Gentechnik. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf
Gentechnik. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzufüh- ren sind auf • gentechnische Arbeiten, • gentechnisch veränderte Organismen (GVO), • Erzeugnisse, die Bestandteile aus GVO enthalten, • Erzeugnisse, die aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
Gentechnik. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä- den, die zurückzuführen sind auf
Gentechnik. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf A1-7.8.1 gentechnische Arbeiten,
Gentechnik. A2-2.10.11 Fehlerhafte Deklaration von Abfällen A2-2.10.12
Gentechnik. Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf: – gentechnische Arbeiten; – gentechnisch veränderte Organismen; – Erzeugnisse, die Bestandteile aus gentechnisch veränderten Organismen enthalten; – Erzeugnisse, die aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit Hilfe von solchen hergestellt wurden.
Gentechnik. 7.9. Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskriminie- rung
Gentechnik. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf – gentechnische Arbeiten, – gentechnisch veränderte Organismen, – Erzeugnisse, die – Bestandteile aus gentechnisch veränderten Organismen enthalten, – aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden. Bf>7.9 Persönlichkeits> und Namensrechtsverletzungen (entfällt) Damit sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits> oder Namensrechtsverletzungen eingeschlossen. Bf>7.f0 Anfeindung, 3chikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. Versichert sind jedoch Schadenersatzansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen bis zur Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und >jahr von 0.xxx.xxx Euro. Abweichend davon ist bei einem in den USA, auf USA>Territorien (Gebiete, die der US>Judikation unterliegen) oder in Kanada eintretenden Versicherungsfall oder bei einem dort geltend gemachten Anspruch die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und >jahr auf 0.xxx.xxx Euro begrenzt. Vorsatz bleibt gemäS B1>7.1 ausgeschlossen.
Gentechnik. 3.1.5 Ansprüche von Versicherungsnehmer, Angehörigen, mitversicherten Personen, wirtschaftlich verbundenen Personen
Gentechnik. Pflichten oder Ansprüche, die zurückzuführen sind auf