Portfoliomanager Musterklauseln

Portfoliomanager. Für die tägliche Umsetzung der Anlagepolitik kann die Verwaltungsgesellschaft unter eigener Verantwortung und Kontrolle einen oder mehrere Portfoliomanager (der „Portfoliomanager”) benennen. Die Tätigkeit eines solchen Portfoliomanagers umfasst dabei die tägliche Umsetzung der Anlagepolitik und die unmittelbare Anlageentscheidung. Der Portfoliomanager wird die Anlagepolitik ausführen, Anlageentscheidungen treffen und diese den Marktentwicklungen sachgemäß unter Beachtung der Interessen des jeweiligen Teilfonds kontinuierlich anpassen. Hierfür erhält der Portfoliomanager eine Vergütung aus dem Vermögen der Gesellschaft oder aus der Verwaltungsvergütung, deren Höhe im Anhang zum jeweiligen Teilfonds angegeben wird. Gemäß dem Portfoliomanagementvertrag verwaltet jeder Portfoliomanager in Übereinstimmung mit dem von der Gesellschaft beschlossenen Anlageziel und der Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds die Anlage und Wiederanlage des Vermögens dieses Teilfonds und ist dafür verantwortlich, den von ihm nach eigenem Ermessen ausgewählten Maklern, Händlern und Gegenparteien Aufträge zum Kauf und Verkauf von Anlagen zu erteilen. Im Rahmen des Portfoliomanagervertrages hat jeder Portfoliomanager Anspruch auf eine Vergütung, die gemäß den Angaben im Anhang zum jeweiligen Teilfonds berechnet wird und zahlbar ist. Es kann auch eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance Fee“), die zu den in der Beschreibung im Anhang zum jeweiligen Teilfonds angegebenen Konditionen zahlbar ist, gezahlt werden. Als Portfoliomanager fungiert derzeit die Lingohr & Partner Asset Management GmbH mit Sitz in Xxxxxxxx-Xxxxx- Xxx. 0, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx. Der Verwaltungsgesellschaft kann ferner ein Anlageausschuss beigeordnet werden, der im Hinblick auf das Portfoliomanagement unterstützt und berät.
Portfoliomanager. Der AIFM kann in Bezug auf jeden Teilfonds einen oder mehrere Portfoliomanager benennen. Die Bedingungen und Bestim- mungen für die Ernennung der einzelnen Portfoliomanager werden in einem Anlageverwaltungsvertrag festgelegt, und in jeder Teilfondsprospekt werden die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Ernennung eines oder mehrerer Portfoliomanager in Bezug auf jeden Teilfonds offengelegt.