Common use of Preise für zusätzliche Leistungen; Schadenspauschalen Clause in Contracts

Preise für zusätzliche Leistungen; Schadenspauschalen. 20.1 Für zusätzliche Leistungen stellt die EWP folgende Preise in Rechnung (in Klammern ist jeweils der Brutto-Betrag inklusive der aktuell geltenden Umsatzsteuer angegeben): Die Erstellung von Zwischenrechnungen auf Kundenwunsch kostet bei Ablesung durch den Kunden 15,00 Euro netto (brutto = 17,85 Euro) und bei Ablesung durch die EWP auf Kundenwunsch 45,00 Euro netto (brutto = 53,55 Euro). Für den Nachdruck von Rechnungen werden 5,00 Euro netto (brutto = 5,95 Euro) in Rechnung gestellt. Für Forderungs- und/oder Zahlungsaufstellungen (Rückblick > 1 Jahr) stellt die EWP dem Kunden 20,00 Euro netto (brutto = 23,80 Euro) in Rechnung. Die Umstellung des Ablese- oder Fälligkeitstermins kostet 8,50 Euro netto (brutto = 10,92 Euro) und eine zusätzliche Ablesung auf Kundenwunsch 35,00 Euro netto (brutto = 41,65 Euro). Für Ratenzahlungsvereinbarungen berechnet die EWP eine Servicepauschale von 10,00 Euro netto (brutto = 11,19 Euro). 20.2 Einen infolge einer Vertragsverletzung durch den Kunden entstandenen Schaden stellt die EWP in folgenden Fällen pauschal in Rechnung: • Mahnung, Sperrandrohung, Kündigungsandrohung: 1,25 Euro je Mitteilung • Bearbeitung einer vom Kunden zu vertretenen Rücklastschrift (zuzüglich der vom Kreditinstitut berechneten Gebühr): 1,25 Euro je Mitteilung • Adressfeststellung: 10,00 Euro Dem Kunden bleibt es in allen Fällen unbenommen, der EWP einen geringeren Schaden nachzuweisen 20.3 Die Kosten für die Unterbrechung (Ziffer 12.1 und 12.2) und Wiederherstellung der Anschlussnutzung und / oder Versorgung durch den zuständigen Netzbetreiber (Ziffer 12.4) sowie für vergebliche Anfahrten (Ziffer 12.5) rechnet die EWP nach tatsächlichem Aufwand ab.

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Samples: Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Energiepreisprodukte

Preise für zusätzliche Leistungen; Schadenspauschalen. 20.1 Für zusätzliche Leistungen stellt die EWP folgende Preise in Rechnung (in Klammern ist jeweils der Brutto-Betrag inklusive der aktuell geltenden Umsatzsteuer von 19% angegeben): Die Erstellung von Zwischenrechnungen auf Kundenwunsch kostet bei Ablesung durch den Kunden 15,00 Euro netto (brutto = 17,85 Euro) und bei Ablesung durch die EWP auf Kundenwunsch 45,00 Euro netto (brutto = 53,55 Euro). Für den Nachdruck von Rechnungen werden 5,00 Euro netto (brutto = 5,95 Euro) in Rechnung gestellt. Für Forderungs- und/oder Zahlungsaufstellungen (Rückblick > 1 Jahr) stellt die EWP dem Kunden 20,00 Euro netto (brutto = 23,80 Euro) in Rechnung. Die Umstellung des Ablese- oder Fälligkeitstermins kostet 8,50 Euro netto (brutto = 10,92 Euro) und eine zusätzliche Ablesung auf Kundenwunsch 35,00 Euro netto (brutto = 41,65 Euro). Für Ratenzahlungsvereinbarungen berechnet die EWP eine Servicepauschale von 10,00 Euro netto (brutto = 11,19 Euro). 20.2 Einen infolge einer Vertragsverletzung durch den Kunden entstandenen Schaden stellt die EWP in folgenden Fällen pauschal in Rechnung: • Mahnung, Sperrandrohung, Kündigungsandrohung: 1,25 Euro je Mitteilung • Bearbeitung einer vom Kunden zu vertretenen Rücklastschrift (zuzüglich der vom Kreditinstitut berechneten Gebühr): 1,25 Euro je Mitteilung • Adressfeststellung: 10,00 Euro Dem Kunden bleibt es in allen Fällen unbenommen, der EWP einen geringeren Schaden nachzuweisen 20.3 Die Kosten für die Unterbrechung (Ziffer 12.1 und 12.2) und Wiederherstellung der Anschlussnutzung und / oder Versorgung durch den zuständigen Netzbetreiber (Ziffer 12.4) sowie für vergebliche Anfahrten (Ziffer 12.5) rechnet die EWP nach tatsächlichem Aufwand ab.

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Samples: Stromlieferungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen