kaiser Partner Privatbank AG, Vaduz

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Samples: Treuhandvertrag

Performance Fee. Ferner ist der AIFM die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance Fee“) gemäss Anhang B A „Fonds im Überblick“ des Wertzuwachses des um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigten Anteilswertes des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse OGAW zu erhalten. Eine etwaige Performance Fee wird an jedem Bewertungstag auf der Basis der Anzahl umlaufender Anteile des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse OGAW ermittelt und abgegrenzt, sofern der Anteilspreis des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse OGAW über der High Watermark liegt. Eine abgegrenzte Performance Fee wird quartalsweise (Xxxx, Juni, September, Dezember) nachträglich ausgezahlt. Als Berechnungsgrundlage wird das Prinzip der High Watermark angewendet. Verzeichnet der AIF bzw. die entsprechende Anteilsklasse OGAW Werteinbussen, wird die Performance Fee erst wieder erhoben, wenn der um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigte Anteilspreis des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse OGAW nach Abzug aller Kosten ein neues Höchst erreicht (High Watermark). Dabei handelt es sich um eine all-time High Watermark (Allzeithoch = High Watermark Prinzip). Jahr 3 Jahr 2 Jahr 1 Bewertungstag High Watermark NAV vor Perf. Fee Perf. Fee NAV nach Perf. Fee NAV Start 100.00 100.00 0.0000 100.00 NAV Woche 1 100.00 103.00 0.2700 102.73 0.4500 102.55 NAV Woche 2 103.00 110.00 0.6300 109.37 1.0500 108.95 NAV Woche 3 110.00 102.00 0.0000 102.00 NAV Woche 4 110.00 96.00 0.0000 96.00 NAV Woche 5 110.00 101.00 0.0000 101.00 NAV Woche 6 110.00 105.00 0.0000 105.00 NAV Woche 7 110.00 111.40 0.1260 111.27 0.2100 111.19 NAV Woche 8 111.40 115.00 0.3240 114.68 0.5400 114.46 NAV Woche 9 115.00 110.00 0.0000 110.00 NAV Woche 10 115.00 112.00 0.0000 112.00 NAV Woche 11 115.00 120.00 0.4500 119.55 0.7500 119.25 NAV 12 31.12.XX01 120.00 120.00 119.00 0.0000 120.00 119.00 NAV Woche 1 120.00 110.00 0.0000 110.00 NAV Woche 2 120.00 105.00 0.0000 105.00 NAV Woche 3 120.00 112.00 0.0000 112.00 NAV Woche 4 120.00 114.00 0.0000 114.00 NAV Woche 5 120.00 116.00 0.0000 116.00 NAV Woche 6 120.00 121.00 0.0900 120.91 0.1500 120.85 NAV Woche 7 121.00 125.00 0.3600 124.64 0.6000 124.40 NAV Woche 8 125.00 115.00 0.0000 115.00 NAV Woche 9 125.00 110.00 0.0000 110.00 NAV Woche 10 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV Woche 11 125.00 108.00 0.0000 108.00 NAV 12 31.12.XX02 125.00 107.00 0.0000 107.00 NAV Woche 1 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV Woche 2 125.00 100.00 0.0000 100.00 NAV Woche 3 125.00 97.00 0.0000 97.00 NAV Woche 4 125.00 95.00 0.0000 95.00 NAV Woche 5 125.00 99.00 0.0000 99.00 NAV Woche 6 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV Woche 7 125.00 105.00 0.0000 105.00 NAV Woche 8 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV Woche 9 125.00 116.00 0.0000 116.00 NAV Woche 10 125.00 123.00 0.0000 123.00 NAV Woche 11 125.00 128.00 0.2700 127.73 0.4500 127.55 NAV 12 31.12.XX03 128.00 125.00 0.0000 125.00 Jahr 3 Jahr 2 Die effektiv belastete Performance Fee wird im Jahresbericht des AIF OGAW ausgewiesen. 