Zahlungsaufforderung. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach d) und e) mit dem Fristablauf verbunden sind.
Zahlungsaufforderung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen eine Zahlungsfrist einräumen. Das geschieht in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) und auf Ihre Kosten. Diese Zahlungsfrist muss min- destens zwei Wochen betragen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Infor- mationen enthält: – die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach § 9 C Absatz 4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Zahlungsaufforderung. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann die AUXILIA dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestim- mung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitra- ges, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen an- gibt, die nach den Abs. 4 und 5 mit dem Fristablauf verbunden sind.
Zahlungsaufforderung. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir die rückständigen Beträge des Beitrages, Zinsen und Kos- ten im Einzelnen beziffern und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungs- freiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisen.
Zahlungsaufforderung. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versi- cherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Text- form eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wo- chen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach Absätzen 4 und 5 mit dem Fristablauf verbunden sind.
Zahlungsaufforderung. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann die DMB Rechtsschutz dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Fristsetzung ist nur wirksam, wenn die DMB Rechtsschutz darin die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach Abs. 4 und 5 mit dem Fristablauf verbunden sind.
Zahlungsaufforderung. Soweit Sie zur Zahlung der Zuzahlung verpflichtet sind, fordern wir Sie hiermit auf, am Tag der Entlassung den Zuzahlungsbetrag in der Stationären Patientenaufnahme in bar oder per EC- Karte zu entrichten. Öffnungszeiten der Stationären Patientenaufnahme: Montag - Donnerstag: 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr Xxxxxxx: 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Zahlungsaufforderung. Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung/kein SE- PA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Abgaben erteilt haben, werden gebeten, die Abgaben 2023 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu entrichten. Fälligkeiten für Quartalszahler sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 Fälligkeit für Jahreszahler ist der 01.07.2023 Zu spät überwiesene Zahlungen werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet. Gegen die Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach die- ser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der er- füllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza zu erheben. Bei schriftli- cher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist. Der Widerspruch hat keine auf- schiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung des geforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben.
Zahlungsaufforderung. Soweit Sie zur Zahlung der Zuzahlung verpflichtet sind, fordern wir Sie hiermit auf, am Tag der Entlassung den Zuzahlungsbetrag in der Stationären Patientenaufnahme in bar oder per EC- Karte zu entrichten.
Zahlungsaufforderung. Die unter §1 beschriebene Inverzugsetzung erfolgt entweder durch Zustellung eines Schriftstücks durch einen Gerichtsvollzieher oder durch einen bei der Post eingeschriebenen Brief. Sie beinhaltet die Aufforderung zur Zahlung der Prämie, bzw. des Beitrags, innerhalb einer darin bestimmten Frist. Diese Frist muss mindestens fünfzehn Tage betragen, berechnet ab dem Tage nach der Zustellung oder der Aufgabe des eingeschriebenen Briefes bei der Post. Die Inverzugsetzung beinhaltet den Fälligkeitstermin der Prämie, bzw. des Beitrags, sowie die Folgen bei Nichtzahlung innerhalb der gesetzten Frist. §3. Beginn der Aussetzung des Versicherungsschutzes oder der Kündigung des Versicherungsvertrags Die Aussetzung oder die Kündigung beginnt erst nach einer Frist von mindestens fünfzehn Tagen, berechnet ab dem Tage nach der Zustellung oder der Aufgabe des eingeschriebenen Briefes bei der Post. Wurde der Versicherungsschutz ausgesetzt, dann bewirkt die Zahlung der fälligen Prämien oder Beiträge durch den Gesellschafter, plus eventuelle Verzugszinsen, das Ende der Aussetzung. Der Versicherer kann während der Aussetzung des Versicherungsschutzes den Versicherungsvertrag kündigen, wenn er sich dies in der Inverzugsetzung ausbedingt hat. In diesem Fall tritt die Kündigung nach Verstreichen einer Frist von mindestens fünfzehn Tagen ab dem ersten Tag der Aussetzung in Kraft. Hat sich der Versicherer das Recht den Versicherungsvertrag zu kündigen in der Inverzugsetzung nicht ausbedingt, dann kann eine Kündigung erst mit einer neuen Inverzugsetzung gemäß §2 oben erfolgen. §4. Wirkung der Aussetzung in Bezug auf die noch fällig werdenden Prämien oder Beiträge Die Aussetzung des Versicherungsschutzes beeinträchtigt nicht das Recht des Versicherers, die später fällig werdenden Prämien, bzw. Beiträge, zu fordern, unter der Bedingung jedoch, der Gesellschafter wurde gemäß §2 oben in Verzug gesetzt. In diesem Fall erinnert die Inverzugsetzung an die Aussetzung des Versicherungs- schutzes. Das Recht des Versicherers beschränkt sich jedoch auf die Prämien oder Beiträge von zwei aufeinanderfolgenden Jahren.