Prüfung von Unterlagen Musterklauseln

Prüfung von Unterlagen. Alle mit der Umsetzung und Prüfung des Regionalbudgets betrauten Einrichtungen sind berechtigt, Bücher, Belege (Einnahme- und Ausgabebelege, Kontoauszüge) und sonstige förderrelevante Unterlagen anzufordern und einzusehen sowie die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen. Der Letztempfänger hat hierfür die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Prüfung von Unterlagen. Hat die Sparkasse im Zusammenhang mit der Haftungs- zusage Urkunden/Erklärungen entgegenzunehmen, so wird sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns prüfen, ob diese der äußeren Form nach den Bedingungen für die Inanspruchnahme aus der Haftungszusage entsprechen. Der Sparkasse obliegen keine weitergehenden Prüfungs- pflichten, insbesondere auf Echtheit und Unverfälschtheit, Formrichtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtswirksamkeit der Urkunden/Erklärungen und der in ihnen enthaltenen all- gemeinen oder besonderen Bedingungen oder auf Richtig- keit mitgelieferter Übersetzungen. Erklärungen sind auch dann als ordnungsgemäß anzu- sehen, wenn sie per Telefax, E-Mail, Fernschreiben oder über sonstige Kommunikationsmedien übermittelt worden sind.
Prüfung von Unterlagen. Wir überprüfen die Angaben und Unterlagen des Kunden nur insoweit, als dies besonders vereinbart ist. Wir übernehmen keine Haftung für die Überprüfung. Der Kunde unterzieht alle von ihm gefertigten Unterlagen einer sorgfältigen Kontrolle.
Prüfung von Unterlagen. Der Auftragnehmer ist damit einverstanden, Bücher und Unterlagen zu führen, aus denen die Grundlagen für die ordentlichen oder außerordentlichen Kosten, welche der Agentur aufgrund dieser Bestellung in Rechnung gestellt werden, hervorgehen. Der Auftragnehmer wird der Agentur diese Bücher und Unterlagen der Prüfung und Revision durch die Agentur für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Erhalt der Schlusszahlung für die jeweiligen Leistungen zur Verfügung zu stellen. Während dieses Zeitraumes von zwei Jahren hat die Agentur das Recht, die Bücher und Unterlagen hinsichtlich aller Kosten zu überprüfen. Der Auftragnehmer wird der Agentur auf Verlangen alle diese Bücher und Unterlagen zur Verfügung stellen. Falls bei einer solchen Prüfung die Agentur feststellt, dass die Preise des Auftragnehmers über angemessene Beträge hinausgehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, der Agentur den zu viel berechneten Betrag zurückzuerstatten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.