01Bendern, 28. September Oktober 2022 CAIAC Fund Management AG, Bendern Kaiser Partner Privatbank NEUE BANK AG, VaduzVaduz Die Verwaltungsgesellschaft hat die Absicht, die Anteile des Fonds in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zu vertreiben, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angezeigt und ist mit Abschluss des Anzeigeverfahrens zum öffentlichen Vertrieb berechtigt. Die Verwaltungsgesellschaft hat die DZ BANK AG, Xxxxx xxx Xxxxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxx, als Zahlstelle in der Bundesrepublik Deutschland ernannt. Zusätzlich zu den allgemeinen Rücknahmeverfahren haben in Deutschland ansässige Anleger auch die Möglichkeit, Rücknahmeanträge für die von ihnen gehaltenen Anteile bei der deutschen Zahlstelle zur Weiterleitung an die Verwaltungsgesellschaft einzureichen. In Deutschland ansässige Anteilsinhaber können auch verlangen, dass Rücknahmeerlöse und alle weiteren für die Anteilsinhaber bestimmten Zahlungen (z.B. Dividendenausschüttungen, die aus dem Vermögen des Fonds zu leisten sind) über die deutsche Zahlstelle geleitet werden. Die DZ BANK AG, Xxxxx xxx Xxxxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxx, ist auch als Informationsstelle in Deutschland ernannt worden. In Deutschland ansässige Anleger können bei der deutschen Informationsstelle den aktuellen Prospekt, den KIID (Key Investor Information Document), die aktuellen Vertragsbedingungen sowie den jeweils neuesten Geschäftsbericht (Jahresbericht) und, sofern nachfolgend veröffentlicht, auch den neuesten Halbjahresbericht elektronisch und physisch kostenlos erhalten und dort kostenlos die aktuellen Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile erfragen. Des Weiteren stehen bei der deutschen Informationsstelle auch alle sonstigen Informationen und Unterlagen («Fund Fact Sheet, Quartalsberichte, Managerreport») kostenlos zur Verfügung, auf die die Anteilsinhaber am Sitz der Verwaltungsgesellschaft Anspruch haben. Etwaige Prospekthaftungsansprüche nach § 306 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)bleiben hiervon unberührt. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise und sonstige Informationen für Anteilsinhaber werden auf der Homepage des liechtensteinischen Anlagefondsverbandes (xxx.xxxx.xx) und weiteren elektronischen Plattformen veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, für die Anteile an sämtlichen Fondssegmenten die in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 des deutschen Investmentsteuergesetzes (InvStG) genannten Angaben im deutschen elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen und diese mit der gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG erforderlichen Bescheinigung zu versehen, so dass die Anteile an den Fondssegmenten im Hinblick auf die Besteuerung in Deutschland steuerpflichtiger Anleger als „transparent" gelten. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, diese Geschäftspolitik in der Zukunft zu ändern. Auch im Übrigen kann für die Einhaltung der Anforderungen des § 5 Abs. 1 InvStG und für die Art der Besteuerung keine Gewähr übernommen werden. Werden bestimmte Mindestberichtsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig für ein Fondssegment erfüllt, so unterliegen die Anleger einer nachteiligen Pauschalbesteuerung (§ 6 InvStG). In diesem Fall hat ein deutscher Anleger Ausschüttungen sowie 70 % des Mehrbetrags, der sich zwischen dem ersten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis seines Anteils ergibt, mindestens aber 6 % des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises für den Anteil, zu versteuern (sog. intransparente Besteuerung). Werden die Mindestberichtsobliegenheiten erfüllt, jedoch bestimmte steuerentlastende Angaben (nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c) oder f), Nr. 2 InvStG) nicht veröffentlicht, sind die Erträge des Fondssegments grundsätzlich in vollem Umfang steuerpflichtig und die Anrechnung oder der Abzug ausländischer Steuern scheidet insofern aus (sog. semi-transparente Besteuerung). Weitere Obliegenheiten bestehen mit Blick auf die Veröffentlichung des sog. Zwischen-, Aktien- und Immobiliengewinns. Soweit der Zwischengewinn nicht veröffentlicht wird, werden pauschal bis zu 6 % des Rücknahmepreises gegebenenfalls als steuerpflichtiger Zwischengewinn bei Verkauf oder Rückgabe angesetzt. Werden der Aktien- und Immobiliengewinn nicht veröffentlicht, unterbleibt sowohl eine Korrektur des steuerpflichtigen Veräußerungs- oder Rückgabegewinns um einen eventuellen Aktiengewinn als auch eine eventuelle Freistellung von Erträgen des Fondssegments nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (Immobiliengewinn). Ist ein Fondssegment an einem "in- oder ausländischem Investmentvermögen" direkt oder indirekt beteiligt, das nicht alle Berichtsobliegenheiten erfüllt, greifen in Bezug auf die Erträge aus diesem Investmentvermögen oder bei Anteilsrückgabe oder Verkauf ähnliche gegebenenfalls nachteilige Besteuerungsfolgen, wie die oben dargestellten. Dies gilt auch dann, wenn in Bezug auf das Fondssegment sämtliche Berichtsobliegenheiten erfüllt werden. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass "in- oder ausländische Investmentvermögen", in die ein Fondssegment direkt oder indirekt investiert, die Berichtsobliegenheiten für (voll- oder semi-) transparente Fonds erfüllt und den Zwischen-, Aktien- und Immobiliengewinn veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass Anteilsinhaber mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, mit Sitz, Geschäftsleitung oder einer Betriebstätte in Deutschland mit den Ausschüttungen sowie mit nicht ausgeschütteten Erträgen der Segmente, die ihnen für Steuerzwecke zugerechnet werden, sowie dem Entgelt aus der Veräußerung oder Rückgabe von Anteilen, aus der Abtretung von Ansprüchen aus den Anteilen sowie in gleichgestellten Fällen in der Bundesrepublik Deutschland der Ertragsbesteuerung unterliegen können und hierauf unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Steuerabzug erhoben wird (jeweils zzgl. Solidaritätszuschlag), der unter bestimmten Voraussetzungen Abgeltungswirkung entfaltet. Der deutschen Steuer unterliegt auch ein Steuerausländer mit solchen Fondserträgen, die eine inländische Zahlstelle (Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut) dem Steuerausländer gegen Vorlage der Anteile auszahlt oder gutschreibt (Tafelgeschäft). Auf diese steuerpflichtigen Erträge und die sonstige Besteuerung von Anteilsinhabern in Bezug auf ihre Beteiligung an dem Fonds kann in diesem Prospekt nicht näher eingegangen werden. Anteilsinhabern und Interessenten wird daher dringend empfohlen, sich in Bezug auf die deutschen und ausserdeutschen steuerlichen Konsequenzen des Erwerbs und Haltens von Anteilen an den Fondssegmenten sowie der Verfügung über die Anteile bzw. der Rechte hieraus durch ihren Steuerberater beraten zu lassen. Die Verwaltungsgesellschaft übernimmt keine Haftung für den Eintritt bestimmter steuerlicher Ergebnisse. Die Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen für ausländische Investmentanteile nach dem InvStG erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern. Eventuelle Korrekturen von Xxxxxxx, z.B. anlässlich einer solchen Überprüfung, treffen wirtschaftlich die Anleger, die zum Zeitpunkt der Fehlerkorrekturen Anteile halten. Die Auswirkungen können entweder positiv oder negativ sein. Es wird darauf hingewiesen, dass weder die Verwaltungsgesellschaft noch der Fonds der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen. Erfolgt