Personen mit eingeschränkter Mobilität. Eine Person mit eingeschränkter Mobilität ist eine Person mit einer körperlichen Beeinträchtigung (sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder zeitweilig), die die Inanspruchnahme von Bestandteilen der Pauschalreise oder Tagesfahrt (z.B. Benutzung eines Beförderungsmittels, einer Unterbringung) eingeschränkt und eine Anpassung der zu vereinbarenden Leistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert. Hinweise, ob die vom Reisenden gewünschte Reise für Personen mit eingeschränkter Mobilität möglich ist, finden Sie im Anbot bzw. in der Reisebeschreibung im Internet und Reisekatalog. Die Reisenden werden gebeten, Umstände, die eine Beeinträchtigung darstellen, unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG behält sich vor, Reisende, die aufgrund ihrer Voraussetzungen nicht in der Lage sind, an der Reise teilzunehmen bzw. diese oder Mitreisende und den Ablauf zu beeinträchtigen, vom Abschluss eines Reisevertrages auszunehmen. Reisende, die eine Einschränkung bzw. Beeinträchtigung nicht melden bzw. bekannt geben, haben für sämtliche durch ihre Nichtmeldung entstehenden oder entstandenen Mehrkosten aufzukommen.
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Personen mit eingeschränkter Mobilität. Eine Person mit eingeschränkter Mobilität ist eine Person mit einer körperlichen Beeinträchtigung (sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder zeitweilig), die die Inanspruchnahme von Bestandteilen der Pauschalreise oder Tagesfahrt (z.B. Benutzung eines Beförderungsmittels, einer Unterbringung) eingeschränkt und eine Anpassung der zu vereinbarenden Leistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert. Hinweise, ob die vom Reisenden gewünschte Reise für Personen mit eingeschränkter Mobilität möglich ist, finden Sie im Anbot bzw. in der Reisebeschreibung im Internet und Reisekatalog. Die Reisenden werden gebeten, Umstände, die eine Beeinträchtigung darstellen, unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG Peterbus behält sich vor, Reisende, die aufgrund ihrer Voraussetzungen nicht in der Lage sind, an der Reise teilzunehmen bzw. diese oder Mitreisende und den Ablauf zu beeinträchtigen, vom Abschluss eines Reisevertrages auszunehmen. Reisende, die eine Einschränkung bzw. Beeinträchtigung nicht melden bzw. bekannt geben, haben für sämtliche durch ihre Nichtmeldung entstehenden oder entstandenen Mehrkosten aufzukommen.
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Personen mit eingeschränkter Mobilität. Eine Person mit eingeschränkter Mobilität ist eine Person mit einer körperlichen Beeinträchtigung (sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder zeitweilig), die die Inanspruchnahme von Bestandteilen der Pauschalreise oder Tagesfahrt (z.B. Benutzung eines Beförderungsmittels, einer Unterbringung) eingeschränkt und eine Anpassung der zu vereinbarenden Leistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert. Hinweise, ob die vom Reisenden gewünschte Reise für Personen mit eingeschränkter Mobilität möglich ist, finden Sie im Anbot bzw. in der Reisebeschreibung im Internet und Reisekatalog. Die Reisenden werden gebeten, Umstände, die eine Beeinträchtigung darstellen, unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG Die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. behält sich vor, Reisende, die aufgrund ihrer Voraussetzungen nicht in der Lage sind, an der Reise teilzunehmen bzw. diese oder Mitreisende und den Ablauf zu beeinträchtigen, vom Abschluss eines Reisevertrages auszunehmen. Reisende, die eine Einschränkung bzw. Beeinträchtigung nicht melden bzw. bekannt geben, haben für sämtliche durch ihre Nichtmeldung entstehenden oder entstandenen Mehrkosten aufzukommen.
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Personen mit eingeschränkter Mobilität. Eine Person mit eingeschränkter Mobilität ist eine Person mit einer körperlichen Beeinträchtigung (sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder zeitweilig), die die Inanspruchnahme von Bestandteilen der Pauschalreise oder Tagesfahrt (z.B. Benutzung eines Beförderungsmittels, einer Unterbringung) eingeschränkt und eine Anpassung der zu vereinbarenden Leistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert. Hinweise, ob die vom Reisenden gewünschte Reise für Personen mit eingeschränkter Mobilität möglich ist, finden Sie im Anbot bzw. in der Reisebeschreibung im Internet und Reisekatalog. Die Reisenden werden gebeten, Umstände, die eine Beeinträchtigung darstellen, unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Fortuna Reisen Lamprecht Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH & Co KG behält sich vor, Reisende, die aufgrund ihrer Voraussetzungen nicht in der Lage sind, an der Reise teilzunehmen bzw. diese oder Mitreisende und den Ablauf zu beeinträchtigen, vom Abschluss eines Reisevertrages auszunehmen. Reisende, die eine Einschränkung bzw. Beeinträchtigung nicht melden bzw. bekannt geben, haben für sämtliche durch ihre Nichtmeldung entstehenden oder entstandenen Mehrkosten aufzukommen.
