Pflichten des Versenders. 6.1 Das Paket ist von dem Versender mit dem von GLS über GLS-ONE individuell generierten Paketaufkleber zu versehen. Der Versender trägt dafür Sorge, dass die für die Durchführung der Bestellung und den Ausdruck des Paketaufklebers erforderliche Hard- und Software vor- handen und funktionstüchtig ist. Xxxxxx beim Druck des Paketaufklebers gehen zu Lasten des Versenders. Der Versender hat sicherzustellen, dass bei Übergabe des Paketes nur ein einziger, unbeschädigter Paketaufkleber gut sichtbar und unverdeckt auf der größten Seite des Paketes angebracht ist. Alte Paketaufkleber, Adressan- gaben oder sonstige alte Kennzeichen sind zu beseitigen. Der Versender ist dafür verantwortlich, dass die Daten des tatsächlich zur Beförderung an GLS übergebenen Paketes mit den Daten des generierten Paketaufklebers übereinstimmen. 6.2 Kommt der Versender seinen Verpflichtungen aus Ziffer 6.1 nicht nach, kann GLS nach pflichtgemäßem Ermessen das Paket ausladen, einlagern, sichern oder zu- rückbefördern, ohne gegenüber dem Versender deshalb schadensersatzpflichtig zu werden, und kann von dem Versender Ersatz der erforderlichen Aufwendungen we- gen dieser Maßnahmen verlangen. Bei Versendungen ins EU-Ausland obliegt die Erfüllung der Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen dem Versender. 6.3 Versendungen unter Verwendung des individuell für den Versender generierten Paketaufklebers werden in jedem Fall dem Versender zugerechnet. Der Versender ist verpflichtet, GLS eine missbräuchliche Nutzung seines GLS-ONE-Zugangs unverzüglich anzuzeigen. Im Fall der missbräuchlichen oder sonst vertragswidrigen Nutzung ist GLS berechtigt, den GLS-ONE-Zugang des Versen- ders zu sperren. Der Versender haftet GLS für Schäden, die durch die missbräuchliche Nutzung seines GLS-ONE- Zugangs entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. 6.4 Der Versender ist für eine beanspruchungsge- rechte und auf das zu versendende Gut abgestimmte Innen- und Außenverpackung verantwortlich. Dabei sind die aufgrund des in Ziffer 4.1 dargestellten Trans- portablaufs zu erwartenden Transportbelastungen zu berücksichtigen. Das Gut ist so zu verpacken, dass es zum einen selbst vor Verlust und Beschädigung ge- schützt wird und zum anderen kein Schaden an Perso- nen, am Betriebsmaterial und an anderen transportierten Paketen entstehen kann. Die Verpackung muss zudem gewährleisten, dass ein Zugriff auf den Paketinhalt nicht möglich ist, ohne eindeutige Spuren an der Außenverpa- ckung zu hinterlassen. Als Hilfestellung zu diesem The- ma dient die Verpackungsleitlinie von GLS (siehe: www. xxx-xxxxxxxxx.xx)
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Pflichten des Versenders. 6.1 Das 5.1 Jedes Paket ist von dem Versender mit dem vollständig ausgefüllten und von GLS über GLS-ONE individuell generierten Paketaufkleber zuge- lassenen Paketaufklebern und Begleitpapieren zu versehen. Der Versender trägt dafür Sorge, dass die für die Durchführung der Bestellung und den Ausdruck des Paketaufklebers erforderliche Hard- und Software vor- handen und funktionstüchtig ist. Xxxxxx beim Druck des Paketaufklebers Ausfüllen gehen zu Lasten des Versenders. Der Versender hat sicherzustellen, dass bei Übergabe Überga- be des Paketes nur ein einziger, unbeschädigter Paketaufkleber und von GLS zugelassener Paketauf- kleber gut sichtbar und unverdeckt auf der größten Seite des Paketes angebracht ist. Eine Paketnummer darf nur einmal verwendet werden. Alte Paketaufkleber, Adressan- gaben Adress- angaben oder sonstige alte Kennzeichen sind zu beseitigen. Der Versender ist dafür verantwortlich, dass die Daten des tatsächlich zur Beförderung an GLS übergebenen Paketes mit den Daten des generierten Paketaufklebers übereinstimmen.
