Common use of Provisionsanspruch Clause in Contracts

Provisionsanspruch. Die Inanspruchnahme der Tätigkeit von IMMOTING Immobilien und die Anforderung der Objektunterlagen ist provisionspflichtig, sofern es zu einem Vertragsabschluss über das Objekt kommt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision entsteht auch dann, wenn ein Vertrag zu vom ursprünglichen Angebot abweichenden Konditionen geschlossen wurde, sofern eine wirtschaftliche Identität des Vertrages gegeben ist. Diese ist insbesondere bei einem abweichenden Kaufpreis gegeben, oder wenn nur ein Teil der Immobilie vom Kunden erworben wurde, oder die Immobilie mit anderen Personen gemeinsam erworben wird. Käufern/Mietern denen das Auftragsobjekt ursächlich durch den o. g. beauftragten Xxxxxxxxxxxxxxx wurde und dessen Maklerdienste in Anspruch genommen haben, sind auch nach Ablauf des Vertrages gegenüber dem Makler provisionspflichtig. Die Maklerprovision ist grundsätzlich vom Käufer zu zahlen. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit genügt. Die Provision ist verdient und fällig, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Unsere Provision ist nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Der Provisionsanspruch entsteht auch z.B. bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbauchrecht statt Kauf, wie auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Vertragsabschluss nach Ablauf unserer Maklertätigkeit erfolgt. Wir sind berechtigt, bei Abschluss des Notar- bzw. Mietvertrages anwesend zu sein. Unsere Maklerbeteiligung und die Höhe des Provisionsanspruches wird in den Kauf- bzw. Mietvertrag aufgenommen und wir erhalten eine vollständige Abschrift des Vertrages. Bei Rücktritt von Reservierungen entstehen wirtschaftliche Verluste, da die Aufwendungen erneut angestoßen werden müssen. Kommt die Beurkundung des Kaufvertrages bzw. des Vermietungsvertrages nicht zustande, so hat diejenige Partei die Kosten des Notares bzw. Maklers zu tragen, die die Beurkundung/Vertragsunterzeichnung ablehnt. Ebenfalls hat diejenige Partei, die die Vereinbarung ablehnt, an den Makler eine Pauschale in Höhe von 1% des Kaufpreises bzw. eine Nettokaltmiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

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Samples: www.immoting-immobilien.de

