Common use of Reagenzien und Schnellteste Clause in Contracts

Reagenzien und Schnellteste. Reagenzien und Schnellteste sind Sprechstundenbedarf, soweit diese Kosten inner- halb des gültigen EBM nicht mit dem Honorar abgegolten sind. Zulässig sind Testmaterialien für den Nachweis von Eiweiß und/oder Glukose im Harn (ggf. einschl. Kontrolle auf Ascorbinsäure) sowie die Bestimmung des pH- Wertes im Harn. Eine Gegenrechnung der Kosten dieses Tests mit den Kosten un- zulässiger Teste ist nicht möglich. • CO² Gas zur Insufflation bei Koloskopien • Drainageschläuche • Einmal-Biopsie-Nadeln, ggf. einschließlich Coaxialnadel bzw. Führungsdraht; ausgenommen hiervon sind Ovarbiopsie-Nadeln • Einmal-Drainage-Sauggeräte für amb. Operationen, einschl. Zubehör (Wechsel- flasche) • Einmalhautstanzen • Einmal-Infusionsbestecke / Einmal-Infusionskatheter / Einmal-Infusionsnadeln, auch Butterflykanülen, ausgenommen Spezialinfusionssysteme, DEHP frei für Paclitaxel-Infusionen • Essigsäure 3%ig vor Durchführung von Kolposkopien • estriolhaltige Vaginalcreme im Zusammenhang mit dem Wechsel eines Pessars und zur Behandlung von Labiensynechien für Kinderärzte • Fluoreszein-Papier oder Augentropfen (keine Importe, keine Rezepturen) für die Anwendung im Zusammenhang mit einer Spaltlampenuntersuchung • Glucose-Toleranztest • Glycerin (nur bei Ballonkathetern: als Gleitmittel und zum Befüllen) • hyperämisierende Salbe, nach Fachinformation zugelassene Salben zur Förde- rung der Hautdurchblutung vor der kapillaren Blutentnahme durch Pneumologen • Hypnotika / Sedativa inkl. Benzodiazepine (vor diagnostischen Eingriffen und zur Prämedikation) - nur rezeptpflichtige • Lactose für den Lactose-Toleranztest mittels Blutzuckermessung; kein Testmate- rial für den H2-Atemtest • Laxantien (incl. Einmalklysmen) und Entschäumer zur Vorbereitung diagnosti- scher und operativer Eingriffe • Methylenblau als Farbstoff für die Chromopertubation • Mittel zur Kryochirurgie: Kohlensäureschnee, flüssiger Stickstoff sowie ge- brauchsfertige Gasgemische zur kryochirurgischen Behandlung von Warzen • Natriumperchlorat als Diagnostikum für Röntgenologen und Nuklearmediziner • Ophthalmika (für Rezepturen gelten die gleichen Grundsätze): - acetylcholinhaltige Augentropfen zur Herstellung einer schnellen, kom- pletten Miosis im Rahmen eines operativen Eingriffs - nur antibiotikahaltige Augensalben/Augentropfen zur Infektionsprophy- laxe am Auge - Mydriatika (keine Inserte), - pilocarpinhaltige Augentropfen zur Pupillenverengung • Paukenröhrchen • Portkanülen (Gripper- und Hubernadeln) für onkologisch tätige Ärzte und Schmerztherapeuten • Schienen (x.X. Xxxxxxxxxxxxxx, Drahtschienen, Fingerschienen) • Substanzen, die bei Funktionsprüfungen appliziert werden (z.B. TRH-Test, Pan- creolauryltest) • Testgase zur Anwendung bei Lungenfunktionsuntersuchungen gemäß Nr. 04530, 13650, 13660 und 13661 EBM, nur für Pneumologen und Internisten sowie Kin- derärzte mit dem Schwerpunkt Pneumologie • Thermoplastisches Material / Platten zur Anfertigung von Schienenverbänden • Transfusionsbestecke bei Blutkonserven • Tuberkulintest (nur in Deutschland zugelassene Produkte, soweit keine Lie- ferengpässe bestehen) • Urinauffangbeutel für Kinder • Vaseline als Gleitmittel für Untersuchungen soweit es sich nicht um allgemeine Praxiskosten handelt • Vitamin K (Phytomenadion) zur Prophylaxe der Vitamin-K-Mangelblutung bei Neugeborenen; nur für Kinderärzte • Vorlagen nach gynäkologischen, urologischen und proktologischen Eingriffen

Appears in 1 contract

Samples: www.kvhh.net

Reagenzien und Schnellteste. Reagenzien und Schnellteste sind Sprechstundenbedarf, soweit diese Kosten inner- halb innerhalb des gültigen EBM nicht mit dem Honorar abgegolten sind. Zulässig sind Testmaterialien für den Nachweis von Eiweiß und/oder Glukose im Harn (ggf. einschl. Kontrolle auf Ascorbinsäure) sowie die Bestimmung des pH- pH-Wertes im Harn. Eine Gegenrechnung der Kosten dieses Tests mit den Kosten un- zulässiger unzulässiger Teste ist nicht möglich. • CO² Gas zur Insufflation bei Koloskopien Dauerkatheter (nur in geringen Mengen im ärztlichen Notfalldienst) • Drainageschläuche • Einmal-Biopsie-Nadeln, ggf. einschließlich Coaxialnadel bzw. Führungsdraht; ausgenommen ausge- nommen hiervon sind Ovarbiopsie-Nadeln • Einmal-Drainage-Sauggeräte für amb. Operationen, einschl. Zubehör (Wechsel- flasche) • Einmalhautstanzen • Einmal-Infusionsbestecke / Einmal-Infusionskatheter / Einmal-Infusionsnadeln, auch Butterflykanülen, ausgenommen Spezialinfusionssysteme, DEHP frei für Paclitaxel-Infusionen Butterflykanülen • Essigsäure 3%ig vor Durchführung von Kolposkopien • estriolhaltige Vaginalcreme im Zusammenhang mit dem Wechsel eines Pessars und zur Behandlung von Labiensynechien für Kinderärzte • Fluoreszein-Papier oder Augentropfen (keine Importe, keine Rezepturen) für die Anwendung im Zusammenhang mit einer Spaltlampenuntersuchung • Glucose-Toleranztest • Glycerin (nur bei Ballonkathetern: als Gleitmittel und zum Befüllen) • hyperämisierende Salbe, nach Fachinformation zugelassene Salben zur Förde- rung der Hautdurchblutung vor der kapillaren Blutentnahme durch Pneumologen • Hypnotika / Sedativa inkl. Benzodiazepine (vor diagnostischen Eingriffen und zur Prämedikation) - nur rezeptpflichtige • Lactose für den Lactose-Toleranztest mittels Blutzuckermessung; kein Testmate- rial für den H2-Atemtest • Laxantien (incl. Einmalklysmen) und Entschäumer zur Vorbereitung diagnosti- scher und operativer Eingriffe • Methylenblau als Farbstoff für die Chromopertubation • Mittel zur KryochirurgieKryotherapie: Kohlensäureschnee, flüssiger Stickstoff sowie ge- brauchsfertige Gasgemische zur kryochirurgischen Behandlung von Warzen • Natriumperchlorat als Diagnostikum für Röntgenologen und Nuklearmediziner • Ophthalmika (für Rezepturen gelten die gleichen Grundsätze): - acetylcholinhaltige Augentropfen zur Herstellung einer schnellen, kom- pletten Miosis im Rahmen eines operativen Eingriffs - nur antibiotikahaltige Augensalben/Augentropfen zur Infektionsprophy- laxe am Auge - Mydriatika (keine Inserte), - pilocarpinhaltige Augentropfen zur Pupillenverengung • Paukenröhrchen • Portkanülen (Gripper- und HubernadelnGripper x. Xxxxxxxxxxx) für onkologisch tätige Ärzte und Schmerztherapeuten Ärzte, Schmerztherapeu- ten • Schienen (x.X. Xxxxxxxxxxxxxx, Drahtschienen, Fingerschienen) • Substanzen, die bei Funktionsprüfungen appliziert werden (z.B. TRH-Test, Pan- creolauryltestPancreo- lauryltest) • suprapubische Fistelkatheter (nur in geringen Mengen im ärztlichen Notfalldienst, sonst als patientenbezogene Sachkostenabrechnung zulässig) • Testgase zur Anwendung bei Lungenfunktionsuntersuchungen gemäß NrNrn. 