Preise und Zahlung. 6.1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Lager, bei Streckengeschäften ab Lieferwerk, und be- inhalten keine Transport- oder Verpackungskosten, Kosten für Transportmittel oder Verpackungen, Versicherungen, gesetzli- che Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben. Die insoweit anfal- lenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport der Ware, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlos- sen, sie wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungs- stellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
6.2. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind und bei denen die Lieferzeit auf einen Zeitpunkt bestimmt ist, der mindestens zwei Monate nach Vertragsschluss liegt, werden zu den am Tage der Lieferung jeweils geltenden Lis- tenpreisen von uns berechnet. Bei Preissteigerungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen wird der Kunde unverzüglich erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wird. Sofern bis zum Tage der Lieferung aufgrund von Teuerungszuschlägen der Her- steller Preiserhöhungen eintreten, sind wir ohne Rücksicht auf Angebot oder Auftragsbestätigung berechtigt, den Preis ent- sprechend anzupassen.
6.3. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Kaufpreis (ein- schließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und der weiteren Kosten) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir endgültig über den Kaufpreis verfügen können.
6.4. Soweit wir Skonto gewähren, ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ebenfalls der Zahlungstag maßgebend. Für den Skon- toabzug sind die ausgewiesenen Netto-Rechnungsbeträge nach Abzug von Rabatten, Gutschriften usw. maßgeblich. Vor- aussetzung für den Abzug von Xxxxxx ist, dass der Kunde alle bis dahin fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung fristge- mäß erfüllt hat.
6.5. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung abweichend von Absatz 3 vor Lieferung, es sei denn, es wurde vorher schrift- lich etwas anderes vereinbart.
6.6. Die Annahme von Wechseln ist ausgeschlossen. Die Annah- me von Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Erfüllungswirkung tritt erst ein, wenn uns der jeweilige Betrag unwiderruflich gut- geschrieben ist. Der Kunde trägt die infolge der Bezahlung mit Schecks anfallenden Kosten, insbesondere Scheckspesen.
6.7. Wir sind berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verwei- gern, wenn nach...
Preise und Zahlung. 1. Wir stellen unsere Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum stets im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nichts anders vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen.
2. Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Gesamtspeichervolumen überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
3. Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, sind wir berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
4. Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine zusätzliche Leistung, wird diese ab sofort berechnet. Erfolg die Auswahl einer höherwertigen Leistung anstelle der bisherigen Leistung („upgrade“), werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
5. Ist der Kunde mit mehr als einer Rate in Rückstand, sind wir berechtigt, ihm den Zugriff auf die vereinbarte Leistung in unserem Rechenzentrum zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Raten und Zahlungen zu leisten.
6. Xxxx der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Zahlung nach, räumen wir ihm den Zugang unverzüglich wieder ein.
7. Kommt der Kunde mit mehr als einer Rate bzw. Zahlung der Produkte und Leistungen in nicht unerheblichem Maße in Rückstand, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Preise und Zahlung. (1) Soweit nicht anders ausgewiesen, gelten alle Preise pro Zimmer/Nacht. Die im Buchungsangebot angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Kurbeiträge/ Kurtaxen/ Beherbergungssteuern sowie Kosten für Xxxx-/ Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht werden oder in Anspruch genommen werden, sind separat zu vergüten. Welche Steuern und sonstigen Abgaben bei Unterkünften im Ausland anfallen, richtet sich nach den jeweiligen lokalen Bestimmungen.
(2) Die im Rahmen der Buchung ausgewiesenen Kosten für die Übernachtungsmöglichkeit und etwaiger Nebenleistungen hat der Romantik Xxxx direkt mit unserem Romantik Hotel oder dem Drittanbieter der Nebenleistungen zu begleichen, soweit nichts anderes zwischen uns und dem Romantik Xxxx vereinbart wird.
(3) Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Romantik Xxxx und unserem Romantik Hotel getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an unser Romantik Hotel zu bezahlen.
(4) Unser Romantik Hotel ist berechtigt, nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen zu verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
(5) Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder durch unser Romantik Hotel via Aushang angeboten wird.