Provisionsanspruch. Die Inanspruchnahme der Tätigkeit von IMMOTING Immobilien und die Anforderung der Objektunterlagen ist provisionspflichtig, sofern es zu einem Vertragsabschluss über das Objekt kommtKommt aufgrund unseres Angebotsnachweises bzw. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision entsteht auch dann, wenn unserer Vermittlung ein Vertrag zu vom ursprünglichen Angebot abweichenden Konditionen geschlossen wurdezustande, sofern eine wirtschaftliche Identität des Vertrages gegeben ist. Diese ist insbesondere bei einem abweichenden Kaufpreis gegeben, oder wenn nur ein Teil der Immobilie vom Kunden erworben wurde, oder die Immobilie mit anderen Personen gemeinsam erworben wird. Käufern/Mietern denen das Auftragsobjekt ursächlich durch den o. g. beauftragten Xxxxxxxxxxxxxxx wurde und dessen Maklerdienste in Anspruch genommen haben, sind auch nach Ablauf des Vertrages gegenüber dem Makler provisionspflichtig. Die Maklerprovision ist grundsätzlich vom Käufer zu zahlen. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit genügt. Die Provision ist verdient und fällig, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Unsere Provision ist nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zu zahlenentsteht unser Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht auch z.B. bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbauchrecht statt Kauf, wie auch bei Erwerb im Wege Falle eines Ersatzgeschäftes; u.a. wenn der Zwangsversteigerung. Der Anspruch besteht Vertrag zu anderen als den ursprünglich durch uns angebotenen Bedingungen oder über ein anderes Objekt mit dem von uns nachgewiesenen Vertragspartner zustande kommt, oder wenn ein anderer als der ursprünglich geplante Vertrag geschlossen wird, auch dann, wenn das Geschäft nicht mit dem ursprünglich vorgesehenen Geschäft wirtschaftlich gleichwertig ist. Kommt infolge unbefugter Weitergabe unseres Angebotes bzw. unserer Mitteilungen ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, ist ebenfalls unser Provisionsanspruch entstanden. Wenn der Vertragsabschluss nach Ablauf unserer Maklertätigkeit erfolgtabgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts erlischt, sofern dies aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person der Partei liegenden Gründen ausgeübt wird, bleibt unser Provisionsanspruch bestehen. Wir sind berechtigtUnser Provisionsanspruch wird mit Abschluss des Hauptvertrages, bei einem Vertragsangebot mit Annahmeverpflichtungen mit Abschluss des Notar- bzwVertragsangebotes, fällig. Mietvertrages anwesend Im Falle des Vertragsabschlusses sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich Auskünfte über den wesentlichen Vertragsinhalt, der zur Berechnung des Provisionsanspruchs maßgeblich ist, zu seinerteilen. Unsere Maklerbeteiligung und die Höhe des Provisionsanspruches wird in den Kauf- bzwDie Provision ist innerhalb von 21 Tagen nach Vertragsabschluß oder 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug an uns zu zahlen. Mietvertrag aufgenommen und wir erhalten eine vollständige Abschrift des Vertrages. Bei Rücktritt von Reservierungen entstehen wirtschaftliche Verluste, da die Aufwendungen erneut angestoßen werden müssen. Kommt die Beurkundung des Kaufvertrages bzw. des Vermietungsvertrages nicht zustande, so hat diejenige Partei die Kosten des Notares bzw. Maklers zu tragen, die die Beurkundung/Vertragsunterzeichnung ablehnt. Ebenfalls hat diejenige Partei, die die Vereinbarung ablehnt, an den Makler eine Pauschale Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 15 % p.a. über dem Bundesbankdiskontzinssatz fällig. Die jeweilige Höhe des Kaufpreises bzw. eine Nettokaltmiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlenProvisionsanspruchs bestimmt sich nach den unten aufgeführten Provisionssätzen.

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Samples: www.novo-terra.de

Provisionsanspruch. Die Inanspruchnahme Mit den Angeboten auf der Tätigkeit von IMMOTING Immobilien und die Anforderung Internetseite der Objektunterlagen ist provisionspflichtig, sofern es zu einem Vertragsabschluss über Valresta werden das Objekt kommtund zugleich die Dienstleistung von Valresta angeboten, die in der Vermittlung / dem Nachweis von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss ber dieses Objekt besteht. Die Verpflichtung zur Zahlung Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Provision entsteht auch dann, wenn Vermittlung ein Vertrag zu vom ursprünglichen Angebot abweichenden Konditionen geschlossen wurde, sofern eine wirtschaftliche Identität bez glich des Vertrages gegeben ist. Diese ist insbesondere bei einem abweichenden Kaufpreis gegeben, oder wenn nur ein Teil der Immobilie vom Kunden erworben wurde, oder die Immobilie mit anderen Personen gemeinsam erworben wird. Käufern/Mietern denen das Auftragsobjekt ursächlich durch den o. g. beauftragten Xxxxxxxxxxxxxxx wurde und dessen Maklerdienste in Anspruch genommen haben, sind auch nach Ablauf des Vertrages gegenüber dem Makler provisionspflichtig. Die Maklerprovision ist grundsätzlich vom Käufer zu zahlen. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit genügt. Die Provision ist verdient und fällig, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag von Valresta benannten Objektes zustande gekommen ist. Unsere Provision ist nach Rechnungserhalt innerhalb Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag ber ein Objekt des von 14 Tagen zu zahlenuns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schlie lich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang in einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Erg nzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht auch z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbauchrecht Erbbaurecht statt Kauf, wie oder wenn das Objekt vom Konkurs- bzw. Vergleichsverwalter oder direkt von der Gl ubigerbank erworben wird. Ein Provisionsanspruch steht Valresta auch bei Erwerb dann zu, wenn im Wege der Zwangsversteigerungzeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten durch Valresta vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. Der Anspruch besteht auch dannauf Provision bleibt bestehen, wenn der Vertragsabschluss nach Ablauf unserer Maklertätigkeit erfolgtzustande gekommene Vertrag auf Grund au sender Bedingungen erlischt. Wir sind berechtigtDas Gleiche gilt, bei Abschluss wenn der Vertrag auf Grund eines R cktrittvorbehaltes des Notar- Auftraggebers aufgel st oder aus anderen in seiner Person liegenden Gr nden r ckg ngig gemacht bzw. Mietvertrages anwesend zu seinnicht erf llt wird. Unsere Maklerbeteiligung und die Höhe des Provisionsanspruches wird in den Kauf- bzw. Mietvertrag aufgenommen und wir erhalten eine vollständige Abschrift des Vertrages. Bei Rücktritt von Reservierungen entstehen wirtschaftliche Verluste, da die Aufwendungen erneut angestoßen werden müssen. Kommt die Beurkundung des Kaufvertrages bzw. des Vermietungsvertrages nicht zustandeWird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat diejenige Partei die Kosten zum Schadenersatz verp ichtet. Vertragswidriges Verhalten des Notares bzw. Maklers zu tragenAuftraggebers, die die Beurkundung/Vertragsunterzeichnung ablehnt. Ebenfalls hat diejenige Parteiwelches das m gliche Entstehen eines Provisionsanspruchs verhindert, die die Vereinbarung ablehnt, an den Makler eine Pauschale in Höhe von 1% des Kaufpreises bzw. eine Nettokaltmiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlenberechtigt Valresta insbesondere zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.

