Preise und Zahlungen. 14.1 Die Auftragsbestätigung weist den Preis aus, den Sie für die Zusammenstellung und Lieferung der Dell Offerings zahlen müssen sowie sonstige Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen. Mehrwertsteuer und andere anfallenden Abgaben oder Steuern sind in dem Preis und in den Gebühren nicht enthalten und müssen von Ihnen getragen werden.
14.2 Reseller/Partner sind zu Rabatten und Preisreduzierungen berechtigt, sobald und soweit die Parteien sich hierüber schriftlich geeinigt haben oder ein Standardrabattprogramm auf Reseller/Partner Anwendung findet. Preisnachlässe werden bei Bestellung berücksichtigt, Rabatte werden über Gutschriften für zukünftige Bestellungen gewährt.
14.3 Sofern nicht anderweitig schriftlich mit Dell vereinbart und abhängig von dem Kreditlimit, das von der Bewertung Ihres Unternehmens abhängt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Inrechnungstellung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind die rückständigen Beträge in Höhe von 4% über der EURIBOR-Dreimonatsrate berechnet am Tag der Inrechnungstellung zu bezahlen. Dell behält sich das Recht vor, die Zahlungsansprüche gegen Sie zur Eintreibung an Dritte zu übertragen. Ferner behält sich Dell für den Fall der Nichtbegleichung einer Rechnung oder der verspäteten Zahlung das Recht vor, die Lieferung auf zukünftige Bestellungen zurückzuhalten.
14.4 Nach Rechnungsstellung haben Sie 14 (vierzehn) Tage Zeit, um Fragen oder Widersprüche anzusprechen. Ansonsten gilt die Rechnung als zutreffend und ist am 30. Tag nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bestrittene Teilrechnungen werden erst 14 (vierzehn) Tage nach Beilegung der Streitigkeit fällig. Unbestrittene Teilrechnungen müssen wie oben dargestellt bezahlt werden.
14.5 Mit der Ausnahme von Aufrechnungen gegen unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen sind Aufrechnungen nicht erlaubt.
14.6 Wir gewähren Partnern unter bestimmten Voraussetzungen in besonderen Projekten spezielle Preise und sonstige Sonderkonditionen („Deal Registration“). Diese Preise, Unterstützung und Support gewähren wir in dem Verständnis, dass die an Sie gelieferten Dell Offerings direkt an das uns genannte Unternehmen zu dessen Nutzung weitergeleitet werden, nicht jedoch zu einem weiteren Weiterverkauf zur privaten Nutzung oder an ein anderes als das uns genannte Unternehmen geliefert werden und nicht von Ihnen für den Eigenbedarf verwendet werden.
14.7 Die wiederholte Angabe falscher Informationen mit dem Ziel, besondere Vorteile...
Preise und Zahlungen. 2.1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmen.
2.2. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.
Preise und Zahlungen. 5.1 Alle Preise verstehen sich für Lieferungen und Leistungen ab Betrieb des Auftragnehmers; es gelten die jeweiligen Listenpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Die jeweiligen Preise gelten ausschließlich Porto, Fracht und Verpackung. Soweit die Verpackung vom Auftragnehmer beigestellt wird, werden die Selbstkosten berechnet. Beanstandungen oder Reklamationen der erteilten Rechnungen sollen, sofern sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt, innerhalb von acht Tagen nach Aushändigung der jeweiligen Rechnung erfolgen.
5.3 Die jeweilige Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet. Im nichtkaufmännischen Bereich wird der Preis einschließlich gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer angegeben.
5.4 Für Vertragsgegenstände, die im Tausch geliefert werden, ist der vereinbarte Preis davon ab- hängig, dass diese Hauptteile instandsetzungsfähig sind; nicht mehr instandsetzungsfähige Teile werden nachberechnet. Der Auftraggeber hat in diesem Fall einen Anspruch auf Rückforderung der Teile.
5.5 Zahlungen sind Zug um Zug nach Erhalt der Rechnung - netto - zu leisten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung - zahlungshalber - entgegengenommen, vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Gutschrift. Anfallende Inkasso- und Diskontspesen werden weiterberechnet.
5.6 Aufrechnungen sind nur statthaft, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht darüber hinaus dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Grund des Zurückbehaltungsrechts auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.7 Bei umfangreichem Materialaufwand und langfristigen Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden, um die Vorfinanzierung des Auftragnehmers zu gewährleisten.
Preise und Zahlungen. 3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Diese ergeben sich aus der Auftrags- bzw. Bestellbestätigung und sind, soweit nicht in der Bestätigung festgelegt, in unserer jeweils aktuellen Preisliste für Dienstleistungen festgehalten.
3.2 Die Preise verstehen sich, soweit in der Auftrags- oder Bestellbestätigung nicht anders angegeben, unverpackt.
3.3 Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Rechnungen, auch soweit es sich um Vorauszahlungsrechnungen handelt, sind zahlbar gemäß dem angegebenen Zahlungsziel oder wenn das Zahlungsziel nicht angegeben ist, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle. Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen.
3.4 Fehlersuchzeiten soweit es sich nicht um gesetzliche Gewährleistungserfüllung handelt sind Arbeitszeit und werden als solche dem Kunden in Rechnung gestellt. Hierbei gilt die jeweils aktuelle Preisliste für Dienstleistungen.
3.5 Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Preise und Zahlungen. (1) Soweit nicht anders ausgewiesen, gelten alle Preise pro Unterkunft und pro Nacht sowie in Euro. Die im Buchungsangebot angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetz- liche Mehrwertsteuer. Kurbeiträge, Xxxxxxxx, Beherbergungssteuern sowie Kosten für Xxxx- /Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht werden oder in Anspruch genommen werden, sind separat zu vergüten.
(2) Die im Rahmen der Buchung ausgewiesenen Kosten für die Übernachtungsmöglichkeit und etwaiger Nebenleistungen hat der Xxxx direkt bei der Hotel FILSER GmbH bzw. dem Drittanbie- ter von Nebenleistungen zu begleichen, soweit nichts anderes zwischen der Hotel FILSER GmbH oder dem Xxxx vereinbart wird.
(3) Die Fälligkeit von Anzahlungen und Restzahlungen richtet sich nach der zwischen dem Xxxx und der Hotel FILSER GmbH getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Verein- barung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unter- kunftspreis, einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthalt- sende zahlungsfällig und an die Hotel FILSER GmbH zu bezahlen.
(4) Die Hotel FILSER GmbH ist berechtigt, nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen zu verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
(5) Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkarten- zahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder von der Hotel FILSER GmbH angeboten wird.
(6) Erfolgt durch den Xxxx eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung der Hotel FILSER GmbH mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist die Hotel FILSER GmbH, soweit sie selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistun- gen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal- tungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Xxxx zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 2.1.6 dieser Bedingungen zu fordern.
Preise und Zahlungen. 3.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsbedingungen.. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben, sofern nicht eine andere Währung oder sonst Abweichendes vereinbart wurde.
3.2 Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
3.3 Rechnungsbeträge sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer.
3.4 Leistet der Auftraggeber innerhalb der in Ziffer 3.3 genannten Frist nicht, so kommt er mit Fristablauf in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung bedarf. Die ausstehenden Beträge sind ab dem Tag der Fälligkeit mit dem in § 288 Abs. 2 BGB genannten Zinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt.
3.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.6 Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind, und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die der selbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
Preise und Zahlungen. 3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
3.2 Die Preise verstehen sich unverpackt. Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet.
3.3 Unternehmern gegenüber angegebene Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Rechnungen sind zahlbar gem. dem angegebenen Datum oder wenn das Datum nicht angegeben ist, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle.
3.4 Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Das gilt nicht für Verbraucher.
Preise und Zahlungen. 4.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Es handelt sich bei Verträgen mit Verbrauchern um End- preise, mithin ist die jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten.
4.2 Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet und werden in unserem Angebot gesondert genannt. Der Kunde haftet dafür, dass der Transport in die Wohnung oder bis zur Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Transporteurs möglich ist; entsprechendes gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge und Trep- penhäuser.
4.3 Unternehmern gegenüber angegebene Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehr- wertsteuer. Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden.
4.4 Der Kunde ist nur berechtigt mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Das gilt nicht für Verbraucher.
4.5 Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung nach dem Warenausgang. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erfolgt die Abbuchung nach dem Warenausgang. Die Ankündigung eines Lastschrifteinzuges (sogenannte Pre- Notification) erfolgt spätestens drei Tage vor der Belastung des Xxxxxx des Kunden. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb der im Angebot genannten Frist nach Erhalt der Ware, ohne jeglichen Abzug von Skonto, zu begleichen. Bei Bezahlung per Vorkasse hat der Kunde den vollen Rech- nungsbetrag unter Angabe des Verwendungszwecks innerhalb der im Angebot genannten Frist auf unser Konto einzuzahlen. Welches Zahlungsmittel dem Kunden offeriert wird ergibt sich aus unserem Angebot.
Preise und Zahlungen. 5.1 Maßgebend sind die von der commehr GmbH genannten Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Preise ab Lager ausschließlich Verpackung und Transportversicherung.
5.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die commehr über den Betrag endgültig verfügen kann. Sämtliche bei dem Einzug von Wechseln oder Schecks entstehenden Spesen oder sonstigen Kosten gehen zu Lasten der Kunden.
5.3 Die commehr GmbH ist berechtigt, Zahlungen entgegen anderslautender Bestimmungen des Kunden zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist commehr berechtigt, die Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4.6 If commehr is not prepared or not able to remedy the defect/deliver a replacement, especially if due to any deficiency on our part, such remedy is delayed beyond a suitable time, or if such remedy/replacement will miscarry for some reason or other, the client shall have the option to withdraw from the contract or to claim a respective reduction of the purchase price.
4.7 The liability is limited to injury to life, limb or health, breach of contractual obligations (so- called cardinal obligations) and damage due to intent and gross negligence. commehr is also not liable for damages that did not occur on the delivery item itself.
4.8 Furthermore, in the case of breaches of cardinal obligations, the liability is limited to damages which are foreseeable.
Preise und Zahlungen. 4.1 Die vom Lieferanten in seinem Angebot ausgewiesenen oder von ihm bestätigten Preise sind verbindlich. Die Preise schließen die Kosten für Verpackung, Transport und Versand sowie Umsatzsteuer und Zölle ein.
4.2 Sämtliche Rechnungen des Lieferanten haben die vom Besteller angegebene Bestellnummer sowie sämtliche gesetzliche Pflichtangaben zu enthalten. Die Originalrechnung ist dem jeweiligen Besteller direkt zu zusenden und nicht der Lieferung beizulegen.
4.3 Forderungen des Lieferanten werden mit Eingang der Ware, frühestens aber mit dem vereinbarten Liefertermin fällig, wenn und soweit dem Besteller ein richtiger und vollständiger Lieferschein und eine richtige und vollständige Originalrechnung vorliegen.
4.4 Für die Forderungen des Lieferanten gelten die folgenden Zahlungsfristen ab Fälligkeit gemäß Ziffer 4.3:
a) Bei Lieferanten mit Sitz innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt die Zahlung (i) innerhalb von 14 Kalendertagen mit 3 % Skonto oder (ii) innerhalb von 30 Kalendertagen netto;
b) Bei Lieferanten mit Sitz in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt die Zahlung innerhalb von 60 Kalendertagen netto.