Preise und Zahlungen. 1. Maßgeblich ist der von dem Auftragnehmer genannte, ansonsten der von dem Auftragnehmer für die betreffende Leistung üblicherweise in Rechnung gestellte Preis, zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe - soweit diese anfällt. Bei grenzüberschreitenden Leistungen sind etwaige Steuern, Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben (gleich welcher Art), die für die grenzüberschreitende Leistung anfallen, von dem Auftraggeber zu tragen.
Preise und Zahlungen. 1. Maßgeblich sind die von uns genannten Preise, zu denen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer - soweit diese anfällt - zugerechnet wird. Sofern nichts anderes vereinbart ist, haben wir neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Erstattung von Auslagen.
Preise und Zahlungen. 3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Diese sind in unserer jeweils aktuellen Preisliste für Service-/und Dienstleistungen festgehalten.
Preise und Zahlungen. 3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
Preise und Zahlungen. (1) Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung ausgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben.
Preise und Zahlungen. Preise gelten ohne Verpackungen und nicht für Nachbestellungen. Verpackung wird separat berechnet. Rahmenverträge werden von diesen Regelungen nicht betroffen, entsprechende Konditionen sind gesondert vereinbart. Grundlage der Preise sind die Gestehungskosten zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Erhöhen sich diese Gestehungsosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung durch Erhöhung der Abgaben, der Preise für Rohstoffe, Hilfsstoffe, Energie, Frachten oder Löhne, ist der Lieferer zu entsprechender Berichtigung des vereinbarten Preises berechtigt. Aus einer solchen Preiserhöhung kann ein Recht des Bestellers zum Rücktritt nicht hergeleitet werden. Beträgt die vereinbarte Lieferfrist mehr als vier Monate nach Vertragsschluss oder erfolgt die Lieferung tatsächlich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, so ist der Lieferer berechtigt, den am Tage der Ausführung der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Der vereinbarte Lieferpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, unbeschadet einer etwaigen anderweitigen Abrede. Zahlungen an Reisende oder Vertreter des Lieferers sind ohne schriftliche Inkassovollmacht unzulässig. Verpackungs-, Transport- und Montagekosten sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei mehreren offenen Rechnungen werden Zahlungen zunächst auf die älteren Forderungen verrechnet, sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so werden Zahlungen zunächst auf Kosten, dann Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung verrechnet, wiederum jeweils auf die älteren Rechnungen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen, sowie solchen, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
Preise und Zahlungen. 14.1 Die Auftragsbestätigung weist den Preis aus, den Sie für die Zusammenstellung und Lieferung der Dell Offerings zahlen müssen sowie sonstige Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen. Mehrwertsteuer und andere anfallenden Abgaben oder Steuern sind in dem Preis und in den Gebühren nicht enthalten und müssen von Ihnen getragen werden.
Preise und Zahlungen. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Lager oder bei Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Angegebene und vereinbarte Preise verstehen sich Unternehmern gegenüber netto zuzüglich der Mehrwertsteuer in der zur Zeit der Ausführung unserer Leistungen geltenden gesetzlichen Höhe.
Preise und Zahlungen. 4.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Bei Werkleistungen sind wir dazu berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Es handelt sich bei Verträgen mit Verbrauchern um Endpreise, mithin ist die jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden nach unserer geltenden Preisliste berechnet. Darauf weisen wir den Kunden gesondert hin. Alternativ können wir dem Kunden ein Angebot über die nachträglichen Änderungen unterbreiten.
Preise und Zahlungen. 5.1 Alle Preise verstehen sich für Lieferungen und Leistungen ab Betrieb des Auftragnehmers; es gelten die jeweiligen Listenpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.