Porsche Intelligent Range Manager Musterklauseln

Porsche Intelligent Range Manager. 1.1 Beschreibung: Der FoD-Einzeldienst "Porsche Intelligent Range Manager" justiert die maximale Geschwindigkeit sowie die Klimaanlage in Abhängigkeit von der im Navigationssystem des Fahrzeugs gewählten Route, um Ihre Gesamtfahrzeit bei maximalem Komfort zu minimieren. Zusätzlich gibt Ihnen das System während der Fahrt proaktiv Hinweise, falls Sie mit ei- nem anderen Fahrzeug-Setup Ihre Fahrzeit reduzieren können.

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  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um einen hohen Schutz personen- bezogener Daten im Einklang mit den in Anhang I genannten Rechtsinstrumenten und -normen der EU, des Europarats und des Völkerrechts zu gewährleisten.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 17.1. Datenverarbeitung durch bioMérieux als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO Betr. Kundendaten Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien verarbeitet bioMérieux als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO die zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden bzw. von dessen Mitarbeitern. bioMérieux verarbeitet diese Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Kunden entnommen werden, die dem Kunden zusammen mit dem Vertrag und diesen AGB zur Verfügung gestellt werden. 17.2. Datenverarbeitung durch bioMérieux als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO – Betr. Kunden- und Patientendaten Im Rahmen von Serviceleistungen am Gerät oder einer Fernwartung besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Mitarbeiter von bioMérieux Patientendaten unverschlüsselt einsehen können - im Regelfall tritt dies nicht ein. Sofern der Kunde ein Risiko sieht, dass Patientendaten für bioMérieux einsehbar werden können, dann wird bioMérieux sofort als Auftragsdatenverarbeiter wie im Folgenden beschrieben und in der Auftragsform „Datenverarbeitung im Auftrag“ fixiert tätig; diese Auftragsform ist dann von den Parteien ergänzend zu unterzeichnen. Sofern bioMérieux innerhalb der zum Kunden bestehenden Vertragsbeziehung, z. B. im Rahmen der Leistungsbeziehung, Wahrnehmung von Garantien, Wartungen oder Qualitätskontrollen verkaufter Systeme als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO personenbezogene Daten des Kunden bzw. von den Patienten des Kunden verarbeitet, werden die Parteien die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. bioMérieux wird die im Auftrag zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich nach den für Auftragsverarbeiter geltenden Vorschriften der DSGVO verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung durch bioMérieux, insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien werden in der abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO geregelt.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • LISTE DER PARTEIEN SIEHE ANLAGE 7 B. BESCHREIBUNG DER DATENÜBERMITTLUNG XXXXX XXXXXX 0 EIN AKTUELLE LISTE UNSERER AUFTRAGSVERARBEITER FINDEN SIE AUF UNSERER WEBSEITE ODER KANN GESONDERT ANGEFORDERT WERDEN. Unsere Liste enthält folgende Angaben zu allen Auftragsverarbeitern: Firmenname, Link zur Webseite, Angaben zur Dienstleistung oder Übermittlung, Land der Verarbeitung, Gegenstand der (Unter-)Auftragsverarbeitung, Art der (Unter-

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Umzug ins Ausland Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.