Prüfung und Einwendungen bei Depotmitteilungen der USB. Der Anleger hat Depotauszüge, Depotabrechnungen, Erträgnisaufstellungen, Steuerbescheini- gungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen und Überwei- sungen sowie sonstige Mitteilungen der USB („Depotmitteilungen“) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu er- heben.
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Prüfung und Einwendungen bei Depotmitteilungen der USB. Der Anleger hat Depotauszüge, Depotabrechnungen, Erträgnisaufstellungen, Steuerbescheini- gungenSteuer- bescheinigungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen und Überwei- sungen Überweisungen sowie sonstige Mitteilungen der USB („Depotmitteilungen“) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu er- hebenerheben.
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Prüfung und Einwendungen bei Depotmitteilungen der USB. Der Anleger hat Depotauszüge, Depotabrechnungen, Erträgnisaufstellungen, Steuerbescheini- gungenSteuer bescheinigungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen und Überwei- sungen Überweisungen sowie sonstige Mitteilungen der USB („Depotmitteilungen“) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu er- hebenerheben.
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