Common use of PHARMAZEUTISCHER GROSSHANDEL Clause in Contracts

PHARMAZEUTISCHER GROSSHANDEL. 1. Folgende Regelungen gelten für alle Arbeitnehmerinnen jener Betriebe die der Berufsgruppe des pharma- zeutischen Großhandels im Bundesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben laut aktualisierter Auflistung (wird im Kollektivvertrag angeführt) angehören. 2. Abweichend zu ABSCHNITT 2) B.1.1. wird entsprechend § 12a ARG die Beschäftigung in der Auslieferung am Samstag bis 15:00 Uhr und darüber hinaus für die Zustellung am Samstag bis 18.00 Uhr zugelassen. Ab 13.00 Uhr gebührt ein Zuschlag von 50 %. 3. Der Anspruch auf das Dienstjubiläum anlässlich einer Dienstzeit von 30 Jahren in der Höhe von zwei Brut- tomonatsgehältern besteht für alle Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitsverhältnis vor dem Umstiegsstichtag be- gründet wurde. 4. Abweichend zu ABSCHNITT 4) A.6. beträgt die Weiterbeschäftigung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis vor dem Umstiegsstichtag begründet wurde, 6 Monate.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben, Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben

PHARMAZEUTISCHER GROSSHANDEL. 1. Folgende Regelungen gelten für alle Arbeitnehmerinnen Arbeitnehme- rinnen jener Betriebe die der Berufsgruppe des pharma- zeutischen phar- mazeutischen Großhandels im Bundesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren Parfümerie- waren sowie Chemikalien und Farben laut aktualisierter aktualisier- ter Auflistung (wird im Kollektivvertrag angeführt) angehörenan- gehören. 2. Abweichend zu ABSCHNITT 2) B.1.1. wird entsprechend entspre- chend § 12a ARG die Beschäftigung in der Auslieferung Ausliefe- rung am Samstag bis 15:00 Uhr und darüber hinaus für die Zustellung am Samstag bis 18.00 18:00 Uhr zugelassenzugelas- sen. Ab 13.00 13:00 Uhr gebührt ein Zuschlag von 50 %. 3. Der Anspruch auf das Dienstjubiläum anlässlich einer ei- ner Dienstzeit von 30 Jahren in der Höhe von zwei Brut- tomonatsgehältern Bruttomonatsgehältern besteht für alle ArbeitnehmerinnenArbeitnehme- rinnen, deren Arbeitsverhältnis vor dem Umstiegsstichtag be- gründet Umstiegss- tichtag begründet wurde. 4. Abweichend zu ABSCHNITT 4) A.6. beträgt die Weiterbeschäftigung Wei- terbeschäftigung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis vor dem Umstiegsstichtag begründet wurde, 6 MonateMona- te.

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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag

PHARMAZEUTISCHER GROSSHANDEL. 1. Folgende Regelungen gelten für alle Arbeitnehmerinnen jener Betriebe die der Berufsgruppe des pharma- zeutischen Großhandels im Bundesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie so- wie Chemikalien und Farben laut aktualisierter Auflistung (wird im Kollektivvertrag angeführt) angehören. 2. Abweichend zu ABSCHNITT 2) B.1.1. wird entsprechend § 12a ARG die Beschäftigung in der Auslieferung am Samstag bis 15:00 Uhr und darüber hinaus für die Zustellung am Samstag bis 18.00 Uhr zugelassen. Ab 13.00 Uhr gebührt ein Zuschlag von 50 %. 3. Der Anspruch auf das Dienstjubiläum anlässlich einer Dienstzeit von 30 Jahren in der Höhe von zwei Brut- tomonatsgehältern Brutto- monatsgehältern besteht für alle Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitsverhältnis vor dem Umstiegsstichtag be- gründet begrün- det wurde. 4. Abweichend zu ABSCHNITT 4) A.6. beträgt die Weiterbeschäftigung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis vor dem Umstiegsstichtag begründet wurde, 6 Monate.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben