Bewegungs- und Schutzkosten. Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Bewegungs- und Schutzkosten. Bewegungs- und Schutzkosten sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Bewegungs- und Schutzkosten sind insbesondere Aufwendungen für De- oder Remontage von Maschinen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen.
Bewegungs- und Schutzkosten. Dies sind Kosten, die der Versicherungsnehmer infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens aufwenden muss, wenn zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sache andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen, insbesondere Aufwendungen für De- und Remontage, für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen.
Bewegungs- und Schutzkosten. Bewegungs- und Schutzkosten sind Aufwendungen, die da- durch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Bewegungs- und Schutzkosten sind insbesondere Aufwen- dungen für De- oder Remontage von Maschinen, für Durch- bruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen. Es sind auch Bewegungs- und Schutzkosten versichert, die der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Sachen dienen, welche durch einen anderen Vertrag gegen dieselbe Gefahr versichert sind. Mitversichert sind zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. X. Xxxx- oder Gerüstkosten)
Bewegungs- und Schutzkosten. Wir ersetzen Kosten, die Sie aufwenden müssen, weil Gegenstände zu bewegen, zu verändern oder zu schützen waren, um versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Beispiel: Zur Reparatur eines Rohrbruchs in der Wand muss ein Schrank ab- und wieder aufge- baut werden.
Bewegungs- und Schutzkosten. Der Versicherer ersetzt die Kosten die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Bewegungs- und Schutzkosten. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung, Wiederbeschaffung oder Aufräumung von Gebäuden, welche durch vorlie genden Vertrag versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Solche Kosten beinhal ten auch Aufwendungen für De oder Remontage von Maschinen, für Durch bruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen.
Bewegungs- und Schutzkosten. Kosten für
Bewegungs- und Schutzkosten. Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstel- lung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (z. B. Aufwendungen für die De- oder Re- montage von Maschinen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederauf- bau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen). Diese Versicherung ist subsidiär, d. h. die Kosten werden nur über- nommen, soweit sie nicht durch eine kantonale oder anderweitige Versicherung übernommen werden. Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
Bewegungs- und Schutzkosten. Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer die infolge eines Versiche- rungsfalles notwendigen Aufwendun- gen für Bewegungs- und Schutzkos- ten. Bewegungs- und Schutzkosten sind Aufwendungen, die dadurch entste- hen, dass zum Zweck der Wiederher- stellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt wer- den müssen. Bewegungs- und Schutzkosten sind insbesondere Aufwendungen für De- oder Remontage von Maschinen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederauf- bau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen. Die Entschädigung ist auf den verein- barten Betrag begrenzt.