Provisionsanspruch. a) Dem Handelsvertreter steht ein Provisionsanspruch für jeden von ihm gebrachten Auftrag zu. Ausgenommen sind Reparaturteile. Provisionsansprüche entstehen nur nach Maßgabe der auf die abgeschlossenen Geschäfte tatsächlich eingehenden Zahlungen. Aufträge, die der Geschäftsherr aus welchen Gründen auch immer, ablehnt, die storniert werden oder in Folge von Betriebseinstellung, Brandschaden, Arbeitsüberlastung, Materialmangel und ähnliches nicht ausführbar bzw. nicht wirksam zustande gekommen sind oder später aufgehoben werden, der Kunde die Waren nicht annimmt oder nicht vollständig bezahlt, sind nicht prüfungspflichtig bzw. fällt diese nachträglich weg. Bei Aufträgen die nur teilweise zur Auslieferung gelangen, entsteht ein Provisionsanspruch nur hinsichtlich des zur Auslieferung gelangenden Auftragsteiles und zwar nach Maßgabe der eingelangten Zahlungen. Ausdrücklich behält sich der Geschäftsherr überdies vor, dass vom Handelsvertreter vermittelte Aufträge aus Gründen, die beim Besteller liegen (z.B. mangelnde Bonität etc.), nicht anzunehmen. Für diesen Fall entsteht ebenfalls keine Provisionspflicht. Sollte der Kunde nur eine Teilzahlung leisten, die vollständige Bezahlung aber nicht von ihm zu erlangen sein, behält sich der Geschäftsherr das Recht zum Vertragsrücktritt vor. Auch in diesem Fall entsteht keinerlei Provisionsanspruch. Sollte einer der oben angeführten Fälle eintreten, wird der Geschäftsherr den Handelsvertreter davon informieren und ihm mitteilen, wann der entsprechende Provisionsteil von der nächsten Provisionsauszahlung oder von der erlegten Sicherstellung in Abzug gebracht wird. Die Höhe der Provisionssätze werden in einer gesonderten Provisionsvereinbarung geregelt (Anlage 1). Dem Geschäftsherrn ist das Recht vorbehalten, diese Provisionsvereinbarung jederzeit abzu- ändern. Eine Änderung erfolgt schriftlich. b) Auszahlung: Über die Provisionsansprüche ohne Mehrwertsteuer wird der Geschäftsherr den Handelsvertreter monatlich im Zuge einer Mitteilung informieren. Zusätzlich zum Provisionsanspruch erhält der Handelsvertreter die gesetzliche Umsatzsteuer in der Höhe von derzeit 20 % wenn entweder − der Handelsvertreter von seinem Finanzamt eine Bestätigung nach Abgabe eines Antrages auf Regelbesteuerung nach § 6 Abs. 3 UstG 1994 dem Geschäftsherrn vorlegt oder − der Handelsvertreter aufgrund der Mitteilung des Geschäftsherrn eine ordnungsgemäße und von ihm unterschriebene Rechnung mit Umsatzsteuerausweis nach § 11 UStG legt. Der Handelsvertreter nimmt zur Kenntnis, dass er für die Entrichtung der Umsatzsteuer sowie für die Erfüllung seiner übrigen steuerlichen Verpflichtung als selbständiger Handelsvertreter selbst Sorge zu tragen hat. Für die Dauer des aufrechten Vertragsverhältnisses wird dem Handelsvertreter die Provision mit der Lieferung der Ware an den Kunden gut gebracht. Die schriftliche Abrechnung und die Auszahlung des Guthabens des Handelsvertreters wird jeweils bis zum 15. des folgenden Kalendermonats vorgenommen. Sollte der Handelsvertreter, aufgrund der Mitteilung des Geschäftsherrn, eine ordnungsgemäße und von ihm unterschriebene Rechnung mit Umsatzsteuerausweis nach § 11 UStG vorlegen, wird ihm der Geschäftsherr binnen 3 Tagen nach Rechnungslegung die zustehende Umsatzsteuer ausbezahlen. Sollte einer der in Punkt 5. a) beschriebenen Fälle eintreten, wird der entsprechende Provisionsanteil bei der nächsten Abrechnung vom Provisionsguthaben oder der erlegten Sicherung, nach erfolgter Verständigung in Abzug gebracht. c) Sicherung des Rückerstattungsanspruches: Zur Sicherung des Rückerstattungsanspruches wird vom Provisionsguthaben des Handelsvertreters ein monatlicher Anteil von 5 % einbehalten, bis ein Betrag in der Höhe von € 5.100 erreicht ist. Der Handelsvertreter hat die Möglichkeit, den Kautionsbetrag oder einen Teil des Kautionsbetrages bar auf sein Kautionskonto einzuzahlen. Die Kaution wird zum Eckzinssatz verzinst und wird am Jahresende gutgeschrieben. Wird das Provisionskonto des Handelsvertreters debitorisch geführt, kann auch eine höhere Rücklage erfolgen. Die Kaution wird 18 Monate nach seinem Ausscheiden abgerechnet. Sie ist fällig, sobald über die Abrechnung Einigkeit hergestellt ist.
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Samples: Handelsvertretervertrag
Provisionsanspruch. a(1) Dem Handelsvertreter steht Die generelle Nutzung der Plattform inklusive der Erstellung einer unbegrenzten Anzahl an Inseraten oder Suchaufträgen erfolgt unentgeltlich.
(2) 1Die Nutzer verpflichten sich zur Zahlung einer Provision (auch „Nutzungsgebühr“) an beyourmakler, sofern ein Provisionsanspruch für jeden von ihm gebrachten Auftrag zu. Ausgenommen sind Reparaturteile. Provisionsansprüche entstehen nur nach Maßgabe Hauptvertrag zwischen Nutzern der auf die abgeschlossenen Geschäfte tatsächlich eingehenden Zahlungen. Aufträge, die der Geschäftsherr aus welchen Gründen auch immer, ablehnt, die storniert werden oder in Folge von Betriebseinstellung, Brandschaden, Arbeitsüberlastung, Materialmangel und ähnliches nicht ausführbar Plattform bezüglich einer dort angebotenen Immobilie bzw. nicht wirksam eines dort angebotenen Kaufgegenstandes zustande gekommen sind ist. 2 Dasselbe gilt für den Fall, dass nicht die Nutzer selbst, sondern eine von den Nutzern benannte oder später aufgehoben werden, der Kunde die Waren nicht annimmt oder nicht vollständig bezahlt, sind nicht prüfungspflichtig mit ihnen in Verbindung stehenden bzw. fällt diese nachträglich wegmit diesen (ggf. Bei Aufträgen die nur teilweise zur Auslieferung gelangen, entsteht ein Provisionsanspruch nur hinsichtlich des zur Auslieferung gelangenden Auftragsteiles und zwar nach Maßgabe der eingelangten Zahlungen. Ausdrücklich behält sich der Geschäftsherr überdies vor, dass vom Handelsvertreter vermittelte Aufträge aus Gründen, die beim Besteller liegen mittelbar) verbundene Gesellschaft (z.B. mangelnde Bonität etcim Falle der Gründung einer erst noch erfolgenden Gründung einer Gesellschaft für den Ankauf) oder Person Partei des Hauptvertrages über den Kaufgegenstand wird. 3Für die Entstehung des Provisionsanspruchs genügt die Mitursächlichkeit der Tätigkeit von beyourmakler für den Abschluss des Hauptvertrages. 4Von einem mitursächlichen Handeln ist bereits dann auszugehen, wenn dem Hauptvertrag ein von beyourmakler bereitgestelltes potenzielles Match oder tatsächliches Match im Sinne von Ziffer 5 Absatz 3 zwischen den beteiligten Nutzern vorangegangen ist.), nicht anzunehmen. Für diesen Fall entsteht ebenfalls keine Provisionspflicht. Sollte
(3) 1Schuldner der Kunde nur eine Teilzahlung leistenProvision sind grundsätzlich die Nutzer, die vollständige Bezahlung aber als Interessenten die Plattform nutzen, d.h. diejenigen Nutzer, die den Kaufgegenstand selbst erwerben oder im Lager des Käufers, Erbbaupächters, Mieters, Pächters, etc. des Kaufgegenstands im Sinne des Hauptvertrags stehen. 2Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Nutzer entsprechend Absatz 2 Satz 1 dieser Ziffer 8 nicht von ihm zu erlangen sein, behält sich der Geschäftsherr das Recht zum Vertragsrücktritt vor. Auch in diesem Fall entsteht keinerlei Provisionsanspruch. Sollte einer der oben angeführten Fälle eintreten, wird der Geschäftsherr den Handelsvertreter davon informieren und ihm mitteilen, wann der entsprechende Provisionsteil von der nächsten Provisionsauszahlung oder von der erlegten Sicherstellung in Abzug gebracht wird. Die selbst Partei des Hauptvertrags werden.
