Prüfung der TE/EWE auf Vollständigkeit. Die erfassten TE/EWE werden auf Vollständigkeit geprüft. Die Prüfung erfolgt gemäß den in der Anlage 11 des Datenstellenvertrages (Prüfkatalog für Teilnahme- und Einwilligungserklä- rungen) beschriebenen Regeln.
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