Gegenstand der Leistung. Gegenstand dieses Vertrages ist (a) der Kauf von Hardware inklusive der dazugehörigen Materialen wie z.B. Dokumentationen (Benutzerhandbücher etc.), Konzepte, Entwürfe sowie die Erbringung von sonsti- gen mit dem Kauf in Zusammenhang stehenden Leis- tungen durch den Auftragnehmer, wobei sich die be- stimmungsgemäße Verwendung der Hardware aus der Funktions- sowie der Produktbeschreibung ergibt und (b) die Erbringung von Hardwarewartungsleistun- gen sowie sonstiger mit der Wartung von Hardware in Zusammenhang stehender Leistungen durch den Auf- tragnehmer gemäß der Beauftragung.
Gegenstand der Leistung. 1. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Gegenstand der Leistung in der Regel ein sogenanntes neues EU-Fahrzeug ist (in der Regel mit 0 bis 100 abgefahrenen Kilometern), das aus dem Ausland importiert wurde (im Rahmen der EU) mit der für das zuständige Herstellungsland spezifischen Ausstattung des gegebenen Modells. Der Käufer bestätigt, dass er sich vor dem Abschluss des Kaufvertrags mit der Ausstattung des Fahrzeugs bekannt gemacht hat. Der Käufer nimmt zum Kenntnis, dass das Fahrzeug im Anschluss auf seinen Transport an den vom Kunden bestimmten Ort eine entsprechende Anzahl der abgefahrenen Kilometer anzeigen kann.
2. Der Verkäufer macht den Käufer ausdrücklich darauf aufmerksam, dass sich die Serien-Ausstattung im Zusammenhang mit dem Import des Fahrzeugs trotz der gleichen Bezeichnung unterscheiden kann, im Hinblick auf die Tatsache, dass diese Ausstattung für das Ursprungsland / Herstellungsland des Fahrzeugs bestimmt war. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Gegensatz zum Ursprungsland / Herstellungsland beim importier- ten Fahrzeug die Abgas-Werte, die Verbrauch-Werte, der Typ-Klasse, Kilowattanzahl oder andere Angaben unter- scheiden können. Der Käufer nimmt alle diese eventuellen Abweichungen zur Kenntnis, wird in diesem Zusammen- hang gegenüber dem Verkäufer keine finanziellen oder anderen Verbindlichkeiten geltend machen und verzichtet ausdrücklich auf diese.
3. Der Käufer ist verpflichtet, falls er von dem Verkäufer dazu aufgefordert wird, dem Verkäufer ohne unnötige Verzögerung nach dem er die Registrierung des Fahrzeugs am Ort der Fahrzeuglieferung oder einem anderen vom Käufer bestimmten Ort durchgeführt hat, einen Beleg über die Registrierung des Fahrzeug im zustän- digen Fahrzeug-Register vorzulegen.
4. Falls der Gegenstand eines Kaufvertrags mehrere Fahrzeuge sind und der Verkäufer aus diesem Grund dem Käufer einen beliebigen Mengenrabatt oder einen anderen Besitzvorteil bietet (zum Beispiel dadurch, dass er gegenüber dem Käufer einen Ersatz für die Transportkosten geltend machen wird), wird diese Zusammenstellung an Sachen als ein unteilbarer Gegenstand der Leistung betrachtet. Im Falle von Zahlungsverzug des Kaufpreises oder seines Teils für ein beliebiges der angegebenen Fahrzeuge hat der Verkäufer das Recht:
i. die Lieferung der restlichen Fahrzeuge inklusive der Fahrzeugpapiere und anderer Dokumentation anzuhalten, und zwar bis zur endgültigen Bezahlung des restlichen Teils des nicht bezahlten Kaufpreises für all...
Gegenstand der Leistung. Die beteiligten Gemeinden führen ein Dezentrales Informations- und Beratungsangebot gemäss Konzept vom 12. Juni 2019. Die Fachstelle dient den beteiligten Gemeinden als Informations- und Beratungsangebot bei integrationsrelevanten Fragen. Die Fachstelle erbringt verschiedene Dienstleistungen für die Gemeinden in Form von fachlichem Know-how sowie professioneller Unterstützung und Begleitung, um die einzelnen Gemeindeverwaltungen zu entlasten. Zudem dient die Fachstelle als Meldestelle für migrationsspezifische Herausforderungen in den Gemeinden. Sie greift proaktiv Themen auf, welche die Region aktuell oder in naher Zukunft betreffen. Die Gemeinden tragen die vom Kanton nicht abgedeckten Lohnkosten (brutto) für die Führung der Fachstelle sowie die Kosten für die übrigen Aufwendungen und wirken bei der Weiterentwicklung und beim Ausbau des Angebots mit. Die Aufgaben der Fachstelle umfassen die folgenden Punkte: • Aufbau der Fachstelle Integration Region Baden • Information und Beratung Unterstützung der Gemeinden bei der Erstinformation von Neuzugezogenen aus dem Ausland, niederschwellige Kurzberatungen von Migrantinnen und Migranten zur Förderung des Integrationsprozesses, fachliche Beratungen von Privaten, Behörden oder Organisationen, Triage • Koordination und Vernetzung Überblick über die Integrationsangebote, Koordination und Vernetzung der Angebote und Freiwilligenarbeit im Integrationsbereich, Schnittstelle zwischen Kanton und Gemeinden • Angebots- und Projektförderung Beratung und Unterstützung der Gemeinden bei der Bereitstellung von zielgruppenspezifischen Angeboten, Qualitätssicherung und Erschliessung von Finanzquellen • Schlüsselpersonen und Brückenbauer Aufbau, Rekrutierung, Pflege eines regionalen Netzwerks von gut integrierten Migrantinnen und Migranten als Schlüsselpersonen, Vermittlung von Einsätzen zur Unterstützung von Gemeinden, Schulen und Institutionen • Öffentlichkeitsarbeit Webseite, Medienarbeit, Veranstaltungen
Gegenstand der Leistung. Gegenstand dieses Vertrags ist die Miete von Übertra- gungswegen inklusive der dazugehörigen Dokumentatio- nen dessen Verlaufs sowie die Erbringung sonstiger mit der Miete in Zusammenhang stehender Leistungen, insbe- sondere die Instandhaltung und Instandsetzung der Miet- sache, durch den Auftragnehmer gemäß der Beauftra- gung.
Gegenstand der Leistung. 1. cepharum bietet Kunden Ressourcen wie Speicherplatz und Rechenleistung der Serveranlagen von cepharum zum Betrieb einer Internetseite, einer Web-Anwendung, zur Nutzung von E-Mail-Postfächern, zum Betrieb von Datenbanken und/oder individuellen Netzwerkdiensten an.
2. Der Kunde ist berechtigt, diese Ressourcen im Rahmen des Vertragszwecks sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften frei zu nutzen. Für das Aufspielen der gewünschten Funktionen und zu nutzenden Daten ist der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart wurde, selbst verantwortlich.
3. cepharum bietet die Nutzung der Ressourcen in verschiedenen Tarifen an. Die Einzelheiten wie z.B. die Speichergröße, die Anzahl verfügbarer E-Mail-Adressen oder die Kombinierbarkeit mehrerer Angebote werden auf der Internetseite oder in individuellen Vertragsangeboten dargestellt.
4. cepharum sichert die allgemeine Betriebsfähigkeit überlassener Ressourcen und bietet eine darüber hinaus gehende Wartung derselbigen als kostenpflichtige Zusatzleistungen an. cepharum bietet ebenso die Fernwartung bestehender IT-Systeme von Kunden als kostenpflichtige Leistung an.
5. Soweit cepharum entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Anspruch auf Fortbestehen dieser Leistungen besteht nicht, ebenso keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche.
Gegenstand der Leistung. Der Auftraggeber beauftragt die ACV MEDIA, für ihn als Vermittlungsagentur tätig zu werden. Gegenstand dieses Auftrages ist die Beauftragung des jeweiligen Telefonbuchverlages durch die ACV MEDIA im eigenen Namen sowie die Wahrnehmung der daraus folgenden Rechte, nicht jedoch die Erfüllung oder Annahme dieses Anzeigenauftrages durch den jeweiligen Telefonbuchverlag. Die ACV MEDIA beauftragt den jeweiligen Telefonbuchverlag nach Maßgabe dessen Allgemeiner Geschäftsbedingungen, dessen Tariflisten sowie dem erteilten Eintragungsauftrag.
Gegenstand der Leistung. 2.1 Leistungsgegenstand der jeweiligen dienstvertragli- chen Vereinbarung ist die Erbringung von Dienstleis- tungen inklusive der dazugehörigen Materialen wie z.B. Dokumentationen (Benutzerhandbücher etc.), Konzepte, Entwürfe sowie die Erbringung von sonsti- gen mit der Dienstleistung in Zusammenhang stehen- den Leistungen durch den Auftragnehmer gemäß der Beauftragung.
2.2 Leistungsgegenstand der jeweiligen werkvertraglichen Vereinbarung ist die Herstellung eines funktionsfähi- gen Werkes gemäß der Beauftragung.
Gegenstand der Leistung. Gegenstand dieses Vertrages ist (a) die Überlassung von Standardsoftware inklusive der dazugehörigen Materialen wie z.B. Dokumentationen (Benutzerhand- bücher etc.), Konzepte, Entwürfe sowie die Erbringung von sonstigen mit der Überlassung in Zusammenhang stehenden Leistungen durch den Auftragnehmer, wo- bei sich die bestimmungsgemäße Verwendung der Software aus der Funktions- sowie der Produktbe- schreibung ergibt und (b) die Erbringung von Software- pflegeleistungen sowie sonstiger mit der Pflege von Software in Zusammenhang stehender Leistungen durch den Auftragnehmer gemäß der Beauftragung.
Gegenstand der Leistung. Die Gesellschaft gewährt bei einem Schadensfall, nach dem eine Weiterfahrt möglich ist, den Ersatz der Sachschäden am Fahrzeug, sowie den Ersatz der Schäden durch Brand, Diebstahl, Glasbruch, Zusammenstoss mit Tieren und die Bereitstellung eines kleineren Ersatzfahrzeugs mit einem Hubraum von nicht mehr als 1.309 cm³. Die Leistung wird gewährt, wenn der Versicherte nach dem Bonus/Malus- System/Schadensfreiheitsrabatt der Haftpflichtversicherung eine Einstufung von 11 oder weniger hat. Die Dauer der Bereitstellung des Ersatzfahrzeugs ist auf die Dauer der Reparaturarbeiten beschränkt, die im Gutachten oder im Einvernehmen mit der Gesellschaft festgestellt wird, die Dauer beträgt jedoch höchstens 10 aufeinander folgende Tage. Die Bereitstellung des Ersatzfahrzeugs im Schadensfall bei einem Glasbruch ist jedoch auf einen Tag beschränkt.
Gegenstand der Leistung. (a) Vaterschaftstest, Verwandtschaftstest, Abstam- mungsgutachten: - Die DNA-Analyse wird anhand eines Mund- schleimhautabstrichs oder einer Blutprobe durchgeführt. Andere Probenmaterialien, wie z.B. Kaugummis, werden nur aufgrund geson- derter Vereinbarung im Einzelfall analysiert. - Für ein Abstammungsgutachten sind Proben von mindestens zwei Personen notwendig. Eine Aussage über das Vorliegen einer Vater- schaft ist möglich, wenn Proben des Eventual-Vaters und des Kindes vorliegen. Eine zusätzliche Probe der Kindsmutter er- höht die Sicherheit der Analyse. - Das Testergebnis lässt nur eine Aussage über den Verwandtschaftsgrad der einge- sandten Proben zu. Wer der tatsächliche Spender der Proben ist, kann von der Fach- arztpraxis im Falle einer Probeneinsendung nicht überprüft werden.
(b) Beratung: - Beratungsleistungen erbringt die Facharzt- praxis nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse und Er- fahrungen. Alle Angaben und Auskünfte sind jedoch - soweit nicht ausdrücklich etwas an- deres vereinbart wird - unverbindlich und er- folgen ohne Übernahme einer Gewähr für de- ren Richtigkeit oder Vollständigkeit.
(c) Sonstige Analysen - Sonstige Analysen werden von der Facharzt- praxis nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse und Er- fahrungen durchgeführt. | Genetische Diagnostik | Abstammungsgutachten