Recht auf Leistungsverweigerung. Siemens ist zur Erfüllung der unter diesen Vertrag fallenden Leistungen nicht verpflichtet, wenn dies durch nationale oder internationale Außenhandels- oder Zollvorschriften oder Embargos oder andere Sanktionen verhindert wird. Der Kunde akzeptiert, dass Siemens nach den Exportgesetzen verpflichtet sein kann, den Zugang des Kunden und/oder der Nutzer zu den Angeboten zu beschränken oder auszusetzen.
Appears in 4 contracts
Samples: Xaas Nachtrag, Universal Customer Agreement, Universal Customer Agreement