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Samples: media.immowelt.org

Provisionsanspruch. Die Inanspruchnahme der Tätigkeit von IMMOTING Immobilien und die Anforderung der Objektunterlagen ist provisionspflichtig, sofern es zu einem Vertragsabschluss über das Objekt kommt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision entsteht auch dann, wenn ein Vertrag zu vom ursprünglichen Angebot abweichenden Konditionen geschlossen wurde, sofern eine wirtschaftliche Identität des Vertrages gegeben ist. Diese ist insbesondere bei einem abweichenden Kaufpreis gegeben, oder wenn nur ein Teil der Immobilie vom Kunden erworben wurde, oder die Immobilie mit anderen Personen gemeinsam erworben wird. Käufern/Mietern denen das Auftragsobjekt ursächlich durch den o. g. beauftragten Xxxxxxxxxxxxxxx wurde und dessen Maklerdienste in Anspruch genommen haben, sind auch nach Ablauf des Vertrages gegenüber dem Makler provisionspflichtig. Die Maklerprovision ist grundsätzlich vom Käufer zu zahlen. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit genügt. Die Provision ist verdient und fälligDer Provisionsanspruch entsteht, sobald durch unsere die Vermittlung bzw. oder aufgrund unseres des Nachweises durch den Makler ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn der Makler bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Unsere Es genügt, wenn die Tätigkeit des Maklers zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision ist nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zu zahlenmit dem Abschluss des Vertrages bei Rechnungsstellung fällig. Der Provisionsanspruch entsteht auch z.z. B. bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbauchrecht statt Kauf, wie auch bei Erwerb Miete statt Kauf oder Pacht statt Kauf oder Miete statt Pacht. Die Provisionsrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Wege Angebot/Offerte festgelegten Provision. Sofern weder eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Provision im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Rechnung, unter Berücksichtigung der Zwangsversteigerunggeltenden Rechtsprechung, unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen, gemäß den Angaben des Maklers zu Höhe der Provision. Der Anspruch besteht Honoraranspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Bei Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss. Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch den Makler der Vertragsabschluss nach Ablauf unserer Maklertätigkeit Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. Die Provision ist auch dann zu zahlen, wenn einem anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt. Wir sind berechtigt, bei Abschluss des Notar- bzw. Mietvertrages anwesend zu sein. Unsere Maklerbeteiligung und die Höhe des Provisionsanspruches wird in den Kauf- bzw. Mietvertrag aufgenommen und wir erhalten eine vollständige Abschrift des Vertrages. Bei Rücktritt von Reservierungen entstehen wirtschaftliche Verluste, da die Aufwendungen erneut angestoßen werden müssen. Kommt die Beurkundung des Kaufvertrages bzw. des Vermietungsvertrages nicht zustande, so hat diejenige Partei die Kosten des Notares bzw. Maklers zu tragen, die die Beurkundung/Vertragsunterzeichnung ablehnt. Ebenfalls hat diejenige Partei, die die Vereinbarung ablehnt, Ebenso ist auch dann vom Anbieter an den Makler eine Pauschale in Höhe von 1% des Kaufpreises bzw. eine Nettokaltmiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene Person den wirksamen Vertag abschließt. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes eines Vertragspartners aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Der Makler erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer und dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).