der der Kauf von Investmentanteilen aufgrund mündlicher Verhandlungen ausserhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen, der die Anteile verkauft oder den Verkauf der Anteile vermittelt hat, so kann der Käufer seine Erklärung über den Kauf binnen von zwei Wochen der ausländischen Verwaltungsgesellschaft gegenüber schriftlich widerrufen (Widerrufsrecht); dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft i.S.d. § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuches, so ist bei einem Erwerb von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (§ 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB), ein Widerruf ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist gegenüber der CAIAC Fund Management AG, Haus Atzig, Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, schriftlich unter Angabe der Person des Erklärenden einschliesslich dessen Unterschrift zu erklären, wobei eine Begründung nicht erforderlich ist. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrages auf Vertragsabschluss dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darin eine Belehrung über das Widerrufsrecht wie die vorliegende enthalten ist. Ist der Fristbeginn streitig, trifft die Beweislast den Verkäufer. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass entweder der Käufer die Anteile im Rahmen seines Gewerbebetriebes erworben hat oder er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Verkauf der Anteile geführt haben, auf Grund vorhergehender Bestellung gemäss § 55 Abs.1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat. Ist der Widerruf erfolgt und hat der Käufer bereits Zahlungen geleistet, so ist die ausländische Verwaltungsgesellschaft verpflichtet, dem Käufer, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Anteile, die bezahlten Kosten und einen Betrag auszuzahlen, der dem Wert der bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der Widerrufserklärung entspricht. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet werden. Deutsche Gerichtsbarkeit Gerichtsstand für Klagen gegen die Investmentgesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft oder die Vertriebsgesellschaft, die auf den öffentlichen Vertrieb der Investmentanteile in der Bundesrepublik Deutschland Bezug haben, ist X-00000 Xxxxxxxxx. Die Klageschrift sowie alle sonstigen Schriftstücke können dem Repräsentanten zugestellt werden.

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Samples: Treuhandvertrag

Performance Fee. Ferner ist der AIFM die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance Fee“) gemäss Anhang B A1 Fonds Teilfonds im Überblick“ des Wertzuwachses des um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigten Anteilswertes des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse zu erhalten. Eine etwaige Performance Fee wird an jedem Bewertungstag auf der Basis der Anzahl umlaufender Anteile des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse ermittelt und abgegrenzt, sofern der Anteilspreis des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse über der High Watermark liegt. Eine abgegrenzte Performance Fee wird quartalsweise (Xxxx, Juni, September, Dezember) nachträglich ausgezahlt. Als Berechnungsgrundlage wird das Prinzip der High Watermark angewendet. Verzeichnet der AIF Teilfonds bzw. die entsprechende Anteilsklasse Werteinbussen, wird die Performance Fee erst wieder erhoben, wenn der um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigte Anteilspreis des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse nach Abzug aller Kosten ein neues Höchst erreicht (High Watermark). Dabei handelt es sich um eine all-time High Watermark (Allzeithoch = High Watermark Prinzip). Jahr 3 Jahr 2 Jahr 1 Bewertungstag High Watermark NAV vor Perf. Fee Perf. Fee NAV nach Perf. Fee NAV Start 100.00 100.00 0.0000 100.00 NAV 1 100.00 103.00 0.2700 102.73 0.2250 102.78 NAV 2 103.00 110.00 0.6300 109.37 0.5250 109.48 NAV 3 110.00 102.00 0.0000 102.00 NAV 4 110.00 96.00 0.0000 96.00 NAV 5 110.00 101.00 0.0000 101.00 NAV 6 110.