Geltungsbereich und Definitionen. 1.1. Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmer, der ent- weder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) zusammenstellt und vertraglich zusagt oder anbietet (vgl § 2 Abs 7 PRG). Der Reiseveranstalter erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, ins- besondere dem Pauschalreisegesetz (PRG) sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, der Unternehmer- eigenschaft nach § 1 KSchG zukommt (vgl § 2 Abs 9 PRG). Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auf- tritt, kann auch als Reisevermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort oder Verlängerungsprogram- me), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist.
1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn sie - bevor der Reisende durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist - übermittelt wurden oder der Reisende deren Inhalt einsehen konnte. Sie ergänzen den mit dem Reisenden abgeschlossenen Pauschalreisevertrag. Bucht der Rei- sende für Dritte (Mitreisende), bestätigt er damit, dass er von diesen Dritten bevollmächtigt wurde, ein Anbot für sie einzuholen, die allgemeinen Geschäftsbedin- gungen für sie zu vereinbaren sowie einen Pauschal- reisevertrag für sie abzuschließen. Der Reisende, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs 2 PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Reiseveranstalter (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.).
1.3. Reisender ist jede Person, die einen den Bestim- mungen des Pauschalreisegesetzes unterliegenden Vertrag (z.B. Pauschalreisevertrag) zu schließen be- absichtigt oder die aufgrund eines solchen Vertrags berechtigt ist, Reiseleistungen in Anspruch zu nehmen.
1.4. Der Katalog und die Homepage des Reiseveran- stalters dienen als bloße Werbemittel. Die darin prä- sentierten Pauschalreisen und sonstigen Leistungen stellen keine Anbote dar.
1.5. Unter einem Pauschalreisevertrag versteht man den Vertrag, der zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden über eine Pauschalreise abgeschlossen wird.
1.6. Unter dem Reisepreis wird der im Pauschalreise- vertrag angegebene, vom Reisenden zu bezahlende Betrag verstanden.
1.7. Eine Person mit eingeschränk...
Geltungsbereich und Definitionen. 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, welche zwischen dem Hotel und einem Reiseveran- stalter über Hotelleistungen für Einzelreisende und/oder Reisegruppen geschlossen werden (Hotelaufnah- mevertrag). Sie gelten nicht für Buchungen von Zimmern oder Zimmerkontingenten für Veranstaltungen wie Tagungen, Seminare und ähnliches.
2. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst oder ersetzt folgende Begriffe: Reservierungsvertrag, Kontin- gentvertrag, Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.
3. Hotelleistungen sind alle zwischen Reiseveranstalter und Hotel vereinbarten und vom Hotel zu erbringende Leistungen wie Hotelzimmer, Verpflegungsarrangements und andere Angebote.
4. Die Kunden des Reiseveranstalters, für die Hotelleistungen gebucht werden, sind nachfolgend als „Einzel- reisende“ oder „Reisegruppen“ (gemeinsam auch „Gäste“) bezeichnet. Eine Reisegruppe besteht aus mindestens 15 Personen, die zu einem gemeinsamen Reisezweck einheitlich organisiert sind und in der Regel an denselben Tagen an- und abreisen.
5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Geltungsbereich und Definitionen. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung entgeltpflichtiger Online-Inhalte mit den Unternehmen Verlagsgesellschaft Xxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG, Immobilien Manager Verlag IMV GmbH & Co. KG, Xxxxxxx Xxxxxxx Verlag GmbH & Co. KG, Bruderverlag Xxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG, Feuertrutz GmbH Verlag für Brandschutzpublikationen sowie Verlag Xxxxxxxxx Xxxx GmbH & Co. KG der Verlagsgruppe Xxxxxx Xxxxxx. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Online-Inhalte im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle Publikationen in Schrift, Bild und Ton (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, Formulare, Software, Audio-/Video-Podcasts, Datenbanken, und sonstige, auch Multimedia-, Darstellungen), deren Nutzung ausschließlich im Wege der Datenfernübertragung über das Internet erfolgt. Für die Bestellung von Waren (z. X. Xxxxxx, Bookware, Loseblattwerke, Disketten, DVD, CD-ROM, Zeitschriften) gelten eigene Geschäftsbedingungen. Diese können Sie unter I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen einsehen.
Geltungsbereich und Definitionen. 1.1. Porsche Sales & Marketplace GmbH (vormals Smart Mobility GmbH), Xxxxxxxxxxxx 0, XX-00000 Xxxxxxxxx (nachfolgend Porsche Sales & Marketplace, PSM oder Wir) betreibt unter xxx.xxxxxxx.xxx
(i) das My Porsche Portal (nachfolgend My Porsche Portal) und
(ii) verschiedene Online Marktplatz Funktionalitäten (nachfolgend Marktplatz) für (i) den Verkauf von Porsche Fahrzeugen, Teilen, Zubehör und anderen fahrzeugbezogenen und fahrzeugunabhängigen Produkten (nachfolgend Produkte) und
Geltungsbereich und Definitionen. 1.1 Die nachfolgenden besonderen Bedingungen regeln die Überlassung von Internetzugangsdiensten und Telefondiensten durch die Rehnig BAK Breitbanddienste GmbH, nachfolgend. Rehnig BAK Breitbanddienste genannt.
1.2 Soweit nicht nachfolgend modifiziert, gelten im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rehnig BAK Breitbanddienste für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten (AGB).
