Persönliche Quarantäne. Unerwartete Anordnung einer persönlichen Quarantäne durch eine öffentliche Behörde gegenüber der in Teil B 1.2 genannten Person. Grund dafür ist der Verdacht, dass diese Person mit einer anstecken- den Erkrankung (einschließlich einer epidemischen oder pandemi- schen Erkrankung, z. B. COVID-19) in Berührung gekommen ist. Qua- rantäne ist eine vorgeschriebene Beschränkung des Aufenthaltsortes, um die Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit zu verhindern. Nicht versichert ist die Anordnung einer Quarantäne, die allgemein für – die Bevölkerung eines bestimmten Gebietes (z. B. Gemeinde, Stadt, Landkreis) oder – ein gesamtes Schiff gilt. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz im Falle der Anordnung einer Quarantäne, die ausgesprochen wird, weil die in Teil B 1.2 ge- nannte Person wissentlich zuvor in ein staatlich deklariertes Risikoge- biet gereist oder aus einem derartigen Risikogebiet gekommen ist.
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Samples: Reiserücktritts Versicherung, Reiserücktritts Versicherung
Persönliche Quarantäne. Unerwartete Anordnung einer persönlichen Quarantäne durch eine öffentliche Behörde gegenüber der in Teil B C 1.2 genannten Person. Grund dafür ist der Verdacht, dass diese Person mit einer anstecken- den Erkrankung (einschließlich einer epidemischen oder pandemi- schen Erkrankung, z. B. COVID-19) in Berührung gekommen ist. Qua- rantäne ist eine vorgeschriebene Beschränkung des Aufenthaltsortes, um die Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit zu verhindern. Nicht versichert ist die Anordnung einer Quarantäne, die allgemein für – die Bevölkerung eines bestimmten Gebietes (z. B. Gemeinde, Stadt, Landkreis) oder – ein gesamtes Schiff gilt. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz im Falle der Anordnung einer Quarantäne, die ausgesprochen wird, weil die in Teil B C 1.2 ge- nannte Person wissentlich zuvor in ein staatlich deklariertes Risikoge- biet gereist oder aus einem derartigen Risikogebiet gekommen ist.
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Persönliche Quarantäne. Unerwartete Anordnung einer persönlichen Quarantäne durch eine öffentliche Behörde gegenüber der in Teil B 1.2 genannten Person. Grund dafür ist der Verdacht, dass diese Person mit einer anstecken- den Erkrankung (einschließlich einer epidemischen oder pandemi- schen Erkrankung, z. B. COVID-19) in Berührung gekommen ist. Qua- rantäne ist eine vorgeschriebene Beschränkung des Aufenthaltsortes, um die Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit zu verhindern. Nicht versichert ist die Anordnung einer Quarantäne, die allgemein für – die Bevölkerung eines bestimmten Gebietes (z. B. Gemeinde, Stadt, Landkreis) oder – ein gesamtes Schiff gilt. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz im Falle der Anordnung einer Quarantäne, die ausgesprochen wird, weil die in Teil B 1.2 ge- nannte genannte Person wissentlich zuvor in ein staatlich deklariertes Risikoge- biet Risiko- gebiet gereist oder aus einem derartigen Risikogebiet gekommen ist.
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