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 7 110.00 111.40 0.1260 111.27 0.1050 111.30 NAV 8 111.40 115.00 0.3240 114.68 0.2700 114.73 NAV 9 115.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 10 115.00 112.00 0.0000 112.00 NAV 11 115.00 120.00 0.4500 119.55 0.3750 119.63 NAV 12 31.12.XX01 120.00 120.00 119.00 0.0000 120.00 119.00 NAV 1 120.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 2 120.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 3 120.00 112.00 0.0000 112.00 NAV 4 120.00 114.00 0.0000 114.00 NAV 5 120.00 116.00 0.0000 116.00 NAV 6 120.00 121.00 0.0900 120.91 0.0750 120.93 NAV 7 121.00 125.00 0.3600 124.64 0.3000 124.70 NAV 8 125.00 115.00 0.0000 115.00 NAV 9 125.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 10 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV 11 125.00 108.00 0.0000 108.00 NAV 12 31.12.XX02 125.00 107.00 0.0000 107.00 NAV 1 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV 2 125.00 100.00 0.0000 100.00 NAV 3 125.00 97.00 0.0000 97.00 NAV 4 125.00 95.00 0.0000 95.00 NAV 5 125.00 99.00 0.0000 99.00 NAV 6 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV 7 125.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 8 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV 9 125.00 116.00 0.0000 116.00 NAV 10 125.00 123.00 0.0000 123.00 NAV 11 125.00 128.00 0.2700 127.73 0.2250 127.78 NAV 12 31.12.XX03 128.00 125.00 0.0000 125.00 Jahr 1 Watermark Perf. Fee Perf. Fee NAV Start 100.00 100.00 0.0000 100.00 NAV 1 100.00 103.00 0.3000 102.70 NAV 2 103.00 110.00 0.7000 109.30 NAV 3 110.00 102.00 0.0000 102.00 NAV 4 110.00 96.00 0.0000 96.00 NAV 5 110.00 101.00 0.0000 101.00 NAV 6 110.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 7 110.00 111.40 0.1400 111.26 NAV 8 111.40 115.00 0.3600 114.64 NAV 9 115.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 10 115.00 112.00 0.0000 112.00 NAV 11 115.00 120.00 0.5000 119.50 NAV 31.12.XX01 120.00 119.00 0.0000 119.00 NAV 1 120.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 2 120.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 3 120.00 112.00 0.0000 112.00 NAV 4 120.00 114.00 0.0000 114.00 NAV 5 120.00 116.00 0.0000 116.00 NAV 6 120.00 121.00 0.1000 120.90 NAV 7 121.00 125.00 0.4000 124.60 NAV 8 125.00 115.00 0.0000 115.00 NAV 9 125.00 110.00 0.0000 110.00 NAV 10 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV 11 125.00 108.00 0.0000 108.00 NAV 31.12.XX02 125.00 107.00 0.0000 107.00 NAV 1 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV 2 125.00 100.00 0.0000 100.00 NAV 3 125.00 97.00 0.0000 97.00 NAV 4 125.00 95.00 0.0000 95.00 NAV 5 125.00 99.00 0.0000 99.00 NAV 6 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV 7 125.00 105.00 0.0000 105.00 NAV 8 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV 9 125.00 116.00 0.0000 116.00 NAV 10 125.00 123.00 0.0000 123.00 NAV 11 125.00 128.00 0.3000 127.70 NAV 31.12.XX03 128.00 125.00 0.0000 125.00 Jahr 3 Jahr 2 Die effektiv belastete Performance Fee wird im Jahresbericht des AIF Teilfonds ausgewiesen. 01. September 2022 CAIAC Fund Management AG, Bendern Kaiser Partner Privatbank AG, Vaduz.