(4) 1Die Höhe der Provisionssätze werden nach Absatz 2 dieser Ziffer 8 zu zahlenden Provision beträgt, vorbehaltlich von beyourmakler eingeräumter Rabatte oder Boni, 0,25 % einschließlich anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. 2Als Grundlage der Berechnung der Provision dient jeweils der von den Käufern, Erwerbern, Erbbaupächtern, Mietern, Pächtern o.ä. zu erbringende Gegenleistung (d.h. insbesondere der Kaufpreis einschließlich etwaig übernommener Verbindlichkeiten (z.B. Kreditforderungen) im Falle eines Asset Deals, der in einer gesonderten Provisionsvereinbarung geregelt (Anlage 1der Vertragsbilanz angesetzte Wert des Grundbesitzes im Falle eines Share Deals oder der kumulierte Wert der zu erbringenden Entgeltzahlungen während der Laufzeit des Hauptvertrags im Falle eines Dauerschuldverhältnisses). Dem Geschäftsherrn ist das Recht vorbehalten, diese Provisionsvereinbarung jederzeit abzu- ändern. Eine Änderung erfolgt schriftlich.
b(5) Auszahlung: Über die Provisionsansprüche ohne Mehrwertsteuer 1Der Provisionsanspruch ist verdient und wird der Geschäftsherr den Handelsvertreter monatlich im Zuge einer Mitteilung informierenfällig mit Abschluss des Hauptvertrags. Zusätzlich zum Provisionsanspruch erhält der Handelsvertreter die gesetzliche Umsatzsteuer in der Höhe 2Die Provision ist zahlbar innerhalb von derzeit 20 % wenn entweder − der Handelsvertreter von seinem Finanzamt eine Bestätigung nach Abgabe eines Antrages auf Regelbesteuerung nach § 6 Abs. 3 UstG 1994 dem Geschäftsherrn vorlegt oder − der Handelsvertreter aufgrund der Mitteilung des Geschäftsherrn eine ordnungsgemäße und von ihm unterschriebene Rechnung mit Umsatzsteuerausweis nach § 11 UStG legt. Der Handelsvertreter nimmt zur Kenntnis, dass er für die Entrichtung der Umsatzsteuer sowie für die Erfüllung seiner übrigen steuerlichen Verpflichtung als selbständiger Handelsvertreter selbst Sorge zu tragen hat. Für die Dauer des aufrechten Vertragsverhältnisses wird dem Handelsvertreter die Provision mit der Lieferung der Ware an den Kunden gut gebracht. Die schriftliche Abrechnung und die Auszahlung des Guthabens des Handelsvertreters wird jeweils bis zum 15. des folgenden Kalendermonats vorgenommen. Sollte der Handelsvertreter, aufgrund der Mitteilung des Geschäftsherrn, eine ordnungsgemäße und von ihm unterschriebene Rechnung mit Umsatzsteuerausweis nach § 11 UStG vorlegen, wird ihm der Geschäftsherr binnen 3 vierzehn Tagen nach Rechnungslegung die zustehende Umsatzsteuer ausbezahlen. Sollte einer der in Punkt 5. a) beschriebenen Fälle eintreten, wird der entsprechende Provisionsanteil bei der nächsten Abrechnung vom Provisionsguthaben oder der erlegten Sicherung, nach erfolgter Verständigung in Abzug gebrachtohne jeden Abzug.
