Rahmendaten Musterklauseln

Rahmendaten. 1. 1Eine Gesamtlaufstunde entspricht 0,53 Lastlaufstunden. 2Ausgangsbasis für die rechnerische Herleitung des Betrages je Gesamtlaufstunde in der jeweiligen Kosten- position der insgesamt 6 Kostenpositionen der Motorsägenentschädigungsberechnung ist der – jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundete – Betrag pro Lastlaufstunde, § 24 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt. 3Der in der jeweiligen Kostenposition ausgewiesene Betrag pro Last- laufstunde wird mit dem Faktor 0,53 multipliziert und – mit zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet – in der jeweiligen Kostenposition als Betrag je Ge- samtlaufstunde ausgewiesen. 4Der als Gesamtsumme ausgewiesene rechnerische Betrag der Motorsägenentschädigung pro Lastlaufstunde errechnet sich durch Additi- on der Einzelbeträge zur Lastlaufstunde in den jeweiligen Kostenpositionen. 5Der als Gesamtsumme ausgewiesene rechnerische Betrag der Motorsägenentschädigung pro Gesamtlaufstunde errechnet sich ebenfalls durch Addition der Einzelbeträge zur Gesamtlaufstunde in den jeweiligen Kostenpositionen.
Rahmendaten. Von einer barrierefreien und behindertengerechten Planung der Gebäude (Aufzug) und von der Berücksichtigung der relevanten Normen, Richtlinien und Verordnungen (z.B. Arbeitsstättenverordnung, Berufsgenossenschaft, LBO, Brandschutz, usw.) wird ausgegangen. Die Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der vorgeschlagenen Lösungen und auch die Folge- und Betriebskosten sind zu berücksichtigen. Der Auslober sieht für die gesamte Baumaßnahme (KG 300-700, inkl. 19% MWSt.) ein Budget in Höhe von 1.200.000,- € vor. Xxx Xxxxxxxx: Tübingen, den 22.10.2007
Rahmendaten. Mit diesem Vergabeverfahren zur „Lieferung und Implementierung eines Zeiterfassungs- systems“ will der Auftraggeber die in Kapitel 1.1 dargestellten Ziele umsetzen. Hierzu muss er die nachfolgend beschriebenen Lieferleistungen und Dienstleistungen erbrin- gen. Hierzu gehören folgende grundsätzliche Leistungen: ⇒ Lieferung und Implementierung eines Zeiterfassungssystems für die o.g. Verwal- tungen und Ämter und den zugehörigen Einrichtungen bestehend aus: • Hardware-Terminals inklusive Mobile Chips, welche in Form von Schlüssel- anhängern zur Verfügung gestellt werden sollen ⇒ Bereitstellung entsprechender Software / Lizenzen zur Verwaltung des Zeiterfas- sungssystems: • Die Lizenz soll als Terminallizenz und einmalige Investition zur Verfügung gestellt werden (keine laufenden Softwarelizenzgebühren). Das Zeiterfas- sungssystem darf nicht im lokalen Netzwerk der Gemeinde Remshalden, sondern muss in der Cloud als SaaS (Software as a Service) Model betrie- ben werden können. Der Bieter muss den pauschalen Preis für die notwendige Lizenz in der An- lage 08 - Leistungs- und Preisblätter im Excel Format im Tabellenblatt „PB2 – Dienstleistungen“ eintragen. ⇒ Dienstleistungen zur Implementierung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft ⇒ Service- und Supportleistungen
Rahmendaten. 1Die Motorsägenentschädigung basiert auf der Lastlaufzeit (bei der pauschalierten Motorsä- genentschädigung gemäß § 4 der Regelung zur Höhe und Ermittlung von Motorsägenent- schädigung und Werkzeugentschädigung, ist die Lastlaufzeit auf die Gesamtlaufzeit umzu- rechnen). 2Eine Gesamtlaufstunde entspricht 0,53 Lastlaufstunden. 3Die lastlaufzeitbezoge- ne Lebensdauer beträgt 715 Lastlaufstunden. 4Der Abschreibungszeitraum beträgt 3 Jahre. 5Im Monat April werden die Kalkulationspositionen 1 „Kosten der Motorsägen“ und 4 „Kosten für Bio-Sägekettenhaftöl“ überprüft. 6Die gemeinsame paritätische Motorsägenarbeitsgruppe (MSAG) bereitet die Überprüfung vor und stellt den Tarifvertragsparteien die begründenden Unterlagen rechtzeitig, einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen zur Endabstimmung zur Verfügung. 7Die Tarifvertragsparteien stimmen sich rechtzeitig vor Inkrafttreten über die Änderungen ab. 8Die Entschädigungsbeträge für diese Kalkulationspositionen werden gege- benenfalls zum 1. Juli neu festgesetzt. 9Der Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) wird durch den Arbeitgeber gestellt. 1Der mittlere Anschaffungspreis für die Motorsäge (arithmetischer Mittelwert, inklusive Mehr- wertsteuer) wird auf Grundlage der aktuellen Herstellerkataloge ermittelt. 2Es werden alle Motorsägen der mittleren Leistungsklasse (3,1-4,4 kW - gemessen durch das KWF) berück- sichtigt, die zum Aktualisierungszeitpunkt mit einem gültigen Prüfzeichen „KWF-Gebrauchs- wert (Profi)“ (=FPA-anerkannt) ausgezeichnet und marktverfügbar (flächendeckendes Händ- ler- und Servicenetz) sind. 3Die berücksichtigten Motorsägen-Modelle sind mit einer Griffhei- zung und einer 45-cm-Schneidgarnitur ausgestattet. 4Der Ankaufswert für die Schneidgarni- tur beträgt 10 v.H. der gemittelten Motorsägenbeschaffungskosten. 5Zur Berechnung der Kosten für die Motorsäge ist der Ankaufswert für die Schneidgarnitur abzuziehen. Dolmar PS-6400 H 3,5 (3,5) 3433 28.02.2018 839,00 Dolmar PS-7310 H 4,0 (4,1) 6238 31.05.2017 1.039,00 Dolmar PS-7910 H 4,3 (4,3) 6237 31.05.2017 1.119,00 Husqvarna 560 XP G* 3,5 (3,5) 6106 30.04.2017 1.219,00 Husqvarna 562 XP G* 3,5 (3,5) 6174 30.04.2017 1.279,00 Husqvarna 576 XP G* 4,1 (4,1) 5243 31.12.2014 1.499,00 Stihl MS 441 C-M W 4,1 (4,2) 4353 30.06.2017 1.346,00 Stihl MS 461 VW 4,4 (4,4) 6391 30.11.2017 1.451,00 * Preisangabe im Katalog ohne Schneidgarnitur - UVP direkt bei Husqvarna erfragt. 6Mit Wirkung zum 1. Juli 2014 erfolgt die Überprüfung bzw. Anpassung des Entschädigungs- satzes üb...
Rahmendaten. Termin der Veranstaltung: 25.04.-29.04.2022 • Veranstaltungsort: Hannover Messe – Bereich Digital Ecosystems • Aussteller-Zielgruppe: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Startups • Vorläufiges Programm: Politische Besuche, Fachpublikumsbesuche und internatio- nale Delegationen während der Messelaufzeit

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.