6.2 5.2 Kommt der Versender seinen Verpflichtungen aus Ziffer 6.1 5.1 nicht nach, kann GLS nach pflichtgemäßem Ermessen das Paket ausladen, einlagern, sichern oder zu- rückbefördernzurückbeför- dern, ohne gegenüber dem Versender deshalb schadensersatzpflichtig zu werden, und kann von dem Versender Ersatz der erforderlichen Aufwendungen we- gen wegen dieser Maßnahmen verlangen. Bei Versendungen ins EU-Ausland obliegt die Erfüllung der Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen dem Versender.
6.3 Versendungen unter Verwendung des individuell für den Versender generierten Paketaufklebers werden in jedem Fall dem Versender zugerechnet. 5.3 Der Versender ist verpflichtet, GLS eine missbräuchliche Nutzung seines GLS-ONE-Zugangs unverzüglich anzuzeigen. Im Fall der missbräuchlichen oder sonst vertragswidrigen Nutzung ist GLS berechtigt, den GLS-ONE-Zugang des Versen- ders zu sperren. Der Versender haftet GLS für Schädendafür verantwortlich, die durch die missbräuchliche Nutzung seines GLS-ONE- Zugangs entstehen, soweit er diese versendeten Güter den zu vertreten hat.
6.4 Der Versender ist für eine beanspruchungsge- rechte erwartenden Transportbelastungen entsprechend mit einer beanspruchungsgerechten und auf das zu versendende verschickende Gut abgestimmte abgestimmten Innen- und Außenverpackung verantwortlich. Dabei sind die aufgrund des in Ziffer 4.1 dargestellten Trans- portablaufs zu erwartenden Transportbelastungen zu berücksichtigenversehen. Das Gut ist so zu verpacken, dass es zum einen selbst vor Verlust und Beschädigung ge- schützt wird und zum anderen kein Schaden an Perso- nen, am Betriebsmaterial den die Beförderung durchführenden Personen und an anderen transportierten Paketen kein Schaden entstehen kann. Die Verpackung muss zudem insbesondere gewährleisten, dass ein Zugriff auf den Paketinhalt nicht möglich ist, ohne eindeutige Spuren an der Außenverpa- ckung Außenverpackung zu hinterlassen. Als Hilfestellung Hilfestel- lung zu diesem The- ma Thema dient die Verpackungsleitlinie der Versandleitfaden von GLS (siehe: wwwfür regelmäßige Versender.
5.4 Die Beauftragung zur Beförderung ins Ausland schließt die Beauftragung von GLS zur Zollabfertigung ein, wenn ohne diese die Beförderung nicht durchführbar wäre. xxx-xxxxxxxxx.xx)In diesen Fällen obliegt es dem Versender, sämtliche für die zollamtliche Abwicklung erforderlichen Papiere unaufgefordert an GLS zu übergeben. Die Verteilung der Kos- ten für Zollabfertigung, Zölle und Steuern richtet sich nach der gewählten Frankatur. Sind wegen einer Rückführung von Exportpaketen weitere Frachten, Zölle, Steuern oder sonstige Abgaben zu zahlen, hat diese der Versender zu tragen, es sei denn, GLS hat die Rückführung zu vertreten. Bei Versendungen ins EU-Ausland obliegt die Erfül- lung der Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen dem Versender.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Versenders. 6.1 Das 5.1 Jedes Paket ist von dem Versender mit dem vollständig ausgefüllten und von GLS über GLS-ONE individuell generierten Paketaufkleber zugelassenen Paketaufklebern und Begleitpapieren zu versehen. Der Versender trägt dafür Sorge, dass die für die Durchführung der Bestellung und den Ausdruck des Paketaufklebers erforderliche Hard- und Software vor- handen und funktionstüchtig ist. Xxxxxx beim Druck des Paketaufklebers Ausfüllen gehen zu Lasten des Versenders. Der Versender hat sicherzustellen, dass bei Übergabe des Paketes nur ein einziger, unbeschädigter und von GLS zugelassener Paketaufkleber gut sichtbar und unverdeckt unver- deckt auf der größten Seite des Paketes angebracht ist. Eine Paketnummer darf nur einmal verwendet werden. Alte Paketaufkleber, Adressan- gaben Adressangaben oder sonstige alte Kennzeichen sind zu beseitigen. Der Versender ist dafür verantwortlich, dass die Daten des tatsächlich zur Beförderung an GLS übergebenen Paketes mit den Daten des generierten Paketaufklebers übereinstimmen.
