Produktionslenkungsplan/ Prüfplanung/ Dokumentation der Prüfergebnisse Musterklauseln

Produktionslenkungsplan/ Prüfplanung/ Dokumentation der Prüfergebnisse. Der Lieferant legt in eigener Verantwortung, wenn nicht anderes vom Besteller gefordert, einen Pro- duktionslenkungsplan (PLP) und einen Prüfplan (Prüfkriterien, Prüffrequenzen, Messpunkte) fest, um die vereinbarten Ziele und Spezifikationen zu erfüllen. Diese Unterlagen sind Bestandteil der PPF- bzw. Erstbemusterungsunterlagen an den Besteller (s. Kap. 9.1) Falls anwendbar, muss auch ein PLP und ein Prüfplan für die alternativen Fertigungsrouten inkl. der alternativen Steuerungs- und Überwachungsmethoden und Arbeitsanweisungen schriftlich definiert werden. Gemäß dem festgelegten Prüfplan für die jeweilige Fremdleistung hat der Lieferant über die Ergeb- nisse der Prozessüberwachung, der Qualitätsprüfung und über die zur Beseitigung von Fehlern durchgeführten Maßnahmen systematisch auswertbare Aufzeichnungen aufgrund der wiederholten Beauftragung der Fremdleistung zu führen. Die entsprechenden Unterlagen sind auf Verlangen dem Besteller vorzulegen. Die geforderte Qualitätsnachweisdokumentation (z.B. Maßprotokoll, Abnahmeprüfzeugnis), die zu den bearbeiteten Bauteilen an den Besteller zu senden ist, ist den Bestellvorgaben zu entnehmen.
Produktionslenkungsplan/ Prüfplanung/ Dokumentation der Prüfergebnisse. Der Lieferant legt in eigener Verantwortung einen Produktionslenkungsplan (PLP) und ein Prüfkonzept fest, um die vereinbarten Ziele und Spezifikationen zu erfüllen. Er ist für die Prüfung der Metallformate gemäß der vereinbarten Spezifikationen (OFWNs) verantwortlich. Falls anwendbar, muss auch ein PLP und ein Prüfplan für die alternativen Fertigungsrouten inkl. der alternativen Steuerungs- und Überwachungsmethoden und Arbeitsanweisungen schriftlich definiert werden. Über die Ergebnisse der Qualitätsüberwachung, der Qualitätsprüfung und über die zur Beseitigung von Fehlern durchgeführten Maßnahmen hat der Lieferant systematisch auswertbare Aufzeichnungen zu führen und aufzubewahren. Das Abnahmeprüfzeugnis Typ 3.1 gem. EN 10204 zum Material (Zeugnisinhalte- s. OFWN) ist in der elektronischen Form möglichst noch vor der eigentlichen Materialanlieferung dem Besteller zur Verfügung zu stellen (E-Mail-Postfach XxxxxxxxXxxxxxxxxxx@xxxx-xxxxx.xxx).
Produktionslenkungsplan/ Prüfplanung/ Dokumentation der Prüfergebnisse. Der Lieferant legt in eigener Verantwortung einen Produktionslenkungsplan und ein Prüfplan fest, um die vereinbarten Ziele und Spezifikationen zu erfüllen. Er ist für die Prüfung der Produkte nach vereinbarten Spezifikationen verantwortlich. Über die Ergebnisse der Qualitätsüberwachung, der Qualitätsprüfung und über die zur Beseitigung von Fehlern durchgeführten Maßnahmen hat der Lieferant systematisch auswertbare Aufzeichnungen zu führen und aufzubewahren. Falls anwendbar, muss auch ein PLP und ein Prüfplan für die alternativen Fertigungsrouten inkl. der alternativen Steuerungs- und Überwachungsmethoden und Arbeitsanweisungen schriftlich definiert werden. Die Qualitätsnachweisdokumentation, die an den Besteller gelieferten Produkten beizulegen ist, ist den Bestellvorgaben zu entnehmen (s. Technische Anforderung des Bestellers).