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Performance Fee. Ferner ist der AIFM berechtigt, eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance Fee“) gemäss Anhang B A „Fonds im Überblick“ des Wertzuwachses des um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigten Anteilswertes des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse zu erhalten. Eine etwaige Performance Fee wird an jedem Bewertungstag auf der Basis der Anzahl umlaufender Anteile des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse ermittelt und abgegrenzt, sofern der Anteilspreis des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse über der High Watermark liegt. Eine abgegrenzte Performance Fee wird quartalsweise (Xxxx, Juni, September, Dezember) nachträglich ausgezahlt. Als Berechnungsgrundlage wird das Prinzip der High Watermark angewendet. Verzeichnet der AIF bzw. die entsprechende Anteilsklasse Werteinbussen, wird die Performance Fee erst wieder erhoben, wenn der um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigte Anteilspreis des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse nach Abzug aller Kosten ein neues Höchst erreicht (High Watermark). Dabei handelt es sich um eine all-time High Watermark (Allzeithoch = High Watermark Prinzip). Jahr 3 Jahr 2 Jahr 1 Berechnungsbeispiel mit folgender Performance Fee: 5% Bewertungstag High Watermark NAV vor Perf. Fee Perf. Fee NAV nach Perf. Fee NAV Start 100.00 100.00 0.0000 100.00 NAV Woche 1 100.00 103.00 0.2700 102.73 0.1500 102.85 NAV Woche 2 103.00 110.00 0.6300 109.37 0.3500 109.65 NAV Woche 3 110.00 102.00 0.0000 102.00 NAV Woche 4 110.00 96.00 0.0000 96.00 NAV Woche 5 110.00 101.00 0.0000 101.00 NAV Woche 6 110.00 105.00 0.0000 105.00 NAV Woche 7 110.00 111.40 0.1260 111.27 0.0700 111.33 NAV Woche 8 111.40 115.00 0.3240 114.68 0.1800 114.82 NAV Woche 9 115.00 110.00 0.0000 110.00 NAV Woche 10 115.00 112.00 0.0000 112.00 NAV Woche 11 115.00 120.00 0.4500 119.55 0.2500 119.75 NAV 12 31.12.XX01 120.00 120.00 119.00 0.0000 120.00 119.00 NAV Woche 1 120.00 110.00 0.0000 110.00 NAV Woche 2 120.00 105.00 0.0000 105.00 NAV Woche 3 120.00 112.00 0.0000 112.00 NAV Woche 4 120.00 114.00 0.0000 114.00 NAV Woche 5 120.00 116.00 0.0000 116.00 NAV Woche 6 120.00 121.00 0.0900 120.91 0.0500 120.95 NAV Woche 7 121.00 125.00 0.3600 124.64 0.2000 124.80 NAV Woche 8 125.00 115.00 0.0000 115.00 NAV Woche 9 125.00 110.00 0.0000 110.00 NAV Woche 10 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV Woche 11 125.00 108.00 0.0000 108.00 NAV 12 31.12.XX02 125.00 107.00 0.0000 107.00 NAV Woche 1 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV Woche 2 125.00 100.00 0.0000 100.00 NAV Woche 3 125.00 97.00 0.0000 97.00 NAV Woche 4 125.00 95.00 0.0000 95.00 NAV Woche 5 125.00 99.00 0.0000 99.00 NAV Woche 6 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV Woche 7 125.00 105.00 0.0000 105.00 NAV Woche 8 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV Woche 9 125.00 116.00 0.0000 116.00 NAV Woche 10 125.00 123.00 0.0000 123.00 NAV Woche 11 125.00 128.00 0.2700 127.73 0.1500 127.85 NAV 12 31.12.XX03 128.00 125.00 0.0000 125.00 Die effektiv belastete Performance Fee wird im Jahresbericht des AIF ausgewiesen. 01Bendern, 28. September Oktober 2022 Vaduz, 28. Oktober 2022 CAIAC Fund Management AG NEUE BANK AG, Bendern Kaiser Partner Privatbank AG, Vaduz