1.3 Rehnig BAK Breitbanddienste erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage des Einzelvertrages- dieser Leistungsbeschreibung und besonderer Geschäftsbedingungen der Rehnig BAK Breitbanddienste für die Erbringung der Dienstleistung Internet und Telefonie, sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rehnig BAK Breitbanddienste. Im Falle von Widersprüchen gelten die Regelungen in der oben genannten Reihenfolge.
Geltungsbereich und Definitionen. 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, welche zwischen den CK Domstadt Hotels GmbH & Co. KG bzw. ihre zugehörigen Hotels, das Hotel Stadt Aachen, das Hotel Stadt Naumburg das Hotel Zur Alten Schmiede sowie das Hotel Alter Speicher Freyburg (im Folgenden „Hotel“ genannt) und einem Reiseveranstalter über Hotelleistungen für Einzelreisende und/oder Reisegruppen geschlossen werden (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Buchungen von Zimmern oder Zimmerkontingenten für Veranstaltungen wie Tagungen, Seminare und ähnliches.
1.2 Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst oder ersetzt folgende Begriffe: Reservierungsvertrag, Kontingentvertrag, Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.
1.3 Hotelleistungen sind alle zwischen Reiseveranstalter und Hotel vereinbarten und vom Hotel zu erbringenden Leistungen, wie Hotelzimmer, Verpflegungsarrangements und andere Angebote.
1.4 Die Kunden des Reiseveranstalters, für die Hotelleistungen gebucht werden, sind nachfolgend als „Einzelreisende“ oder „Reisegruppe“ (gemeinsam auch „Gäste“) bezeichnet. Eine Reisegruppe besteht aus mindestens 10 Personen, die zu einem gemeinsamen Reisezweck einheitlich organisiert sind und in der Regel an denselben Tagen an- bzw. abreisen.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
Geltungsbereich und Definitionen. 1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der luckycloud GmbH (nachfolgend
1.2 Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir diesen nicht widersprochen haben. Dies gilt nicht, soweit wir der Geltung dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.3 Wir sind dazu berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit ohne Begründung zu ändern (insbesondere bei Änderung der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung), soweit die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Über geplante Änderungen werden wir den Kunden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich informieren. Lehnt der Kunde die Änderung ab, hat er das Recht, binnen dieser Frist der Änderung schriftlich zu widersprechen. Dies gilt nicht, wenn sich die Änderung ausschließlich zu Gunsten des Kunden auswirkt. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die neuen AGB ab dem angegebenen Zeitpunkt. Bei einem Widerspruch steht uns ein Kündigungsrecht zum Ende der bezahlten Laufzeit zu. Wir werden den Kunden in jeder Änderungsmitteilung auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen eines Verstreichens der Widerspruchsfrist hinweisen.
1.4 Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Geltungsbereich und Definitionen. 1.1. Die besonderen Nutzungsbedingungen für die Inanspruchnahme von Privatgrundstücken für Telekommunikationszwecke regeln die Nutzung von Privatgrundstücken für Telekommunikationszwecke und die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung eines Grundstück- und Hausanschlus- ses und ggf. auch der Innenhausverkabelung.
Geltungsbereich und Definitionen. 1.1 COM-IN Telekommunikations GmbH, Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 0x, 00000 Xxxxxxxxxx (im Folgenden „COM-IN“) bietet ihren Kunden Telekommunikationsdienstleistun- gen und sonstige Dienst- und Werkleistungen an (im Folgenden „Leistungen“ oder „Dienste“). Das Netz steht vielen Nutzern zur Verfügung und unterliegt aufgrund von technischen Entwicklungen sowie möglichen gesetzlichen und/ oder behördlichen Neuregelungen einem dynamischen Änderungsprozess. COM-IN erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Kundenvetrags, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) und, soweit anwendbar, aufgrund der Vorschriften des Telekommunikationsge- setzes (TKG), auch wenn auf dieses in den folgenden Bedingungen nicht aus- drücklich verwiesen wird. Die AGB gelten auch für hiermit im Zusammenhang stehende sonstige Leistungen, Auskünfte, Beratungen sowie die Beseitigung von Störungen.
Geltungsbereich und Definitionen. 1.1 Im Folgenden werden die AGB zur Vermarktung von Werbeflächen zwischen der YOC Mobile Advertising GmbH (nachfolgend „YOC“) und dem Vertragspartner, der YOC mit der Vermarktung von Werbeflächen auf seinen zur Darstellung auf mobilen Endgeräten betriebenen mobilen Internetseiten (nachfolgend „Websites“) bzw. Anwendungen (nachfolgend „Apps“) beauftragt (nachfolgend „Publisher“), definiert. Zwischen den Parteien individuell getroffene schriftliche Vereinbarungen genießen jedoch Vorrang gegenüber diesen AGB. Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Publishers wird hiermit widersprochen. YOC ist ein unabhängiger Digitalvermarkter mit Fokus auf die Vermarktung mobiler Websites und Apps. Dabei konzentriert sich YOC mit eigenen Werbeformaten (AdFormaten) auf den Bereich Branding Advertising und die hochpreisige Reichweitenvermarktung im Bereich „Programmatic“. Innerhalb der YOC-Gruppe tritt die YOC Mobile Advertising GmbH als eigenständiger mobiler Vermarkter auf.
1.2 Es gelten für die Anwendung und Auslegung des Vertrages nachfolgende Definitionen:
a) Publisher
b) Advertiser