(6) Erfolgt durch den Romantik Xxxx eine vereinbarte Anzahlung trotz unserer Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so sind wir, soweit wir selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Romantik Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Romantik Xxxx zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 2.2.5 dieser Bedingungen zu fordern.
Preise und Zahlung. 5.1. Sofern in der BESTELLUNG nicht anders vereinbart, sind alle vereinbarten Preise Festpreise und bleiben bis zum Ablauf des VERTRAGS unverändert; sie umfassen Verpackungs- und Frachtkosten sowie Steuern und Abgaben ohne Mehrwertsteuer. Preisanpassungen aufgrund einer Änderung der Rohstoffpreise sind zulässig, sofern dies in der BESTELLUNG entsprechend vorgesehen ist.
5.2. Mehrwertsteuer (MwSt.), Umsatzsteuer und andere Steuern sowie Verpackungs- und Frachtkosten sind auf der Rechnung separat auszuweisen.
5.3. Wurde der Preis nicht endgültig und eindeutig vereinbart, ist OERLIKON METCO berechtigt, den LIEFERUMFANG ganz oder teilweise zurückzugeben.
5.4. Sofern nicht anderweitig vereinbart, ist der Kaufpreis netto binnen einer Frist von sechzig (60) Tagen nach der Annahme des LIEFERUMFANGS und Ausstellung der Rechnung zahlbar, je nachdem, welches Ereignis später eintritt.
5.5. Leistet OERLIKON METCO Vorauszahlungen, ist der LIEFERANT auf schriftliche Anfrage OERLIKON METCOS verpflichtet, eine unwiderrufliche und auf erste Anforderung zahlbare Bankgarantie in Höhe der Vorauszahlungen vorzulegen, die von einer erstklassigen und für OERLIKON METCO akzeptablen Bank ausgestellt wurde.
5.6. Bei der verspäteten Vorlage von angeforderten Materialzertifikaten, Qualitätsdokumenten oder anderen zum LIEFERUMFANG zählenden Unterlagen ist OERLIKON METCO berechtigt, die vereinbarten Zahlungsfristen entsprechend zu verlängern.
5.7. OERLIKON METCO behält sich das Recht vor, Gegenforderungen von OERLIKON METCO oder von mit OERLIKON METCO verbundenen Unternehmen mit Beträgen zu verrechnen, die dem LIEFERANTEN geschuldet sind. Der LIEFERANT ist nur mit der vorausgehenden schriftlichen Genehmigung von OERLIKON METCO berechtigt, Ansprüche gegen OERLIKON METCO an Dritte abzutreten; OERLIKON METCO ist nicht berechtigt, diese Genehmigung ungerechtfertigt zu verweigern.
5.8. Bei Zahlung des Rechnungsbetrags binnen einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungseingang hat OERLIKON METCO Anspruch auf einen Rabatt in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrags ausschließlich der Beträge, die gemäß dem vorstehenden Abschnitt 5.2 separat auszuweisen sind.
Preise und Zahlung. 8.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer.
8.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Material- sowie Energiekosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen von bis zu 5%, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
8.3 Sollte schriftlich keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen.
8.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber.
8.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.
8.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden sämtliche bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig. Weitere Lieferungen dürfen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werden.
8.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht.
8.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Preise und Zahlung. 5.1 Unsere Preise verstehen sich inklusive Standardverpackung und zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2 Sämtliche Versendungskosten sind vom Kunden zu tragen, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Dabei sind die am Tag der Auslieferung geltenden Frachttarife, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblich.
5.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum werden 3% Skonto gewährt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Kombimandat des Kunden vor, sind wir berechtigt, fällige Beträge bereits innerhalb von 8 Tagen per Lastschrift beim Kunden einzuziehen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens drei (3) Tage vor Belastung des Xxxxxx. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG verursacht wurde.
5.5 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. und gegenüber Unternehmern pro Mahnung einen pauschalen Kostensatz in Höhe von € 1,50 sowie Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a., es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.