6.2 5.2 Kommt der Versender seinen Verpflichtungen aus Ziffer 6.1 5.1 nicht nach, kann GLS nach pflichtgemäßem Ermessen das Paket ausladen, einlagern, sichern oder zu- rückbefördernzurückbefördern, ohne gegenüber dem Versender deshalb schadensersatzpflichtig zu werden, und kann von dem Versender Ersatz der erforderlichen Aufwendungen we- gen wegen dieser Maßnahmen verlangenverlan- gen.
5.3 Der Versender ist dafür verantwortlich, die versendeten Güter den zu erwartenden Trans- portbelastungen entsprechend mit einer beanspruchungsgerechten und auf das zu ver- schickende Gut abgestimmten Innen- und Außenverpackung zu versehen. Das Gut ist so zu verpacken, dass es zum einen selbst vor Verlust und Beschädigung geschützt wird und zum anderen den die Beförderung durchführenden Personen und anderen transportierten Pake- ten kein Schaden entstehen kann. Die Verpackung muss insbesondere gewährleisten, dass ein Zugriff auf den Paketinhalt nicht möglich ist, ohne eindeutige Spuren an der Außenver- packung zu hinterlassen. Als Hilfestellung zu diesem Thema dient der Versandleitfaden von GLS für regelmäßige Versender.
5.4 Die Beauftragung zur Beförderung ins Ausland schließt die Beauftragung von GLS zur Zoll- abfertigung ein, wenn ohne diese die Beförderung nicht durchführbar wäre. In diesen Fällen obliegt es dem Versender, sämtliche für die zollamtliche Abwicklung erforderlichen Papiere unaufgefordert an GLS zu übergeben. Die Verteilung der Kosten für Zollabfertigung, Zölle und Steuern richtet sich nach der gewählten Frankatur. Sind wegen einer Rückführung von Exportpaketen weitere Frachten, Zölle, Steuern oder sonstige Abgaben zu zahlen, hat diese der Versender zu tragen, es sei denn, GLS hat die Rückführung zu vertreten. Bei Versendungen Versendun- gen ins EU-Ausland obliegt die Erfüllung der Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen dem Versender.
6.3 Versendungen unter Verwendung des individuell für den Versender generierten Paketaufklebers werden in jedem Fall dem Versender zugerechnet. Der Versender ist verpflichtet, GLS eine missbräuchliche Nutzung seines GLS-ONE-Zugangs unverzüglich anzuzeigen. Im Fall der missbräuchlichen oder sonst vertragswidrigen Nutzung ist GLS berechtigt, den GLS-ONE-Zugang des Versen- ders zu sperren. Der Versender haftet GLS für Schäden, die durch die missbräuchliche Nutzung seines GLS-ONE- Zugangs entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.
6.4 Der Versender ist für eine beanspruchungsge- rechte und auf das zu versendende Gut abgestimmte Innen- und Außenverpackung verantwortlich. Dabei sind die aufgrund des in Ziffer 4.1 dargestellten Trans- portablaufs zu erwartenden Transportbelastungen zu berücksichtigen. Das Gut ist so zu verpacken, dass es zum einen selbst vor Verlust und Beschädigung ge- schützt wird und zum anderen kein Schaden an Perso- nen, am Betriebsmaterial und an anderen transportierten Paketen entstehen kann. Die Verpackung muss zudem gewährleisten, dass ein Zugriff auf den Paketinhalt nicht möglich ist, ohne eindeutige Spuren an der Außenverpa- ckung zu hinterlassen. Als Hilfestellung zu diesem The- ma dient die Verpackungsleitlinie von GLS (siehe: www. xxx-xxxxxxxxx.xx)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten des Versenders. 6.1 Das 5.1 Jedes Paket ist von dem Versender mit dem einem einzigen, vollständig und richtig ausge- füllten und von GLS über GLS-ONE individuell generierten Paketaufkleber zugelassenen Paketschein zu versehen. Der Versender trägt dafür SorgePaketschein muss unbeschädigt, dass die für die Durchführung der Bestellung und den Ausdruck des Paketaufklebers erforderliche Hard- und Software vor- handen und funktionstüchtig ist. Xxxxxx beim Druck des Paketaufklebers gehen zu Lasten des Versenders. Der Versender hat sicherzustellen, dass bei Übergabe des Paketes nur ein einziger, unbeschädigter Paketaufkleber gut sichtbar und unverdeckt auf der größten Seite des Paketes angebracht istange- bracht sein. Alte PaketaufkleberPaketscheine, Adressan- gaben Adressangaben oder sonstige alte Kennzeichen sind zu beseitigen. .
