Common use of Personen mit eingeschränkter Mobilität Clause in Contracts

Personen mit eingeschränkter Mobilität. 7.1. Ob eine Pauschalreise für Personen mit einge- schränkter Mobilität konkret geeignet ist, ist im Einzel- fall unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der eingeschränkten Mobilität, des Charakters der Pau- schalreise, der Bestimmungsregion, der Transportmittel sowie der Unterkunft abzuklären. Personen mit einge- schränkter Mobilität haben deshalb beim Reiseveran- stalter nachzufragen, ob die gewünschte Pauschalreise im konkreten Fall für sie geeignet ist. Die Eignung einer Pauschalreise im konkreten Fall für Personen mit einge- schränkter Mobilität, bedeutet nicht, dass sämtliche im Pauschalreisevertrag enthaltene Leistungen uneinge- schränkt von der Person mit eingeschränkter Mobilität in Anspruch genommen werden können (so kann z.B. eine Hotelanlage über geeignete Zimmer und andere Bereiche für Personen mit eingeschränkter Mobilität verfügen. Dies bedeutet aber nicht, dass die gesamte Anlage (z.B. Benützung des Pools etc.) für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist.

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