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Samples: www.home-ex.de

Provisionsanspruch. Die Inanspruchnahme der Tätigkeit von IMMOTING Immobilien und die Anforderung der Objektunterlagen ist provisionspflichtig, sofern es zu einem Vertragsabschluss über das Objekt kommt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision entsteht auch dann, wenn ein Vertrag zu vom ursprünglichen Angebot abweichenden Konditionen geschlossen wurde, sofern eine wirtschaftliche Identität des Vertrages gegeben ist. Diese ist insbesondere bei einem abweichenden Kaufpreis gegeben, oder wenn nur ein Teil der Immobilie vom Kunden erworben wurde, oder die Immobilie mit anderen Personen gemeinsam erworben wird. Käufern/Mietern denen das Auftragsobjekt ursächlich durch den o. g. beauftragten Xxxxxxxxxxxxxxx wurde und dessen Maklerdienste in Anspruch genommen haben, sind auch nach Ablauf des Vertrages gegenüber dem Makler provisionspflichtig. Die Maklerprovision ist grundsätzlich vom Käufer zu zahlen. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit genügt. Die Provision ist verdient und fälligDer Provisionsanspruch entsteht, sobald durch unsere die Vermittlung bzw. oder aufgrund unseres Nachweises des Nachweises, durch den Makler ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn der Makler bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Unsere Es genügt, wenn die Tätigkeit des Maklers zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bei Rechnungsstellung fällig. Die vom Interessenten bei Abschluss eines Hauptvertrages zu zahlende Provision richtet sich nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zu zahlenden Angaben im jeweiligen Exposé, sofern keine separate Provisionsvereinbarung getroffen wurde. Sie beträgt den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Interessenten, die dem Anbieter oder einem Dritten zugutekommen. Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages, auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch z.B. bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbauchrecht statt Kauf, wie auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch besteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch den Makler der Vertragsabschluss nach Ablauf unserer Maklertätigkeit Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Wir sind berechtigtDies gilt auch, bei wenn ein Vertrag über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. Als Abschluss des Notar- bzweines Hauptvertrages gilt es auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschafts- rechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Mietvertrages anwesend zu seinDer Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Unsere Maklerbeteiligung und die Höhe des Provisionsanspruches wird Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes eines Vertragspartners aufgelöst oder aus anderen, in den Kauf- bzwseiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Mietvertrag aufgenommen und wir erhalten eine vollständige Abschrift des Vertrages. Bei Rücktritt von Reservierungen entstehen wirtschaftliche Verluste, da die Aufwendungen erneut angestoßen werden müssen. Kommt die Beurkundung des Kaufvertrages bzw. des Vermietungsvertrages nicht zustandeWird der Vertrag erfolgreich angefochten, so hat diejenige Partei die Kosten des Notares bzwist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Maklers zu tragenDer Anspruch auf Provision bleibt bestehen, die die Beurkundung/Vertragsunterzeichnung ablehntwenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Ebenfalls hat diejenige ParteiDas gleiche gilt, die die Vereinbarung ablehntwenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes eines Vertragspartners aufgelöst oder aus anderen, an in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Makler eine Pauschale in Höhe von 1% des Kaufpreises bzw. eine Nettokaltmiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlenAnfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

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Samples: gethomely.de