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Performance Fee. Ferner ist der AIFM berechtigt, eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance Fee“) gemäss Anhang B „Fonds im Überblick“ des Wertzuwachses des um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigten Anteilswertes des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse zu erhaltenerheben. Eine etwaige Performance Fee wird an jedem Bewertungstag auf der Basis der Anzahl umlaufender Anteile des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse ermittelt und abgegrenzt, sofern der Anteilspreis des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse über der High Watermark liegt. Eine abgegrenzte Performance Fee wird quartalsweise (Xxxx, Juni, September, Dezember) nachträglich ausgezahlt. Als Berechnungsgrundlage wird das Prinzip der High Watermark angewendet. Verzeichnet der AIF bzw. die entsprechende Anteilsklasse Werteinbussen, wird die Performance Fee erst wieder erhoben, wenn der um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigte Anteilspreis des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse nach Abzug aller Kosten ein neues Höchst erreicht (High Watermark). Dabei handelt es sich um eine all-time High Watermark (Allzeithoch = High Watermark Prinzip). Jahr 3 Jahr 2 Jahr 1 Bewertungstag High Watermark NAV vor Perf. Fee Perf. Fee NAV nach Perf. Fee NAV Start 100.00 100.00 0.0000 100.00 NAV Woche 1 100.00 103.00 0.2700 102.73 0.1500 102.85 NAV Woche 2 103.00 110.00 0.6300 109.37 0.3500 109.65 NAV Woche 3 110.00 102.00 0.0000 102.00 NAV Woche 4 110.00 96.00 0.0000 96.00 NAV Woche 5 110.00 101.00 0.0000 101.00 NAV Woche 6 110.00 105.00 0.0000 105.00 NAV Woche 7 110.00 111.40 0.1260 111.27 0.0700 111.33 NAV Woche 8 111.40 115.00 0.3240 114.68 0.1800 114.82 NAV Woche 9 115.00 110.00 0.0000 110.00 NAV Woche 10 115.00 112.00 0.0000 112.00 NAV Woche 11 115.00 120.00 0.4500 119.55 0.2500 119.75 NAV 12 31.12.XX01 120.00 120.00 119.00 0.0000 120.00 119.00 NAV Woche 1 120.00 110.00 0.0000 110.00 NAV Woche 2 120.00 105.00 0.0000 105.00 NAV Woche 3 120.00 112.00 0.0000 112.00 NAV Woche 4 120.00 114.00 0.0000 114.00 NAV Woche 5 120.00 116.00 0.0000 116.00 NAV Woche 6 120.00 121.00 0.0900 120.91 0.0500 120.95 NAV Woche 7 121.00 125.00 0.3600 124.64 0.2000 124.80 NAV Woche 8 125.00 115.00 0.0000 115.00 NAV Woche 9 125.00 110.00 0.0000 110.00 NAV Woche 10 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV Woche 11 125.00 108.00 0.0000 108.00 NAV 12 31.12.XX02 125.00 107.00 0.0000 107.00 NAV Woche 1 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV Woche 2 125.00 100.00 0.0000 100.00 NAV Woche 3 125.00 97.00 0.0000 97.00 NAV Woche 4 125.00 95.00 0.0000 95.00 NAV Woche 5 125.00 99.00 0.0000 99.00 NAV Woche 6 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV Woche 7 125.00 105.00 0.0000 105.00 NAV Woche 8 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV Woche 9 125.00 116.00 0.0000 116.00 NAV Woche 10 125.00 123.00 0.0000 123.00 NAV Woche 11 125.00 128.00 0.2700 127.73 0.1500 127.85 NAV 12 31.12.XX03 128.00 125.00 0.0000 125.00 Jahr 3 Jahr 2 Die effektiv belastete Performance Fee wird im Jahresbericht des AIF ausgewiesen. 0126. September 2022 April 2024 CAIAC Fund Management AG, Bendern Kaiser Partner Privatbank NEUE BANK AG, Vaduz