04530, 13650, 13660 und 13661 EBM, nur 00000 XXX für Pneumologen und Internisten sowie Kin- derärzte Kinderärzte mit dem Schwerpunkt Pneumologie • Thermoplastisches Material / Platten /Platten zur Anfertigung von Schienenverbänden • Transfusionsbestecke bei Blutkonserven • Tuberkulintest (nur in Deutschland zugelassene Produkte, soweit keine Lie- ferengpässe Liefereng- pässe bestehen) • Urinauffangbeutel für Kinder • Vaseline als Gleitmittel für Untersuchungen soweit es sich nicht um allgemeine Praxiskosten Pra- xiskosten handelt • Vitamin K (Phytomenadion) zur Prophylaxe der Vitamin-K-Mangelblutung bei Neugeborenen; nur für Kinderärzte • Vorlagen nach gynäkologischen, urologischen und proktologischen Eingriffen • Testgase zur Anwendung bei Lungenfunktionsuntersuchungen gemäß Nrn. 04530, 13650, 13660 und 00000 XXX für Pneumologen und Internisten sowie Kinderärzte mit dem Schwerpunkt Pneumologie Für die Notfallbehandlung oder für die ungeplante Sofortanwendung in der Praxis sind die nachstehenden Arzneimittel in geringen Mengen, einer geeigneten Darreichungsform und unter Berücksichtigung der zu den einzelnen Mitteln angeführten besonderen Vor- gaben als Sprechstundenbedarf zulässig. Bei anschließender Therapie bzw. geplanten Eingriffen sind Arzneimittel, die nur für ei- nen Patienten bestimmt sind, mit Angabe der zuständigen Krankenkasse auf den Namen des Versicherten zu verordnen. • Alt-lnsulin (ohne Depot-lnsulin) • Analgetika • Antiepileptika • Antiallergika - ausgenommen zur topischen Anwendung (keine Anaphylaxie- Bestecke und epinephrinhaltige Fertigspritzen) • Antiarrhytmika • Antiasthmatika und Broncholytika (sofort wirksame Dosieraerosole; keine Kombi- nationspräparate mit verzögert wirkenden Bestandteilen) • Antibiotika • Anticholinerg wirksame Antiparkinsonmittel • Anti-D-Immunglobin zur Rhesusprophylaxe (z. Bsp.: Rhesogam®), nur für den nicht planbaren Akutfall • Antidiarrhoika – nur rezeptpflichtige • Antidota • Antiemetika – ausgenommen Serotoninantagonisten • Antifibrinolytika • Antikoagulantia • Antihypertonika • Antiphlogistika / Antirheumatika nur schnell freisetzende Darreichungsformen • Aqua ad injectabilia (nur zum Lösen/Verdünnen von Arzneimitteln zur parentera- len Anwendung • Corticoide (keine Depot- oder langwirksamen Corticoide • Clopidogrel (durch invasiv tätige Kardiologen nach Stentimplantation) • Diuretika • Emetika • Fibrinolytika • Glaukommittel • Hämostyptika, soweit sie Arznei- /oder Verbandmittel (z.Bsp. Tabotamp®, Clau- denwatte/-gaze/-tamponade) sind • Harnröhren-Gleitmittel, auch mit einem medikamentösen Zusatz, auch nicht apo- thekenpflichtige Mittel • Heparin zur Injektion • Heparinhaltige Salben höherer Konzentration (ab 60.000 E), • Hypnotika / Sedativa inkl. Benzodiazepine (vor diagnostischen Eingriffen, zur A- kutbehandlung und zur Praemedikation) - nur rezeptpflichtige • Infusionslösungen zum Volumenersatz • Kardiaka • Koronarmittel • Laxantien (incl. Einmalklysmen) und Entschäumer zur Vorbereitung diagnosti- scher und operativer Eingriffe • Magnesiumpräparate - nur zur parenteralen Anwendung • Migränemittel – nur zur parenteralen Notfallbehandlung • Mittel für Ätzungen • Neuroleptika (für die akute Notfallbehandlung - keine Depotpräparate) - nur re- zeptpflichtige • Niedermolekulare Heparine zur Thromboseprophylaxe nur für diese Indikation zu- gelassene Präparate • Ophtalmika

