Preise und Steuern. 7.1 Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, als Nettopreise exklusive allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstigen Steuern bzw. Abgaben, sowie exklusive Verpackungszuschlag, Transportkosten und etwaig anfallenden Bearbeitungsgebühren. Eine von uns etwaig zu tragende Quellensteuer geht in allen Fällen zu Lasten des Käufers. 7.2 Die Umsatzsteueridentifikationsnummer der GPN GmbH lautet ATU62966311. Bei Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten ist der Käufer verpflichtet, uns umgehend seine Umsatzsteueridentifika- tionsnummer bekannt zu geben. 7.3 Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhren kann eine Steuerfreiheit nur gewährt werden, wenn im Zeitpunkt der Leistungserbringung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 7.4 Der Käufer hat uns unaufgefordert und unverzüglich alle (Transport-)Nachweise, Dokumente und Urkunden in geeigneter Form zu übermitteln, welche zur Erlangung einer Umsatzsteuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Ausfuhren erforderlich sind. 7.5 Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, behalten wir uns das Recht vor, die gesetzliche Umsatzsteuer sogleich in Rechnung zu stellen, welche der Käufer gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag zu bezahlen hat. Der Käufer hat uns hinsichtlich daraus resultierender Nachteile und Schäden vollkommen schad- und klaglos zu halten; insbesondere hat der Käufer im Falle einer Überprüfung durch die Abgabenbehörde und nachträglichen Versagung der Steuerfreiheit, die von uns nachträglich und gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer umgehend zu bezahlen. 7.6 Der Käufer hat uns unverzüglich darüber zu informieren, wenn im Ansässigkeitsstaat des Käufers für die Lieferung oder Dienstleistung Quellensteuer anfällt. Wir werden dem Käufer nach Erhalt dieser Information unverzüglich alle nötigen Dokumente übermitteln, welche zur Erlangung einer Steuerreduktion, Steuerbefreiung bzw. Anwendbarkeit eines Nullsteuersatzes für den Liefergegenstand bzw. die Dienstleistung erforderlich sind. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Steuerbehörde im Ansässigkeitsstaat des Käufers alle notwendigen Informationen fristgerecht erhält, die dazu führen, dass keine bzw. eine reduzierte Quellensteuer für den Liefergegenstand bzw. die Dienstleistung erhoben wird. 7.7 Der Käufer haftet für sämtliche durch unrichtige Angaben seitens des Käufers entstehende Abgabennachzahlungen. 7.8 Zukünftige steuerliche/rechtliche Änderungen gehen nicht zu unseren Lasten; aus solchen rechtlichen Änderungen resultierende Steuern und Abgaben sind vom Käufer zu tragen. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Steuern ordnungsgemäß gemeldet und abgeführt werden. 7.9 Wir behalten uns im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung das Recht vor, den Preis des Liefergegenstandes in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen, außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich ist (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material-, Rohstoff und Herstellkosten).
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Steuern. 7.1 Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, als Nettopreise exklusive allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstigen Steuern bzw. Abgaben, sowie exklusive Verpackungszuschlag, Transportkosten und etwaig anfallenden Bearbeitungsgebühren. Eine von uns etwaig zu tragende Quellensteuer geht in allen Fällen zu Lasten des Käufers.
7.2 Die Umsatzsteueridentifikationsnummer der GPN Exelliq Austria GmbH lautet ATU62966311ATU62967347. Bei Lieferungen in andere EU-EU- Mitgliedstaaten ist der Käufer verpflichtet, uns umgehend seine Umsatzsteueridentifika- tionsnummer Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben.
7.3 Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhren kann eine Steuerfreiheit nur gewährt werden, wenn im Zeitpunkt der Leistungserbringung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
7.4 Der Käufer hat uns unaufgefordert und unverzüglich alle (Transport-)Nachweise, Dokumente und Urkunden in geeigneter Form zu übermitteln, welche zur Erlangung einer Umsatzsteuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Ausfuhren erforderlich sind.
7.5 Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, behalten wir uns das Recht vor, die gesetzliche Umsatzsteuer sogleich in Rechnung zu stellen, welche der Käufer gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag zu bezahlen hat. Der Käufer hat uns hinsichtlich daraus resultierender Nachteile und Schäden vollkommen schad- und klaglos zu halten; insbesondere hat der Käufer im Falle einer Überprüfung durch die Abgabenbehörde und nachträglichen Versagung der Steuerfreiheit, die von uns nachträglich und gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer umgehend zu bezahlen.