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Samples: Treuhandvertrag

Performance Fee. Ferner ist der AIFM berechtigt, eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance Fee“) gemäss Anhang B A „Fonds im Überblick“ des Wertzuwachses des um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigten Anteilswertes des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse zu erhalten. Eine etwaige Performance Fee wird an jedem Bewertungstag auf der Basis der Anzahl umlaufender Anteile des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse ermittelt und abgegrenzt, sofern der Anteilspreis des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse über der High Watermark liegt. Eine abgegrenzte Performance Fee wird quartalsweise (Xxxx, Juni, September, Dezember) nachträglich ausgezahlt. Als Berechnungsgrundlage wird das Prinzip der High Watermark angewendet. Verzeichnet der AIF bzw. die entsprechende Anteilsklasse Werteinbussen, wird die Performance Fee erst wieder erhoben, wenn der um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigte Anteilspreis des AIF bzw. der entsprechenden Anteilsklasse nach Abzug aller Kosten ein neues Höchst erreicht (High Watermark). Dabei handelt es sich um eine all-time High Watermark (Allzeithoch = High Watermark Prinzip). Jahr 3 Jahr 2 Jahr 1 Berechnungsbeispiel mit folgender Performance Fee: 10% Bewertungstag High Watermark NAV vor Perf. Fee Perf. Fee NAV nach Perf. Fee NAV Start 100.00 100.00 0.0000 100.00 NAV Woche 1 100.00 103.00 0.2700 102.73 0.3000 102.70 NAV Woche 2 103.00 110.00 0.6300 109.37 0.7000 109.30 NAV Woche 3 110.00 102.00 0.0000 102.00 NAV Woche 4 110.00 96.00 0.0000 96.00 NAV Woche 5 110.00 101.00 0.0000 101.00 NAV Woche 6 110.00 105.00 0.0000 105.00 NAV Woche 7 110.00 111.40 0.1260 111.27 0.1400 111.26 NAV Woche 8 111.40 115.00 0.3240 114.68 0.3600 114.64 NAV Woche 9 115.00 110.00 0.0000 110.00 NAV Woche 10 115.00 112.00 0.0000 112.00 NAV Woche 11 115.00 120.00 0.4500 119.55 0.5000 119.50 NAV 12 31.12.XX01 120.00 120.00 119.00 0.0000 120.00 119.00 NAV Woche 1 120.00 110.00 0.0000 110.00 NAV Woche 2 120.00 105.00 0.0000 105.00 NAV Woche 3 120.00 112.00 0.0000 112.00 NAV Woche 4 120.00 114.00 0.0000 114.00 NAV Woche 5 120.00 116.00 0.0000 116.00 NAV Woche 6 120.00 121.00 0.0900 120.91 0.1000 120.90 NAV Woche 7 121.00 125.00 0.3600 124.64 0.4000 124.60 NAV Woche 8 125.00 115.00 0.0000 115.00 NAV Woche 9 125.00 110.00 0.0000 110.00 NAV Woche 10 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV Woche 11 125.00 108.00 0.0000 108.00 NAV 12 31.12.XX02 125.00 107.00 0.0000 107.00 NAV Woche 1 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV Woche 2 125.00 100.00 0.0000 100.00 NAV Woche 3 125.00 97.00 0.0000 97.00 NAV Woche 4 125.00 95.00 0.0000 95.00 NAV Woche 5 125.00 99.00 0.0000 99.00 NAV Woche 6 125.00 103.00 0.0000 103.00 NAV Woche 7 125.00 105.00 0.0000 105.00 NAV Woche 8 125.00 109.00 0.0000 109.00 NAV Woche 9 125.00 116.00 0.0000 116.00 NAV Woche 10 125.00 123.00 0.0000 123.00 NAV Woche 11 125.00 128.00 0.2700 127.73 0.3000 127.70 NAV 12 31.12.XX03 128.00 125.00 0.0000 125.00 Die effektiv belastete Performance Fee wird im Jahresbericht des AIF ausgewiesen. 01Bendern, 28. September Oktober 2022 Vaduz, 28. Oktober 2022 CAIAC Fund Management AG NEUE BANK AG, Bendern Kaiser Partner Privatbank AG, Vaduz

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