Appears in 1 contract

Samples: www.kvhh.net

Reagenzien und Schnellteste. Reagenzien und Schnellteste sind Sprechstundenbedarf, soweit diese Kosten inner- halb des gültigen EBM nicht mit dem Honorar abgegolten sind. Zulässig sind Testmaterialien für den Nachweis von Eiweiß und/oder Glukose im Harn (ggf. einschl. Kontrolle auf Ascorbinsäure) sowie die Bestimmung des pH- Wertes im Harn. Eine Gegenrechnung der Kosten dieses Tests mit den Kosten un- zulässiger Teste ist nicht möglich. • CO² Gas zur Insufflation bei Koloskopien • Drainageschläuche • Einmal-Biopsie-Nadeln, ggf. einschließlich Coaxialnadel bzw. Führungsdraht; ausgenommen hiervon sind Ovarbiopsie-Nadeln • Einmal-Drainage-Sauggeräte für amb. Operationen, einschl. Zubehör (Wechsel- flascheWech- selflasche) • Einmalhautstanzen • Einmal-Infusionsbestecke / Einmal-Infusionskatheter / Einmal-Infusionsnadeln, auch Butterflykanülen, ausgenommen Spezialinfusionssysteme, DEHP frei für Paclitaxel-Infusionen • Essigsäure 3%ig vor Durchführung von Kolposkopien • estriolhaltige Vaginalcreme im Zusammenhang mit dem Wechsel eines Pessars Pes- sars und zur Behandlung von Labiensynechien für Kinderärzte • Fluoreszein-Papier oder Augentropfen (keine Importe, keine Rezepturen) für die Anwendung im Zusammenhang mit einer Spaltlampenuntersuchung • Glucose-Toleranztest • Glycerin (nur bei Ballonkathetern: als Gleitmittel und zum Befüllen) • hyperämisierende Salbe, nach Fachinformation zugelassene Salben zur Förde- rung der Hautdurchblutung vor der kapillaren Blutentnahme durch Pneumologen • Hypnotika / Sedativa inkl. Benzodiazepine (vor diagnostischen Eingriffen und zur Prämedikation) - nur rezeptpflichtige • Lactose für den Lactose-Toleranztest mittels Blutzuckermessung; kein Testmate- rial Test- material für den H2-Atemtest • Laxantien (incl. Einmalklysmen) und Entschäumer zur Vorbereitung diagnosti- scher und operativer Eingriffe • Methylenblau als Farbstoff für die Chromopertubation • Mittel zur Kryochirurgie: Kohlensäureschnee, flüssiger Stickstoff sowie ge- brauchsfertige gebrauchsfertige Gasgemische zur kryochirurgischen Behandlung von Warzen • Natriumperchlorat als Diagnostikum für Röntgenologen und Nuklearmediziner • Ophthalmika (für Rezepturen gelten die gleichen Grundsätze): - acetylcholinhaltige Augentropfen zur Herstellung einer schnellen, kom- pletten Miosis im Rahmen eines operativen Eingriffs - nur antibiotikahaltige Augensalben/Augentropfen zur Infektionsprophy- laxe am Auge - Mydriatika (keine Inserte), - pilocarpinhaltige Augentropfen zur Pupillenverengung • Paukenröhrchen • Portkanülen (Gripper- und Hubernadeln) für onkologisch tätige Ärzte und Schmerztherapeuten • Schienen (x.X. Xxxxxxxxxxxxxx, Drahtschienen, Fingerschienen) • Substanzen, die bei Funktionsprüfungen appliziert werden (z.B. TRH-Test, Pan- creolauryltestPancreolauryltest) • Testgase zur Anwendung bei Lungenfunktionsuntersuchungen gemäß Nr. 04530, 13650, 13660 und 13661 EBM, nur für Pneumologen und Internisten sowie Kin- derärzte Kinderärzte mit dem Schwerpunkt Pneumologie • Thermoplastisches Material / Platten zur Anfertigung von Schienenverbänden • Transfusionsbestecke bei Blutkonserven • Tuberkulintest (nur in Deutschland zugelassene Produkte, soweit keine Lie- ferengpässe Liefer- engpässe bestehen) • Urinauffangbeutel für Kinder • Vaseline als Gleitmittel für Untersuchungen soweit es sich nicht um allgemeine Praxiskosten handelt • Vitamin K (Phytomenadion) zur Prophylaxe der Vitamin-K-Mangelblutung bei Neugeborenen; nur für Kinderärzte • Vorlagen nach gynäkologischen, urologischen und proktologischen Eingriffen