c(6) Sicherung Nachträglich nach Abschluss des Rückerstattungsanspruches: Zur Sicherung Hauptvertrages eintretende Umstände wie die Ausübung von Vorkaufs-, Rücktritts, oder Kündigungsrechten, der Eintritt von auflösenden Bedingungen, sowie sonstige Umstände, die zur nachträglichen Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit des Rückerstattungsanspruches wird vom Provisionsguthaben Hauptvertrags führen, haben auf den Provisionsanspruch von xxxxxxxxxxxx keinen Einfluss, soweit beyourmakler diese nicht schuldhaft verursacht hat.
(7) Die Provision fällt stets zu gleichen Teilen auf Seiten des Handelsvertreters ein monatlicher Anteil von 5 % einbehalten, bis ein Betrag in der Höhe von € 5.100 erreicht istKäufers und des Verkäufers an. Der Handelsvertreter hat Im Einzelfall kann die Möglichkeit, den Kautionsbetrag Provision durch beyourmakler auf Käuferseite reduziert werden oder einen Teil des Kautionsbetrages bar auf sein Kautionskonto einzuzahlen. Die Kaution wird zum Eckzinssatz verzinst und wird am Jahresende gutgeschrieben. Wird das Provisionskonto des Handelsvertreters debitorisch geführt, kann auch eine höhere Rücklage erfolgen. Die Kaution wird 18 Monate nach seinem Ausscheiden abgerechnet. Sie ist fällig, sobald über die Abrechnung Einigkeit hergestellt istganz entfallen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Provisionsanspruch. a) Dem Handelsvertreter steht Entstehung Provisionshöhe Provisionsfälligkeit Provisionsanspruch bei wirtschaftlich vergleich- baren Hauptverträgen Tatsachenbestätigung § 328 BGB Vereinbarung des Provisionshaupt- anspruchs im Hauptvertrag durch einen berechtigenden Vertrag zu Gunsten Dritter
7.1. Der Provisionsanspruch der Dipl.-Ökonom Rudnick GmbH entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises ein Provisionsanspruch für jeden von ihm gebrachten Auftrag zu. Ausgenommen sind Reparaturteile. Provisionsansprüche entstehen nur nach Maßgabe der auf die abgeschlossenen Geschäfte tatsächlich eingehenden Zahlungen. Aufträge, die der Geschäftsherr aus welchen Gründen auch immer, ablehnt, die storniert werden oder in Folge von Betriebseinstellung, Brandschaden, Arbeitsüberlastung, Materialmangel und ähnliches nicht ausführbar bzw. nicht wirksam Hauptvertrag zustande gekommen sind oder später aufgehoben werden, der Kunde die Waren nicht annimmt oder nicht vollständig bezahlt, sind nicht prüfungspflichtig bzw. fällt diese nachträglich weg. Bei Aufträgen die nur teilweise zur Auslieferung gelangen, entsteht ein Provisionsanspruch nur hinsichtlich des zur Auslieferung gelangenden Auftragsteiles und zwar nach Maßgabe der eingelangten Zahlungen. Ausdrücklich behält sich der Geschäftsherr überdies vor, dass vom Handelsvertreter vermittelte Aufträge aus Gründen, die beim Besteller liegen (z.B. mangelnde Bonität etc.), nicht anzunehmenkommt. Für diesen Fall entsteht ebenfalls keine Provisionspflicht. Sollte die Entstehung des Anspruchs ist die Mitursächlichkeit der Kunde nur eine Teilzahlung leisten, die vollständige Bezahlung aber nicht von ihm zu erlangen sein, behält sich Dienstleistung der Geschäftsherr das Recht zum Vertragsrücktritt vor. Auch in diesem Fall entsteht keinerlei Provisionsanspruch. Sollte einer der oben angeführten Fälle eintreten, wird der Geschäftsherr den Handelsvertreter davon informieren und ihm mitteilen, wann der entsprechende Provisionsteil von der nächsten Provisionsauszahlung oder von der erlegten Sicherstellung in Abzug gebracht wirdDipl.-Ökonom Rudnick GmbH am Abschluss des Hauptvertrages ausreichend.