5.2 Der Versender ist zur Einhaltung der Beförderungsausschlüsse verpflichtet und hat vor der Übergabe der Pakete an GLS entsprechende Kontrollen durchzuführen.
5.3 Der Versender ist dafür verantwortlich, die versendeten Güter den zu erwartenden Transportbelastungen entsprechend mit einer beanspruchungsgerechten und auf das zu verschickende Gut abgestimmten Innen- und Außenverpackung zu versehen. Das Gut ist so zu verpacken, dass es zum einen selbst vor Verlust und Beschädigung geschützt wird und zum anderen den die Daten des tatsächlich zur Beförderung durchführenden Personen und anderen transportierten Paketen kein Schaden entstehen kann. Die Verpa- ckung muss insbesondere gewährleisten, dass ein Zugriff auf den Paketinhalt nicht möglich ist, ohne eindeutige Spuren an der Außenverpackung zu hinterlassen. Als Hilfestellung zu diesem Thema dient der GLS übergebenen Paketes mit Leitfaden für den Daten des generierten Paketaufklebers übereinstimmensporadischen Ver- sand (xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxx). GLS übernimmt ausschließ- lich verschlossene Pakete.
6.2 5.4 Kommt der Versender seinen Verpflichtungen aus Ziffer 6.1 nach Ziffern 5.1 bis 5.3 nicht nach, kann GLS nach pflichtgemäßem Ermessen das Paket ausladenerforderliche Maßnahmen ergreifen, einlagernum den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen, sichern oder zu- rückbeförderninsbesondere um Gefahren zu vermeiden (z. B. Entladen, ohne gegenüber dem Verwahren, Zurückbefördern, zur Abholung durch den Versender deshalb schadensersatzpflichtig zu werden, und kann von dem Versender Ersatz der erforderlichen Aufwendungen we- gen dieser Maßnahmen verlangen. Bereitstellen).
5.5 Bei Versendungen ins EU-Ausland obliegt die Erfüllung der Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen Liefe- rungen dem Versender.
6.3 Versendungen unter Verwendung des individuell für den Versender generierten Paketaufklebers werden in jedem Fall dem Versender zugerechnet. Der Versender ist verpflichtet, GLS eine missbräuchliche Nutzung seines GLS-ONE-Zugangs unverzüglich anzuzeigen. Im Fall der missbräuchlichen oder sonst vertragswidrigen Nutzung ist GLS berechtigt, den GLS-ONE-Zugang des Versen- ders zu sperren. Der Versender haftet GLS für Schäden, die durch die missbräuchliche Nutzung seines GLS-ONE- Zugangs entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.
6.4 Der Versender ist für eine beanspruchungsge- rechte und auf das zu versendende Gut abgestimmte Innen- und Außenverpackung verantwortlich. Dabei sind die aufgrund des in Ziffer 4.1 dargestellten Trans- portablaufs zu erwartenden Transportbelastungen zu berücksichtigen. Das Gut ist so zu verpacken, dass es zum einen selbst vor Verlust und Beschädigung ge- schützt wird und zum anderen kein Schaden an Perso- nen, am Betriebsmaterial und an anderen transportierten Paketen entstehen kann. Die Verpackung muss zudem gewährleisten, dass ein Zugriff auf den Paketinhalt nicht möglich ist, ohne eindeutige Spuren an der Außenverpa- ckung zu hinterlassen. Als Hilfestellung zu diesem The- ma dient die Verpackungsleitlinie von GLS (siehe: www. xxx-xxxxxxxxx.xx)
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