Appears in 1 contract

Samples: www.piratoplast.de

Reagenzien und Schnellteste. Reagenzien und Schnellteste sind Sprechstundenbedarf, soweit diese Kosten inner- halb innerhalb des gültigen EBM nicht mit dem Honorar abgegolten sind. Zulässig sind Testmaterialien für den Nachweis von Eiweiß und/oder Glukose im Harn (ggf. einschl. Kontrolle auf Ascorbinsäure) sowie die Bestimmung des pH- Wertes im Harn. Eine Gegenrechnung der Kosten dieses Tests mit den Kosten un- zulässiger unzulässiger Teste ist nicht möglich. • CO² Gas zur Insufflation bei Koloskopien • Drainageschläuche • Einmal-Biopsie-Nadeln (Jamshidi-Nadeln), ggf. einschließlich Coaxialnadel bzw. FührungsdrahtFüh-rungsdraht; ausgenommen hiervon sind Ovarbiopsie-Nadeln • Einmal-Drainage-Sauggeräte für amb. Operationen, einschl. Zubehör (Wechsel- flascheWechselflasche) • Einmalhautstanzen • Einmal-Infusionsbestecke / Einmal-Infusionskatheter / Einmal-Infusionsnadeln, auch Butterflykanülen, ausgenommen Spezialinfusionssysteme, DEHP frei für Paclitaxel-Infusionen • Essigsäure 3%ig vor Durchführung von Kolposkopien • estriolhaltige Vaginalcreme im Zusammenhang mit dem Wechsel eines Pessars und zur Behandlung von Labiensynechien für Kinderärzte • Fluoreszein-Papier oder Augentropfen (keine Importe, keine Rezepturen) für die Anwendung im Zusammenhang mit einer Spaltlampenuntersuchung • Glucose-Toleranztest • Glycerin (nur bei Ballonkathetern: als Gleitmittel und zum Befüllen) • hyperämisierende Salbe, nach Fachinformation zugelassene Salben zur Förde- rung der Hautdurchblutung vor der kapillaren Blutentnahme durch Pneumologen • Hypnotika / Sedativa inkl. Benzodiazepine (vor diagnostischen Eingriffen und zur Prämedikation) - nur rezeptpflichtige • Lactose für den Lactose-Toleranztest mittels Blutzuckermessung; kein Testmate- rial Testmaterial für den H2-Atemtest • Laxantien (incl. Einmalklysmen) und Entschäumer zur Vorbereitung diagnosti- scher diagnostischer und operativer Eingriffe • Methylenblau als Farbstoff für die Chromopertubation • Mittel zur Kryochirurgie: Kohlensäureschnee, flüssiger Stickstoff sowie ge- brauchsfertige gebrauchsfertige Gasgemische zur kryochirurgischen Behandlung von Warzen • Natriumperchlorat als Diagnostikum für Röntgenologen und Nuklearmediziner • Ophthalmika (für Rezepturen gelten die gleichen Grundsätze): - acetylcholinhaltige Augentropfen zur Herstellung einer schnellen, kom- pletten kompletten Miosis im Rahmen eines operativen Eingriffs - nur antibiotikahaltige Augensalben/Augentropfen zur Infektionsprophy- laxe Infektionsprophylaxe am Auge - Mydriatika (keine Inserte), - pilocarpinhaltige Augentropfen zur Pupillenverengung • Paukenröhrchen • Portkanülen (Gripper- und Hubernadeln) für onkologisch tätige Ärzte und Schmerztherapeuten • Schienen (x.X. Xxxxxxxxxxxxxx, Drahtschienen, Fingerschienen) • Substanzen, die bei Funktionsprüfungen appliziert werden (z.B. TRH-Test, Pan- creolauryltestPancreolauryltest) • Testgase zur Anwendung bei Lungenfunktionsuntersuchungen gemäß Nr. 04530, 13650, 13660 und 13661 EBM, nur für Pneumologen und Internisten sowie Kin- derärzte Kinderärzte mit dem Schwerpunkt Pneumologie • Thermoplastisches Material / Platten zur Anfertigung von Schienenverbänden • Transfusionsbestecke bei Blutkonserven • Tuberkulintest (nur in Deutschland zugelassene Produkte, soweit keine Lie- ferengpässe Lieferengpässe bestehen) • Urinauffangbeutel für Kinder • Vaseline als Gleitmittel für Untersuchungen soweit es sich nicht um allgemeine Praxiskosten handelt • Vitamin K (Phytomenadion) zur Prophylaxe der Vitamin-K-Mangelblutung bei Neugeborenen; nur für Kinderärzte • Vorlagen nach gynäkologischen, urologischen und proktologischen Eingriffen

Appears in 1 contract

Samples: www.kvhh.net

Reagenzien und Schnellteste. Reagenzien und Schnellteste sind Sprechstundenbedarf, soweit diese Kosten inner- halb innerhalb des gültigen EBM nicht mit dem Honorar abgegolten sind. Zulässig sind Testmaterialien für den Nachweis von Eiweiß und/oder Glukose im Harn (ggf. einschl. Kontrolle auf Ascorbinsäure) sowie die Bestimmung des pH- pH-Wertes im Harn. Eine Gegenrechnung der Kosten dieses Tests mit den Kosten un- zulässiger unzulässiger Teste ist nicht möglich. • CO² Gas zur Insufflation bei Koloskopien Dauerkatheter (nur in geringen Mengen im ärztlichen Notfalldienst) • Drainageschläuche • Einmal-Biopsie-Nadeln, ggfNadeln (z.B. Jamshidi-Nadeln),ggf. einschließlich Coaxialnadel bzw. Führungsdraht; ausgenommen hiervon sind Ovarbiopsie-Nadeln • Einmal-Drainage-Sauggeräte für amb. Operationen, einschl. Zubehör (z. B. Wechsel- flasche) • Einmalhautstanzen • Einmal-Infusionsbestecke / Einmal-Infusionskatheter / Einmal-Infusionsnadeln, auch Butterflykanülen, ausgenommen Spezialinfusionssysteme, DEHP frei für Paclitaxel-Infusionen Butterflykanülen • Essigsäure 3%ig vor Durchführung von Kolposkopien • estriolhaltige Vaginalcreme im Zusammenhang mit dem Wechsel eines Pessars und zur Behandlung von Labiensynechien für Kinderärzte • Fluoreszein-Papier oder Augentropfen (keine Importe, keine Rezepturen) für die Anwendung im Zusammenhang mit einer Spaltlampenuntersuchung • Glucose-Toleranztest • Glycerin (nur bei Ballonkathetern: als Gleitmittel und zum Befüllen) • hyperämisierende Salbe, nach Fachinformation zugelassene Salben zur Förde- rung der Hautdurchblutung vor der kapillaren Blutentnahme durch Pneumologen • Hypnotika / Sedativa inkl. Benzodiazepine (vor diagnostischen Eingriffen und zur Prämedikation) - nur rezeptpflichtige • Lactose für den Lactose-Toleranztest mittels Blutzuckermessung; kein Testmate- rial für den H2-Atemtest • Laxantien (incl. Einmalklysmen) und Entschäumer zur Vorbereitung diagnosti- scher und operativer Eingriffe • Methylenblau als Farbstoff für die Chromopertubation • Mittel zur KryochirurgieKryotherapie: Kohlensäureschnee, flüssiger Stickstoff sowie ge- brauchsfertige Gasgemische zur kryochirurgischen Behandlung von Warzen • Natriumperchlorat als Diagnostikum für Röntgenologen und Nuklearmediziner • Ophthalmika (für Rezepturen gelten die gleichen Grundsätze): - acetylcholinhaltige Augentropfen zur Herstellung einer schnellen, kom- pletten Miosis im Rahmen eines operativen Eingriffs - nur antibiotikahaltige Augensalben/Augentropfen zur Infektionsprophy- laxe am Auge - Mydriatika (keine Inserte), - pilocarpinhaltige Augentropfen zur Pupillenverengung • Paukenröhrchen • Portkanülen (Gripper- und HubernadelnGripper x. Xxxxxxxxxxx) für onkologisch tätige Ärzte und Schmerztherapeuten Ärzte, Schmerztherapeu- ten • Schienen (x.X. Xxxxxxxxxxxxxx, Drahtschienen, Fingerschienen) • Substanzen, die bei Funktionsprüfungen appliziert werden (z.B. TRH-Test, Pan- creolauryltestPancreo- lauryltest) • Testgase zur Anwendung bei Lungenfunktionsuntersuchungen gemäß Nr. 04530suprapubische Fistelkatheter (nur in geringen Mengen im ärztlichen Notfalldienst, 13650, 13660 und 13661 EBM, nur für Pneumologen und Internisten