5.6 Wir sind gegenüber dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, d.h. dem Versand von Rechnungen als pdf- oder Textdatei, per Email etc. berechtigt. Der Kunde stimmt diesem Verfahren hiermit zu.
5.7 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rü...
Preise und Zahlung. 1. Vereinbarte Preise sind Festpreise.
2. Die vereinbarten Preise gelten im Zeitpunkt der Lieferung.
3. Sofern keine weitergehenden individuellen Preisvereinbarungen getroffen werden, verbleibt nach Auslauf einer Preisvereinbarung der zuletzt vereinbarte Preis bzw. die dort vereinbarten Konditionen gültig bis zum Ende des Ersatzteilversorgungszeitraums.
4. Die Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßem Wareneingang bzw. nach Abnahme der Leistung und nach Eingang der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Maßgeblich für Zahlungs- und Skontofristen ist bei vereinbartem Gutschriftverfahren das Eingangsdatum der Lieferung, ansonsten das spätere Eingangsdatum von Lieferung und Rechnung. Für sonstige Leistungen gilt das Abnahmedatum. Zahlungen sind nach Rechnungseingang oder Leistungsabnahme bzw. Wareneingang am 25. des der Lieferung folgenden Monats abzüglich 3% Skonto fällig oder nach besonderer Vereinbarung.
5. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin.
6. Bei fehlerhafter Lieferung ist der Besteller berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
7. Der Besteller ist berechtigt, mit seinen fälligen Gegenforderungen aufzurechnen.
8. Der Lieferant wird kein Zurückbehaltungsrecht bei Warenlieferungen, Dienst- oder Werkleistungen sowie Nutzungsrechten geltend machen.
Preise und Zahlung. Wenn der Kunde bei einem Partner bestellt, legt der Partner die Preis- und Zahlungsbedingungen des Kunden für diese Bestellung fest, und der Kunde bezahlt dem Partner den entsprechenden Betrag. Die Preis- und Zahlungsbedingungen für Bestellungen, die der Kunde direkt bei Microsoft aufgibt, werden von Microsoft festgelegt, und der Kunde zahlt den fälligen Betrag wie in diesem Abschnitt beschrieben.
Preise und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Verein- barung ab Werk oder Lager und beinhalten keine Versendungs-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben und verstehen sich ausschließlich etwaiger Lagerkosten und etwaiger Herstellungskosten für Werkzeuge. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport der Produkte, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Um- satzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ge- sondert ausgewiesen.
2. Sofern bis zum Tage der Lieferung produktions- bedingte Preiserhöhungen eintreten, ist Model ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung be- rechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
3. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Liefer- preis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang netto zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem Model über den Lieferpreis verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins- satz p.a. zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von Model bleiben unberührt.
4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung ab- weichend von Absatz 3 vor Lieferung, es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.
5. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Erfüllungswirkung tritt erst ein, wenn der jeweilige Betrag Model unwiderruflich gutgeschrieben ist. Der Besteller trägt die infolge der Bezahlung mit Wechseln oder Schecks anfallenden Kosten, insbesondere Wechsel-, Scheckspesen.
Preise und Zahlung. 5.1 Die Gebühr für die Schulungsveranstaltung entspricht dem im SAP-Schulungskatalog festgelegten Betrag zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuern.
5.2 Alle veröffentlichten Gebühren für Schulungsveranstaltungen gelten pro Schulungsteilnehmer. Für Kurse beinhalten diese Gebühren den Preis für den Unterricht, die Schulungsunterlagen und (bei Präsenzschulungen) Mittagessen bei SAP.
5.3 Parkgebühren (sofern zutreffend) sind nicht im Kurspreis inbegriffen.
5.4 Vorausgesetzt, dass das Kursmaterial vollständig abgedeckt wurde, erfolgt keine Rückerstattung des Kurspreises, weder vollständig noch teilweise, wenn der Kurs früher enden sollte, als ursprünglich geplant.
5.5 SAP bietet verschiedene Zahlungsoptionen an. Die Zahlungsmethode muss für Online-Schulungen zum Zeitpunkt des Auftrags und für Kurse zum Zeitpunkt der Anmeldung festgelegt werden.