Voraussetzungen Musterklauseln

Voraussetzungen. Die Bank bietet MeinInvest nur natürlichen Personen mit Wohnsitz
Voraussetzungen. Die Bank bietet MeinInvest nur volljährigen natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig sind, an. Die Bank stuft den Anleger als Privatkunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes ein, der den Anlagezweck der Allgemeinen Vermögensbildung/Vermögensoptimierung verfolgt.
Voraussetzungen. Der Vermögensverwalter bietet die Vermögensverwaltung nur natürlichen Personen an, die ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig sind. Der Vermögensverwalter stuft den Anleger als Privatkunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes ein. Der Anleger verfolgt den Anlagezweck der allgemeinen Vermögensbildung / Vermögensoptimierung. Der Anleger kann im ungünstigsten Fall Verluste bis zur Höhe des eingesetzten Kapitals erleiden.
Voraussetzungen. Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan- gen, dass Ihre Versicherung weitergeführt wird, ohne dass Beiträ- ge gezahlt werden (Beitragsfreistellung). Die Beitragsfreistellung ist zum Ende einer jeden Versicherungsperiode (siehe Teil B Ziffer 2.1) möglich.
Voraussetzungen. 2.1 Voraussetzung für den Abschluss dieser Option ist der zeitgleiche Abschluss oder das Bestehen eines gültigen Rahmenvertrages gemäß Ziffer 2.2 mit dem Lieferanten für die gleiche Verbrauchsstelle. 2.2 Die Konstant 2021 XL-Option ist abschließbar zu folgenden Rahmenverträgen: FairRegio Strom plus, Gewerbestrom plus, TradeRegio Strom plus und Gemeinschaftsstrom plus (im Folgenden Rahmenvertrag genannt).
Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 oder 10.9, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.13 bzw. gemäß deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.
Voraussetzungen. Ihre Mitteilung muss uns spätestens einen Monat vor dem ver- einbarten Rentenbeginn zugehen. • Sowohl für Ihre Xxxx einer steigenden temporären Rente als auch für die Dauer der Rentenzahlung gelten Beschränkungen, die unter anderem vom Alter der →versicherten Person bei Rentenbeginn abhängen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Voraussetzungen.
Voraussetzungen. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich unsere Leistungen ändern, zum Beispiel wegen steigender Heilbehand- lungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder aufgrund steigender Lebenserwartung. Dementsprechend vergleichen wir zumindest jährlich für jeden Ta- rif die erforderlichen mit den in den →technischen Berechnungs- grundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahr- scheinlichkeiten. Wenn die Gegenüberstellung zu den Versiche- rungsleistungen für eine →Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit von uns überprüft und, soweit erfor- derlich, mit Zustimmung des →Treuhänders angepasst. Bei einer Abweichung von mehr als 5 Prozent können alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit von uns überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst werden. Wenn die Gegenüberstellung zu den Sterbewahrscheinlichkeiten für eine Be- obachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergibt, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit von uns überprüft und mit Zustimmung des Treuhänders ange- passt. Bei einer Beitragsanpassung kann auch eine betragsmäßig festge- legte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Risikozu- schlag entsprechend geändert werden. Im Zuge einer Beitragsan- passung werden auch der für die Beitragsgarantie im Standardtarif erforderliche Zuschlag (Ziffer 1.8.2 Absatz 5) sowie der für die Bei- tragsbegrenzungen im Basistarif erforderliche Zuschlag (Ziffer 1.8.3 Absatz 4) mit den jeweils kalkulierten Zuschlägen verglichen und, soweit erforderlich, angepasst.
Voraussetzungen. Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn ein Interesse gegen dieselbe Gefahr in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. Für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gilt: Erlangt der Versicherungsnehmer aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich sein Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Form, dass die Entschädigung aus allen Verträgen nicht höher ist, als wenn er den Versicherungsschutz bei einem Versicherer in Deckung gegeben hätte.
Voraussetzungen. Bei ein- bzw zweischichtiger Arbeitsweise kann an- stelle der Absätze 2a (ausgenommen erster Absatz) bis 4a ein Zeitkontenmodell im Sinne dieses Punktes vereinbart werden. Die Regelungen dieses Punktes gelten nur für die Dauer des vereinbarten Durch- rechnungszeitraumes (bzw Ausgleichszeitraumes). Während des Durchrechnungszeitraumes kann Mehrarbeit gemäß § 4a sowie Gleitzeit nicht ange- wendet werden. Das Einarbeiten in Verbindung mit Feiertagen ist zulässig, doch sind alle nachstehen- den Regelungen einzuhalten. Die Durchrechnung der Normalarbeitszeit ist nur zulässig, wenn die Lage der gesamten Normalar- beitszeit für den gesamten Durchrechnungszeit- raum im Vorhinein vollständig festgelegt ist. Der Aufbau bzw Abbau von Zeitguthaben erfolgt in Form von Abweichungen von dieser Arbeitszeitver- teilung bzw vom Schichtplan, die alle nachstehen- den Bedingungen erfüllen müssen. Jugendliche im Sinne des Kinder- und Jugendli- chen-Beschäftigungsgesetzes können unter Ein- haltung der Voraussetzungen des KJBG (insb § 11 Abs 2a bis 3) einbezogen werden. Werden teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer bzw Ar- beitnehmerinnen in das Zeitkontenmodell mitein- bezogen, bleiben die aus § 19d Abs 3 bis 3e AZG re- sultierenden Ansprüche unberührt. In Betrieben mit Betriebsrat ist jedenfalls die Zu- stimmung des Betriebsrates notwendig. Bei erfolg- ter Zustimmung des Betriebsrates ist auf deren Grundlage eine Betriebsvereinbarung abzuschlie- ßen und an die Kollektivvertragspartner zu senden. In Betrieben ohne Betriebsrat kann das Zeitkonten- modell bei einem Durchrechnungszeitraum bis zu 13 Wochen durch schriftliche Vereinbarung mit den Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmern fest- gelegt werden; bei einem darüber hinausgehen- den Durchrechnungszeitraum bis zu 52 Wochen mit der Gewerkschaft GPA-djp. Soweit im Folgen- den eine Betriebsvereinbarung bzw das Einverneh- men mit dem Betriebsrat notwendig ist, wird dies durch die Vereinbarung bzw das Einvernehmen mit der Gewerkschaft ersetzt. Zeitguthaben, die nach den Regeln über den Zeit- ausgleich für Überstunden (§ 5) entstanden sind, können einvernehmlich auf einem der drei Zeitkon- ten (in der Regel dem Zeitkonto 2) des Zeitkonten- modells gutgeschrieben werden; für den Ver- brauch und ihre Abgeltung gelten dann die Rege- lungen des Zeitkontenmodells. Eine Betriebsvereinbarung über die Anwendung des Zeitkontenmodells soll als solche bezeichnet werden.