Stornobedingungen Musterklauseln

Stornobedingungen. 7.1. Eine Abmeldung von einem Kurs, zu dem die/der TN angemeldet ist, hat ausschließlich in Schriftform (siehe Pkt. 2.6.) zu erfolgen. 7.2. Im Falle der Abmeldung beträgt die als Ausgleich des erhöhten Verwaltungsaufwandes durch die/den TN zu zahlende Stornogebühr Das Storno erfolgt: 51 Tage (oder mehr) vor Kursbeginn: Keine Stornogebühr. 50 - 41 Tage vor Kursbeginn: 30.- Stornogebühr 40 - 26 Tage vor Kursbeginn: 80.- Stornogebühr 25 - 11 Tage vor Kursbeginn: 180.- Stornogebühr 10 Tage vor Kursbeginn (oder gar nicht) Voller Kurspreis 7.3. Die bloße Unterlassung der Zahlung ohne Stornoschreiben wird nicht als Abmeldung anerkannt und entbindet die/den TN nicht von der Zahlungsverpflichtung. 7.4. Keine Stornogebühr wird verrechnet, wenn 7.4.1. die/der sich abmeldende TN eine Ersatzperson namhaft macht, die regulär bucht und den Kursbeitrag bezahlt oder 7.4.2. der SPRAK nachweislich grobe Mängel in der Ausführung und Abhaltung des Kurses nachgewiesen werden, wobei höhere Gewalt, behördliche Erlässe oder Anordnungen, Abänderungen des Kursplanes, Trainer(innen)wechsel, Terminverschiebung, Verlust der Sendelizenz, Reduktion der Sendeleistung, technische Pannen bezüglich Sendeanlagen oder Studioaufnahmen, Datenverlust sowie eventuell nicht erhaltene Informationsschreiben der SPRAK keine Mängel in diesem Sinne darstellen. 7.5. Den TN wird der Abschluss einer externen Seminarversicherung, die auch im Krankheitsfall die entsprechenden Stornogebühren deckt, dringend empfohlen. Eine Direktverrechnung zwischen solcher Versicherung und der SPRAK wird nicht durchgeführt.
Stornobedingungen. Bei einer Stornierung des Vertrages bis 1 Jahr vor Beginn der Veranstaltung werden 15%, bei einer Stornierung bis zu 6 Monaten vor Vertragsbeginn 25 %, bis 14 Tage vorher 50 % und danach 100 % des zu erwarten- den vertraglichen Gesamtentgeltes (inkl. USt.) zur Zahlung fällig. Zusätzlich sind der TFL alle bereits entstandenen Kosten und Auslagen zu ersetzen.
Stornobedingungen. (1)Kursabmeldungen des Kunden müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist das Einlangen des Stornierungsschreibens beim BVRD. (2)Abmeldungen bis 6 (sechs) Wochen vor Veranstaltungsbeginn können kostenlos ohne Angabe von Gründen erfolgen. (3)Für Abmeldungen bis 4 (vier) Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehen, wird ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von € 250,00 für Providerkurse und € 125,00 für Refresher- und TFR-Kurse erhoben. (4)Bei Abmeldungen zwischen 4 (vier) und 2 (zwei) Wochen werden 70% und bei Abmeldungen weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn 100% der gesamten Kursgebühr berechnet. (5)Nach schriftlicher Rücksprache besteht die Möglichkeit, einen anderen Teilnehmer zu benennen. Wird der Platz bis 4 (vier) Wochen vor Veranstaltungsbeginn nachbesetzt und hat der Ersatzteilnehmer die Kursgebühren vollständig entrichtet, wird der ursprüngliche Kunde von der Verpflichtung zur Leistung frei und etwaig gezahlte Beträge werden erstattet.
Stornobedingungen. 3.1. Storniert der Xxxx nach Zustandekommen des Vertrages seine Buchung oder reist er nicht an, verfällt die geleistete Anzahlung zur Gänze.
Stornobedingungen. 1. Wird die Reservierung vom Vertragspartner bis 6 Monate vor dem Termin storniert hat der Vertragspartner 25 % des entgangenen „Grundpakets“ bzw. der Miete ohne Multifunktionssaals lt. Preisliste zu bezahlen. Bei einer Stornierung oder Teilstornierung bis 3 Monate vor dem Termin hat der Vertragspartner 50 % und bis 1 Monat 100% des entgangenen Umsatzes aller gebuchten und für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen Raummieten zu bezahlen. Bei einer späteren Stornierung oder Teilstornierung, sowie bei unterlassener Bekanntgabe des Nichterscheinens der Gäste oder eines Teiles zum vereinbarten Termin, hat der Vertragspartner 100 % des entgangenen Umsatzes aller über Choros gebuchten Leistungen zu bezahlen. 2. Die Choros ist überdies berechtigt, aus wichtigem Grund durch einseitige Erklärung, die an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des Vertragspartners abgesendet werden kann, und hinsichtlich der der Vertragspartner das Beförderungsrisiko trägt, vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn (a) der Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Choros im Verzug ist, (b) die für die vom Vertragspartner geplante Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen trotz Aufforderung nicht nachgewiesen wurden, (c) über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. ein Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde, (d) die Veranstaltung Würde und Niveau des Veranstaltungsorts widerspricht oder extremistisch ist oder (e) wegen der Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit zu befürchten ist (f) der Vertragspartner gegen die in diesen Geschäftsbedingungen festgeschriebenen Bestimmungen verstößt. Sollte die Choros aus wichtigem Grund zurücktreten, ist die Stornogebühr in der unter XII (1) bezeichneten Höhe, je nachdem wann der Choros der Rücktrittsgrund bekannt wurde, zu zahlen. 3. Die Choros ist darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalten (z.B.: Brand, Unwetter, Streik) oder sonstige nicht von der Choros zu vertretende, außerhalb ihres Einflussbereiches liegende Ereignisse, die eine Durchführung der beabsichtigten Veranstaltungen unmöglich machen, eintreten. Dem Vertragspartner stehen in diesen Fällen keine Schadenersatzansprüche gegen der Choros zu. 4. Die Choros ist berechtigt, bei Gefahr im Verzug auch den Abbruch einer bereits laufenden Veranstaltung anzuordnen. Der Vertragspartner hat in die...