7.2. Die Höhe der Provisionssätze werden Provision berechnet sich aufgrund der abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder, - ist zwischen den Parteien über die Provision nichts vereinbart -, nach der angebotenen oder in einer gesonderten Provisionsvereinbarung geregelt der Offerte ausgewiesenen Provision (Anlage 1Courtage). Dem Geschäftsherrn ist das Recht vorbehaltenIst die Provision nirgends bezeichnet, diese Provisionsvereinbarung jederzeit abzu- ändernso beträgt die Provision bei Kauf stets 5,95 % des Wertes des Hauptvertrages (z. B. des Kaufpreises der Immobilie) inkl. Eine Änderung erfolgt schriftlichgesetzlicher Mehrwertsteuer, bei gewerblicher Miete oder Pacht 3,47 Monatsnettomieten inklusive Mehrwertsteuer. Werden wir von Xxxxxxxxxxxx beauftragt, eine bislang nicht in unserem Auftragsbestand befindliche Mietimmobilie nachzuweisen oder zu vermitteln, dann beträgt unsere Courtage 2,38 Monatsnettokaltmieten inklusive Mehrwertsteuer.
b7.3. Der Anspruch der Dipl.-Ökonom Rudnick GmbH auf Zahlung der Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist sofort nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zu zahlen.
7.4. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Dipl.-Ökonom Rudnick GmbH der Abschluss des Hauptvertrages zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag erreicht wird. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts aufgelöst wird oder aus anderen, in der Person des Vertragspartners liegenden Gründen rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird.
7.5. Die Dipl.-Ökonom Rudnick GmbH erbringt ihre Leistung zur Vermittlung und zum Nachweis unter der Gegenleistung des Auftraggebers, eine Tatsachenbestätigung darüber abzugeben, ob ihm von anderer Seite das Objekt unterbreitet wurde oder bereits darüber Verhandlungen geführt wurden. Das Muster dieser Nachweisbestätigung findet sich unter Xxxxxx 15.
7.6. Die Dipl.-Ökonom Rudnick GmbH entfaltet ihre Tätigkeit unter der Maßgabe, dass der Provisionsanspruch zu Gunsten der Dipl.-Ökonom Rudnick GmbH in dem Hauptvertrag (z.B. dem später abzuschließenden notariellen Kaufvertrag über die Immobilie) Auszahlung: Über zwischen den Parteien des Hauptvertrages als echter, berechtigender Vertrag zu Gunsten Dritter gemäß § 328 BGB vereinbart wird. Dies bedeutet, dass die Provisionsansprüche ohne Mehrwertsteuer wird Dipl.-Ökonom Rudnick GmbH einen eigenen Anspruch aus dem Hauptvertrag, gerichtet auf Zahlung der Geschäftsherr Provision, gegen den Handelsvertreter monatlich Provisionspflichtigen hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einer solchen Vereinbarung im Zuge einer Mitteilung informieren. Zusätzlich zum Provisionsanspruch erhält der Handelsvertreter die gesetzliche Umsatzsteuer in der Höhe von derzeit 20 % wenn entweder − der Handelsvertreter von seinem Finanzamt eine Bestätigung nach Abgabe eines Antrages auf Regelbesteuerung nach § 6 Abs. 3 UstG 1994 dem Geschäftsherrn vorlegt oder − der Handelsvertreter aufgrund der Mitteilung des Geschäftsherrn eine ordnungsgemäße und von ihm unterschriebene Rechnung mit Umsatzsteuerausweis nach § 11 UStG legt. Der Handelsvertreter nimmt zur Kenntnis, dass er für die Entrichtung der Umsatzsteuer sowie für die Erfüllung seiner übrigen steuerlichen Verpflichtung als selbständiger Handelsvertreter selbst Sorge zu tragen hat. Für die Dauer des aufrechten Vertragsverhältnisses wird dem Handelsvertreter die Provision mit der Lieferung der Ware an den Kunden gut gebracht. Die schriftliche Abrechnung und die Auszahlung des Guthabens des Handelsvertreters wird jeweils bis