Common use of Planungsgutachten Clause in Contracts

Planungsgutachten. (1) 1Der Gutachter nimmt zum Heil- und Kostenplan unter Verwendung des Xxxxxxxxx 0x xxx Xxxxxx 00x zum BMV-Z innerhalb von vier Wochen Stellung. 2Die Frist nach Satz 1 wird mit Eingang der Stellungnahme bei der Krankenkasse gewahrt. 3Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist nach Satz 1 kommt nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht und ist der Krankenkasse rechtzeitig, spätestens bis zum Ablauf der Vier-Wochen-Frist mittels schriftlicher Begründung anzuzeigen. 4Befunde und die geplante Versorgung sind insbesondere nach den Festzuschuss- und Zahnersatz-Richtlinien daraufhin zu begut- achten, ob die beantragten Festzuschüsse ansetzbar sind und ob die geplante Versor- gung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht und den medizinischen Fortschritt berücksichtigt. 5Leistungen, für die der Versicherte keinen Festzuschuss erhält, unterliegen nicht dieser Vereinbarung. 6Soweit erforderlich, emp- fiehlt der Gutachter Ergänzungen und Änderungen des Heil- und Kostenplans. 7Mei- nungsverschiedenheiten über die Beurteilung des Behandlungsfalles sind in kollegialer Weise zu klären.

Appears in 4 contracts

Samples: Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (Bmv Z), Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (Bmv Z), Bundesmantelvertrag – Zahnärzte

Planungsgutachten. (1) 1Der Gutachter nimmt zum Heil- und Kostenplan unter Verwendung des Xxxxxxxxx 0x xxx Xxxxxx 00x zum BMVder Anlage 19b BMV- Z/EKV-Z innerhalb von vier Wochen Stellung. 2Die Frist nach Satz 1 wird mit Eingang der Stellungnahme bei der Krankenkasse gewahrt. 3Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist nach Satz 1 kommt nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht und ist der Krankenkasse Kranken- kasse rechtzeitig, spätestens bis zum Ablauf der Vier-Wochen-Frist mittels schriftlicher Begründung anzuzeigen. 4Befunde und die geplante Versorgung sind insbesondere nach den Festzuschuss- und Zahnersatz-Richtlinien daraufhin zu begut- achtenbegutachten, ob die beantragten bean- tragten Festzuschüsse ansetzbar sind und ob die geplante Versor- gung Versorgung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht und den medizinischen Fortschritt berücksichtigt. 5Leistungen, für die der Versicherte keinen Festzuschuss erhält, unterliegen nicht dieser Vereinbarung. 6Soweit erforderlich, emp- fiehlt empfiehlt der Gutachter Ergänzungen Er- gänzungen und Änderungen des Heil- und Kostenplans. 7Mei- nungsverschiedenheiten 7Meinungsverschiedenheiten über die Beurteilung des Behandlungsfalles sind in kollegialer Weise zu klären.

Appears in 2 contracts

Samples: Bundesmantelvertrag Zahnärzte (Bmv Z), www.kzv-sh.de

Planungsgutachten. (1) 1Der Gutachter nimmt zum Heil- und Kostenplan unter Verwendung des Xxxxxxxxx 0x xxx Xxxxxx 00x zum BMVder Anlage 19b BMV- Z/EKV-Z innerhalb von vier Wochen Stellung. 2Die Frist nach Satz 1 wird mit Eingang der Stellungnahme bei der Krankenkasse gewahrt. 3Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist nach Satz 1 kommt nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht und ist der Krankenkasse Kranken- kasse rechtzeitig, spätestens bis zum Ablauf der Vier-Wochen-Frist mittels schriftlicher Begründung Be- gründung anzuzeigen. 4Befunde und die geplante Versorgung sind insbesondere nach den Festzuschuss- und Zahnersatz-Richtlinien daraufhin zu begut- achtenbegutachten, ob die beantragten Festzuschüsse ansetzbar sind und ob die geplante Versor- gung Versorgung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht und den medizinischen Fortschritt berücksichtigtbe- rücksichtigt. 5Leistungen, für die der Versicherte keinen Festzuschuss erhält, unterliegen nicht dieser Vereinbarung. 6Soweit erforderlich, emp- fiehlt empfiehlt der Gutachter Ergänzungen und Änderungen des Heil- und Kostenplans. 7Mei- nungsverschiedenheiten 7Meinungsverschiedenheiten über die Beurteilung des Behandlungsfalles sind in kollegialer Weise zu klären.

Appears in 2 contracts

Samples: Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (Ekvz), Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (Ekvz)