sowie Kin- derärzte mit dem Schwerpunkt Pneumologie sonst als patientenbezogene Sachkostenabrechnung zulässig) • Thermoplastisches Material / Platten /Platten zur Anfertigung von Schienenverbänden • Transfusionsbestecke bei Blutkonserven • Tuberkulintest (nur in Deutschland zugelassene Produkte, soweit keine Lie- ferengpässe Liefereng- pässe bestehen) • Urinauffangbeutel für Kinder • Vaseline als Gleitmittel für Untersuchungen soweit es sich nicht um allgemeine Praxiskosten Pra- xiskosten handelt • Vitamin K (Phytomenadion) zur Prophylaxe der Vitamin-K-Mangelblutung bei Neugeborenen; nur für Kinderärzte • Vorlagen nach gynäkologischen, urologischen und proktologischen Eingriffen Für die Notfallbehandlung oder für die ungeplante Sofortanwendung in der Praxis sind die nachstehenden Arzneimittel in geringen Mengen, einer geeigneten Darreichungsform und unter Berücksichtigung der zu den einzelnen Mitteln angeführten besonderen Vor- gaben als Sprechstundenbedarf zulässig. Bei anschließender Therapie bzw. geplanten Eingriffen sind Arzneimittel, die nur für ei- nen Patienten bestimmt sind, mit Angabe der zuständigen Krankenkasse auf den Namen des Versicherten zu verordnen. • Alt-lnsulin (ohne Depot-lnsulin) • Analgetika • Antiepileptika • Antiallergika - ausgenommen zur topischen Anwendung (keine Anaphylaxie-Bestecke und epinephrinhaltige Fertigspritzen) • Antiarrhytmika • Antiasthmatika und Broncholytika (sofort wirksame Dosieraerosole; keine Kombinati- onspräparate mit verzögert wirkenden Bestandteilen) • Antibiotika • Anticholinerg wirksame Antiparkinsonmittel • Anti-D-Immunglobin zur Rhesusprophylaxe (z. Bsp.: Rhesogam®), nur für den nicht planbaren Akutfall • Antidiarrhoika – nur rezeptpflichtige • Antidota • Antiemetika – ausgenommen Serotoninantagonisten • Antifibrinolytika • Antikoagulantia • Antihypertonika • Antiphlogistika / Antirheumatika nur schnell freisetzende Darreichungsformen • Aqua ad injectabilia (nur zum Lösen/Verdünnen von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung) • Corticoide (keine Depot- oder langwirksamen Corticoide) • Clopidogrel (durch invasiv tätige Kardiologen nach Stentimplantation) • Diuretika • Emetika • Fibrinolytika • Glaukommittel • Hämostyptika, soweit sie Arznei- /oder Verbandmittel (z.Bsp. Tabotamp®, Clauden- watte/-gaze/-tamponade) sind • Harnröhren-Gleitmittel, auch mit einem medikamentösen Zusatz, auch nicht apothe- kenpflichtige Mittel • Heparin zur Injektion • Heparinhaltige Salben höherer Konzentration (ab 60.000 E), • Hypnotika / Sedativa inkl. Benzodiazepine (vor diagnostischen Eingriffen, zur Akut- behandlung und zur Praemedikation) - nur rezeptpflichtige • Infusionslösungen zum Volumenersatz • Kardiaka • Koronarmittel • Laxantien (incl. Einmalklysmen) und Entschäumer zur Vorbereitung diagnostischer und operativer Eingriffe • Magnesiumpräparate - nur zur parenteralen Anwendung • Migränemittel – nur zur parenteralen Notfallbehandlung • Mittel für Ätzungen • Neuroleptika (für die akute Notfallbehandlung - keine Depotpräparate) - nur rezept- pflichtige • Niedermolekulare Heparine zur Thromboseprophylaxe, nur für diese Indikation zuge- lassene Präparate • Ophthalmika

Appears in 1 contract

Samples: www.kvhh.net