Stornobedingungen. 2.3.1. Absagen durch den Auftraggeber 2.3.2. Absagen durch den Auftragnehmer
Stornobedingungen. Bei Stornierung nach Vertragsabschluss werden 25 % der Gesamtsumme in Rechnung gestellt. Bei Stornierung zwölf Wochen bis vier Wochen vor der Veranstaltung werden 50 % der Gesamtsumme in Rechnung gestellt. Bei Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung werden 80 % der Gesamtsumme in Rechnung gestellt. Danach beträgt die Stornierungsgebuhr 100 % der vollen Rechnungssumme. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt bv ausdrucklich vorbehalten.
Stornobedingungen. Der Rücktritt vom Mietvertrag kann nur in schriftlicher Form erfolgen. Folgende Stornogebühren werdenerhoben: ab 24 Wochen vor Mietbeginn 25 % ab 12 Wochen vor Mietbeginn 50 % ab 2 Wochen vor Mietbeginn 75% am Tag 100% des jeweils vereinbarten Tagessatzes für Übernachtung und Verpflegung inkl. der gebuchten pädagogischen Angebote. Sollte bei Ankunft der Gruppe die Zahl der Teilnehmenden um mehr als 10% von der im Buchungsvertrag vereinbarten Gruppengröße nach unten abweichen, wird für jede über diese 10 % hinausgehende Person 75% desvereinbartenTagessatzes berechnet. Falls die Wahrnehmung der Buchung aufgrund behördlicher Anordnungen untersagt ist, ist bis zum Tag der Anreise eine kostenlose Stornierung möglich. Beispiele dazu sind: Behördliches Verbot von Klassenfahrten, eine behördlich angeordnete Quarantäne der Gruppe, die Einstufung des Herkunft-Landkreises als Risikogebiet mit behördlichen Reisebeschränkungen. Der Vermieter ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt über die behördliche Anordnung zu informieren. Die Anordnung ist bei der Stornierung zu dokumentieren. Darüber hinaus gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht bei einem behördlichen Beherbergungsverbot im Zielgebiet (Kreis Siegen-Wittgenstein; Stadt Bad Berleburg); sowie einem behördlich angeordneten Beherbergungsverbot im Abenteuerdorf Wittgenstein. Über dieses Rücktrittsrecht hinausgehende Regressansprüche bestehen in diesem Fall nicht. Mietbedingungen zum Mietvertrag (Stand: Xxxx 2021) Seite 2 von 2
Stornobedingungen. Der Auftraggeber ist zu einer Stornierung der Veranstaltung (Absage der Veranstaltung) und zu einer Verschiebung des Veranstaltungstermins nach Zustandekommen des Vertrags (Punkt 2.1.) nur unter folgenden Voraussetzungen berechtigt: 7.1. Stornierung der Veranstaltung: 7.1.1. Nach erfolgter Auftragsbestätigung werden bei Stornierung der Veranstaltung durch den Auftraggeber bis zu 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Stornokosten durch den Caterer verrechnet. 7.1.2. Nach erfolgter Auftragsbestätigung werden bei Stornierung durch den Auftraggeber von 20 bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50% des Betrages des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt. 7.1.3. Nach erfolgter Auftragsbestätigung werden bei Stornierung durch den Auftraggeber von 13 bis zu 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Betrages des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt. 7.1.4. Bei Stornierung nach erfolgter Auftragsbestätigung unter 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % des Betrages des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt. 7.2. Eine Reduktion der Personenanzahl durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragsbestätigung ist nur bis maximal 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Stornobetrag gemäß Punkt 7.1.2. wird bei einer Reduktion anteilsmäßig berücksichtigt und in Rechnung gestellt. 7.3. Anhebung der Personenanzahl: Eine Anhebung der Personenanzahl der Veranstaltung durch den Auftraggeber kann nach erfolgter Auftragsbestätigung nur bis maximal 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn berücksichtigt werden und bedarf außerdem bei einer Anhebung um mehr als 10 Personen der Zustimmung des Caterers.
Stornobedingungen. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, den Vertrag zu stornieren. Bei Stornierung des Vertrages bleibt der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Preis in folgender Höhe zu zahlen. • Ab Auftragsbestätigung bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 35% des Gesamtpreises • Ab 20 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Gesamtpreises • Ab 13 Tage bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Gesamtpreises • Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Gesamtpreises.