7.6 Der Käufer hat uns unverzüglich darüber zu informieren, wenn im Ansässigkeitsstaat des Käufers für die Lieferung oder Dienstleistung Quellensteuer anfällt. Wir werden dem Käufer nach Erhalt dieser Information unverzüglich alle nötigen Dokumente übermitteln, welche zur Erlangung einer Steuerreduktion, Steuerbefreiung bzw. Anwendbarkeit eines Nullsteuersatzes für den Liefergegenstand bzw. die Dienstleistung erforderlich sind. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Steuerbehörde im Ansässigkeitsstaat des Käufers alle notwendigen Informationen fristgerecht erhält, die dazu führen, dass keine bzw. eine reduzierte Quellensteuer für den Liefergegenstand bzw. die Dienstleistung erhoben wird.
7.7 Der Käufer haftet für sämtliche durch unrichtige Angaben seitens des Käufers entstehende Abgabennachzahlungen.
7.8 Zukünftige steuerliche/rechtliche Änderungen gehen nicht zu unseren Lasten; aus solchen rechtlichen Änderungen resultierende Steuern und Abgaben sind vom Käufer zu tragen. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Steuern ordnungsgemäß gemeldet und abgeführt werden.
7.9 Wir behalten uns im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung das Recht vor, den Preis des Liefergegenstandes in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen, außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich ist (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material-, Rohstoff und Herstellkosten).
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Steuern. 7.1 Sämtliche 1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen (z. B. Überführungskosten) werden zusätzlich berechnet.
2. Die Preise und Entgelte verstehen sich, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurdesofern nicht anders vereinbart, als Nettopreise exklusive allfälliger gesetzlicher Netto-Preise ohne Umsatzsteuer, Verkaufsteuer, Mehrwertsteuer oder vergleichbare Steuern (nachfolgend) „ Umsatzsteuer und sonstigen oder vergleichbare Steuern“). Die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern bzw. Abgabenwerden zusätzlich zu den Netto-Preisen berechnet, sowie exklusive Verpackungszuschlages sei denn, Transportkosten und etwaig anfallenden Bearbeitungsgebühren. Eine von uns etwaig zu tragende Quellensteuer geht in allen Fällen zu Lasten des Käufers.
7.2 Die Umsatzsteueridentifikationsnummer der GPN GmbH lautet ATU62966311. Bei Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten ist der Käufer verpflichtet, uns umgehend seine Umsatzsteueridentifika- tionsnummer bekannt zu geben.
7.3 Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen schuldet die Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern von Gesetzes wegen und Ausfuhren kann eine Steuerfreiheit nur gewährt werden, wenn im Zeitpunkt der Leistungserbringung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
7.4 Der Käufer hat uns unaufgefordert und unverzüglich alle (Transport-)Nachweise, Dokumente und Urkunden in geeigneter Form zu übermitteln, welche zur Erlangung einer Umsatzsteuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen das Reverse-Charge-Verfahren oder Ausfuhren erforderlich sind.
7.5 Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, behalten wir uns das Recht vor, die gesetzliche Umsatzsteuer sogleich in Rechnung zu stellen, welche der Käufer gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag zu bezahlen hatein vergleichbarer Mechanismus ist anzuwenden. Der Käufer hat uns hinsichtlich daraus resultierender Nachteile und Schäden vollkommen schad- und klaglos zu halten; insbesondere wird den Verkäufer nach besten Kräften bei der Erlangung einer Steuerbefreiung oder Anwendbarkeit eines Nullsteuersatzes für die Lieferungen unterstützen. Der Käufer wird dem Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Verkäufer alle in diesem Zusammenhang angeforderten Dokumente übermitteln (z. B. Befreiungszertifikate für Lieferungen, Verbringensnachweis für EU- interne Lieferungen oder Ausfuhrnachweise für Exporte). Soweit dem Verkäufer eine Verpflichtung zur Zahlung von Umsatzsteuer oder vergleichbaren Steuern entsteht, die aus einer Verletzung der Verpflichtungen aus diesem Absatz seitens des Käufers resultiert, hat der Käufer im Falle diese Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern dem Verkäufer zu erstatten. Sollte die Vergütung einer Überprüfung durch gesetzlichen Quellensteuer unterliegen, darf der Käufer die Abgabenbehörde und nachträglichen Versagung der Steuerfreiheit, die von uns nachträglich und gesondert Quellensteuer nur in Rechnung gestellte Umsatzsteuer umgehend zu bezahlen.
7.6 Der Käufer hat uns unverzüglich darüber zu informieren, wenn Höhe des nach dem nationalen Recht im Ansässigkeitsstaat des Käufers für zulässigen Betrages einbehalten und diese an die Lieferung oder Dienstleistung Quellensteuer anfälltFinanzbehörde im Namen vom Verkäufer abführen.