zum 15. des folgenden Kalendermonats vorgenommen. Sollte der Handelsvertreter, aufgrund der Mitteilung des Geschäftsherrn, eine ordnungsgemäße und von ihm unterschriebene Rechnung mit Umsatzsteuerausweis nach § 11 UStG vorlegen, wird ihm der Geschäftsherr binnen 3 Tagen nach Rechnungslegung die zustehende Umsatzsteuer ausbezahlen. Sollte einer der in Punkt 5. a) beschriebenen Fälle eintreten, wird der entsprechende Provisionsanteil bei der nächsten Abrechnung vom Provisionsguthaben oder der erlegten Sicherung, nach erfolgter Verständigung in Abzug gebrachtHauptvertrag zuzustimmen.
c) Sicherung des Rückerstattungsanspruches: Zur Sicherung des Rückerstattungsanspruches wird vom Provisionsguthaben des Handelsvertreters ein monatlicher Anteil von 5 % einbehalten, bis ein Betrag in der Höhe von € 5.100 erreicht ist. Der Handelsvertreter hat die Möglichkeit, den Kautionsbetrag oder einen Teil des Kautionsbetrages bar auf sein Kautionskonto einzuzahlen. Die Kaution wird zum Eckzinssatz verzinst und wird am Jahresende gutgeschrieben. Wird das Provisionskonto des Handelsvertreters debitorisch geführt, kann auch eine höhere Rücklage erfolgen. Die Kaution wird 18 Monate nach seinem Ausscheiden abgerechnet. Sie ist fällig, sobald über die Abrechnung Einigkeit hergestellt ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Maklertätigkeiten
Provisionsanspruch. a) Dem Handelsvertreter steht ein Der Provisionsanspruch für jeden von ihm gebrachten Auftrag zuim Sinne des § 652 Abs. Ausgenommen sind Reparaturteile1 BGB wird mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis- /Vermittlungstätigkeit beruht. Provisionsansprüche entstehen nur nach Maßgabe Der Kunde ist verpflichtet, DEN Immobilien unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der auf die abgeschlossenen Geschäfte tatsächlich eingehenden Zahlungen. Aufträge, die der Geschäftsherr aus welchen Gründen auch immer, ablehnt, die storniert werden oder in Folge von Betriebseinstellung, Brandschaden, Arbeitsüberlastung, Materialmangel und ähnliches nicht ausführbar bzw. nicht wirksam Hauptvertrag zustande gekommen sind oder später aufgehoben werden, der Kunde die Waren ist. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht annimmt oder nicht vollständig bezahlt, sind nicht prüfungspflichtig bzw. fällt diese nachträglich weg. Bei Aufträgen die nur teilweise zur Auslieferung gelangen, entsteht ein Provisionsanspruch nur hinsichtlich des zur Auslieferung gelangenden Auftragsteiles und zwar nach Maßgabe der eingelangten Zahlungen. Ausdrücklich behält sich der Geschäftsherr überdies vordadurch berührt, dass vom Handelsvertreter vermittelte Aufträge aus Gründen, die beim Besteller liegen (z.B. mangelnde Bonität etc.), der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht anzunehmen. Für diesen Fall entsteht ebenfalls keine Provisionspflicht. Sollte der Kunde nur eine Teilzahlung leisten, die vollständige Bezahlung aber nicht von ihm zu erlangen sein, behält sich der Geschäftsherr das Recht zum Vertragsrücktritt vor. Auch in diesem Fall entsteht keinerlei Provisionsanspruch. Sollte einer der oben angeführten Fälle eintreten, wird der Geschäftsherr den Handelsvertreter davon informieren und ihm mitteilen, wann der entsprechende Provisionsteil von der nächsten Provisionsauszahlung oder von der erlegten Sicherstellung in Abzug gebracht wird. Die Höhe der Provisionssätze werden in einer gesonderten Provisionsvereinbarung geregelt (Anlage 1). Dem Geschäftsherrn ist das Recht vorbehalten, diese Provisionsvereinbarung jederzeit abzu- ändern. Eine Änderung erfolgt schriftlich.