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Personen mit eingeschränkter Mobilität. Eine Person mit eingeschränkter Mobilität ist eine Person mit einer körperlichen Beeinträchtigung (sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder zeitweilig), die die Inanspruchnahme von Bestandteilen der Pauschalreise oder Tagesfahrt (z.B. Benutzung eines Beförderungsmittels, einer Unterbringung) eingeschränkt und eine Anpassung der zu vereinbarenden Leistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert. Hinweise, ob die vom Reisenden gewünschte Reise für Personen mit eingeschränkter Mobilität möglich ist, finden Sie im Anbot bzw. in der Reisebeschreibung im Internet und Reisekatalog. Die Reisenden werden gebeten, Umstände, die eine Beeinträchtigung darstellen, unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG Xxxxxx behält sich vor, Reisende, die aufgrund ihrer Voraussetzungen nicht in der Lage sind, an der Reise teilzunehmen bzw. diese oder Mitreisende und den Ablauf zu beeinträchtigen, vom Abschluss eines Reisevertrages auszunehmen. Reisende, die eine Einschränkung bzw. Beeinträchtigung nicht melden bzw. bekannt geben, haben für sämtliche durch ihre Nichtmeldung entstehenden oder entstandenen Mehrkosten aufzukommen.
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Personen mit eingeschränkter Mobilität. Eine Person mit eingeschränkter Mobilität ist eine Person mit einer körperlichen Beeinträchtigung (sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder zeitweilig), die die Inanspruchnahme von Bestandteilen der Pauschalreise oder Tagesfahrt (z.B. Benutzung eines Beförderungsmittels, einer Unterbringung) eingeschränkt und eine Anpassung der zu vereinbarenden Leistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert. Hinweise, ob die vom Reisenden gewünschte Reise für Personen mit eingeschränkter Mobilität möglich ist, finden Sie im Anbot bzw. in der Reisebeschreibung im Internet und Reisekatalog. Die Reisenden werden gebeten, Umstände, die eine Beeinträchtigung darstellen, unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Fortuna Reisen Lamprecht Xxxxxx GmbH & Co KG behält sich vor, Reisende, die aufgrund ihrer Voraussetzungen nicht in der Lage sind, an der Reise teilzunehmen bzw. diese oder Mitreisende und den Ablauf zu beeinträchtigen, vom Abschluss eines Reisevertrages auszunehmen. Reisende, die eine Einschränkung bzw. Beeinträchtigung nicht melden bzw. bekannt geben, haben für sämtliche durch ihre Nichtmeldung entstehenden oder entstandenen Mehrkosten aufzukommen.
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Personen mit eingeschränkter Mobilität. Eine Person mit eingeschränkter Mobilität ist eine Person mit einer körperlichen Beeinträchtigung (sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder zeitweilig), die die Inanspruchnahme von Bestandteilen der Pauschalreise oder Tagesfahrt (z.B. Benutzung eines Beförderungsmittels, einer Unterbringung) eingeschränkt und eine Anpassung der zu vereinbarenden Leistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert. Hinweise, ob die vom Reisenden gewünschte Reise für Personen mit eingeschränkter Mobilität möglich ist, finden Sie im Anbot bzw. in der Reisebeschreibung im Internet und Reisekatalog. Die Reisenden werden gebeten, Umstände, die eine Beeinträchtigung darstellen, unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG Reisebüro Xxxxxx behält sich vor, Reisende, die aufgrund ihrer Voraussetzungen nicht in der Lage sind, an der Reise teilzunehmen bzw. diese oder Mitreisende und den Ablauf zu beeinträchtigen, vom Abschluss eines Reisevertrages auszunehmen. Reisende, die eine Einschränkung bzw. Beeinträchtigung nicht melden bzw. bekannt geben, haben für sämtliche durch ihre Nichtmeldung entstehenden oder entstandenen Mehrkosten aufzukommen.
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Personen mit eingeschränkter Mobilität. Eine Person mit eingeschränkter Mobilität ist eine Person mit einer körperlichen Beeinträchtigung (sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder zeitweilig), die die Inanspruchnahme von Bestandteilen der Pauschalreise oder Tagesfahrt (z.B. Benutzung eines Beförderungsmittels, einer Unterbringung) eingeschränkt und eine Anpassung der zu vereinbarenden Leistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert. Hinweise, ob die vom Reisenden gewünschte Reise für Personen mit eingeschränkter Mobilität möglich ist, finden Sie im Anbot bzw. in der Reisebeschreibung im Internet und Reisekatalog. Die Reisenden werden gebeten, Umstände, die eine Beeinträchtigung darstellen, unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Fortuna Neubauer Reisen Lamprecht GmbH & Co KG behält sich vor, Reisende, die aufgrund ihrer Voraussetzungen nicht in der Lage sind, an der Reise teilzunehmen bzw. diese oder Mitreisende und den Ablauf zu beeinträchtigen, vom Abschluss eines Reisevertrages auszunehmen. Reisende, die eine Einschränkung bzw. Beeinträchtigung nicht melden bzw. bekannt geben, haben für sämtliche durch ihre Nichtmeldung entstehenden oder entstandenen Mehrkosten aufzukommen.
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