Ratingherabstufungen Musterklauseln

Ratingherabstufungen. Das Rating der DZ BANK und die Ratings ihrer Tochterunternehmen sind ein wichtiges komparatives Element im Wettbewerb mit anderen Banken. Die DZ BANK wird in ihrem Auftrag von S&P, Moody's und Fitch geratet. Derzeit erhält die DZ BANK von den Ratingagenturen ein Emittentenrating, welches sich in der jeweils zweit höchsten Kategorie im Investment Grade-Bereich befindet. Das Rating der DZ BANK wurde im Geschäftsjahr 2019 von S&P und Moody’s mit einem negativen Ausblick versehen. Grund dafür sind die sich verschlechternden Rahmenbedingungen für deutsche Banken, unter anderem aufgrund des Niedrigzinsumfelds und einer damit einhergehenden nachlassenden Profitabilität. Im Geschäftsjahr 2020 wurde das Rating der DZ BANK von Fitch ebenfalls mit einem negativen Ausblick versehen. Grund hierfür waren die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und der damit verbundene zusätzliche Druck auf die Erträge und die Risikosituation deutscher Banken. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass S&P, Moody’s und Fitch das Rating der DZ BANK und ggf. von Tochtergesellschaften herabstufen werden. Auch bei einer Herabstufung um zwei Bewertungsstufen würde sich das Emittentenrating der DZBANK immer noch im Investment Grade-Bereich bewegen. Eine Herabstufung des Ratings der DZ BANK beziehungsweise des Verbundratings der Genossenschaftlichen FinanzGruppe könnte nachstehende Risikofolgen haben: - es könnten Nachteile für die Kosten der Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung der DZ BANK entstehen. - neue Verbindlichkeiten könnten entstehen oder bestehende Verbindlichkeiten könnten fällig gestellt werden, die von der Aufrechterhaltung eines bestimmten Ratings abhängen. - es könnte der Fall eintreten, dass die DZ BANK Gruppe beziehungsweise die DZ BANK nach einer Ratingherabstufung im Zusammenhang mit ratingabhängigen Sicherheitenvereinbarungen für von der DZ BANK oder ihren Tochterunternehmen abgeschlossenen Derivategeschäfte (geregelt durch Besicherungsanhänge zu den entsprechenden Rahmenverträgen für Finanztermingeschäfte) zusätzliche Sicherheiten stellen muss oder nicht mehr als Gegenpartei für Derivategeschäfte in Frage kommt. - sollte das Rating der DZ BANK oder eines ihrer Tochterunternehmen aus dem Bereich der vier höchsten Bewertungsstufen (Investment Grade-Rating ohne Berücksichtigung von Bewertungszwischenstufen) herausfallen, könnten die DZ BANK oder die betroffenen Tochterunternehmen in ihrem operativen Geschäft beeinträchtigt wer...
Ratingherabstufungen. Eine Herabstufung des Ratings der DZ BANK beziehungsweise des Verbundratings der Genossenschaftlichen FinanzGruppe hätte nachteilige Auswirkungen auf die Kosten der Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung und könnte zum Entstehen neuer oder zur Fälligstellung bestehender Verbindlichkeiten führen, die von der Aufrechterhaltung eines bestimmten Ratings abhängen. Das Rating der DZ BANK ist zudem ein wichtiges komparatives Element im Wettbewerb mit anderen Banken. Es hat auch einen bedeutenden Einfluss auf die Ratings wesentlicher Tochterunternehmen der DZ BANK. Eine Herabstufung oder die bloße Möglichkeit der Herabstufung des Ratings der DZ BANK oder eines ihrer Tochterunternehmen kann nachteilige Auswirkungen auf das Verhältnis zu den Kunden und auf den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen haben. Daneben könnte der Fall eintreten, dass die DZ BANK Gruppe beziehungsweise die DZ BANK nach einer Ratingherabstufung im Zusammenhang mit ratingabhängigen Sicherheitenvereinbarungen für Derivategeschäfte (geregelt durch den Credit Support Annex beziehungsweise den Besicherungsanhang) zusätzliche Sicherheiten stellen muss oder nicht mehr als Gegenpartei für Derivategeschäfte in Frage kommt. Sollte das Rating der DZ BANK oder eines ihrer Tochterunternehmen aus dem Bereich der vier höchsten Bewertungsstufen (Investment Grade-Rating ohne Berücksichtigung von Bewertungszwischenstufen) herausfallen, können das operative Geschäft der DZ BANK oder des betroffenen Tochterunternehmens und damit auch die Refinanzierungskosten aller weiteren Steuerungseinheiten beeinträchtigt werden.

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.