Rechenzentrumsfläche Musterklauseln

Rechenzentrumsfläche. Der Kunde ist zur Nutzung der Rechenzentrumsfläche ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang be- rechtigt. Neben der überlassenen Rechenzentrumsfläche selbst beinhaltet dies auch den zugrunde liegenden Rechenzentrumsbetrieb inklusive Klimaversorgung, Sicherheitsdienst und Zutrittskontrollen. Die Rechenzentrumsbereiche sind gegen unerlaubten Zutritt durch Kartenlesegeräte oder sonstige Sicher- heitsvorrichtungen gesichert. Der Anbieter gewährt dem Kunden oder externen Dienstleistern des Kunden im erforderlichen Umfang Zu- tritt zum Rechenzentrumsbereich gemäß den vom Anbieter festgelegten Zutrittsregeln. Der Zutritt ist an sieben (7) Tagen in der Woche rund um die Uhr möglich, sofern die betroffene Person zuvor durch den Kun- den gegenüber dem Anbieter autorisiert wurde. Generell müssen alle zutrittsberechtigten Personen dem An- bieter vorher gemeldet werden und deren Namen beim Anbieter hinterlegt sein. Zutritte sind zudem vor Ort im Rechenzentrum anzumelden. Der Anbieter stellt dem Kunden eine Verriegelungsvorrichtung für seine Rechenzentrumsfläche zur Verfü- gung; der Kunde ist für die Verriegelung seiner Rechenzentrumsfläche mit der vorhandenen Vorrichtung selbst verantwortlich. Soweit sich Unbefugte aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Kunden o- der mit Hilfe der dem Kunden überlassenen Zugangskarten, Schlüsseln oder Ähnlichem Zugang zur überlasse- nen Rechenzentrumsfläche verschaffen, ist der Kunde für die hierdurch entstehenden Schäden verantwort- lich. Der Anbieter behält sich den jederzeitigen eigenen Zutritt zu den bereitgestellten Rechenzentrumsflächen des Kunden vor. Hardwarelieferungen an den Rechenzentrumsstandort müssen vom Kunden in Form eines Tickets angemeldet werden, ansonsten wird die Annahme von Lieferungen verweigert. Die im Rack verbaute Hardware wird durch den Anbieter inventarisiert und mit einer internen Nummer ver- sehen. Hierfür muss die vom Kunden eingebrachte Hardware vor Ort im Rechenzentrum an- und abgemeldet werden. Hardware darf nur von Personen abgemeldet werden, die durch den Kunden gegenüber dem Anbie- ter autorisiert wurden. Darüber hinaus kann dem Kunden optional und kostenpflichtig ein Lagerschrank bereitgestellt werden.

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  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Kopplungsklausel Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung der Parteien jederzeit entweder als Datenexporteur oder als Datenimporteur beitreten, indem sie die Anlage ausfüllt und Anhang I.A unterzeichnet.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Verschlüsselung Während der Übertragung personenbezogener Daten innerhalb von Amadeus Produkten über unsichere oder öffentliche Netzwerke werden zum Schutz starke Kryptographie und Sicherheitsprotokolle eingesetzt; dies gilt nicht für in Amadeus Produkten vorhandene E-Mail- Funktionalitäten (z.B. Buchungsbestätigungen). Es werden ausschließlich vertrauenswürdige Schlüssel und Zertifikate akzeptiert. Das verwendete Protokoll unterstützt ausschließlich sichere Versionen oder Konfigurationen. Für die verwendete Verschlüsselungsmethode wird eine Verschlüsselungsstärke nach aktuellem Stand der Technik verwendet. Außerhalb des elektronischen Transports trifft Amadeus Maßnahmen, die sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Produkte oder Dienstleistungen ergeben oder durch den Verantwortlichen im Rahmen der Beauftragung definiert wurden.