Personal des Auftragnehmers. 12.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm übertragenen Aufgaben durch eige- nes, fachlich qualifiziertes Personal, oder soweit zugestimmt wurde, durch qualifizierte Subunternehmer oder qualifizierte freie Mitarbeiter durchführen, die hinsichtlich der Verpflichtungen zur Wahrung des Datenschutzes und des Bankgeheimnisses vertrauenswürdig sind. 12.2 Der Auftragnehmer wird das zur Erfüllung der vertragsgegenständli- chen Leistungen eingesetzte Personal (eigenes und solches von ggf. eingesetzten Subdienstleistern) sorgfältig auswählen. 12.3 Der Auftragnehmer wird die Auswahl des Personals davon abhängig machen, dass dieses • über das notwendige fachliche und technische Spezialwissen sowie eine ausreichende Berufserfahrung verfügt, um die ver- tragsgegenständlichen Leistungen vertragsgerecht zu erbrin- gen und • hinsichtlich der Verpflichtungen zur Wahrung des Datenschut- zes und des Bankgeheimnisses vertrauenswürdig ist (z.B. durch Vorlage von entsprechenden Führungszeugnissen). 12.4 Der Auftragnehmer hält für alle geschuldeten Leistungen des Dienst- leistungsrahmenvertrages und der Leistungsscheine eine entspre- chende personelle und technisch-organisatorische Ausstattung vor. Dies beinhaltet auch die Ausbildung und laufende Weiterbildung der eingesetzten Mitarbeiter, sowie den Wissenstransfer im Falle von Personalwechseln. 12.5 DATAGROUP ist berechtigt, sich in regelmäßigen Audits von der Einhaltung der in dieser Klausel aufgeführten Pflichten zu überzeu- gen.
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Personal des Auftragnehmers. 12.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm übertragenen Aufgaben durch eige- nes, fachlich qualifiziertes Personal, oder soweit zugestimmt wurde, durch qualifizierte Subunternehmer oder qualifizierte freie Mitarbeiter durchführen, die hinsichtlich der Verpflichtungen zur Wahrung des Datenschutzes und des Bankgeheimnisses vertrauenswürdig sind.
12.2 Der Auftragnehmer wird das zur Erfüllung der vertragsgegenständli- chen Leistungen eingesetzte Personal (eigenes und solches von ggf. eingesetzten Subdienstleistern) sorgfältig auswählen.
12.3 Der Auftragnehmer wird die Auswahl des Personals davon abhängig machen, dass dieses • über das notwendige fachliche und technische Spezialwissen sowie eine ausreichende Berufserfahrung verfügt, um die ver- tragsgegenständlichen Leistungen vertragsgerecht zu erbrin- gen und • hinsichtlich der Verpflichtungen zur Wahrung des Datenschut- zes und des Bankgeheimnisses vertrauenswürdig ist (z.B. durch Vorlage von entsprechenden Führungszeugnissen).
12.4 Der Auftragnehmer hält für alle geschuldeten Leistungen des Dienst- leistungsrahmenvertrages und der Leistungsscheine eine entspre- chende personelle und technisch-organisatorische Ausstattung vor. Dies beinhaltet auch die Ausbildung und laufende Weiterbildung der eingesetzten Mitarbeiter, sowie den Wissenstransfer im Falle von Personalwechseln.
12.5 DATAGROUP Portavis ist berechtigt, sich in regelmäßigen Audits von der Einhaltung Einhal- tung der in dieser Klausel aufgeführten Pflichten zu überzeu- genüberzeugen.
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