b) Auszahlung: Über die Provisionsansprüche ohne Mehrwertsteuer wird der Geschäftsherr den Handelsvertreter monatlich im Zuge einer Mitteilung informieren. Zusätzlich zum Provisionsanspruch erhält der Handelsvertreter die gesetzliche Umsatzsteuer in der Höhe von derzeit 20 % wenn entweder − der Handelsvertreter von seinem Finanzamt eine Bestätigung nach Abgabe eines Antrages auf Regelbesteuerung nach § 6 Abs. 3 UstG 1994 dem Geschäftsherrn vorlegt oder − der Handelsvertreter aufgrund der Mitteilung des Geschäftsherrn eine ordnungsgemäße und von ihm unterschriebene Rechnung mit Umsatzsteuerausweis nach § 11 UStG legt. Der Handelsvertreter nimmt zur Kenntnis, dass er für die Entrichtung der Umsatzsteuer sowie für die Erfüllung seiner übrigen steuerlichen Verpflichtung als selbständiger Handelsvertreter selbst Sorge zu tragen hat. Für die Dauer des aufrechten Vertragsverhältnisses wird dem Handelsvertreter die Provision mit der Lieferung der Ware an den Kunden gut gebracht. Die schriftliche Abrechnung und die Auszahlung des Guthabens des Handelsvertreters wird jeweils bis zum 15. des folgenden Kalendermonats vorgenommen. Sollte der Handelsvertreter, aufgrund der Mitteilung des Geschäftsherrn, eine ordnungsgemäße und von ihm unterschriebene Rechnung mit Umsatzsteuerausweis nach § 11 UStG vorlegen, wird ihm der Geschäftsherr binnen 3 Tagen nach Rechnungslegung die zustehende Umsatzsteuer ausbezahlen. Sollte einer der in Punkt 5. a) beschriebenen Fälle eintreten, wird der entsprechende Provisionsanteil bei der nächsten Abrechnung vom Provisionsguthaben oder der erlegten Sicherung, nach erfolgter Verständigung in Abzug gebracht.
c) Sicherung des Rückerstattungsanspruches: Zur Sicherung des Rückerstattungsanspruches wird vom Provisionsguthaben des Handelsvertreters ein monatlicher Anteil von 5 % einbehalten, bis ein Betrag in der Höhe von € 5.100 erreicht eingetreten ist. Der Handelsvertreter Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsansprüche gegenüber Provisionsforderung der DEN Immobilien nur in den Fällen geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind. Kommt durch Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit der DEN Immobilien statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Sollten weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen (sog. Folgegeschäft) hat die MöglichkeitDEN Immobilien einen Provisionsanspruch gegen den Kunden, den Kautionsbetrag oder einen Teil des Kautionsbetrages bar auf sein Kautionskonto einzuzahlensofern ein zeitlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem ersten von DEN Immobilien vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag besteht. Die Kaution wird zum Eckzinssatz verzinst Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit der DEN Immobilien erfolgt auf Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen auskunftsbefugten Personen erteilten Auskünfte und wird am Jahresende gutgeschriebenInformationen. Wird das Provisionskonto des Handelsvertreters debitorisch geführt, kann auch eine höhere Rücklage erfolgenHierfür übernimmt DEN Immobilien keine Haftung. Die Kaution wird 18 Monate nach seinem Ausscheiden abgerechnet. Sie ist fällig, sobald über die Abrechnung Einigkeit hergestellt istIrrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
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Samples: Maklervertrag