Preise für die Wärmeversorgung. 1.1 Der vom Kunden für die Fernwärmelieferung zu zahlende Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis als verbrauchsabhängigem Entgelt für die gelieferte Wärmemenge. 1.2 Der Grundpreis ist unabhängig vom Wärmebezug oder der Einstellung der Wärmelieferung wegen Nichtzahlung gemäß § 33 Abs. 2 AVBFernwärmeV zu zahlen. 1.3 Zu den genannten Nettopreisen tritt die Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe (Bruttopreise).
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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme
Preise für die Wärmeversorgung. 1.1 Der vom Kunden für die Fernwärmelieferung zu zahlende Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis als verbrauchsabhängigem Entgelt für die gelieferte Wärmemenge.
1.2 Der Grundpreis ist unabhängig vom Wärmebezug oder der Einstellung der Wärmelieferung wegen Nichtzahlung gemäß § 33 Abs. 2 AVBFernwärmeV zu zahlen.
1.3 Zu den genannten Nettopreisen tritt die Mehrwertsteuer (derzeit 19 7 %) in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe (Bruttopreise).
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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag
Preise für die Wärmeversorgung. 1.1 Der vom Kunden für die Fernwärmelieferung zu zahlende Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis als verbrauchsabhängigem Entgelt für die gelieferte Wärmemenge.
1.2 Der Grundpreis ist unabhängig vom Wärmebezug oder der Einstellung der Wärmelieferung wegen Nichtzahlung gemäß § 33 Abs. 2 AVBFernwärmeV spätestens drei Monate nach Montage der Wärmeübergabestation zu zahlen.
1.3 Zu den genannten Nettopreisen tritt die Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe (Bruttopreise).
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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme
Preise für die Wärmeversorgung. 1.1 Der vom Kunden für die Fernwärmelieferung zu zahlende Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis Leistungspreis und dem Arbeitspreis als verbrauchsabhängigem Entgelt für die gelieferte Wärmemenge.
1.2 Der Grundpreis Leistungspreis ist unabhängig vom Wärmebezug oder der Einstellung der Wärmelieferung wegen Nichtzahlung gemäß § 33 Abs. 2 AVBFernwärmeV zu zahlen.
1.3 Zu den genannten Nettopreisen tritt die Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe (Bruttopreise).
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Preise für die Wärmeversorgung. 1.1 Der vom Kunden für die Fernwärmelieferung zu zahlende Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis Leistungspreis und dem Arbeitspreis als verbrauchsabhängigem Entgelt für die gelieferte Wärmemenge.
1.2 Der Grundpreis Leistungpreis ist unabhängig vom Wärmebezug oder der Einstellung der Wärmelieferung wegen Nichtzahlung gemäß § 33 Abs. 2 AVBFernwärmeV zu zahlen.
1.3 Zu den genannten Nettopreisen tritt die Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe (Bruttopreise).
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Preise für die Wärmeversorgung. 1.1 Der vom Kunden für die Fernwärmelieferung zu zahlende Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis als verbrauchsabhängigem Entgelt für die gelieferte Wärmemenge.
1.2 Der Grundpreis ist unabhängig vom Wärmebezug oder der Einstellung der Wärmelieferung wegen Nichtzahlung gemäß § 33 Abs. 2 AVBFernwärmeV spätestens drei Monate nach Montage der Wärmeübergabestation zu zahlen.
1.3 Zu den genannten Nettopreisen tritt die Mehrwertsteuer (derzeit 19 7 %) in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe (Bruttopreise).
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Preise für die Wärmeversorgung. 1.1 Der vom Kunden für die Fernwärmelieferung zu zahlende Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis als verbrauchsabhängigem Entgelt für die gelieferte Wärmemenge.
1.2 Der Grundpreis ist unabhängig vom Wärmebezug oder der Einstellung der Wärmelieferung wegen Nichtzahlung gemäß § 33 Abs. 2 AVBFernwärmeV zu zahlen.
1.3 Zu den genannten Nettopreisen tritt die Mehrwertsteuer (derzeit 19 7 %) in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe (Bruttopreise).
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