3. Wir werden Die Preise beruhen auf der bei Angebotsabgabe gegebenen Kostengrundlage. Bei wesentlichen Änderungen dieser Grundlage bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Auftragsbestätigung behält sich der Verkäufer eine Preisangleichung vor. Als wesentlich gilt eine Änderung von mindestens 5 %. In diesen Fällen steht dem Käufer nach Erhalt dieser Information unverzüglich alle nötigen Dokumente übermittelnein Rücktrittsrecht, welche das er innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Auftragsbestätigung auszuüben hat, zu. Änderungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen beide Teile zur Erlangung einer Steuerreduktion, Steuerbefreiung bzwentsprechenden Preisanpassung. Anwendbarkeit eines Nullsteuersatzes für den Liefergegenstand bzw. die Dienstleistung erforderlich sind. Der Diese Regelung ist auf andere Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Steuerbehörde im Ansässigkeitsstaat des Käufers alle notwendigen Informationen fristgerecht erhält, die dazu führen, dass keine bzw. eine reduzierte Quellensteuer für den Liefergegenstand bzw. die Dienstleistung erhoben wird(Verbraucher) nicht anwendbar.
7.7 Der Käufer haftet für sämtliche durch unrichtige Angaben seitens des Käufers entstehende Abgabennachzahlungen.
7.8 Zukünftige steuerliche/rechtliche Änderungen gehen nicht zu unseren Lasten; aus solchen rechtlichen Änderungen resultierende Steuern und Abgaben sind vom Käufer zu tragen. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Steuern ordnungsgemäß gemeldet und abgeführt werden.
7.9 Wir behalten uns im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung das Recht vor, den Preis des Liefergegenstandes in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen, außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich ist (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material-, Rohstoff und Herstellkosten).
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Preise und Steuern. 7.1 Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, als Nettopreise exklusive allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstigen Steuern bzw. Abgaben, sowie exklusive Verpackungszuschlag, Transportkosten und etwaig anfallenden Bearbeitungsgebühren. Eine von uns etwaig zu tragende Quellensteuer geht in allen Fällen zu Lasten des Käufers.
7.2 Die Umsatzsteueridentifikationsnummer der GPN Exelliq Holding GmbH lautet ATU62966311ATU45836207. Bei Lieferungen in andere EU-EU- Mitgliedstaaten ist der Käufer verpflichtet, uns umgehend seine Umsatzsteueridentifika- tionsnummer Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben.
7.3 Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhren kann eine Steuerfreiheit nur gewährt werden, wenn im Zeitpunkt der Leistungserbringung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
7.4 Der Käufer hat uns unaufgefordert und unverzüglich alle (Transport-)Nachweise, Dokumente und Urkunden in geeigneter Form zu übermitteln, welche zur Erlangung einer Umsatzsteuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Ausfuhren erforderlich sind.
7.5 Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, behalten wir uns das Recht vor, die gesetzliche Umsatzsteuer sogleich in Rechnung zu stellen, welche der Käufer gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag zu bezahlen hat. Der Käufer hat uns hinsichtlich daraus resultierender Nachteile und Schäden vollkommen schad- und klaglos zu halten; insbesondere hat der Käufer im Falle einer Überprüfung durch die Abgabenbehörde und nachträglichen Versagung der Steuerfreiheit, die von uns nachträglich und gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer umgehend zu bezahlen.
7.6 Der Käufer hat uns unverzüglich darüber zu informieren, wenn im Ansässigkeitsstaat des Käufers für die Lieferung oder Dienstleistung Quellensteuer anfällt. Wir werden dem Käufer nach Erhalt dieser Information unverzüglich alle nötigen Dokumente übermitteln, welche zur Erlangung einer Steuerreduktion, Steuerbefreiung bzw. Anwendbarkeit eines Nullsteuersatzes für den Liefergegenstand bzw. die Dienstleistung erforderlich sind. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Steuerbehörde im Ansässigkeitsstaat des Käufers alle notwendigen Informationen fristgerecht erhält, die dazu führen, dass keine bzw. eine reduzierte Quellensteuer für den Liefergegenstand bzw. die Dienstleistung erhoben wird.
7.7 Der Käufer haftet für sämtliche durch unrichtige Angaben seitens des Käufers entstehende Abgabennachzahlungen.
7.8 Zukünftige steuerliche/rechtliche Änderungen gehen nicht zu unseren Lasten; aus solchen rechtlichen Änderungen resultierende Steuern und Abgaben sind vom Käufer zu tragen. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Steuern ordnungsgemäß gemeldet und abgeführt werden.
7.9 Wir behalten uns im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung das Recht vor, den Preis des Liefergegenstandes in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen, außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich ist (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material-, Rohstoff und Herstellkosten).
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